Rochaden und Übertrag von KFZ Versicherungen
Hallo zusammen,
folgende Konstellation (nicht so alltäglich vermute ich 🙂
Ich hatte seit 25+ Jahren stets ausschließlich Firmenwagen, daher besitze ich keine eigene Versicherung mit SFR. Dies ändert sich nun jedoch ab Ende Oktober, ab dann werde ich ein eigenes Fahrzeug führen und halten.
Nun hat meine Mutter sogar zwei Verträge im Zugriff. Ihren eigenen, als auch den nach seinem Tod stillgelegten Vertrag ihres Bruders (mein Onkel). Beide Verträge haben SF 40+
Da ich aber den Vertrag meines Onkels nicht direkt aufgrund des entfernteren Verwandschaftsverhältnisses übernehmen kann, jedoch es von meiner Mutter ginge ist nun der Plan, dass meine Mutter den Vertrag meines Onkels für sich aktiviert und ich dafür ihren Vertrag nehme.
Beide Verträge laufen übrigens bei der HUK.
Frage(n)
- Kann man Verträge einfach zwischendurch so tauschen?
- Hat jemand hier Erfahrungen mit dieser Art Rochaden?
Natürlich werden wir als nächstes die HUK fragen, aber ich dachte ich frage vorab hier schonmal das Schwarmwissen
Viele Grüße
56 Antworten
Wenn die SF-Übertragung vollzogen worden ist, gibt es immer ein Informationsschreiben an den ursprünglichen Versicherungsnehmer und ggf. an den kündigenden Erben. Da könnte also noch so ein Schreiben irgendwo rumliegen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. September 2024 um 23:07:04 Uhr:
Wenn die SF-Übertragung vollzogen worden ist, gibt es immer ein Informationsschreiben an den ursprünglichen Versicherungsnehmer und ggf. an den kündigenden Erben. Da könnte also noch so ein Schreiben irgendwo rumliegen.
Leider kam da wohl nichts mehr nach.
Es wurde meiner Mutter leider nur mündlich sowohl bei der Abgabe des Antrags, als auch auch nochmal ½ Jahr später bestätigt, dass der Vertrag deaktiviert und auf Ihrem Namen geparkt sei.
Rechtlich müsste diese Aussage des Mitarbeiters ebenso bindend sein, wie ein Schriftstück. Nur ist das gesprochene Wort halt nicht beweisbar.
Tja Recht haben und Recht bekommen…
Wüsste nun auch nicht, wie ich/wir Druck auf die HUK ausüben könnte.
Letztlich müssten sie den offenbaren Fehler/Versäumnis eingestehen und die SFK aus Kulanz gewähren.
Glaube ich nur nicht, dass ohne Not die HUK so agiert.
Die werden schon nachsehen. Schließlich gäbe es bei rückwirkender SF-Änderung wg. "unbefugter" SF-Übernahme auch noch Beiträge einzufordern. So ganz würde ich das also noch nicht abschreiben.
@berlin-paul
Ja, die wollen nun nachsehen.
Mein Kopf sagt mir, da wird so etwas kommen wie: Wir haben nachgesehen und konnten leider keine Unterlagen oder Einträge finden. Da sie ebenfalls keine Bestätigung der Übertragung haben……
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Vor 5 Jahren musste man bei der HUK noch eine Rabattübertragung mit einem extra Formblatt beantragen, bei einer SF-Übertragung von einem Verstorbenen musste der Übernehmende auf dem Formblatt bestätigen, das niemand anders den SF beansprucht.
Eine Mitteilung an den bisherigen Inhaber gab es da noch nicht.
Bei der Übernahme von einem Verstorbenen erfolgt jetzt auch keine Mitteilung an die Hinterbliebenen.
Das damalige Formblatt muss im Archiv des Vertrages des damals Übernehmenden vorhanden sein.
Man kann einen Rabatt auch nur Übertragen bekommen, wenn man den dann auch sofort für einen Vertrag benutzt.
Ein Parken des zu übertragendem SF gibt es nicht.
Damals hätte gleich eine Bescheinigung nach §5 Pflichtversicherungsgesetz beantragt werden müssen, um sich den SF zu sichern.
Eine Chance den SF doch noch zu bekommen, gäbe es nur, wenn der SF jemand übertragen wurde, der nicht zum berechtigten Personenkreis gehörte
Das würde erklären, weshalb dazu nie eine Bestätigung kam.
Genau dieses von Dir beschriebene Formblatt wurde uns von der HUK vorgelegt und damals noch unterschrieben vom Verstorbenen eingereicht. Die anschließende Aussage sowie eine zum späteren Zeitpunkt nochmalige Bestätigung dieser Aussage war, dass der Vertrag umgeschrieben ist und nun zunächst ruht.
Der nun Inhaber der SFK ist verwandtschaftlich berechtigt, daher wurde ihm aufgrund des fehlenden Sperrvermerks auch der Vertrag von der HUK übereignet..
Ob nun im Archiv dieses damals eingereichte Formblatt nochmal auftaucht, da habe ich so meine Zweifel.
Tja… ??
Wenn der Vertrag umgeschrieben und gleichzeitig die Rabattübertragung stattgefunden hat, gehört der SF deiner Mutter.
Dann wäre nämlich deine Mutter VN für das umgeschrieben Fahrzeug geworden. Dann muss auch ein Versicherungsschein erstellt worden sein.
Da aber 1 Jahr später der SF auf jemand anders übertragen wurde, kann dies nicht so gewesen sein und der Vertrag wurde nicht umgeschrieben sondern mit Abmeldung des Fahrzeuges unter dem Namen deines Onkels beendet.
So ein Formblatt liegt immer im Archiv des Vertrages, der den SF übernommen hat.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 15. September 2024 um 08:41:12 Uhr:
Du wirst Dir doch sicherlich eine Kopie gemacht haben
Wir haben sogar noch das Original. Die HUK hatte es sich damals händisch in der GS kopiert.
Ich sehe das Problem allerdings darin, dass wir keinen Beweis derEinreichung und Hintetlegung haben.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 15. September 2024 um 08:57:51 Uhr:
Wenn der Vertrag umgeschrieben und gleichzeitig die Rabattübertragung stattgefunden hat, gehört der SF deiner Mutter.
Dann wäre nämlich deine Mutter VN für das umgeschrieben Fahrzeug geworden. Dann muss auch ein Versicherungsschein erstellt worden sein.
Da aber 1 Jahr später der SF auf jemand anders übertragen wurde, kann dies nicht so gewesen sein und der Vertrag wurde nicht umgeschrieben sondern mit Abmeldung des Fahrzeuges unter dem Namen deines Onkels beendet.
So ein Formblatt liegt immer im Archiv des Vertrages, der den SF übernommen hat.
Ich denke auch, dass der Sachbearbeiter dies ganz offensichtlich nicht korrekt verarbeitet hat. Vielleicht taucht der Antrag noch im Archiv irgendwo auf (was ich nicht glaube), nur eine erfolgte Umschreibung ist lt. System nicht zu erkennen, weshalb eine andere Übertragung möglich wurde. Das Fahrzeug wurde im Übrigen damals in der gleichen Zeit ebenfalls abgemeldet.
Nun muss sich natürlich die HUK schon die Frage gefallen lassen, ob und wie das der Kunde dennoch zu überprüfen hat, wenn eine mehrfache mündliche Bestätigung der Sachbearbeiter nicht bindend ist. Nach meinem Rechtsverständnis ist auch eine mündliche Zusage eines ordentlichen Vertreters des Unternehmens grundsätzlich bindend. Es bleibt lediglich die Beweislage.
Im Anhang der Antrag, den meine Mutter neben der Vorlage einer schriftlichen formlosen Willenserklärung des Verstorbenen auf Anweisung der HUK damals zur Übertragung zusätzlich noch hat unterschreiben lassen und dann eingereicht hat.
Du hast die obere Versicherungsnummer geschwärtz, dies ist die Nummer auf die der SF übertragen werden soll.
Wenn dies ein bereits laufender Vertrag deiner Mutter war, wird die Rabattübertragung nur durchgeführt, wenn der übertragene SF höher ist, als der bisherige.
Ist der bisherige niedriger, wird der verdeckt und ist später wieder nutzbar.
Ist der übertragene niedriger, wird die Übertragung nicht durchgeführt, da dies keinen Sinn macht. Er kann auch nicht in deinem Vertrag deiner Mutter dann geparkt werden.
Hier hätte dann eine Bescheinigung nach §5 gemacht werden müssen.
Die Frage ist ja auch, wurde das Formblatt überhaupt an die Zentrale weitergeleitet.
Wenn es weitergeleitet wurde, müsste es auch eine Bearbeitungsnotiz von der Fachabteilung geben.
Da es scheinbar das Original ist, wird das nie in Coburg angekommen sein, da es nicht üblich war, dieses Formblatt in 2-facher Ausfertigung zu erstellen.
Dies habe ich zumindest nie gemacht
@celica1992
Welcher Vertrag die höhere SFK inne hatte, kann ich spontan nicht sagen. Relativ ähnlich würde ich vermuten.
Allerdings ist mir durch Deinen Kommentar gerade aufgefallen, dass das Dokument offenbar auch nicht richtig ausgefüllt wurde. Das obere Namensfeld, als auch diese obere Versicherungsnummer beinhaltet die Daten meines Onkels, nicht die meiner Mutter. Dh es stehen 2x nur die Nummer meines Onkels drauf, macht keinen Sinn.
Ok. Jetzt kommt das auch noch hinzu und könnte ebenfalls der Grund sein, weshalb hier nichts passiert ist. 🙁
Weiterhin widersprechen die anders lautenden Aussagen der Sachbearbeiter der fehlenden Umschreibung. Zudem hätte das auch bei der Bearbeitung auffallen und spätestens dann eine Information an meine Mutter erfolgen müssen.
Das Formblatt hat dann jemand ausgefüllt, der keine Ahnung hat.
Sowas kann auch nicht bearbeitet werden, wen soll man da jetzt verantwortlich machen?
Die Frage ist, wie ich nun Druck auf den Kessel bekomme.
Der Ansprechpartner im HUK Kundendienstbüro ist zwar hilfsbereit und hat eine entsprechende Mail zur Klärung des Vorgangs an die Zentrale geschrieben, ich würde allerdings gerne ein wenig näher an die Entscheiderebene herantreten.
Auch wenn von unserer Seite nicht alles korrekt ausgefüllt und beantragt wurde erwarte ich schon, dass der Sachbearbeiter hierzu die Verantwortung übernimmt, da er den Kunden anzuleiten hat. Und wenn der Sachbearbeiter dann keinerlei Rückfrage mehr stellt sondern stattdessen auch noch den Vollzug bestätigt, muss sich der Kunde darauf verlassen können.
Eigentlich ist ja immer so, wenn man nicht in der Lage ist ein Formblatt richtig auszufüllen, immer das Verschulden beim anderen sucht.
Außerdem gibt es ja bisher auch keinen Nachweis, das das Formblatt in Coburg angekommen ist.
Vielleicht liegt ja die Bearbeitungsnotiz im Archiv vom Vertrag des Onkels.
Dorthin wird das dann zugeordnet, da ja diese Versicherungsnummer angegeben wurde.