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Roller 50ccm entdrosseln mit A1 Führerschein welche Strafen?

Themenstarteram 18. Juli 2020 um 10:49

Hallo Zusammen,

ich wollte mal Fragen welche Strafen auf mich zu kommen könnten wenn ich mit einem Entdrosselten Roller(50ccm) mit dem A1 Führerschein von der Polizei erwischt werde, ein Zerfall der Betriebserlaubnis ist mir klar aber könnte ich auch eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis etc. bekommen? Hat schon jemand Erfahrung gemacht in dem Gebiet?

Danke im voraus

Beste Antwort im Thema

Na , dann woll'n wir mal:

Zunächst steht mal ein Erlöschen der Betriebserlaubnis im Raume. Dies kostet 50€ und ergibt keine Punkte. Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, die Horrorvision eines jeden entdrosselten 50er-Treibers, kommt aufgrund der A1-Fahrerlaubnisklasse nicht zum tragen.

Der Versicherungsschutz bleibt im Aussenverhältnis selbstverständlich vollumfänglich erhalten. Etwaige verschuldete Schäden werden vollständig reguliert. Dies ist aus Gründen des Opferschutzes schon gar nicht anders erlaubt. Außerdem würde ein Versagen der Versicherungsleistung den Straftatbestand des Fahrens ohne Pflichtversicherung in's Spiel bringen, was aber nicht der Fall ist. Lediglich im Innenverhältnis kann es zu Einschränkungen kommen. So ist zum Beispiel ein vorhandener Kaskoschutz hinfällig und es kann im Haftpflichtbereich zu Regressforderungen kommen. Diese sind bei 5000€ pro Obligenheitsverletzung festgeschrieben, und auch nur bei Kausalität einzufordern. Stehen die Unfallfolgen nicht mit der Tuningmaßnahme in Verbindung, bzw. hatten keinen verursachenden Einfluß, kann es auch keinen Regress geben.

Allerdings könnte es bei einer polizeilichen Kontrolle zu einer unangenehmen und teuren Maßnahme kommen. Zur Beweissicherung kann das Fahrzeug eingezogen und einem Gutachter vorgeführt werden. Die Kosten werden im Fall eines Nachweises der Leistungssteigerung dem Halter angelastet, was mehrere hundert Euro kostet.

Die Praxis:

Solange man im Straßenverkehr mit einem entdrosselten 50er nicht grob auffällt und der Polizei dabei regelrecht um die Ohren fährt, wird nach vorzeigen der ausreichenden Fahrerlaubnisklasse nichts passieren. Wegen einer möglichen erloschenen Betriebserlaubnis wird wird kein großes Theater veranstaltet. Das schreibe ich auch aufgrund langjähriger eigener Erfahrung zu diesem Thema. Die Polizei ist ausschließlich auf Straftatbestände wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis aus und nicht auf Ordnungswidrigkeiten im Pillepallebereich.

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Und damit hast du das eigentliche Problem exakt benannt. Es ist wohl festzustellen, dass die derzeitige seit dem Jahre 2001 geltende bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 Km/h eine absolute Fehlgeburt ist, die auch noch wenig praxistauglich ist.

Hätte man sich wenigstens auf die in Deutschland vorher zwischen 1986 und 2000 geltenden 50 Km/h plus 10% Toleranz geeinigt (bis 1986 nur 40 Km/h), wäre es im Sinne des allgemeinen Verkehrsflusses ja noch tragbar gewesen, aber leider hatte besonders Italien damals den 45 Km/h zum EU-Standard verholfen.

Damit war der Niedergang der 50er Klasse eigentlich vorprogrammiert. Zum Einen die 45 Km/h, und zum Anderen die immer schlechtere Fahrdynamik durch immer schärfere Abgasgesetzgebung, die mit dem knappen Hubraum einfach nicht verlustfrei umzusetzen ist. Wer mal einen 50er Roller aus den 90ern gefahren hat, weiß was ich meine. Dagegen sind die völlig erdrosselten und zugeschnürten heutigen Modelle die reinsten Wanderdünen.

Man hätte zeitnah die Rahmenbedingungen der Fahrzeuge an die veränderten Voraussetzungen anpassen müssen. Einmal durch Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit auf einen praxistauglichen Wert, zum Beispiel 60 Km/h. Weiterhin eine Hubraumerhöhung auf 70ccm, um einerseits die verlorene Fahrdynamik wieder zu gewährleisten und auch um andererseits die Motoren drehzahlsenkender und leiser abstimmen zu können. Letzteres wäre bei einer der zahlreichen Reformen des EU-Fahrerlaubnisrechts problemlos möglich gewesen (zum Beispiel spätestens 2013).

Mit diesen Schritten könnte man gleich doppelt punkten. Erstens würde die 50er Klasse erheblich an Attraktivität gewinnen, und zweitens würde man damit einen nicht unerheblichen Teil der Fahrer entkriminalisieren.

Ich bin ja grundsätzlich sehr für gesetzestreue, aber wenn eine Gesetzeslage so massenhaft missachtet wird, kann ja wohl irgendwas nicht stimmen. Dann geht die Gesetzgebung mal mindestens an der Lebenswirklichkeit sehr heftig vorbei, was eine notwendige Überarbeitung der Gesetze erkennen lässt.

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