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Rollersturz wegen nicht gestreuter Einfahrt.

Themenstarteram 20. März 2019 um 20:38

Hallo,

 

Am 11.3. Hat es bei mir mittags noch einmal geschneit. Dabei lagen die Temperaturen leicht über null und der Schnee blieb zwar ob der Menge erstmal liegen, es fror aber nicht auf dem Boden. Die Straßen waren bis den Nachmittag alle gestreut und Schneefrei.

Jetzt kam es dazu, dass mir den Abend das Kupplungsseil am Auto gerissen ist, damit war meine Frau gezwungen, am nächsten Morgen mit dem Motorroller zur Arbeit zu fahren.

 

So geschehen, meine Frau ist am 12.3. Um 7:30 los. Wir wohnen in einem Mehrparteien-Miethaus und haben einen Hausmeister, der für den Wintet

Rdienst zuständig ist. Leider wurde weder diesen Morgen salz gestreut (trotz Nachtfrost), geschweige denn den tag davor.

So kam es, dass sich in der Einfahrt eine Eisschicht gebildet hat, welche auf den ersten Blick nur nass aussah. Beim ausfahren ist nix passiert, meine Frau hatte aber den Schlüssel von der Arbeit vergessen und kam nochmals zurück. Meine Frau ist dann leider bei Abbiegen auf dieser Eisschicht gestürzt und gegen die Betonwand gekracht. Dadurch ist natürlich Schaden am fahrzeug entstanden.

 

Ich habe das den selben tag der Hausverwaltung gemailt, diese hat meine Mail an ihre Haftpflicht weitergeleitet.

Diese Haftpflicht hat uns nun direkt angeschrieben, mit dem Ausdruck des Fotos von der vereisten Fahrbahn, das ich geschickt habe.

Nun wünscht die Versicherung, dass ich auf dem Foto die Fahrtrichtung und genaue Unfallstelle markieren soll. Desweiteren wollen sie wissen, ob der Sturz beim ein- oder ausfahren vom Grundstück passiert ist. Ausserdem, sollen wir Zeugen falls vorhanden angeben.

 

Nun vermute ich, dass damit auf Details abzielt, mit denen sich die Haftpflicht aus der Haftungspflicht nehmen möchte. Gehe ich da recht in der Annahme, oder sind das einfach Standardfragen? Worauf sollten wir bei der Rückantwort achten?

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Beste Antwort im Thema
am 20. März 2019 um 21:43

...ganz ehrlich, als Versicherer würde ich unter Hinweis auf § StVO, dazu ein für die Witterungsverhältnisse ungeeignetes Fahrzeug + ungeeignete Bereifung die Haftung ablehnen und es ggf. auf eine Klage ankommen lassen.

§ 3 Geschwindigkeit

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

...

Und als jemand der rational denkt würde ich sogar so weit gehen, dass jemand der es vorsätzlich darauf anlegt bei solchen Witterungsverhältnissen mit einem klar ungeeigneten Fahrzeug auf einer klar erkennbar vereisten Piste auf die Frexxxe zu fliegen und anschließend zu aller Dreistigkeit auch noch die Schuld bei anderen sucht nicht nur seinen Schaden selbst zahlen sollte, sondern auch mal geprüft werden sollte ob so jemand überhaupt geeignet ist mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen.

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Nun, da die Frau des TE mit dem Roller schneller als ein Fußgänger unterwegs war und ansonsten alles frei war, sehe ich den Fehler nicht bei ihr. Aber ich bin da rechtlich Laie.

Und wie ging die Geschichte weiter?

Krank gemeldet? Mit Taxi in Arbeit? Mit verschrammtem Roller gefahren?

Urlaub genommen? Es gibt noch viel zu klàren....

Themenstarteram 21. März 2019 um 6:04

Sie ist danach mit dem Roller weiter zur Arbeit. Ausser nicht nennenswerter Verletzungen und kaputtem Plastik ist ja zum Glück nix passiert.

 

Zitat:

@Bamako schrieb am 21. März 2019 um 07:04:58 Uhr:

Ausser nicht nennenswerter Verletzungen....

Hoffentlich liest sie dass nicht... :D

Eine Bitte. Halte uns weiter auf dem Laufenden. Der Fall ist schon hoch interessant. Weitermachen.

Ich bitte zu bedenken, dass der Fahrerin wegen der wenige Minuten zuvor erfolgten Ausfahrt aus der Garage die Straßenverhältnisse bekannt gewesen sein müssen. Deswegen ist hier eine besondere Vorsicht angebracht. So würde ich als Versicherung argumentieren.

Themenstarteram 21. März 2019 um 7:01

Zitat:

@Genie21 schrieb am 21. Mär 2019 um 07:12:58 Uhr:

Eine Bitte. Halte uns weiter auf dem Laufenden. Der Fall ist schon hoch interessant. Weitermachen.

Ja mache ich. Ich finde ungelöste Themen selbst schrecklich!

Themenstarteram 21. März 2019 um 7:07

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 21. Mär 2019 um 07:29:49 Uhr:

Ich bitte zu bedenken, dass der Fahrerin wegen der wenige Minuten zuvor erfolgten Ausfahrt aus der Garage die Straßenverhältnisse bekannt gewesen sein müssen. Deswegen ist hier eine besondere Vorsicht angebracht. So würde ich als Versicherung argumentieren.

Richtig. Das ist ja das heikle an dem Thema. Die Strassen waren im übrigen gefahrfrei befahrbar!

 

Die Eckpunkte würde ich so sehen:

+ Räumpflicht verletzt

- evtl eigenes Risiko bei Rollerfahrt (Betriebsrisiko?)

- evtl abzug weil bei der Wiedereinfahrt passiert

 

Einen weiteren Abzug seitens der Versicherung für das übersehen der Eisfläche wäre glaube ich nicht zu akzeptieren. Das zieht bei Fußgängern schließlich auch nicht.

 

Ich würde da eigentlich von einer 75%-Haftung ausgehen.

Werde den Brief heute abend fertigstellen.

Zitat:

@Bamako schrieb am 20. März 2019 um 22:53:47 Uhr:

 

Als waghalsig würde ich ihren Fahrstil jedenfalls nicht bezeichnen. Schnee hätte sie wohl nicht überfahren, das Eis hielt sie für Nässe.

Und als sie herausgefahren ist, für was hat sie da das Eis gehalten? Da hat man doch schon gemerkt, dass vereist ist. Oder?

Themenstarteram 21. März 2019 um 7:27

Da wird sie einfach drübergerollt sein im schneckentempo und sich auf den Seitenverkehr konzentriert haben.

Da wird sie es garnicht bemerkt haben. Sonst hätte sie garantiert geschoben.

 

Sie hätte keinen Schaden an dem Roller fahrlässig in Kauf genommen. Ist ja erst 2 jahre alt und hat grad mal 5200km runter.

Mit einem Zweirad bei minimaler Eisglätte um die Kurve geht eben meistens schief....:o

Geradeaus kann jeder :D

Ich bin gespannt, wie es ausgeht.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 21. März 2019 um 07:29:49 Uhr:

Ich bitte zu bedenken, dass der Fahrerin wegen der wenige Minuten zuvor erfolgten Ausfahrt aus der Garage die Straßenverhältnisse bekannt gewesen sein müssen. Deswegen ist hier eine besondere Vorsicht angebracht. So würde ich als Versicherung argumentieren.

Wobei man das ja der Versicherung gar nicht angeben muss.

Diese möchte ja nicht wissen, was in den Stunden alles vorher passiert ist, sondern nur den Unfallhergang selber.

Also der ganze Salmon mit "Auto kaputt darum musste sie den Roller benutzen", "Schlüssel vergessen darum ist sie umgekehrt" und so kann man sich sparen. Sie wollte von der Strasse in die Hofeinfahrt und ist dabei gestürzt, das reicht mit dem Bild...

 

Richtig, nicht rumschwafeln sondern kurz und knackig den Unfallhergang beschreiben.

Themenstarteram 21. März 2019 um 12:18

Ok, dann werde ich den Sachverhalt da ganz kompakt schildern.

 

Ich werde schon mitbekommen, falls es da Rückfragen gibt.

Das wäre mir neu, dass ich als Fußgänger darauf eingehen muss. Vorausgesetzt, dass ich mich dem Wetter entsprechend verhalten habe.

ich sehe deine chancen nicht schlecht, hier mindestens 50%, wenn nicht gar mehr zu erhalten. um die zeit muss gestreut oder abgestumpft sein. eine entlastungsmöglichkeit des verantwortlichen bzw. des grundstücksbesitzers sehe ich hier nicht. die witterungsbedingungen waren ja seit dem vortag bekannt, da muss eben gehandelt werden. es muss jetzt geklärt werden, in wessen zuständigkeit die räum- und streupflicht fällt. viel erfolg!

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