Risiko-Einschätzung,deutsches Leasing-KFZ in Schweiz dauerhaft zu fahren aber nicht anzumelden
Liebe Motor-talk Leser,
Ich suche dringend eine Einschätzung bezüglich des Risikos, ein auf meinen deutsche Wohnsitz angemeldetea Leasing-Fahrzeug an meinen schweizer Wohnsitz mitzunehmen und dort dauerhaft zu fahren, ohne die Abmeldung/Ummeldung vorzunehmen. Hintergrund ist dass ich einen sehr sehr attraktiven leasing Vertrag angeboten bekommen habe (VIP Programm eines grossen Herstellers; pauschal monatlich 1,3% des Kaufpreis es, Laufzeit 1 jahr, danach neues Auto zusammenstellen und gleicher deal) , der allerdings nur für ein in Deutschland angemeldetea Fahrzeug gilt. Meine Fragen im speziellen sind:
- wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass mich überhaupt je einer nach meinem kennzeichen fragt in der Schweiz?
- kann man nicht immer sagen "ich habe das Auto nur 3 Tage hier und bringe es danach wieder zurück nach Deutschland?
- wie hoch ist das Risiko und die nachträgliche Versteuerung wenn ich einfach mit dem Fahrzeug über sie Grenze fahre?
- wie hoch sind die Geldstrafe die ich durch so eine Aktion riskieren. Sowohl in de als auch ch?
- generell: haltet ihr das Risiko für vertretbar?
Viele Grüsse,
Jonathan Gabler
Beste Antwort im Thema
Wenn du in Frankreich wohnst, musst du wohl besser Franzosen und/oder Schweizer fragen. Denn dem deutschen Fiskus/Zoll ist das alles wurscht.
Grüße vom Ostelch
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Als Deutscher ein Auto in der Schweiz kaufen und dort zulassen' überführt.]
26 Antworten
Mit Vorsatz eine Straftat begehen. Nun ich denke so dumm dürfte selbst der TE nicht sein und die Herren von der Rennleitung dürften sich freuen.
Warte mal, ich eröffne auch gleich einen Thread das ich morgen einen Juwelier überfalle, das wird sicher schon gut gehen.
Sorry, aber das ist nicht dein Ernst oder? Du weist schon dass das Internet kein Tagebuch ist das ein abgeschlossenes Buch unter deinem Bett darstellt sondern öffentlicher Raum? Und das hier alle mitlesen können, auch die Rennleitung?
Und wie ich gerade gestern in einem anderen Forum geschrieben habe, dürfte es für diese netten Herren, welche übrigens nur ihren Job machen, ein leichtes sein herauszufinden wer du bist und dann wird es erst richtig teuer.
Also, warum gegen das Gesetz verstossen? Du kannst dir hier ein Fahrzeug suchen oder deines korrekt in die Schweiz einführen (wie das jetzt klingt *smile*)
Das Beispiel das oben genannt wurde war aus Österreich. In der Schweiz ist es vermutlich nochmals 50% teurer.
Aber das musst schlussendlich du wissen, ich persönlich würde das nicht riskieren wegen einem Auto
Hallo zusammen,
ich überlege mir ein Auto in der Schweiz zu kaufen und würde es gerne auch dort zulassen, um die Einfuhrgebühren zu sparen.
Ich selbst arbeite in Basel und wohne in Frankreich.
Gibt es irgendwelche Optionen/Tricks wie ich das eventuell bewerkstelligen kann. Bin offen für Alternativen
Lieben Dank Euch und Grüße
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Als Deutscher ein Auto in der Schweiz kaufen und dort zulassen' überführt.]
Wenn du in Frankreich wohnst, musst du wohl besser Franzosen und/oder Schweizer fragen. Denn dem deutschen Fiskus/Zoll ist das alles wurscht.
Grüße vom Ostelch
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Als Deutscher ein Auto in der Schweiz kaufen und dort zulassen' überführt.]
Vom Arbeitgeber in der Schweiz einen Firmenwagen stellen lassen?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Als Deutscher ein Auto in der Schweiz kaufen und dort zulassen' überführt.]
Ähnliche Themen
ohne Wohnsitz in der Schweiz wirst Du dort kein Auto zulassen können
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Als Deutscher ein Auto in der Schweiz kaufen und dort zulassen' überführt.]
Vergiss' es. Selbst wenn du es zugelassen bekämst: Das in der EU unverzollte Fahrzeug darf nicht von der in der EU wohnhaften Person in der EU verwendet werden. Bei jedem Grenzübertritt nach Frankreich oder Deutschland kann dich der Zolls hops nehmen und du hast horrende Kosten an der Backe.
Zumal ich mich nach dem Sinn frage: KfZ-Steuer und KfZ-Versicherung sind in der Schweiz in der Regel deutlich teurer. Vemutlich geht's nur darum, dass du mit einem 68er Kennzeichen nicht geschnitten wirst 😉
Siehe auch: https://www.pwc.ch/.../pwc_fahrzeuge_grenzueberschreitend_nutzen_d.pdf
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Als Deutscher ein Auto in der Schweiz kaufen und dort zulassen' überführt.]
Mein Arbeitgeber ist in der Ostschweiz, direkt an der Grenze zu Österreich und Deutschland ist auch nicht weit entfernt. Für Geschäftswagen gilt, dass der dort in dem Kanton bzw. Land zugelassen werden muss, wo du wohnhaft bist. Sprich, wohnt der Arbeitnehmer in Deutschland hat er ein KFZ mit deutschem Kennzeichen. Bei Privatpersonen ist das identisch, weil das Fahrzeug wird ja auf einen selbst zugelassen. Und da deinen Wohnsitz nicht in der Schweiz hast kannst du dein Fahrzeug dort auch nicht zulassen.
Ich selbst habe mir vor ein paar Wochen einen Gebrauchtwagen (Audi) in Deutschland gekauft und in die Schweiz geholt. Alles in allem ist es ein Stückchen günstiger als in der Schweiz einen vergleichbaren Wagen zu kaufen. Der Automarkt ist hier sehr sehr überschaubar, aber das ist ein anderes Thema. Insbesondere Neuwägen sind hier um einiges teurer und du zahlst damit quasi auch schon die Einfuhrabgaben mit - kein Importeur wird die Einfuhr selbst bezahlen sondern immer an die Kunden weitergeben.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Als Deutscher ein Auto in der Schweiz kaufen und dort zulassen' überführt.]
Ein Firmenwagen kann natürlich auch direkt auf die Firma am Geschäftssitz zugelassen sein und wird dann dem Arbeitnehmer überlassen. In diesem Fall (Firmenwagen im Nicht-EU-Ausland zugelassen) dürfen dann in der EU aber nur Fahrten von und zur Arbeitsstelle zurück gelegt werden und keine Privatfahrten. Selbst auf dem Weg nach Hause noch schnell bei der Post oder am Supermarkt (in der EU) einen Zwischenstopp einlegen ist erlaubt.
Das ist so auch in der von mir verlinkten Broschüre zu sehen, welche die gültige Rechtslage recht gut zusammenfasst.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Als Deutscher ein Auto in der Schweiz kaufen und dort zulassen' überführt.]
In der Schweiz gilt, dass im Kanton wo das Auto/LKW jeweils nachts steht (Wohnort des Fahrers) es zugelassen sein muss. So kommt der jeweilige Kanton zu Verkehrssteuern und MFK-Prüfgebühren. Es genügt schon ein Brief an das Stv-Amt, dass der Nachbar an seinem Auto usw. und es wird untersucht. Ein CH-Arbeitgeber wird es sich 2x überlegen das Auto zu immatrikulieren, spätestens bei Diebstahl/Unfall fliegt die ganze Sache auf. Auch braucht es für die Zulassung den Versicherungsnachweis.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Als Deutscher ein Auto in der Schweiz kaufen und dort zulassen' überführt.]
Zitat:
@Harrycane- schrieb am 18. Juni 2019 um 15:49:27 Uhr:
Für Geschäftswagen gilt, dass der dort in dem Kanton bzw. Land zugelassen werden muss, wo du wohnhaft bist. Sprich, wohnt der Arbeitnehmer in Deutschland hat er ein KFZ mit deutschem Kennzeichen.
Das ist so nicht ganz korrekt. Das Fahrzeug muss dort gemeldet sein, wo die Firma Ihren Sitz hat.
Und übrigens:
Das in Deutschland zugelassene Fahrzeug darf in der Schweiz für Berufliche Fahrten im Auftrag einer Schweizer Firma nicht genutzt werden....
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Als Deutscher ein Auto in der Schweiz kaufen und dort zulassen' überführt.]
Zitat:
@dobifan schrieb am 19. Juni 2019 um 08:43:30 Uhr:
Das ist so nicht ganz korrekt. Das Fahrzeug muss dort gemeldet sein, wo die Firma Ihren Sitz hat.Und übrigens:
Das in Deutschland zugelassene Fahrzeug darf in der Schweiz für Berufliche Fahrten im Auftrag einer Schweizer Firma nicht genutzt werden....
Also auf dem Firmengelände steht ein Passat mit Firmenlogo (--> daher ein Firmenwagen inkl. privater Nutzung) und zugelassen in Süddeutschland. In Süddeutschland gibt es jedoch keine Niederlassung von uns, also gehe ich davon aus, dass er täglich in die Schweiz zum Arbeiten fährt.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Als Deutscher ein Auto in der Schweiz kaufen und dort zulassen' überführt.]
Möglich, aber trotzdem ist die kommerzielle Nutzung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeuges im Auftrag einer Schweizer Firma in der Schweiz verboten. Ich lass mich da gerne eines besseren belehren, dann wurde das Gesetz geändert. Bitte dann mit Quellenangabe.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Als Deutscher ein Auto in der Schweiz kaufen und dort zulassen' überführt.]