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Roller 50ccm entdrosseln mit A1 Führerschein welche Strafen?

Hallo Zusammen,
ich wollte mal Fragen welche Strafen auf mich zu kommen könnten wenn ich mit einem Entdrosselten Roller(50ccm) mit dem A1 Führerschein von der Polizei erwischt werde, ein Zerfall der Betriebserlaubnis ist mir klar aber könnte ich auch eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis etc. bekommen? Hat schon jemand Erfahrung gemacht in dem Gebiet?
Danke im voraus

Beste Antwort im Thema

Na , dann woll'n wir mal:
Zunächst steht mal ein Erlöschen der Betriebserlaubnis im Raume. Dies kostet 50€ und ergibt keine Punkte. Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, die Horrorvision eines jeden entdrosselten 50er-Treibers, kommt aufgrund der A1-Fahrerlaubnisklasse nicht zum tragen.
Der Versicherungsschutz bleibt im Aussenverhältnis selbstverständlich vollumfänglich erhalten. Etwaige verschuldete Schäden werden vollständig reguliert. Dies ist aus Gründen des Opferschutzes schon gar nicht anders erlaubt. Außerdem würde ein Versagen der Versicherungsleistung den Straftatbestand des Fahrens ohne Pflichtversicherung in's Spiel bringen, was aber nicht der Fall ist. Lediglich im Innenverhältnis kann es zu Einschränkungen kommen. So ist zum Beispiel ein vorhandener Kaskoschutz hinfällig und es kann im Haftpflichtbereich zu Regressforderungen kommen. Diese sind bei 5000€ pro Obligenheitsverletzung festgeschrieben, und auch nur bei Kausalität einzufordern. Stehen die Unfallfolgen nicht mit der Tuningmaßnahme in Verbindung, bzw. hatten keinen verursachenden Einfluß, kann es auch keinen Regress geben.
Allerdings könnte es bei einer polizeilichen Kontrolle zu einer unangenehmen und teuren Maßnahme kommen. Zur Beweissicherung kann das Fahrzeug eingezogen und einem Gutachter vorgeführt werden. Die Kosten werden im Fall eines Nachweises der Leistungssteigerung dem Halter angelastet, was mehrere hundert Euro kostet.
Die Praxis:
Solange man im Straßenverkehr mit einem entdrosselten 50er nicht grob auffällt und der Polizei dabei regelrecht um die Ohren fährt, wird nach vorzeigen der ausreichenden Fahrerlaubnisklasse nichts passieren. Wegen einer möglichen erloschenen Betriebserlaubnis wird wird kein großes Theater veranstaltet. Das schreibe ich auch aufgrund langjähriger eigener Erfahrung zu diesem Thema. Die Polizei ist ausschließlich auf Straftatbestände wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis aus und nicht auf Ordnungswidrigkeiten im Pillepallebereich.

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Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 18. Juli 2020 um 15:48:49 Uhr:


Die Praxis:
Solange man im Straßenverkehr mit einem entdrosselten 50er nicht grob auffällt und der Polizei dabei regelrecht um die Ohren fährt, wird nach vorzeigen der ausreichenden Fahrerlaubnisklasse nichts passieren.

Da Blöde in der Praxis ist, dass sich das Entdrosseln rumstpricht. Fängt einer an, machen es andere nach, und irgendwann kommt ein Depp, der es übertreiben muss. Somit sollte man Orte meiden, wo immer wieder "andere" Zweiradfahrer negativ aufallen. Vor Schulen/ Berufsschulen wird gerne mal kontrolliert. Auf dem Prüfstand kann es vorkommen, dass es zu einem Defekt am Fahrzeug kommt.

Vor 13 Jahren, als ich noch als Minderjähriger lediglich die Klasse A1 hatte und im „Fuhrpark“ u.a. einen alten Sfera 50, wurde ich mal von der Polizei angehalten mit Verdacht auf Tuning. Der Roller befand sich im originalen Auslieferungszustand und lief nach Tacho 65.
Die haben den Roller abschleppen lassen und kontrolliert. Später „durfte“ ich es abholen und es blieb ohne Folgen. Den Abschlepper musste ich erstmal vorstrecken (80€).
Der Polizist meinte, ich könne ja die Stadt Gelsenkirchen anklagen und das Geld zurückfordern...
Habe es natürlich nicht gemacht!
Damals waren die Zeiten jedoch definitiv anders.
In meiner Schule waren bestimmt 20 Mofafahrer und der langsamste war „nur“ komplett entdrosselt.
Die meisten waren schneller als mein Aprilia RS 125 (damals 80Km/h Drossel).
Später verschwanden auch da die Drosseln und das Ding lief auf einmal 165 :D ja ja, bin nicht stolz drauf.
Damals wurde auf jeden Fall mehr kontrolliert. Da fuhren fast nur 2 Takter rum und die kann man bekanntlich mit ein Hand umdrehen 50% schneller machen
Als Motorradfahrer habe ich vor kurzem auch die Idee gehabt, einen z.B. Runner 50 zu kaufen und offen zu fahren für kleine Fahrten.
Habe es dann seinlassen. Das hat einfach null Sinn.
Dann lieber einen schwachen und günstigen 4 Takt 125er holen. Der schafft trotzdem locker 80-90 Km/h, ist 100% Legal und der Unterhalt ist Aufgrund des geringeren Verbrauchs sogar günstiger.

Zitat:

@munition76 schrieb am 18. Juli 2020 um 22:04:43 Uhr:


Vor 13 Jahren, als ich noch als Minderjähriger lediglich die Klasse A1 hatte und im „Fuhrpark“ u.a. einen alten Sfera 50, wurde ich mal von der Polizei angehalten mit Verdacht auf Tuning. Der Roller befand sich im originalen Auslieferungszustand und lief nach Tacho 65.
Die haben den Roller abschleppen lassen und kontrolliert. Später „durfte“ ich es abholen und es blieb ohne Folgen. Den Abschlepper musste ich erstmal vorstrecken (80€).
Der Polizist meinte, ich könne ja die Stadt Gelsenkirchen anklagen und das Geld zurückfordern...
Habe es natürlich nicht gemacht!
Damals waren die Zeiten jedoch definitiv anders.
In meiner Schule waren bestimmt 20 Mofafahrer und der langsamste war „nur“ komplett entdrosselt.
Die meisten waren schneller als mein Aprilia RS 125 (damals 80Km/h Drossel).
Später verschwanden auch da die Drosseln und das Ding lief auf einmal 165 :D ja ja, bin nicht stolz drauf.
Damals wurde auf jeden Fall mehr kontrolliert. Da fuhren fast nur 2 Takter rum und die kann man bekanntlich mit ein Hand umdrehen 50% schneller machen
Als Motorradfahrer habe ich vor kurzem auch die Idee gehabt, einen z.B. Runner 50 zu kaufen und offen zu fahren für kleine Fahrten.
Habe es dann seinlassen. Das hat einfach null Sinn.
Dann lieber einen schwachen und günstigen 4 Takt 125er holen. Der schafft trotzdem locker 80-90 Km/h, ist 100% Legal und der Unterhalt ist Aufgrund des geringeren Verbrauchs sogar günstiger.

Ja die neuen 125er schaffen auch schon um die 110 km/h ich selber hab ja schon eine 125er jedoch wollte ich mein roller auch entdrosseln und einfach nur für Kurzstrecken benutzen, um mit nem Freund zu fahren(der keine 125er hat) , über Feldwege fahren etc. also Sachen die ich mit meiner 125er nicht mache und da ist mir 45 etwas zu langweilig

;)

deswegen hab ich überlegt ihn zu entdrosseln.

Lg

Es gibt auch 125er, die mehr als echte 150 laufen. Original ab Werk. Dafür reicht dann aber nicht mehr die FS-Klasse A1.
Klar gibt es einige Roller die 110 schaffen.
Mir ging es um eher günstige 125er mit unter 10 PS.
Zum Beispiel ein Honda Vision 110 anstatt ein entdrosselter 50er.
Sowas ist günstig zu haben, extrem sparsam und langlebig.

Ist ja schon toll bei Mt,da fragt einer im Vorfeld was ihn für Strafen erwarten bei einer Manipulation,aber bei ner Einbauanleitung für ne LED inner Nummerschildbeleuchtung wir sofort das "Schloss aktiviert.
AEG

Zitat:

@AEG47 schrieb am 18. Juli 2020 um 22:58:45 Uhr:


Ist ja schon toll bei Mt,da fragt einer im Vorfeld was ihn für Strafen erwarten bei einer Manipulation,aber bei ner Einbauanleitung für ne LED inner Nummerschildbeleuchtung wir sofort das "Schloss aktiviert.
AEG

Einbaueinleitung ist eben was ganz anderes als eine Frage nach der möglichen Konsequenzen.

Würde er hier fragen, wie er das Modell xy tunen kann, wäre das „Schloss“ auch hier schnell aktiviert.

Und genau so soll das auch sein.

Es bleibt dennoch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz im Raume. Und der ist keine PillepalleOwi.

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 18. Juli 2020 um 15:48:49 Uhr:


Zunächst steht mal ein Erlöschen der Betriebserlaubnis im Raume. Dies kostet 50€ und ergibt keine Punkte.

Das kommt vor allem darauf an, ob man die wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vorwirft oder nicht. Nimm man die an, sind es plötzlich 135 Euro und ein Punkt (für den Halter, falls der Fahrer nicht gleichzeitig auch der Halter ist für den nochmal 90 Euro und ebenfalls ein Punkt).

Die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ist rein technisch durchaus erstmal naheliegend, weil üblicherweise die Bremsanlage eines 50er Rollers nicht für Geschwindigkeiten über 45 km/h ausgelegt ist.

Dann ist es nämlich wirklich gefährlich, und keine pillepalle-OWi mehr.

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 18. Juli 2020 um 15:48:49 Uhr:



Allerdings könnte es bei einer polizeilichen Kontrolle zu einer unangenehmen und teuren Maßnahme kommen. Zur Beweissicherung kann das Fahrzeug eingezogen und einem Gutachter vorgeführt werden. Die Kosten werden im Fall eines Nachweises der Leistungssteigerung dem Halter angelastet, was mehrere hundert Euro kostet.
:D

Jap, durfte ein Schulkollege aus der Berufschule teuer erfahren. Dem seine 50er lief laut Polizeitacho um die 110, was bei einem Versicherungskennzeichen etwas Auffällig ist.

Da er als 65er BJ mit dem damaligen 1b noch die offenen 50er fahren, also kein Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis,

;)

was den Polizisten wohl gestunken hatte.

Blieb das Erlöschen der BA, die Kiste wurde vom TÜV auseinandergenommen, alle illegalen Veränderungen aufgelistet und dann durfte er die wieder in Ordnung gebrachte Karre nochmals beim TÜV vorführen, machte 2x Gutachten und damit rund 1000DM nur für den TÜV plus mehrere 100er für die Teile. Da das Bußgeld beim erlöschen der BA bleib waren die strafrechtlichen Folgen überschaubar.

Unterm Strich teure 4 Wochen mit der Karre.

Zitat:

@munition76 schrieb am 18. Juli 2020 um 22:04:43 Uhr:



Die meisten waren schneller als mein Aprilia RS 125 (damals 80Km/h Drossel).
Später verschwanden auch da die Drosseln und das Ding lief auf einmal 165 :D ja ja, bin nicht stolz drauf.
:D

Müsste dann so 30-35 PS gehabt haben und Legal nur mit dem 1er(A) zu fahren da für den Stufenführerschein selbst mit den damals gültigen 27PS zu leicht. Da gab es extra Gewicht um die Kiste für den Stufenführerschein schwer genug zu machen damit man nicht auf etwas über 20PS drosseln musste sondern die versicherungstechnische Grenze von 27PS ausnutzen konnte.

@JumpingJack

Nein, da das Teil eine BA besitzt und entsprechend versichert ist ist es kein Verstoß gegen das Pflichversicherungsgesetz, es besteht ja eine Versicherung. Nur ist eine Regressvorderung im Schadensfall recht sicher.

Es war ja klar, dass selbst nach meinen detaillerten Ausführungen der geltenden Rechtslage wieder haltloser Unsinn gepostet wird, wie die letzten Posts mal wieder eindrucksvoll beweisen.
Es liegt weder ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor, da eine Versicherung ja vorhanden iist. Und die Begriffe Kontraktionszwang und Obliegenheitsverletzung scheinen auch nicht bekannt zu sein, oder nicht in das Gerechtigkeitsgefühl mancher Poster zu passen.
Ebenso wenig waren 50er Roller technisch nur für eine Geschwindigkeit von 45 Km/h ausgelegt. Denn es gab Märkte, wo diese Fahrzeuge ohne Drosselung verkauft wurden. Sogar mitten in Europa, nämlich in der Schweiz, die ja bekanntlich kein EU-Mitgliedsstatt ist. Dort wurden verschiedene 50er ohne Drossel angeboten und konnten mit dem A1-Führerschein gefahren werden. Außerdem wurden viele 50er Roller auch als als 125er angeboten, die mit Ausnahme des kleineren Antriebs technisch baugleich waren. Was einen 100 Km/h schnellen 125er bremst, wird auch mit den 65 Km/h eines offenen 50ers zurecht kommen.
Die Bremsanlage meines Peugeot Kisbee hat jedenfalls keine Mühe, den Roller zuverlässig aus 80 Km/h herunter zu bremsen. Das kann er sogar besser, als mein Yamaha Cygnus 125. Selbst das Fahrwerk des kleinen Peugeots ist deutlich stabiler.
Erst seit Einführung der Euro4-Modelle im Jahre 2018 ist das Angebot an offenen 50ern vorbei, weil diese Modelle tatsächlich für die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gebaut sind und nicht entdrosselt werden können, da keine Drosselung vorhanden ist.
Und zu einer "wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit" äußere ich mich lieber überhaupt nicht.

Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 19. Juli 2020 um 01:17:17 Uhr:


....
Ebenso wenig waren 50er Roller technisch nur für eine Geschwindigkeit von 45 Km/h ausgelegt. Denn es gab Märkte, wo diese Fahrzeuge ohne Drosselung verkauft wurden. Sogar mitten in Europa, nämlich in der Schweiz, die ja bekanntlich kein EU-Mitgliedsstatt ist. Dort wurden verschiedene 50er ohne Drossel angeboten und konnten mit dem A1-Führerschein gefahren werden. Außerdem wurden viele 50er Roller auch als als 125er angeboten, die mit Ausnahme des kleineren Antriebs technisch baugleich waren. Was einen 100 Km/h schnellen 125er bremst, wird auch mit den 65 Km/h eines offenen 50ers zurecht kommen.

sehr richtig - ich hatte das ja schon im 4. Post hier angedeutet; die Honda Dax konnte früher sowohl als 50er, als auch als 80er (dann mit Motorradkennzeichen) zugelassen werden, die in D auch noch gedrosselten 50er Motoren hatten kleinere Vergaser und Reduzierungen im Abgasweg; in Italien waren die "offen"; Bremsanlage war in allen Modellen identisch; bei Vespa das gleiche;

die Bremsanlage muss immer auch für höhere Geschwindigkeiten tauglich sein - es geht ja auch mal einen Berg runter.....

bevor man sich also der Gefahr aussetzt, ohne ABE herumzufahren, kann man durchaus auch beim Hersteller erfragen, ob es nicht auch eine ABE für die ungedrosselte Version des Fahrzeuges gibt und man das Gerät nicht ganz offiziell verändern kann;

Gruß rmx

Ich denke, dass illegale entdrosseln würde weniger werden, wenn man diesen 50ccm Rollern wieder eine reale Vmax von 60-65km/h zugestehen würde.
Dann könnten die auch besser im Stadtverkehr mitschwimmen und Autofahrer wären weniger zu (gefährlichen) Überholmanövern verleitet.

Habe mich sowieso immer gefragt wie es zu diesen unglücklich 45 km/h kommen konnte. Waren doch sonst auch 50

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