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Auto stand in Einfahrt - versehentlich gegen gefahren

Themenstarteram 26. September 2017 um 19:36

Ich bin letztens rückwärts aus unserer Einfahrt gefahren. Plötzlich gab es einen Rück - ich fuhr gegen ein Auto welches in unserer Einfahrt stand, wohl um zu wenden. der Wagen stand so, dass ich ihn im mittleren Rückspiegel wohl gesehen hätte - nicht aber beim Blick über die Schulter. Ob der andere Wagen stand oder selbst noch fuhr kann ich nicht sagen, da ich ihn wirklich überhaupt nicht gesehen habe. Der Fahrer gab aber an, dass er stand.

Hat der andere Fahrer nun eine Mitschuld da er in meiner Einfahrt stand oder war es alleine mein Fehler?

Beste Antwort im Thema

Auch wenn er da hätte nicht stehen dürfen, du bist, rückwärts, gegen ihn gefahren!

In dieser Situation, beim Rückwärtsfahren, hast du eine besondere Sorgfaltspflicht, hätte ja auch ein spielendes Kind sein können.

Dir ist auch zuzumuten eine zweite Person zu holen die dich einweist.

Da der andere auch rückwärts gefahren ist, egal was er behauptet, den er war ja am wenden, wird das nach gängiger Parkplatzschaden-Regelung, 50:50 ausgehen.

Ausser, es gibt einen Zeugen der eindeutig Stellung bezieht.

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Wer hat Schuld, wenn man gegen etwas fährt?

Das Etwas?

Beim Rückwärtsfahren hast du eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Stand der andere Wagen mit seinem Hinterteil zu deinem Hinterteil (natürlich jeweils vom Auto), dann tippe ich mal darauf, dass er auch rückwärts noch gefahren ist - und nur seine Ausrede schneller zur Hand hatte.

Stand er wirklich schon, hast du allein die A...karte.

Auch wenn er da hätte nicht stehen dürfen, du bist, rückwärts, gegen ihn gefahren!

In dieser Situation, beim Rückwärtsfahren, hast du eine besondere Sorgfaltspflicht, hätte ja auch ein spielendes Kind sein können.

Dir ist auch zuzumuten eine zweite Person zu holen die dich einweist.

Da der andere auch rückwärts gefahren ist, egal was er behauptet, den er war ja am wenden, wird das nach gängiger Parkplatzschaden-Regelung, 50:50 ausgehen.

Ausser, es gibt einen Zeugen der eindeutig Stellung bezieht.

Themenstarteram 26. September 2017 um 20:07

Katharina a - stell mich doch bitte nicht als blöd dar. Mir ist bewusst, dass ich Schuld habe wenn ich rückwärts oder vorwärts oder sonstwie gegen "etwas" fahre. Es geht mir um die Mitschuld. Immerhin hatte er in meiner Einfahrt nichts verloren. Wenn dem nicht so ist, ist das ja okay. Aber dann gib mir doch bitte dein "besseres Wissen" weiter, ohne so zu tun als sei das die dümmste Frage der Welt.

PeterBH - danke! Er fuhr wenn dann vorwärts. Ich bin rückwärts in seine vordere Stoßstange gefahren. Hupen ist ihm wohl nicht eingefallen... Die waren auch zu zweit, da hab ich wohl schlechte Karten.

Stimmt, da hatte er nichts verloren. Du an seiner Stoßstange aber auch nicht. An das Hupen denken viele in dem Moment nicht. Kaninchen-Schlange - ist dir bestimmt bekannt.

Aber deine Schlussfolgerung ist richtig. Für deinen SFR ist es auch egal, ob deine Versicherung 100 oder 50 % zahlt. Nur für den Schaden an deinem Auto wäre eine Mitschuld schön. Falls da nicht viel passiert ist , frage direkt in einer Lackiererei nach und sag dazu, dass du selbst zahlen "darfst". Vertragswerkstätten haben selten eine Lackiererei, verbringen das Auto nur dorthin und erhöhen die Rechnung.

Ich denke, dass es für die Schuldfrage auf Details ankommt.

Wie ist die örtliche Situation, wann bist du ins Auto gestiegen und wie lange hat es gedauert, bis du losgefahren bist.

Daraus könnte man evtl. ableiten, wie der Ablauf war.

Fremder oder Ortsansässiger? Ortskundig? Einfahrt mit Tor oder Ohne?

Zitat:

@Bitboy schrieb am 27. Sep. 2017 um 08:43:59 Uhr:

Fremder oder Ortsansässiger? Ortskundig? Einfahrt mit Tor oder Ohne?

... Sind alles höchst interessante Informationen, die jedoch keinerlei Einfluss auf die Schadensquote haben.

Themenstarteram 27. September 2017 um 11:55

Einfahrt mit Tor, ca. 15 m lang. Tor stand offen. Ist aber Kiesweg - man merkt schon, dass es ne Einfaht ist.

Hab in den Rückspiegel geschaut bevor ich losgefahren bin, da stand er noch nicht da. Dann nur noch Schulterblick. Ich hab den wirklich 0 gesehen.

Ist aber wohl trotzdem eher unwahrscheinlich, dass er noch fuhr. Dann hätte er mich ja vorwärtsfahrend nicht gesehen. Macht auch keinen Unterschied, die sind zu zweit und ich habs nichtmal alleine gesehen.

Ärgerlich gelaufen fürchte ich. Das werde ich wohl einfach abhaken müssen. Zum Glück ist niemandem etwas passiert.

Danke für eure Antworten.

Zitat:

@LiLaLoLu schrieb am 27. September 2017 um 13:55:36 Uhr:

Das werde ich wohl einfach abhaken müssen. Zum Glück ist niemandem etwas passiert.

Danke für eure Antworten.

Allerdings stell dir vor ein Nachbarskind wäre da gestanden, wenn die verstecken etc. spielen interessieren die sich auch nicht dafür ob sie in der Einfahrt auf einem Privatgrundstück stehen.

Typisch deutsch wieder .

Ich hab scheiße gebaut , wen kann ich das aufs Auge drücke.

 

Wie schon öfter geschrieben , man hat eine erhöhte Sorgfaltspflicht . Aber vernünftig gucken haben die meisten eh verlernt . Fällt mir immer mehr auf im Verkehr.

Gruss

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