Riss in Rückbanküberzug bei Neuwagen
Da dies mein erster Beitrag ist erstmal ein Hallo an die Community,
Ich habe folgendes Problem...
Vor 4 Wochen habe ich mir einen FoFi Sport Facelift Neuwagen gekauft!
Nur habe ich erst nach 2 Wochen das erste mal die Rückbank umgelegt
und einen ca. 2cm großen Riss auf der Unterseite der Rückbank bemerkt,
da man diesen bei der Fahrzeugübergabe nicht sehen konnte.
Man sieht diesen auch nur wenn man die Bank umlegt ansonst fällt er nicht auf!
Als ich Kontakt zu meinen FFH aufgenommen habe hat mir mein Verkäufer,
der sich bei seinen Mechanikermeister erkundigt hat was man machen kann gesagt,
dass man die Stelle nur mit einen Spezialkleber kleben kann und man dann
sogut wie nichts mehr davon sieht!
Nach seinem Reden nach übergeben Sie das Auto so wie es ist und vom FFH werden
dazwischen keine Sitze umgelegt was dann eigentlich schon ein Fehler vom Werk
in Köln sein müsste!
Mir geht es eigentlich nur darum, was eure Meinung ist bezüglich Garantie ist
da ich erst nach 2 Wochen draufgekommen bin und ehrlich gesagt legt man
bei Fahrzeugübergabe normal ja keine Sitze um!
Laut dem Werk könnte es ja auch sein, dass ich den Schaden verursacht habe
und ich das als Garantiefall repariert haben will indem ich einen Neubezug oder Ersatzbank
haben möchte was ich bei Garantie auch glaube dass sie das machen müssten!
Der Verkäufer glaubt mir zwar aber ihm sind leider auch die Hände gebunden
was die Garantierichtlinien betrifft!
Für das Kleben müsste ich Ihnen das Auto wegen Kleber trocknen einen Tag dort lassen
was sie natürlich gratis machen würden und ich würde auch ein gratis Leihauto bekommen!
13 Antworten
Ist doch eindeutig ein Garantiefall. Wenn Ford behaupten möchte das du den Schaden verursacht hast, müssen sie dir das beweisen können. Ansonsten würde ich auf einen Austausch der Sitzbank bestehen, schließlich handelt es sich um einen Neuwagen.
Hi,
du redest von der Unterseite der Sitzfläche der Rückbank?
Ich habe bei meinem irgendwo was gelesen, dass die Sitzflächen eben nicht mehr umgelegt werden können/sollen. Und es dementsprechend auch erst gar nicht versucht. (Wie geht das überhaupt?)
Könnte in deinem Fall also eine Fehlbedienung als Ursache für den Schaden schein. Da gibt dann bzgl. Garantie sicherlich Diskussion.
Falls es hingegen um die hintere Rückenlehne geht: Die darf nicht bei sachgemäßer Nutzung kaputtgehen. Wäre klarer Garantiefall.
Gruß
Martin
Zitat:
Original geschrieben von martins42
Hi,du redest von der Unterseite der Sitzfläche der Rückbank?
Ich habe bei meinem irgendwo was gelesen, dass die Sitzflächen eben nicht mehr umgelegt werden können/sollen. Und es dementsprechend auch erst gar nicht versucht. (Wie geht das überhaupt?)
Könnte in deinem Fall also eine Fehlbedienung als Ursache für den Schaden schein. Da gibt dann bzgl. Garantie sicherlich Diskussion.Falls es hingegen um die hintere Rückenlehne geht: Die darf nicht bei sachgemäßer Nutzung kaputtgehen. Wäre klarer Garantiefall.
Gruß
Martin
Nein die Sitzfläche kann man nicht bewegen... es geht um die Unterseite der Rückenbank...
Hier mal ein Foto des Schadens den man wie gesagt nur sieht bei umgelegter Rückbank!
Man könnte meinen dass ich da mit was reingefahren bin was aber nicht so ist und das könnte ich nachträglich selber mal vielleicht beweisen müssen...
EDIT:
Ich habe mir nun die Garantiebedingungen aus untenstehenden Link (PDF) durchgelesen und die Polsterung fällt unter Garantieausschluss wie auch zb Verschleißteile!!!
OK,
also die untere Kante der Rückenlehne, die man nur sieht, wenn die Lehne vorgeklappt ist.
Uuups, etwas "doof". Da ist wirklich die Frage, ob das schon bei der Übergabe so war oder nachträglich hinein gekommen ist. Weder das eine noch das andere lässt sich belegen, und der Schaden kann ja auch bei sachgemäßer Nutzung unabsichtlich entstanden sein (aus Sicht einer "Beweisführung"😉. Verdeckter Schaden am Motor oder was ähnliches ist bei so was "besser", da ist man auf der sicheren Seite. 😉
Unabhängig vom formalen Aspekte würde ich persönlich das Klebeangebot annehmen. So eine Schramme an der Stelle juckt mich nicht. Und es ist erfahrungsgemäß nicht der letzte Schönheitsschaden den der Wagen bekommt. (Am besten beim ersten runter fahren vom Händler-Hof gleich eine Schramme in den Lack ziehen, dann hat man es hinter sich. 😉 )
Wegen so was würde ich keinen Nervenkrieg anfangen, zu mal wenn ich mit dem Händler ansonsten zufrieden wäre.
Gruß
Martin
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Zitat:
Original geschrieben von martins42
OK,also die untere Kante der Rückenlehne, die man nur sieht, wenn die Lehne vorgeklappt ist.
Uuups, etwas "doof". Da ist wirklich die Frage, ob das schon bei der Übergabe so war oder nachträglich hinein gekommen ist. Weder das eine noch das andere lässt sich belegen, und der Schaden kann ja auch bei sachgemäßer Nutzung unabsichtlich entstanden sein (aus Sicht einer "Beweisführung"😉. Verdeckter Schaden am Motor oder was ähnliches ist bei so was "besser", da ist man auf der sicheren Seite. 😉
Unabhängig vom formalen Aspekte würde ich persönlich das Klebeangebot annehmen. So eine Schramme an der Stelle juckt mich nicht. Und es ist erfahrungsgemäß nicht der letzte Schönheitsschaden den der Wagen bekommt. (Am besten beim ersten runter fahren vom Händler-Hof gleich eine Schramme in den Lack ziehen, dann hat man es hinter sich. 😉 )
Wegen so was würde ich keinen Nervenkrieg anfangen, zu mal wenn ich mit dem Händler ansonsten zufrieden wäre.Gruß
Martin
Ja beim nächsten Neuwagen lege ich schon bei der Übergabe mal die Rückbank um 😁
Zumal das Auto mit den Extras Listenpreis in Österreich ja doch € 21.833,- kostet (bekommen um € 17.830,-)
Ich werde das Klebeangebot höchstwahrscheinlich eh annehmen denn laut Garantiebestimmungen für Österreich die ich oben verlinkt habe, habe ich glaube ich eh das Nachsehen in diesem Fall!
Wenigstens machen sie mir das Gratis mit Gratis Leihwagen und dank Clubkarte um € 50,-/Jahr habe ich bei dem Händler auch andere Vorzüge wie 50% Rabatt bei Reifeneinlagerung, gratis Reifen umstecken, Rabatte im Schnitt von 25% auf Verschleiß-/Ersatzteile usw
Du schreibst doch "Neuwagen". Neuwagen haben Garantie! In der Garantiezeit muss der Hersteller beweisen, dass du den Schaden verursacht hast. Kann er das nicht, ist es ein Garantiefall und er muss "heilen" oder neu liefern. In der zumindest in Deutschland existierenden Gewährleistungszeit, dreht sich die Beweislage und du musst nachweisen dass der Schaden bereits existierte.
Lass dich vom Händler nicht abweisen.
Viel Glück
Dirk
Zitat:
Original geschrieben von JigsawAUT
Ja beim nächsten Neuwagen lege ich schon bei der Übergabe mal die Rückbank um 😁Zitat:
Original geschrieben von martins42
OK,also die untere Kante der Rückenlehne, die man nur sieht, wenn die Lehne vorgeklappt ist.
Uuups, etwas "doof". Da ist wirklich die Frage, ob das schon bei der Übergabe so war oder nachträglich hinein gekommen ist. Weder das eine noch das andere lässt sich belegen, und der Schaden kann ja auch bei sachgemäßer Nutzung unabsichtlich entstanden sein (aus Sicht einer "Beweisführung"😉. Verdeckter Schaden am Motor oder was ähnliches ist bei so was "besser", da ist man auf der sicheren Seite. 😉
Unabhängig vom formalen Aspekte würde ich persönlich das Klebeangebot annehmen. So eine Schramme an der Stelle juckt mich nicht. Und es ist erfahrungsgemäß nicht der letzte Schönheitsschaden den der Wagen bekommt. (Am besten beim ersten runter fahren vom Händler-Hof gleich eine Schramme in den Lack ziehen, dann hat man es hinter sich. 😉 )
Wegen so was würde ich keinen Nervenkrieg anfangen, zu mal wenn ich mit dem Händler ansonsten zufrieden wäre.Gruß
Martin
Zumal das Auto mit den Extras Listenpreis in Österreich ja doch € 21.833,- kostet (bekommen um € 17.830,-)Ich werde das Klebeangebot höchstwahrscheinlich eh annehmen denn laut Garantiebestimmungen für Österreich die ich oben verlinkt habe, habe ich glaube ich eh das Nachsehen in diesem Fall!
Wenigstens machen sie mir das Gratis mit Gratis Leihwagen und dank Clubkarte um € 50,-/Jahr habe ich bei dem Händler auch andere Vorzüge wie 50% Rabatt bei Reifeneinlagerung, gratis Reifen umstecken, Rabatte im Schnitt von 25% auf Verschleiß-/Ersatzteile usw
Hallo Dirk,
das was du wohl meinst ist die Gewährleistung des Händler, nicht die Garantie.
Bei so einer Gebrauchsspuren-Sache - was anderes ist es eben nicht - zumal an verdeckter Stelle, dürfte es nicht ganz so einfach sein.
Siehe z.B.
http://www.meinauto.de/neuwagen-garantie/
Da ist wegen dem Gebrauchsspuren-Charakter eben auch der Aspekt mit dem "normalen" Verschleiss.
Mal überspitzt käme ja sonst der Kettensägen-Transporteur und ließe sich nach einem halben Jahr erst mal den fahrlässig ruinierten Innenraum restaurieren.
Aber wie auch immer, wegen so einer Kleinigkeit würde ich da keinen Stress betreiben. Muss aber jeder selber wissen.
Gruß
Martin
Zitat:
Original geschrieben von dm63
....du musst nachweisen dass der Schaden bereits existierte.Lass dich vom Händler nicht abweisen.
Das ist ja das Problem... in diesem Fall kann man nicht nachweisen dass der Schaden bereits existierte.
Und das was ich mit der von mir erwähnten Reparatur eben in Anspruch nehmen kann ist die Gewährleistung dass mein FFH den Schaden kostenlos repariert... zudem fällt auch die Polsterung bei den Garantiebedingungen in den Garantieausschluss wie eben Verschleißteile auch!
Ich lasse mich nicht abweisen aber da ich selbst im Handel tätig bin weiß ich dass es in meinem Fall nicht so einfach ist! Auch meine Bekannten und Verwandten die vom Handel und Garantie/Gewährleistung aber auch wenig Ahnung haben reden so als würden sie auf eine neue Rückbank bestehen ansonst reißen sie den FFH die Hütte nieder...
Zitat:
zudem fällt auch die Polsterung bei den Garantiebedingungen in den Garantieausschluss wie eben Verschleißteile auch!
Die Polsterung und Verschleißteile sind genauso von der Garantie abgedeckt wie die anderen Fahrzeugteile.
Nur der Verschleiß ist nicht abgedeckt, und man kann in der Regel schon ganz gut beurteilen ob ein Verschleiss oder ein Schaden vorliegt.
In dem Fall hier ist das eindeutig ein Garantiefall.
Ob man mit einer Reparatur leben muss oder ob man Anspruch auf einen neue Rückbanj hat ist nur die Frage.
Ich fände das eine Unverschämheit wenn an einem Neuwagen da so ein Flickwerk betrieben würde.
@Trim & Garantie
Interieur, Trim und Lack sind nur in der Anschlussgarantie ( Ford Garantieschutzbrief ) nach zwei Jahren dann nicht mehr abgedeckt.
Zitat:
Original geschrieben von JigsawAUT
[...]
Auch meine Bekannten und Verwandten die vom Handel und Garantie/Gewährleistung aber auch wenig Ahnung haben reden so als würden sie auf eine neue Rückbank bestehen ansonst reißen sie den FFH die Hütte nieder...
Kenn ich, die Fraktion. Talk is easy, as always. Die, die am lautesten aus der Deckung heraus schreien, zur Erklärung des 3. Weltkrieg aufrufen, sind die, die dann als erstes wachsweich wegknicken, wenn sie einen Anspruch dann mal selber durchsetzen müssen/sollen.
Alternativ zu "wegknicken" wird dann ob der Ungerechtigkeiten dieser Welt die nächsthöhere Instanz berufen, da die Eltern für den Zweck in der Regel nicht (mehr) zur Verfügung stehen, soll es dann der Anwalt richten. Der nimmt dankbar das Honorar, um am Ende - ganz überraschend - mit gekonnt bedrücktem Gesichtsausdruck mit zu teilen, dass der Rest der Welt die Sache doch etwas anders sieht. Außer Spesen nichts gewesen.
So san's die Prinzen. 😉
Gruß
Martin
Zitat:
Original geschrieben von Norbert-TDCi
[...]
In dem Fall hier ist das eindeutig ein Garantiefall.
[...]
Woher nimmst du diese kategorische Sicherheit?
Für mich sieht das auf dem Bild so aus, als ob der Fahrer irgendwas mit scharfen Kanten in den Kofferraum geschoben hat, dabei eben das Textil beschädigt hat. Kann doch der Händler nichts für. (Den Standpunkt einfach mal der Diskussion zuliebe eingenommen.)
Gruß
Martin
Zitat:
Original geschrieben von martins42
Woher nimmst du diese kategorische Sicherheit?Zitat:
Original geschrieben von Norbert-TDCi
[...]
In dem Fall hier ist das eindeutig ein Garantiefall.
[...]
Für mich sieht das auf dem Bild so aus, als ob der Fahrer irgendwas mit scharfen Kanten in den Kofferraum geschoben hat, dabei eben das Textil beschädigt hat. Kann doch der Händler nichts für. (Den Standpunkt einfach mal der Diskussion zuliebe eingenommen.)Gruß
Martin
Wenn es so wäre aber so ist es nicht!
Ich hab heute mit der Werkstatt gesprochen wo ich meine Reifen für den alten Wagen geholt habe und ihn auf die Chance angesprochen... er hat auch gesagt einfach kleben lassen und vergessen denn in dem Fall werde ich keine Chance haben!
Zitat:
Original geschrieben von JigsawAUT
Wenn es so wäre aber so ist es nicht!Zitat:
Original geschrieben von martins42
Woher nimmst du diese kategorische Sicherheit?
Für mich sieht das auf dem Bild so aus, als ob der Fahrer irgendwas mit scharfen Kanten in den Kofferraum geschoben hat, dabei eben das Textil beschädigt hat. Kann doch der Händler nichts für. (Den Standpunkt einfach mal der Diskussion zuliebe eingenommen.)Gruß
Martin[...]
Wie geschrieben habe ich diesen Standpunkt nur der Diskussion halber eingenommen. Weil es eben genau der Standpunkt ist, den der generische Anwalt einnehmen würde, wenn es zu einem Streit käme. Und dieser Standpunkt ist sogar völlig legitim! (Siehe oben, der hypothetische Kettensägen-Transporteur.)
Lass es einfach machen. Du verwendest hier schon eh mehr Zeit drauf als die Sache wert ist.
Gruß
Martin