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Roller mit 60 km/h

Themenstarteram 1. Juli 2014 um 14:44

Hallo,

ich habe vor mir einen Roller für die Arbeitswege zuzulegen.

Da ich der Meinung bin, das die 45 km/h zu wenig für den Stadtverkehr sind möchte ich einen Roller der mit 60km/h zugelassen ist.

Welche (guten) Roller gibt es, die da in Frage kommen ausser Simson? Vielleicht sogar noch recht preiswert, da die Schwalben alle bei rd. 1500€ liegen.

Grüße

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 16. November 2014 um 12:37

Zwar reichlich spät (hab mich lange nicht mehr eingeloggt :D ) aber habe mir ne Simson Schwalbe zugelegt ;) beste was man tun kann wenn man wirklich nur wenig fährt

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Da hilt nur eine Alte Simson. Mfg

Es kommt ja drauf an, was du für einen Lappen hast. Mit den normalen Autoführerschein wirste nicht an der Simson vorbei kommen, außer du hast den Autolappen schon vor 01.04.1980 gemacht, dann darfst du auch schon die 125 fahren.

Grüße

Forster

am 1. Juli 2014 um 15:53

Zitat:

Original geschrieben von KinkaDush

Welche (guten) Roller gibt es, die da in Frage kommen ausser Simson?

50'ger roller die 60 fahren gibt es nicht!

entweder 50kmh wenn sie vor 2002 das erste mal zugelassen wurden, oder eben 45kmh wenn sie danach zugelassen worden sind.

Für Klasse B (vor dem 19.1.2013 erteilt) kommen nebst der Simson SR50 v.a. neue 3-Rad-Roller in Frage. Die gibt es quasi in allen Geschwindigkeitsklassen, auch weit jenseits der 130km/h.

Nur mal ein paar Namen: Piaggio MP3 LT, Piaggio Yourban; Quadro 350D, 350S; Peugeot Metropolis; ...

Allerdings sind die entsprechend teuer. Motorrad-Führerschein ist keine schlechte Idee.

am 1. Juli 2014 um 23:41

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von KinkaDush

Welche (guten) Roller gibt es, die da in Frage kommen ausser Simson?

50'ger roller die 60 fahren gibt es nicht!

entweder 50kmh wenn sie vor 2002 das erste mal zugelassen wurden, oder eben 45kmh wenn sie danach zugelassen worden sind.

Bis 2002 galt aber noch 10 % Toleranz, d.h. eher 55 km/h statt 45 km/h. Das macht sich deutlich bemerkbar.

Übrigens sind gerade die alten Simson - Schrotthaufen fahrwerks, - und bremsentechnisch dermaßen unsicher, dass eigentlich diese auf 45 km/h gedrosselt sein müssten, während Fahrwerk und Bremsen eines guten 45 km/h - Fuffis locker 100 km/h aushalten dürften.

Zitat:

Original geschrieben von bbbbbbbbbbbb

 

Übrigens sind gerade die alten Simson - Schrotthaufen fahrwerks, - und bremsentechnisch dermaßen unsicher, dass eigentlich diese auf 45 km/h gedrosselt sein müssten, während Fahrwerk und Bremsen eines guten 45 km/h - Fuffis locker 100 km/h aushalten dürften.

Wo sind denn die Simsons Schrotthaufen? Lass erstmal die Roller von heute so alt werden und dann immer noch so zuverlässig sein, wie die Simsons.

Die Bremsen sind selbst für 60km/h noch ausreichend. Meine Trommelbremse vom Technischen Pordon MZ schafft selbst bei 90km/h noch die Räder zum Schlittern zu bringen. Wozu braucht man da eine stärkere Bremse?

Deine Aussage, was das Bremsensystem betrifft,hat auch ein Quentschen Wahrheit drin.

Trommelbremsen sind nun mal bei längeren Bremsvorgängen (wenn sie Heiß werden) schlechter als Scheibenbremsen. Auch ist die Wartung besser. Da muss jeder selbst entscheiden, ob er lieber die Fahrleistung und Zuverlässigkeit nimmt, dafür aber dann bei der Wartung 10 Minuten länger braucht, oder ob ihn die 10 Minuten zu viel sind. Wobei sich die 10 Minuten auch wieder rentieren, weil man bei einer Trommelbremse nicht so oft, wie bei Scheibenbremsen die Beläge etc. Tauschen muss.

Meine MZ hat immer noch die 1. Beläge drin und die ist Baujahr 79 und hat ca. 60000 runter. Da reicht also beim Reifenwechsel einfach mal hinzuschauen.

Dann kommt noch die Reifen-/Felgegröße dazu. Große Reifen fahren sich Sicherer und auch besser. Wo ist da also Fahrwerkstechnisch was schlecht? Ja, die Federung ist anders, aber das merzen die großen Felgen wieder aus.

Grüße

Forster

Mal eine blöde Zusatzfrage von mir: Kann man mit so einer alten Simson dann legal auf der Autobahn fahren? Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h §16(1)STVO wird erfüllt. Oder übersehe ich da das Wörtchen "mehr als"? Es ist mir klar, dass Roller fahren auf der Autobahn als versuchter Selbstmord gilt ;-)

§16(1) STVO

Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;

Zitat:

Original geschrieben von Nanofaser

Mal eine blöde Zusatzfrage von mir: Kann man mit so einer alten Simson dann legal auf der Autobahn fahren? Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h §16(1)STVO wird erfüllt. Oder übersehe ich da das Wörtchen "mehr als"? Es ist mir klar, dass Roller fahren auf der Autobahn als versuchter Selbstmord gilt ;-)

§16(1) STVO

Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;

Du hast dir die Frage selber beantwortet, nämlich mit dem §16, da steht "mehr als 60 km/h" Und mehr sind mindestens 61 und nicht 60.;)

 

Zitat:

50'ger roller die 60 fahren gibt es nicht!

entweder 50kmh wenn sie vor 2002 das erste mal zugelassen wurden, oder eben 45kmh wenn sie danach zugelassen worden sind.

Stimmt so nicht.

Denn es gibt Roller aus der guten, alten DDR, die waren bis 60 km/h zugelassen und haben Bestandsschutz. Die darf man mit Klasse M oder dem Autoführerschein legal fahren.

Themenstarteram 2. Juli 2014 um 13:41

Okay schon mal erste hilfreiche Antworten dabei :)

Ich schaue mich mal nach besagten 3-Rad Moppeds um.

Zitat:

Original geschrieben von need for speed2

Zitat:

Original geschrieben von Nanofaser

Mal eine blöde Zusatzfrage von mir: Kann man mit so einer alten Simson dann legal auf der Autobahn fahren? Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h §16(1)STVO wird erfüllt. Oder übersehe ich da das Wörtchen "mehr als"? Es ist mir klar, dass Roller fahren auf der Autobahn als versuchter Selbstmord gilt ;-)

§16(1) STVO

Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;

Du hast dir die Frage selber beantwortet, nämlich mit dem §16, da steht "mehr als 60 km/h" Und mehr sind mindestens 61 und nicht 60.;)

Zitat:

Original geschrieben von need for speed2

Zitat:

50'ger roller die 60 fahren gibt es nicht!

entweder 50kmh wenn sie vor 2002 das erste mal zugelassen wurden, oder eben 45kmh wenn sie danach zugelassen worden sind.

Stimmt so nicht.

Denn es gibt Roller aus der guten, alten DDR, die waren bis 60 km/h zugelassen und haben Bestandsschutz. Die darf man mit Klasse M oder dem Autoführerschein legal fahren.

RICHTIG!!!!

Mit einer Simson aus DDR Zeiten darf man ganz legal 60 Km/h fahren!

Auf die Autobahn darf man nicht.

Themenstarteram 16. November 2014 um 12:37

Zwar reichlich spät (hab mich lange nicht mehr eingeloggt :D ) aber habe mir ne Simson Schwalbe zugelegt ;) beste was man tun kann wenn man wirklich nur wenig fährt

Moin,

trotzdem mal Danke für die Rückmeldung. Kommt selten vor das man erfährt ob was glatt gelaufen ist.

Ich weiss zwar der beitrag ist alt aber simson sind recht teuer und haben fussschaltung ist nicht jedermann sache ,wer roller vor 2001 fährt zb honda bali ,aprilla sr usw die waren damals schon legal 53 bzw 55 kmh wenn man noch a weng macht fahren die locker 60 kmh und die simson ist überflüssig

Da muss ich aber widersprechen. Die durften legal genau 50 laufen, und keine 53 oder 55. Und schon gar nicht 60 km/h. Man kann auch ein Mofa locker auf 60 bringen, ist halt auch nicht legal. Von daher ist dein Post nicht nur falsch, sondern auch fragwürdig

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