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Roller 50ccm entdrosseln mit A1 Führerschein welche Strafen?

Themenstarteram 18. Juli 2020 um 10:49

Hallo Zusammen,

ich wollte mal Fragen welche Strafen auf mich zu kommen könnten wenn ich mit einem Entdrosselten Roller(50ccm) mit dem A1 Führerschein von der Polizei erwischt werde, ein Zerfall der Betriebserlaubnis ist mir klar aber könnte ich auch eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis etc. bekommen? Hat schon jemand Erfahrung gemacht in dem Gebiet?

Danke im voraus

Beste Antwort im Thema

Na , dann woll'n wir mal:

Zunächst steht mal ein Erlöschen der Betriebserlaubnis im Raume. Dies kostet 50€ und ergibt keine Punkte. Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, die Horrorvision eines jeden entdrosselten 50er-Treibers, kommt aufgrund der A1-Fahrerlaubnisklasse nicht zum tragen.

Der Versicherungsschutz bleibt im Aussenverhältnis selbstverständlich vollumfänglich erhalten. Etwaige verschuldete Schäden werden vollständig reguliert. Dies ist aus Gründen des Opferschutzes schon gar nicht anders erlaubt. Außerdem würde ein Versagen der Versicherungsleistung den Straftatbestand des Fahrens ohne Pflichtversicherung in's Spiel bringen, was aber nicht der Fall ist. Lediglich im Innenverhältnis kann es zu Einschränkungen kommen. So ist zum Beispiel ein vorhandener Kaskoschutz hinfällig und es kann im Haftpflichtbereich zu Regressforderungen kommen. Diese sind bei 5000€ pro Obligenheitsverletzung festgeschrieben, und auch nur bei Kausalität einzufordern. Stehen die Unfallfolgen nicht mit der Tuningmaßnahme in Verbindung, bzw. hatten keinen verursachenden Einfluß, kann es auch keinen Regress geben.

Allerdings könnte es bei einer polizeilichen Kontrolle zu einer unangenehmen und teuren Maßnahme kommen. Zur Beweissicherung kann das Fahrzeug eingezogen und einem Gutachter vorgeführt werden. Die Kosten werden im Fall eines Nachweises der Leistungssteigerung dem Halter angelastet, was mehrere hundert Euro kostet.

Die Praxis:

Solange man im Straßenverkehr mit einem entdrosselten 50er nicht grob auffällt und der Polizei dabei regelrecht um die Ohren fährt, wird nach vorzeigen der ausreichenden Fahrerlaubnisklasse nichts passieren. Wegen einer möglichen erloschenen Betriebserlaubnis wird wird kein großes Theater veranstaltet. Das schreibe ich auch aufgrund langjähriger eigener Erfahrung zu diesem Thema. Die Polizei ist ausschließlich auf Straftatbestände wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis aus und nicht auf Ordnungswidrigkeiten im Pillepallebereich.

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Edit wg. doppelt, siehe eins tiefer

Hoppla, teils doppelt, sorry.

Fahrerlaubnisklassen kann man googeln.

Ordnungswidrigkeit wegen Erlöschen der BE ist drin. Auf alle Fälle kommt auch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz infrage. Unter'm Strich ist das nicht billig; wenn das Ding dann auch noch gutachterlich untersucht wird hält der auch die Hand auf.

Und: Ja. Seinerzeit mit dem frisierten Mofa gab es einen Samstag Verkehrsunterricht wegen Fahrens ohne.

am 18. Juli 2020 um 13:03

Führerschein A1: Was darf ich fahren?

Der A1-Motorradführerschein bestimmt folgende Fahrzeugtypen:

Krafträder

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Die Krafträder dürfen nur einen Hubraum von maximal 125 ccm besitzen. Die Motorleistung muss lediglich bis 11 kW vorweisen. Aus diesem Grund wird der Führerschein auch 125ccm-Führerschein genannt. Außerdem darf das Verhältnis von Leistung und Gewicht lediglich 0,1 kW/kg sein.

wenn man sowieso einen A1 hat, sollte man lieber einen legalen 125er fahren; manche gedrosselten Krafträder kann man auch entdrosselt zugelassen bekommen, wäre schlauer....

So richtig teuer wird es dann, wenn es einen Unfall gibt. Da zahlst du alles alleine, u.U. dein Leben lang.

Zitat:

@h4u4hevshshsu schrieb am 18. Juli 2020 um 12:49:25 Uhr:

...ein Zerfall der Betriebserlaubnis ist mir klar...

Warum sollte die zerfallen? :confused:

Die erlischt in einem solchen Fall lediglich.

Halbwertszeit?

Themenstarteram 18. Juli 2020 um 13:17

Zitat:

@Drahkke schrieb am 18. Juli 2020 um 15:09:59 Uhr:

Zitat:

@h4u4hevshshsu schrieb am 18. Juli 2020 um 12:49:25 Uhr:

...ein Zerfall der Betriebserlaubnis ist mir klar...

Warum sollte die zerfallen? :confused:

Die erlischt in einem solchen Fall lediglich.

Meine ich doch haha, hab ich mich falsch ausgedrückt. LG

Themenstarteram 18. Juli 2020 um 13:28

Zitat:

@escalator schrieb am 18. Juli 2020 um 15:04:32 Uhr:

So richtig teuer wird es dann, wenn es einen Unfall gibt. Da zahlst du alles alleine, u.U. dein Leben lang.

Ja, stimmt daran hab ich nicht gedacht. Dann werde ich es wahrscheinlich lassen. Lg

Themenstarteram 18. Juli 2020 um 13:32

Zitat:

@remix schrieb am 18. Juli 2020 um 15:03:30 Uhr:

Führerschein A1: Was darf ich fahren?

Der A1-Motorradführerschein bestimmt folgende Fahrzeugtypen:

Krafträder

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Die Krafträder dürfen nur einen Hubraum von maximal 125 ccm besitzen. Die Motorleistung muss lediglich bis 11 kW vorweisen. Aus diesem Grund wird der Führerschein auch 125ccm-Führerschein genannt. Außerdem darf das Verhältnis von Leistung und Gewicht lediglich 0,1 kW/kg sein.

wenn man sowieso einen A1 hat, sollte man lieber einen legalen 125er fahren; manche gedrosselten Krafträder kann man auch entdrosselt zugelassen bekommen, wäre schlauer....

Ja deswegen hab ich gefragt was neben dem erlöschen der Betriebserlaubnis passiert da mein Roller ja 50ccm hat und ich mit a1 auch die Fahrerlaubnis dazu hätte oder nicht? Lg

Zitat:

@escalator schrieb am 18. Juli 2020 um 15:04:32 Uhr:

So richtig teuer wird es dann, wenn es einen Unfall gibt. Da zahlst du alles alleine, u.U. dein Leben lang.

Unsinn.

Die Versicherung muß erstmal zahlen, kann dann aber Regress nehmen, i.d.R. bis 5000,- Euro.

Na , dann woll'n wir mal:

Zunächst steht mal ein Erlöschen der Betriebserlaubnis im Raume. Dies kostet 50€ und ergibt keine Punkte. Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, die Horrorvision eines jeden entdrosselten 50er-Treibers, kommt aufgrund der A1-Fahrerlaubnisklasse nicht zum tragen.

Der Versicherungsschutz bleibt im Aussenverhältnis selbstverständlich vollumfänglich erhalten. Etwaige verschuldete Schäden werden vollständig reguliert. Dies ist aus Gründen des Opferschutzes schon gar nicht anders erlaubt. Außerdem würde ein Versagen der Versicherungsleistung den Straftatbestand des Fahrens ohne Pflichtversicherung in's Spiel bringen, was aber nicht der Fall ist. Lediglich im Innenverhältnis kann es zu Einschränkungen kommen. So ist zum Beispiel ein vorhandener Kaskoschutz hinfällig und es kann im Haftpflichtbereich zu Regressforderungen kommen. Diese sind bei 5000€ pro Obligenheitsverletzung festgeschrieben, und auch nur bei Kausalität einzufordern. Stehen die Unfallfolgen nicht mit der Tuningmaßnahme in Verbindung, bzw. hatten keinen verursachenden Einfluß, kann es auch keinen Regress geben.

Allerdings könnte es bei einer polizeilichen Kontrolle zu einer unangenehmen und teuren Maßnahme kommen. Zur Beweissicherung kann das Fahrzeug eingezogen und einem Gutachter vorgeführt werden. Die Kosten werden im Fall eines Nachweises der Leistungssteigerung dem Halter angelastet, was mehrere hundert Euro kostet.

Die Praxis:

Solange man im Straßenverkehr mit einem entdrosselten 50er nicht grob auffällt und der Polizei dabei regelrecht um die Ohren fährt, wird nach vorzeigen der ausreichenden Fahrerlaubnisklasse nichts passieren. Wegen einer möglichen erloschenen Betriebserlaubnis wird wird kein großes Theater veranstaltet. Das schreibe ich auch aufgrund langjähriger eigener Erfahrung zu diesem Thema. Die Polizei ist ausschließlich auf Straftatbestände wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis aus und nicht auf Ordnungswidrigkeiten im Pillepallebereich.

Themenstarteram 18. Juli 2020 um 14:01

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 18. Juli 2020 um 15:48:49 Uhr:

Na , dann woll'n wir mal:

Zunächst steht mal ein Erlöschen der Betriebserlaubnis im Raume. Dies kostet 50€ und ergibt keine Punkte. Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, die Horrorvision eines jeden entdrosselten 50er-Treibers, kommt aufgrund der A1-Fahrerlaubnisklasse nicht zum tragen.

Der Versicherungsschutz bleibt im Aussenverhältnis selbstverständlich vollumfänglich erhalten. Etwaige verschuldete Schäden werden vollständig reguliert. Dies ist aus Gründen des Opferschutzes schon gar nicht anders erlaubt. Außerdem würde ein Versagen der Versicherungsleistung den Straftatbestand des Fahrens ohne Pflichtversicherung in's Spiel bringen, was aber nicht der Fall ist. Lediglich im Innenverhältnis kann es zu Einschränkungen kommen. So ist zum Beispiel ein vorhandener Kaskoschutz hinfällig und es kann im Haftpflichtbereich zu Regressforderungen kommen. Diese sind bei 5000€ pro Obligenheitsverletzung festgeschrieben, und auch nur bei Kausalität einzufordern. Stehen die Unfallfolgen nicht mit der Tuningmaßnahme in Verbindung, bzw. hatten keinen verursachenden Einfluß, kann es auch keine Regress geben.

Allerdings könnte es bei einer polizeilichen Kontrolle zu einer unangenehmen und teuren Maßnahme kommen. Zur Beweissicherung kann das Fahrzeug eingezogen und einem Gutachter vorgeführt werden. Die Kosten werden im Fall eines Nachweises der Leistungssteigerung dem Halter angelastet, was mehrere hundert Euro kostet.

Die Praxis:

Solange man im Straßenverkehr mit einem entdrosselten 50er nicht grob auffällt und der Polizei dabei regelrecht um die Ohren fährt, wird nach vorzeigen der ausreichenden Fahrerlaubnisklasse nichts passieren. Wegen einer möglichen erloschenen Betriebserlaubnis wird wird kein großes Theater veranstaltet. Das schreibe ich auch aufgrund langjähriger eigener Erfahrung zu diesem Thema. Die Polizei ist ausschließlich auf Straftatbestände wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis aus und nicht auf Ordnungswidrigkeiten im Pillepallebereich.

Danke dir für den ausführlichen Text und die Zeit die du dir genommen hast um den Text zu verfassen, das war genau das was ich wissen wollte. Danke dir das du so detailliert geblieben bist. Du bist meine Rettung. ;)

Lg ?

 

Beku_bus hat alles sehr gut erklärt, Danke dafür.

Ich wollte da nur noch etwas hinzufügen.

Falls man es doch nicht nur beim entdrosseln lässt, sondern auch noch einen größeren Zylinder samt Sportauspuff und Vergaser verbaut, dann noch ordentlich abstimmt, kann es schnell auch mal vorkommen, dass es bei der FS Klasse A1 Fahren ohne FS ins Spiel kommt.

Insbesondere bei sehr leichten Roller wie z.B Piaggio Zip mit nur 80 Kg Leergewicht kann man mal schnell über 8 KW kommen und dann darf man damit schon nicht mehr fahren.

...selbst wenn er eine große Zulassung hätte.

Das Leistunggewicht muss da passen.

Wie ein Vorredner schrieb: 0,1 KW = 1Kg

Oh ja, munition76. Es ist für einen versierten Mechaniker keine besonders große Anforderung, mit geeigneten Maßnahmen die 15 PS zu knacken. Auch das einzuhaltende Leistungsgewicht ist zu beachten und bei einem so leichten Fahrzeug wie einem 50er-Roller schnell unterschritten.

Ich bin allerdings lediglich von der serienmäßigen Leistung eines handelüblichen 50ers ausgegangen, die bis zur Einführung der Euro4-Norm (2018) auf bestenfalls möglichen 80 Km/h, überwiegend aber bei etwa 65 Km/h angesiedelt ist. Mehr kommt durch das Entfernen der unseligen Drosseln sowieso nicht heraus und die Motorleistung/Hubraum bleibt ja unberührt.

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