Roller ummelden, Versicherung - Straßenverkehrsamt?

Hallo,

ich hätte einige Fragen und zwar habe ich gestern einen gebrauchten Roller gekauft, den ich ja jetzt auf meinen Namen ummelden muss.

Nun einige Fragen:

Wo melde ich den Roller um? Straßenverkehrsamt oder Versicherung? Beides?

Kann ich die Kennzeichen die am Roller vorhanden sind behalten?

Welche Versicherung könntet Ihr mir raten?

Zum Schluß, was wird mich die Ummeldung ( wenn ich dann mal weiß wie sie von statten geht) kosten?

Hoffe auf baldige Antwort, vielen Dank im vorraus...

37 Antworten

Und wo bekommt der die? Und was kommen da für kosten auf einen zu?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Papiere beim Roller beim Verkauf' überführt.]

Bei den Cops...

Das beantragen neuer Papiere kostet um 60€...
Ich würde das, wenn der Roller nicht völlig wertlos ist, vor dem Verkauf selber erledigen. Das ganze dauert allerdings 2-3Wochen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Papiere beim Roller beim Verkauf' überführt.]

DAnn hab ich ja Glück gehabt. Habe die "Übereinstimmungsberechtigung" gerade im Original wiedergefunden. Auf der Rückseite ist ja dann das "Certificat de Conformite" (Steht bei mir da so drauf.)

Wie läuft das jetzt beim Privatverkauf? Muss ich irgendwo den Besitzerwechsel notieren, oder wie läuft das so ab?
Was brauche ich für den Verkauf sonst noch so? Versicherungspapiere vom letzten Jahr oder so?

Grüsse

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Papiere beim Roller beim Verkauf' überführt.]

Der n e u e Versicherungsnehmer holt sich bei seiner Wunsch-Versicherung die n e u e Versicherungsbestätigungs-Nr. (auch PIN genannt) 7-stellig, welche er bei der Anmeldung auf dem Bürgerbüro bzw. der Zulassungsstelle dann vorlegen muß.
Dazu die genannte Certificate.... , Personalausweis - dann läufts.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Papiere beim Roller beim Verkauf' überführt.]

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Also kann ich ihm den einfach verkaufen, den Schein mitgeben und fertig? Abmelden muss ich den ja nicht mehr, oder?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Papiere beim Roller beim Verkauf' überführt.]

oftmals werden roller ohne kaufvertrag verkauft ,besonders oft ist das der fall wenn keine gültige versicherung mehr besteht

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Papiere beim Roller beim Verkauf' überführt.]

ja klar, aber ich meine das mit den Papieren. Ich stehe da ja dann noch als Besitzer drinne. Muss das so?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Papiere beim Roller beim Verkauf' überführt.]

Der n e u e Halter bekommt auf der Zulassungsstelle einen n e u e n Zulassungsschein ( bei Vorlage der o.g. PIN - die eben v o r h e r zu besorgen ist ) außerdem m u ß das Certifikate und der PA vorh. sein. Sonst lassen die dich wegtreten.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Papiere beim Roller beim Verkauf' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Pahul


Der n e u e Halter bekommt auf der Zulassungsstelle einen n e u e n Zulassungsschein ( bei Vorlage der o.g. PIN - die eben v o r h e r zu besorgen ist ) außerdem m u ß das Certifikate und der PA vorh. sein. Sonst lassen die dich wegtreten.

wegtreten?

Also auf deutsch gesagt: Ich nehme die Kohle vom Käufer und ich gebe ihm den Roller + Certificate. Fertig. Den Rest macht der Käufer?!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Papiere beim Roller beim Verkauf' überführt.]

Äh,

blos nichts verkaufen ohne Kaufvertrag 😰

Dann seit ihr auch als Privatmann in der Pflicht eine 2 Jährige Gewährleistung zu geben!

Da kommt man nur sicher drum rum wenn man die Gewährleistung (nicht verwechseln mit Garantie!) ausschließt auf Grund des Verkaufs von Privat. Hier gibts bei MT einen Musterkaufvertrag

Grüße
Steini

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Papiere beim Roller beim Verkauf' überführt.]

Ja, mach mal so, wie Steini schreibt, mit dem Kaufvertrag (Orig. nimmt Käufer - Durchschlag für dich )
Deinen immer mitgeführten Zulassungsschein gibst du ebenfalls dem Käufer - der wird auf der Zulassung eingezogen = geschreddert und dafür bekommt der Käufer den N e u e n .

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Papiere beim Roller beim Verkauf' überführt.]

wir reden hier doch von nem fuffi-roller oder? bei denen gibts den amtsakt der zulassung nicht und demzofolge braucht es auch keine elektronische versicherungsbestätigung (eVB) in form des neunstelligen codes. nach abschluss des kaufvertrags wird nur das CoC-dokument (bzw. eine entsprechende deutsche betriebserlaubnis) und das fahrzeug selbst übergeben. besteht noch eine versicherung gibt es die option, dass entweder der käufer den anteiligen restbetrag der versicherung zusätzlich zum vereinbarten kaufpreis zahlt und damit die aktuellen versicherungsdokumente übernimmt (dazu gehört auch die benachrichtigung der versicherung über den neuen "halter"😉, oder aber je nach den bedingungen der versicherung der verkäufer den aktuellen versicherungsvertrag kündigt. mehr gibts da nicht zu erledigen...

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Papiere beim Roller beim Verkauf' überführt.]

Danke Huri-Kane,

ich dachte schon, ich hätte mal wieder eine Bürokratiewelle verpaßt. Also Versicherungskennzeichen ran und fertig!

Gruß Eike

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Papiere beim Roller beim Verkauf' überführt.]

Jo, es geht um einen Roller mit 49ccm

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Papiere beim Roller beim Verkauf' überführt.]

Diese Zeile hättest du besser mal an den A n f a n g gestellt.

"Jo, es geht um einen Roller mit 49ccm"

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Papiere beim Roller beim Verkauf' überführt.]

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