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Rollersturz wegen nicht gestreuter Einfahrt.

Themenstarteram 20. März 2019 um 20:38

Hallo,

 

Am 11.3. Hat es bei mir mittags noch einmal geschneit. Dabei lagen die Temperaturen leicht über null und der Schnee blieb zwar ob der Menge erstmal liegen, es fror aber nicht auf dem Boden. Die Straßen waren bis den Nachmittag alle gestreut und Schneefrei.

Jetzt kam es dazu, dass mir den Abend das Kupplungsseil am Auto gerissen ist, damit war meine Frau gezwungen, am nächsten Morgen mit dem Motorroller zur Arbeit zu fahren.

 

So geschehen, meine Frau ist am 12.3. Um 7:30 los. Wir wohnen in einem Mehrparteien-Miethaus und haben einen Hausmeister, der für den Wintet

Rdienst zuständig ist. Leider wurde weder diesen Morgen salz gestreut (trotz Nachtfrost), geschweige denn den tag davor.

So kam es, dass sich in der Einfahrt eine Eisschicht gebildet hat, welche auf den ersten Blick nur nass aussah. Beim ausfahren ist nix passiert, meine Frau hatte aber den Schlüssel von der Arbeit vergessen und kam nochmals zurück. Meine Frau ist dann leider bei Abbiegen auf dieser Eisschicht gestürzt und gegen die Betonwand gekracht. Dadurch ist natürlich Schaden am fahrzeug entstanden.

 

Ich habe das den selben tag der Hausverwaltung gemailt, diese hat meine Mail an ihre Haftpflicht weitergeleitet.

Diese Haftpflicht hat uns nun direkt angeschrieben, mit dem Ausdruck des Fotos von der vereisten Fahrbahn, das ich geschickt habe.

Nun wünscht die Versicherung, dass ich auf dem Foto die Fahrtrichtung und genaue Unfallstelle markieren soll. Desweiteren wollen sie wissen, ob der Sturz beim ein- oder ausfahren vom Grundstück passiert ist. Ausserdem, sollen wir Zeugen falls vorhanden angeben.

 

Nun vermute ich, dass damit auf Details abzielt, mit denen sich die Haftpflicht aus der Haftungspflicht nehmen möchte. Gehe ich da recht in der Annahme, oder sind das einfach Standardfragen? Worauf sollten wir bei der Rückantwort achten?

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Beste Antwort im Thema
am 20. März 2019 um 21:43

...ganz ehrlich, als Versicherer würde ich unter Hinweis auf § StVO, dazu ein für die Witterungsverhältnisse ungeeignetes Fahrzeug + ungeeignete Bereifung die Haftung ablehnen und es ggf. auf eine Klage ankommen lassen.

§ 3 Geschwindigkeit

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

...

Und als jemand der rational denkt würde ich sogar so weit gehen, dass jemand der es vorsätzlich darauf anlegt bei solchen Witterungsverhältnissen mit einem klar ungeeigneten Fahrzeug auf einer klar erkennbar vereisten Piste auf die Frexxxe zu fliegen und anschließend zu aller Dreistigkeit auch noch die Schuld bei anderen sucht nicht nur seinen Schaden selbst zahlen sollte, sondern auch mal geprüft werden sollte ob so jemand überhaupt geeignet ist mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen.

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Ich habe mich am Faschingssonntag mächtig böse hingelegt, ausgerechnet auf der Straße direkt vor der Straßenmeisterei. Da war eine perfekte Eisplatte und so hatte ich einen abgebrochenen Bremshebel, ein gebrochenes Pedal, zwei aufgeschlagene Knie, eine Schürfwunde an der Schulter, einen geprellten Daumen und Kratzer im Gesicht. Ohne Helm wahrscheinlich eine Gehirnerschütterung.

Sei froh um deine Frau und lass die Sache im Sande verlaufen, denn die Schuld liegt eindeutig nur bei deiner Frau. Im Winter muss immer mit Eisglätte gerechnet werden.

Das ist nicht ganz richtig, es gibt eine gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Streupflicht. Die allerdings von den Gemeinden modifiziert werden kann. Es macht Sinn, sich bei der Gemeinde zu erkundigen, was nun in dem Ort für eine Regel gilt. Bestand eine Streupflicht, dann haftet auch der Verantwortliche.

Ich tippe darauf, dass ein Fußgänger seinen Schaden ersetzt bekäme. Aber wegen der Fahrt mit dem Roller kein Schadenersatz, weil die Streupflicht bezieht sich doch auf den Bürgersteig für Fußgänger in angemessener Breite.

Angenommen es wäre 60cm breit geräumt, damit Passanten laufen können und aneinander vorbeikommen - alles ok. Nun kommt ein Roller der vor der geräumten und nach der geräumten Fläche ins Schleudern kommt... Meines wissens gibt es keine Streu- und Räumpflicht für die gesamte Verkehrsfläche.

Wahrheitsgemäß schildern, die Erklärung mit dem kurz wegrutschen und dann wieder Grip haben welcher dann leider in die Mauer führte ist meiner Meinung nach wichtig und alles andere eher nicht. Dann abwarten und sich über jeden Euro freuen den es gibt. Kämpfen würde ich eher nicht für den Sachschaden.

 

Grüße

Steini

Themenstarteram 23. März 2019 um 12:32

Die Mail haben wir gestern Abend rausgeschickt. Ich habe den Unfallhergang so geschildert wie hier, nur ohne die Details.

 

Ich werden berichten!

Themenstarteram 17. April 2019 um 17:48

Sohohooo,

 

Es gab jetzt noch etwas Schriftverkehr-ping-pong, aber heute flatterte dann per Post eine Abfindungserklärung ins Haus.

Es werden mir 300€ Abfindung gezahlt, wenn ich diese unterschreibe.

 

Was soll ich sagen: ich bin d'accord. :p

Sehr gut und Danke für den Bericht.

Danke für die Rückmeldung, meist erfährt man nie, wie es ausging.

Glückwunsch.

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