Rochaden und Übertrag von KFZ Versicherungen
Hallo zusammen,
folgende Konstellation (nicht so alltäglich vermute ich 🙂
Ich hatte seit 25+ Jahren stets ausschließlich Firmenwagen, daher besitze ich keine eigene Versicherung mit SFR. Dies ändert sich nun jedoch ab Ende Oktober, ab dann werde ich ein eigenes Fahrzeug führen und halten.
Nun hat meine Mutter sogar zwei Verträge im Zugriff. Ihren eigenen, als auch den nach seinem Tod stillgelegten Vertrag ihres Bruders (mein Onkel). Beide Verträge haben SF 40+
Da ich aber den Vertrag meines Onkels nicht direkt aufgrund des entfernteren Verwandschaftsverhältnisses übernehmen kann, jedoch es von meiner Mutter ginge ist nun der Plan, dass meine Mutter den Vertrag meines Onkels für sich aktiviert und ich dafür ihren Vertrag nehme.
Beide Verträge laufen übrigens bei der HUK.
Frage(n)
- Kann man Verträge einfach zwischendurch so tauschen?
- Hat jemand hier Erfahrungen mit dieser Art Rochaden?
Natürlich werden wir als nächstes die HUK fragen, aber ich dachte ich frage vorab hier schonmal das Schwarmwissen
Viele Grüße
56 Antworten
So, Antwort ist da.
Der Übertrag konnte so nicht durchgeführt werden (so wie hier schon beschrieben) daher wurde die SFK an eine Versicherung einer anderweitigen Verwandtschaft auf deren Antrag übertragen.
Ich solle das zivilrechtlich klären. 😰
Keine Silbe dazu, dass - wie von mir dargelegt - zwei unterschiedliche Serviceberater in zwei zwei getrennten Vor-Ort Terminen dieses Formblatt als dafür geeigneten Prozess im ersten Schritt zum ausfüllen beauftragt und anschliessend verarbeitet und auf Nachfrage die erfolgreich erfolgte Reservierung bestätigt hatten.
Nach meinem Rechtsverständnis haben damit zwei Mitarbeiter stellvertretend und im Auftrag der HUK dem Kunden einen erheblichen Schaden verursacht durch Falschberatung incl. falscher Aussage. Bei ordentlicher und kompetenter Beratung hätte man einen anderen Weg gewählt, um die SFK des Bruders auf meine Mutter zu übertragen (ich hätte z.B. ihren genommen und sie damit den vom Bruder, so wie es sein Wille war, oder man hätte andere Varianten besprechen können)
Für diesen dem Kunden durch Mitarbeiter verursachten Schaden hat der Arbeitgeber - die HUK - einzustehen, alternativ mir den Fehler auf meiner Seite schlüssig zu begründen.
An die Pros wie z.B. @celica1992 und @cokefreak hier: Wie komme ich endlich an einen geeigneten Ansprechpartner ran, um mit ihm diesen Vorfall und mögliche Lösungen zu besprechen. Diese Art von Emails bringen wie erwartet genau null. 😠
Da bittet man um Vorlage des Vorgangs an die Abteilungsleitung und Antwort von dort.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 3. Oktober 2024 um 20:23:47 Uhr:
Da bittet man um Vorlage des Vorgangs an die Abteilungsleitung und Antwort von dort.
Einen Gesprächstermin da bekommt man wie? Ich möchte weg von der Email.
Unsere Kunden können immer mit dem Vorgesetzten oder ggf. auch darüber persönlich sprechen, wenn Bedarf besteht. Mündlich ist überwiegend einfacher, sich zu verständigen.
Dann bitte doch per mail genau darum, nur eben mit der Abteilungsleitung.
Ähnliche Themen
Zitat:
@celica1992 schrieb am 3. September 2024 um 06:35:01 Uhr:
Das geht, sie überträgt dir ihren SF, natürlich nur die Jahre, seit du den Führerschein hat. Danach beantragt sie die Übertragung des SF von ihrem verstorbenen Bruders auf sich.
Vorher sollte man prüfen, ob der SF noch da ist.
Geht einfach zu einem Berater vor Ort von der HUK, der macht das
Muss der verstorbene Bruder dem nicht zustimmen? Klingt jetzt blöd, finde ich aber interssant.
Zitat:
@Cabriofan111 schrieb am 4. Oktober 2024 um 11:26:45 Uhr:
Zitat:
@celica1992 schrieb am 3. September 2024 um 06:35:01 Uhr:
Das geht, sie überträgt dir ihren SF, natürlich nur die Jahre, seit du den Führerschein hat. Danach beantragt sie die Übertragung des SF von ihrem verstorbenen Bruders auf sich.
Vorher sollte man prüfen, ob der SF noch da ist.
Geht einfach zu einem Berater vor Ort von der HUK, der macht dasMuss der verstorbene Bruder dem nicht zustimmen? Klingt jetzt blöd, finde ich aber interssant.
Hatte er bereits per Unterschrift und Willenserklärung.
Nur genau diese Vorgehensweise hatten beide Sachbearbeiter ignoriert, bzw. gar nicht angesprochen. Stattdessen die SFK Übertragung als „Parkmodell“ angestossen undbestätigt, was (natürlich) ohne weitere Mitteilung misslungen ist
Meine Sichtweise:
wenn zu Lebzeiten vom Verstorbenen der Übertrag unterzeichnet wurde, wirst Du wohl der "buckeligen Verwandtschaft" auf die Füße treten müssen. Existiert das Schriftstück noch?
Eigentich müsste dann die Erbengemeinschaft, also jede einzelne darin befindliche Person, der Übertragung zugestimt haben und das fehlt wohl. Darum gehts dem TE anscheinend, wenn ich das richtig verstanden habe.
Wie man in Coburg einen persönlichen Termin mit einem zuständigen Abteilungsleiter bekommt, weiss ich nicht.
Vielleicht per Mail, eine Antwort hast du ja bekommen.
Eigentlich haben die Sachbearbeiter den SF nicht geparkt, das geht nicht.
In diesem Fall hätte ich als Berater veranlasst, das dem VN eine Bescheinigung nach § 5 PflVGes zugesendet wird.
Dann wäre der SF blockiert gewesen.
Da ja offensichtlich eine andere Versicherung den SF evtl. unrechtmäßig übertragen hat, muss man sich als Erbe an die wenden.
Die HUK kann ja nicht prüfen, ob die Rabattübertragung/Abrufung der anderen Versicherung ordnungsgemäß ist.
Hätte es die Bescheinigung nach § 5 gegeben, hätte die andere Versicherung nicht anrufen können.
Evtl. liegt hier eine Falschberatung durch den Mitarbeiter im Kundenbüro vor, der Beweis wird hier schwer fallen, höchstens er weiss nicht was eine Bescheinigung nach § 5 ist
Zitat:
@celica1992 schrieb am 4. Oktober 2024 um 18:02:56 Uhr:
Wie man in Coburg einen persönlichen Termin mit einem zuständigen Abteilungsleiter bekommt, weiss ich nicht.
Vielleicht per Mail, eine Antwort hast du ja bekommen.
Eigentlich haben die Sachbearbeiter den SF nicht geparkt, das geht nicht.
In diesem Fall hätte ich als Berater veranlasst, das dem VN eine Bescheinigung nach § 5 PflVGes zugesendet wird.
Dann wäre der SF blockiert gewesen.
Da ja offensichtlich eine andere Versicherung den SF evtl. unrechtmäßig übertragen hat, muss man sich als Erbe an die wenden.
Die HUK kann ja nicht prüfen, ob die Rabattübertragung/Abrufung der anderen Versicherung ordnungsgemäß ist.
Hätte es die Bescheinigung nach § 5 gegeben, hätte die andere Versicherung nicht anrufen können.
Evtl. liegt hier eine Falschberatung durch den Mitarbeiter im Kundenbüro vor, der Beweis wird hier schwer fallen, höchstens er weiss nicht was eine Bescheinigung nach § 5 ist
So ist es. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel
Dreist empfinde ich dabei, dass in der Antwort der HUK als Verursacher durch falsche Beratung incl. Zusicherung auf diesen Sachverhalt überhaupt nicht eingegangen wird, stattdessen der Kunde sein Problem (welches bei kompetenter Beratung gar nicht entstanden wäre) zivilrechtlich mit der Verwandtschaft klären soll.
Eben das möchte ich an geeigneter Stelle dann doch nochmal besprochen haben.
Wenn der Dritte, also hier der Onkel verstorben ist, bestätigt der VN mit dem Antrag, das keine weiteren Personen einen Anspruch auf die SF-Klasse haben. Sind weitere Erben mit der SF-Übertragung nicht einverstanden, wird dies dann in der Fachabteilung in Absprache mit den Erben entschieden.
So ist es bei der HUK geregelt.
Da aber die HUK hier keine Rabattübertragung gemacht hat, ist die Versicherung zuständig, die den SF abgerufen hat.
Dort muss es für solche Fälle auch so eine Regelung geben.
Der Ansprechpartner deiner Mutter, wäre dann diese Versicherung, um eine Klärung herbeizuführen.
Um eine Falschberatung zu beweisen, müsstest du ja zumindest den Berater benennen können, wie soll das sonst überprüft werden
Zitat:
@celica1992 schrieb am 4. Oktober 2024 um 22:03:57 Uhr:
Um eine Falschberatung zu beweisen, müsstest du ja zumindest den Berater benennen können, wie soll das sonst überprüft werden
Z.B. durch den Vorgang im System, der mit dem falschen Formblatt nicht der vorgelegten Willenserklärung und damit eigentlichen Absicht entspricht.
Außerdem wurde die Übertragung zu Lebzeiten angestossen und vermeintlich umgesetzt. Dh. es befindet sich in keiner Erbmasse, da die „Schenkung“ zuvor erfolgt ist.
Der Fehler der HUK war ja, dass sie dien Vertrag bzw. die SFK nicht reserviert hat.
Damit liegt der Fehler gerade nicht bei den anderen Erben oder deren Versicherung, sondern ausschließlich als Verursacher bei der HUK, die die Übertragung wider der vermeintlich durchgeführten und bestätigten Reservierung frei gegeben hat.
Dass diese Reservierung über den vom Kundenbetreuer eingeleiteten Prozess niemals stattgefunden hat, diesen Bock hat die HUK geschossen und meine Mutter als „Beschenkte“ geschädigt.