ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. "vorläufiger Führerschein"

"vorläufiger Führerschein"

Themenstarteram 18. Dezember 2010 um 18:18

Hallo,

ich bin gerade dabei, den C und CE Führerschein zumachen.

Nun habe ich den C Führerschein bestanden, leider kann ich den CE Führerschein aus beruflichen Gründen erst Mitte bis Ende Februar machen.

Ich wollte mir jetzt einen "vorläufiger Führerschein" für die Klasse C holen, wie lange ist er aber gültig?

Mein Fahrlehrer meinte, drei Monate, aus anderen Quellen habe ich zwei Monate.

Ab wann wird gerechnet, ab dem Tag der bestandenen C Prüfung oder der Beantragung/Ausstellung des "vorläufiger Führerschein"?

Und zu guter Letzt, was passiert, wenn ich nach den zwei bzw. drei Monaten die CE Prüfung noch nicht machen konnte, kann ich mir einen neuen "vorläufiger Führerschein" holen?

PS: das der "vorläufiger Führerschein" über 45€ kostet weiß ich.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

ok, dann kannst du mir sicher die BRD-Verordnungen zu dem Thema Skilifte in MVP und BRB benennen.

Aber doch gerne:

http://mv.juris.de/mv/UVPG_MV_2006_Anlage1.htm

 

Es handelt sich nicht, wie Du behauptet hast, um

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

... ein Gesetz zur Betreibung von Skiliften zu erlassen...

sondern um die Anlage 1 zum Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung, in der die EU alle die Baugruppen aufzählt, für die in Planung oder auch während des Betriebes eine derartige Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.

In der Position 29 sind dann auch die

"Errichtung und Betrieb von Skipisten, Skiliften und Seilbahnen, einschließlich der zugehörigen Betriebsanlagen und -einrichtungen" aufgeführt.

Ergo:

Wenn eine derartige Anlage geplant wird, muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung ausgeführt werden - nichts anders ist dieses "Gesetz".

Und nur so nebenbei: in Meckpom gibt es sogar eine Skihalle mit Liftanlage und mehrere Wasserski-Seilbahnanlagen, die damit exakt unter diese Vorschrift fallen.

Ups

 

Ja klar, wenn man da nur das Wort Skilift und Meckpom herauszieht, und Umweltverträglichkeitsprüfung weg lässt und eine reine Aufzählung von möglichen Betriebsanlagen der öffentlichen und privaten Projekte innerhalb einer reiner Anlage von einem Gesetz, direkt zum eigentlichen Gesetz erhebt, dann ist das natürlich eine völlige Lächerlichkeit von den Eurokraten - aber auch nur dann.

 

Willst Du das auch mit dem "Krümmungsgrad von Gurken" wissen, das ist aber dann noch viel peinlicher für die, die es immer lächerlich machen.

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten

Der Führerschein ist ab Antrag bei der Behörde 3 Monate gültig und dann kannst ihn verlängern lassen.

Themenstarteram 16. Januar 2011 um 20:36

Da melde ich mich nochmal.

Ich habe jetzt den vorläufigen Führerschein, mit wurde in Amt gesagt, dasser nur im Inland gültig ist. Was passiert, wenn ich im Ausland erwischt werde oder noch schlimmer, einen Unfall baue.

Dann bist du dort ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs mit den entspechenden Konsequenzen.

Themenstarteram 16. Januar 2011 um 20:52

Wie lange wartet man auf einen Kartenführerschein?

Wenn man mehr bezahlt, geht es ganz schnell, ich brauchte das mal für eine Auslandsmietwagensache. Ich glaube ca. zwei Tage. Ist dann aber richtig teuer.

Grüße

BV

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Dann bist du dort ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs mit den entspechenden Konsequenzen.

Na ganz toll. Mit einem gültigen Dokument eines EU-Staates ist man also in einem andern EU-Staat kriminell. Es lebe die EUDSSR. :rolleyes:

 

So long

Ghost

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Dann bist du dort ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs mit den entspechenden Konsequenzen.

Na ganz toll. Mit einem gültigen Dokument eines EU-Staates ist man also in einem andern EU-Staat kriminell. Es lebe die EUDSSR. :rolleyes:

 

So long

Ghost

Es ist nunmal ein Modelversuch und noch kein Gesetz.

Aber selbst Gesetze und Verordnungen gelten nicht Eu weit :(

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

 

Aber selbst Gesetze und Verordnungen gelten nicht Eu weit :(

In dem Zusammenhang erinnere ich immer gern an die Verordnung aus Moskau Brüssel, in welcher dem BL MVP vorgeschrieben wurde; ein Gesetz zur Betreibung von Skiliften zu erlassen.

;)

 

So long

Ghost

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Na ganz toll. Mit einem gültigen Dokument eines EU-Staates ist man also in einem andern EU-Staat kriminell.

Es ist nur ein national gültiges Dokument und damit im Ausland so gültig, wie eine spanische Baugenehmigung in Ostfriesland.

Auch nicht vergessen, dieses Ding wird nur auf Deinen ausdrücklichen Wunsch ausgestellt. Der Normalfall ist schon ein "richtiger" Kartenführerschein, nur kostet das Verfahren mit dann zwei Kartenführerscheinen mehr Geld, als die Übergangslösung mit der vorläufigen Fahrerlaubnis.

 

Zitat:

Es lebe die EUDSSR. :rolleyes:

Nein, es ist wieder mal nur ein persönliches "geiz ist geil", was nicht nur Vorteile hat.

Zitat:

Original geschrieben von vwpower06

Wie lange wartet man auf einen Kartenführerschein?

4-8wochen nach antragsabgabe & zahlung der fälligen gebühren kannst du bei neuerteilung (was bei dir zutrifft) einer klasse durchaus einplanen...wenn der sachbearbeiter den (meist aufpreispflichtigen) vermerk "eilt" auf das ding draufdrückt, könnens auch 2 wochen sein bis das ding gedruckt ist....

Moin Roadwin,

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

 

Nein, es ist wieder mal nur ein persönliches "geiz ist geil", was nicht nur Vorteile hat.

ganz Falsch. Hättest du mein Zitat nicht aus dem Zusammenhang gerissen und den anderen Teil ( Skiliftverodnung ) mitkopiert, sollte sich auch dir dir der Ansatz meiner Kritik erschliessen.

 

 

So long

Ghost

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

ganz Falsch. Hättest du mein Zitat nicht aus dem Zusammenhang gerissen und den anderen Teil ( Skiliftverodnung ) mitkopiert, sollte sich auch dir dir der Ansatz meiner Kritik erschliessen.

:confused:

Ich habe den Satz nicht aus dem Zusammenhang gerissen, es gibt in der Beziehung keine "Merkwürdigkeiten" aufgrund der EU, sondern aufgrund der Entscheidung des Fahrschülers.

 

Und Dein Beispiel mit den Skiliften im Meckpom ist bei genauerer Betrachtung der Umstände auch deutlich anders, als immer dargestellt, nur dann ist es nicht mehr lustig und man kann sich nicht so schön aufregen.

Wie mit dem Krümmungsgrad von Gurken, der auch völlig anders ist, schon vor Brüssel ein nationales deutsche "Vorschrift" war, jeder es früher und immer noch ganz toll findet, aber sich nun mit Brüssel prima verdrehen lässt, um irgendwelche Dämlichkeit darzustellen.

Unangenehm nur, wenn sich das alles in Wahrheit völlig anders darstellt.

@Roadwin,

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

 

Und Dein Beispiel mit den Skiliften im Meckpom ist bei genauerer Betrachtung der Umstände auch deutlich anders, als immer dargestellt, nur dann ist es nicht mehr lustig und man kann sich nicht so schön aufregen.

ok, dann kannst du mir sicher die BRD-Verordnungen zu dem Thema Skilifte in MVP und BRB benennen.

 

So long

Ghost

 

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

ok, dann kannst du mir sicher die BRD-Verordnungen zu dem Thema Skilifte in MVP und BRB benennen.

Aber doch gerne:

http://mv.juris.de/mv/UVPG_MV_2006_Anlage1.htm

 

Es handelt sich nicht, wie Du behauptet hast, um

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

... ein Gesetz zur Betreibung von Skiliften zu erlassen...

sondern um die Anlage 1 zum Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung, in der die EU alle die Baugruppen aufzählt, für die in Planung oder auch während des Betriebes eine derartige Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.

In der Position 29 sind dann auch die

"Errichtung und Betrieb von Skipisten, Skiliften und Seilbahnen, einschließlich der zugehörigen Betriebsanlagen und -einrichtungen" aufgeführt.

Ergo:

Wenn eine derartige Anlage geplant wird, muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung ausgeführt werden - nichts anders ist dieses "Gesetz".

Und nur so nebenbei: in Meckpom gibt es sogar eine Skihalle mit Liftanlage und mehrere Wasserski-Seilbahnanlagen, die damit exakt unter diese Vorschrift fallen.

Ups

 

Ja klar, wenn man da nur das Wort Skilift und Meckpom herauszieht, und Umweltverträglichkeitsprüfung weg lässt und eine reine Aufzählung von möglichen Betriebsanlagen der öffentlichen und privaten Projekte innerhalb einer reiner Anlage von einem Gesetz, direkt zum eigentlichen Gesetz erhebt, dann ist das natürlich eine völlige Lächerlichkeit von den Eurokraten - aber auch nur dann.

 

Willst Du das auch mit dem "Krümmungsgrad von Gurken" wissen, das ist aber dann noch viel peinlicher für die, die es immer lächerlich machen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. "vorläufiger Führerschein"