Riss in der Windschutzscheibe

Opel Vectra C

Nun eröffne ich doch lieber nen Extrathread dazu.

Habe eben in meiner Werkstatt angerufen und die meinten, das sei schon gewesen als sie in den Wagen zur Probefahrt einstiegen. Kann mich aber nicht erinnern, dass da ein Riss war als ich den Wagen abgab. Wie verhalte ich mich am Besten?
Gesetz den Fall, ich muss mich um den Schaden kümmern, zahlt Opel die Scheibe, da ja noch Neuwagengarantie drauf ist? Ich bin mir nicht sicher ob es ein Spannungsriss ist oder das durch einen Steinschlag passiert ist.
Kann erst nacher Bilder machen, der Akku der Digicam ist leer. Vorerst gings mir um die rechtlichen Angelegenheiten.

MfG

FLCL

20 Antworten

so einen Riss hatten wir auch, nur der war bei uns auffer Beifahrerseite... naja... gab ne neue Scheibe... sogar auf Garantie... trotz des ein oder anderen Steinschlags, da man sehen konnte, dass die Scheibe ganz am Rand angefangen hat zu springen.

Da würde ich ganz schnell zu einer seriösen Versicherung wechseln. :-)
Sven

Zitat:

Original geschrieben von W!ldsau


Laut der Aussage meiner Versicherung ist dies nicht mehr der Fall, dass Scheibenreperaturen kostenlos übernommen werden.
Soll nun bei allen Versicherungen so sein...laut Aussage...

Wollt ich nur mal in Raum werfen, dass es angeblich nicht mehr so ist 🙂

MfG
W!ldsau

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Hallo zusammen,

so wie der Riss auf den Bildern ausschaut muss auf jeden Fall die Scheibe ersetzt werden.

Zitat:

Original geschrieben von W!ldsau


Laut der Aussage meiner Versicherung ist dies nicht mehr der Fall, dass Scheibenreperaturen kostenlos übernommen werden.
Soll nun bei allen Versicherungen so sein...laut Aussage...

Die Steinschlagreparatur wird weiterhin bei 99% aller Versicherungen für den Kunden kostenfrei übernommen.

@W!ildsau,
Poste doch mal den Namen Deiner Versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.


Die Chancen stehen also schlecht --> Teilkasko wird einfacher für Dich (und kostet Dich außer der SB auch nix...und das ist Verhandlungssache (oft übernehmen FOHs die SB).

Bei, Austausch der Scheibe gibt es nichts zu verhandeln. Hier wird auf jeden Fall die SB fällig.

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hier einmal ein der Link dazu auf der M-T-Seite
http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" nachlesen.

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

Zitat:

Original geschrieben von ultra$oni(


das geht nur bei kleinen steinschlägen bis maximal fingernagelgröße.

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.
3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
5. die innere Scheibe beschädigt ist.
6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.

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das ist doch mal eine kompetente aussage.

Ok, vielen Dank für die Infos 🙂.
Da ist dann wohl ne neue Scheibe fällig.

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