Roller legal entdrosseln auf 45km/h - TÜV ?

TGB Bullet Bullet

Hallo, ich bin seit Dienstag dann auch mal stolzer Besitzer eines Führerscheins (BF17) und wollte nun meinen TGB Bullet RR schneller machen.
Auf der einen Seite meinte ein Bekannter, er hätte für seinen TGB über 300€ zahlen müssen, damit er 45km/h fährt und durch den TÜV kommt. Freunde von mir behaupten, ich könne das selbst machen bzw. in einer Werkstatt machen lassen und solange mein Roller bei der Versicherung auf 45 km/h umgemeldet wurde, wäre bei einer Polizeikontrolle alles in Ordnung (Roller ist im Originalzustand, nie was dran verändert), da ich ihn dann Versichert hätte und den Führerschein habe.

Bevor ich nun irgendwas mache, wollte ich mich mal genau informieren, wie ich am besten damit umgehen sollte.
Einen neuen Roller zu kaufen ist etwas stressig, da ich den alten (neu gekauft) ja erstmal verkaufen müsste und nächste Woche noch eine mündliche Prüfung ansteht :evil: .

MFG
Jonny

51 Antworten

Zitat:

@Joggi-2 schrieb am 11. Mai 2015 um 12:31:46 Uhr:


Hallo Tina,

keine 3 Wochen seit dem letzten Rückbau eines Roller. Prüfung nach §19.3 StVZO einfach. Schein wird ausgestellt und auf dem Originale Mofa CoC wird gestrichen und Rand vermerkt 45 km/ KKR mit Siegel

@Hanfley §19 Abs. 4 StVZO ist FALSCH -- §19.3 StVZO Richtig

e Zulassung für Zulassung freie Fahrzeuge. Immerhin benötigt ein KKR nur eine Betriebserlaubnis

das ist keine "richtige" Zulassung. das KKR hat ja nur Produktinfoblatt (betriebserlaubnis). Hier würden die mir was husten mit Ausstellen von Betriebserlaubnis, da muss ich zur Zulassungstelle, egal was wie wo eingetragen wird oder Vollabnahme. Die Betriebserlaubnis kommt hier nur vom Amt.

Moin,
so speziell für Tina.
Hier mal die Rückrüstung von 25 km/h auf KKR. Aus Verständlichen Gründen muss ich leider einiges abdecken.

Steht da nicht sowas wie "Eine Berichtigung der Zulassung ist unverzüglich vorzunehmen". Das steht bei mir auf dem Zettel vom TUV-Nord unter Bestätigung der Änderung....

Moin,
es gibt keine Zulassung für KKR. Die sind vom Gesetz her zulassungs - frei. Es gibt lediglich eine vom Hersteller für die EU beantragte Betriebserlaubnis und das ist die CoC. Aber die wird in vielen EU Ländern anders ausgelegt. Darum jetzt nur in D bleiben sonst wird das sehr kompliziert.
Und auf der CoC kannst du als Tüv -Sachverständiger streichen oder Nachtragen Hauptsache Siegel. Ein DIN A4 Blatt mit den relevanten Daten des Fahrzeuges und Siegel wurde auch schon reichen. Modern wird aber ein PC Druck genommen.

Ähnliche Themen

Damit ist die Betriebserlaubnis gemeint....Die bekommst hier nur vom Amt. Warum geben dann soviele 50 Euro aus um die Betriebserlaubnis vom Amt zu holen wenn der TÜV nur einen Stempel machen muss. Ich geh auch nicht zum Amt, das hat aber andere Gründe.

Bei mir sind ja auch noch andere Gründe im Spiel. Anbei mal meine Papiere für das Muli. Die 45er Original-COC auf Wasserzeichenpapier ohne irgendwelche Vermerke von Amt oder TÜV und meine oben erwähnte Mofa-BE von der Zulassungsstelle...

LG
Tina

Ist nicht ganz das was der TÜV hier verteilt, ich steig da nicht mehr durch.....Hier wird nur die Ordnungsgemäße Änderung bescheinigt und abgestempelt, damit müsste man dann doch noch zur Zulassungstelle, oder?

Jepp, sollte man.

Was die Dame hat - gab's ja früher viel häufiger. Mofa und Rollerpapiere für n schnellen Wechsel. Wie ich das sehe, ist die Mofadrossel elektronisch und einfach und schnell abzuändern, so ziemlich das Gegenteil des Vorhabens vom TE.

Wenn der TE sich mal vorher hier schlau gemacht hätte - evt hätt er die Mofa-Rückbauerei anders geregelt und müsste sich net wegens der komplizierten und teueren Umrüstung aufregen.
Hallo TE! Behalte den Roller. Beim Verkauf kriegste kaum was dafür und für den Erlös n guten Roller zu finden, wird sehr schwer.

Hallo,

da kann man mal sehen das, weil keine "Zulassung" von obererer Stelle, jeder Landkreis sein eigenes Süppchen kochen kann. Ich fahre auch nur mit dem Versicherungsnachweis. Da steht alles relevante drauf. CoC entspricht ja dem Fahrzeugbrief/Eigentumsnachweis. Und den nimmt man im Auto auch nicht mit.
Nur haben jetzt einige Versicherungen angefangen statt des alten Versicherungsschein nur noch eine Scheckkarten ähnliche Papierkarte auszugeben. Die kann man dann vom DIN A4 großen Versicherungsschein abtrennen.
Ob da jetzt noch alles drauf seht ?

Deswegen spare ich mir die Zulassungstelle bei den Möftöff-Zeug. da wird unsinnig abkassiert und dauert ewig. Meine Versicherungs-Frau erkennt das auch so an. Da betreibe ich Widerstand, dieses Mofazeug gibt es auch nur in DE.

Zitat:

@Joggi-2 schrieb am 7. Mai 2015 um 15:50:31 Uhr:


Moin,

Zitat:

@Joggi-2 schrieb am 7. Mai 2015 um 15:50:31 Uhr:



Zitat:

anschließend musst du glaube das vom Tüv absegen lassen


der eine glaubt zu Wissen und der andere schreit nur rum. Welchen nutzen soll das für den Fragestellen haben

@ kbw
diese Forum ist zu Fragen da. Und da kann 1000 mal die gleiche Frage gestellt werden. Leider merke ich langsam das sich hier viel gelangweilte tummel. Bestes Beispiel war der letzte ausufernde Beitrag wo mit Doppelanmeldungen Krawall gemacht wurde.

So und nun zurück zum Thema

Der Roller hat eine Zulassung nach § 21 StVZO Mofa bis 25 km/h. Entsprechen auch Versichert als Mofa bis 25 km/h
Jetzt muss die Drossel für die 25 km/h aufgehoben werden. Dazu werden Bauteile entfernt oder ersetzt ( z.B. CDI )
Dann muß der Roller zum Tüv geschoben werden weil immer noch als Mofa versichert, aber bereits zum KKR ( Kleinkraftrad bis 45km/h ) umgerüstet. Papiere der 25 km/h Version mitnehmen die braucht der TüV weil die Fahrzeugdaten darauf sind
Dort wird eine Prüfung gemäß "§19.3 StVZO einfach" gemacht. Dann stellt der Tüv eine neue Betriebserlaubnis aus.
Mit dieser zum Versicherungsagenten und den Roller auf KKR 45 km/h Roller (aufpassen was der auf dem Versicherungsschein ankreuzt!) versichern. Jetzt mit neuen Papieren und dem Versicherungsschild zurück zum Roller. Schild anschrauben und Spaß haben.

Ist nicht GANZ richtig.
Fahrten ZUM TÜV zur Wiedererlangung der Zulassung ( Versicherung vorher benachrichtigen ) sind zulässig.
Aussage meines TÜV-Prüfers vor ca. 2 Wochen.
Kosten beim TÜV, 30 € Euronen

Ist nicht GANZ richtig.
Fahrten ZUM TÜV zur Wiedererlangung der Zulassung ( Versicherung vorher benachrichtigen ) sind zulässig.
Aussage meines TÜV-Prüfers vor ca. 2 Wochen.
Kosten beim TÜV, 30 € Euronen

Über jeder antwort steht ein datum!

Was fällt auf?

Hallo.
Mein Sohn (16) macht gerade 125er Führerschein, und hat schon Derbi Senda DRD 125 gefunden.
Sein TGB Bullet 25er steht dann einfach in der Garage so rum...
Ich habe überlegt,ob ich ihn entdrosseln soll,und selber mit dem Roller zur Arbeit fahre,anstatt mit dem Auto...
Sind zwar nur 6 km, aber mit 25er ist bisschen blöd,da sehr viel Verkehr und öfters geht bergauf...
Jetzt wie gesagt,habe ich überlegt, ob es möglich wäre, den TGB zu 45er entdrosseln...
Ist aber von Werk aus 25er...
Wenn es nicht so kompliziert ist,würde ich es machen,mit anschließender TÜV Abnahme, natürlich...
Jetzt die Frage, muss ich dazu was kaufen, oder reicht es den Ring rauszunehmen?
Eventuell andere CDI?
Habe leider keine Ahnung von solche Sachen...
Aber wenn man mir so Anhaltspunkte gibt, kommt schon was...

Und es geht hier nicht um illegales Tuning oder so was, ich möchte alles offiziell machen.
Danke

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'TGB Bullet RS 25 entdrosseln (mit TÜV)...' überführt.]

In deinen Mofa-Papieren steht, wie die (Mofa-)Drossel funktioniert. Erzähle uns das mal... kann gut sein, dass da noch was elektronisches mitspielt, wie Du ja bereits gefragt hast.
Wenn Du keine 45er Betriebserlaubnis dazu hast, was hier zu vermuten ist, kannst Du aber auch den Händler fragen, den Du dann sowieso benötigst. Der deutsche TBG-Importeur muss dir ja eine neue Betriebserlaubnis für 45 Sachen ausstellen. Den TüV wird man wohl nicht brauchte, da es noch nie 45er Papiere dafür gab und die kann dir auch kein TüV und kein Straßenverkehrsamt wiederbeschaffen...

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'TGB Bullet RS 25 entdrosseln (mit TÜV)...' überführt.]

Deine Antwort
Ähnliche Themen