Roller vs. 50er maschine
hey leute!
mein kumpel macht grad den M schein und er hat mich gebeten mal nach möps für ihn zu schauen! jetzt wollt ich mal fragen was denn gedrosselt besser zieht ein roller oder so ein mokick wie z.b. tzr50 apriliars50 etc.
greetz kamikaze
81 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Knockout
was passiert bei A1 wenn man offen erwischt wird?
Is das eigentlich immer unterschiedlich?
Nein, fahren ohne Fahrerlaubnis ist immer gleich 😉.
ob das was dann passiert immer gleich is
Zitat:
Original geschrieben von Knockout
ob das was dann passiert immer gleich is
StVG sagt:
Zitat:
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
ok bei der 50ger oder mofa ist es nur fahren ohne fahrerlabnis.
bei der 125ger autsch
da ist es Fahren ohne faherlabnis, steuer hinterziehung, .............. um einiges mehr. Die strafe ist schon höher
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wieso steuerhinterziehung? Du zahlst für 125er keine steuern egal ob sie offen oder gedrosselt sind und egal wie getuned sie sind, esseiden du hastn größeren ccm kit dann schon, aber versicherungsbetrug wärs
und achso das wärs bei 50ccm auch
Und dazu kommt es darauf an, unter welchen Umständen man erwischt wird.
Wird man auf dem Feldweg oder nem Supermarktparkplatz auf dem Moped eines Kumpels erwischt, sieht das noch besser aus, als wenn man z.B. einen Unfall verursacht.
Dann kommen ganz andere Sachen auf einen zu. Um nicht zu sagen: man ist im Arsch! 😉