Riesenproblem; Polierter Rahmen
Hi Leute,
hab mir am Samstag eine GSX R mit poliertem Rahmen gekauft. Ich war vorhin bei der Werkstatt wegen TÜV, der im April fällig ist und da wurde mir gesagt, dass ich so keinen TÜV kriegen würde. Was mach ich denn jetzt bloß? Habe die Maschine Privat gekauft und ich glaube nicht, dass der Vorbesitzer das wusste. Wohne in Kassel und hab echt keine Ahnung, was ich jetzt machen soll. Weiß da einer einen Rat? Die Schweißnähte sind aber immernoch dick und sichbar, also nicht wegpoliert worden?
Vielen Dank für Eure Hilfe, gruß🙁
Beste Antwort im Thema
Aus einem Fremdforum:
Das nachträgliche Verchromen, Vernickeln oder Eloxieren von Motorradrahmen, -schwingen, Rädern und sonstigen Fahrwerksbauteilen ist grundsätzlich unzulässig, da dadurch eine Versprödung des Materialgefüges stattfindet oder zumindest nicht ausgeschlossen werden kann.
Für das nachträgliche Polieren von Fahrzeugrahmen, Schwingen und sonstigen Fahrwerksbauteilen erteilen die Motorradhersteller in der Regel keine Freigabe, da beim Polieren ein Materialabtrag stattfindet (besonders im Bereich der Schweißnähte), und bei mangelhafter Schutzschicht eine nachträgliche Oxidation einsetzt.
Polierte Fahrzeugrahmen werden daher bei der Untersuchung gemäß § 29 der StVZO als "EM" (erheblicher Mangel) eingestuft.
Sollte eine Herstellerfreigabe für das Polieren von Fahrzeugrahmen vorliegen, so müssen grundsätzlich folgende Bedingungen erfüllt sein und sind vom Prüfingenieur entsprechend zu überprüfen:
- fachlich einwandfreie Arbeit
- Materialabtrag vernachlässigbar gering, so daß Gestaltfestigkeit des Rahmens erhalten bleibt
- Zum Oxidationsschutz muß eine Schutzschicht auf die polierten Flächen aufgetragen sein (z.B. Klarlack)
Du schreibst das die Schweißnähte alle noch sichtbar sind (sind sie denn auch noch gut "fühlbar"?), wie sieht es denn mit dem Lenkkopflager aus (wurde das mitpoliert, sieht's m.E. sehr schlecht aus). Mein YZF-Rahmen war damals ebenfalls poliert und interessierte eigentlich nur den Tüv-Nord, den "freien" dagegen nicht die Bohne.
Auf der Website des TÜV-Süd habe ich folgendes zum Thema gefunden:
Rahmen
§ 30 StVZO // 2002/24 EG
Der Rahmen muss sich im originalen Auslieferungszustand befinden!
- kein Schweißen
- kein Bohren
- kein Verformen
- Schweißnähte dürfen nicht so poliert werden, dass Material abgetragen wird
- alle Veränderungen (z.B. Kürzung des Rahmenhecks usw.) müssen “eingetragen” werden
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Christoph4177
Ich weiß zwar nicht was das gerede soll, aber wenn der Rahmen von der 750w Typenbezeichnung (gr7bb) poliert ist warum soll es kein Tüv bekommen. Dann dürfte keine harley davidson, oder was es noch für Vollpolierte Karren gibt TÜV bekommen( und die sind nicht vom Werk ab Hochpoliert). Ich habe eine GU75C (der Große Bruder von deiner 😁) auch polliert und noch nie Probleme mit dem TüV gehabt Meine ist zwar nicht auf Hochglanz polliert aber auch schon ein bisschen schicker gemacht. Das mit dem Abtragen beim Polieren beläuft sich im Microbereich also für die Festigkeit uninteressant. Fahre einfach zum TüV und du wirst sehen das die darüber nicht meckern, es zeugt eher davon das du dich mit deinem Fahrzeug beschäftigst und es Pflegst.
Hi Christoph,
ich weiss, für mich ist das auch nicht nachvollziehbar, dass ich keinen TÜV bekomme, weil die Schweißnähte ja noch sichtbar sind und das wirklich nur minimal glänzend ist. Also das Kennzeichen baue ich heute dran und fahre mal ein paar Stellen an, aber ich überlege ernsthaft da irgendeinen Lack draufzumachen und das dann nach dem TÜVen wieder abzuwaschen, das wird mir langsam zu blöd.
Gruß
Ist auch so ich lackiere doch nicht meinen Rahmen um TüV zu bekommen. Einfach hinfahren und gut ist. Kannst ja mal ein Bild von deinem Polierten Rahmen reinstellen. Mal schauen wie es aussieht.
So, war grad beim Lackierer gewesen und ich kanns nicht mehr hören, zu hören, dass ich das Motorrad bzw. den Rahmen wegschmeißen kann. Ich hab gefragt, ob es einen löslichen Lack gibt und der meinte dann, ich soll normale Farbe (Dose) aus dem Baumarkt kaufen und das ganze dann wieder mit Silikonreiniger wegwischen. Ich hab die Schnauze langsam voll. Hab mal ein Bild gemacht, kriegs aber grad nicht drauf, find das Kabel als nicht.
Gruß
Aus einem Fremdforum:
Das nachträgliche Verchromen, Vernickeln oder Eloxieren von Motorradrahmen, -schwingen, Rädern und sonstigen Fahrwerksbauteilen ist grundsätzlich unzulässig, da dadurch eine Versprödung des Materialgefüges stattfindet oder zumindest nicht ausgeschlossen werden kann.
Für das nachträgliche Polieren von Fahrzeugrahmen, Schwingen und sonstigen Fahrwerksbauteilen erteilen die Motorradhersteller in der Regel keine Freigabe, da beim Polieren ein Materialabtrag stattfindet (besonders im Bereich der Schweißnähte), und bei mangelhafter Schutzschicht eine nachträgliche Oxidation einsetzt.
Polierte Fahrzeugrahmen werden daher bei der Untersuchung gemäß § 29 der StVZO als "EM" (erheblicher Mangel) eingestuft.
Sollte eine Herstellerfreigabe für das Polieren von Fahrzeugrahmen vorliegen, so müssen grundsätzlich folgende Bedingungen erfüllt sein und sind vom Prüfingenieur entsprechend zu überprüfen:
- fachlich einwandfreie Arbeit
- Materialabtrag vernachlässigbar gering, so daß Gestaltfestigkeit des Rahmens erhalten bleibt
- Zum Oxidationsschutz muß eine Schutzschicht auf die polierten Flächen aufgetragen sein (z.B. Klarlack)
Du schreibst das die Schweißnähte alle noch sichtbar sind (sind sie denn auch noch gut "fühlbar"?), wie sieht es denn mit dem Lenkkopflager aus (wurde das mitpoliert, sieht's m.E. sehr schlecht aus). Mein YZF-Rahmen war damals ebenfalls poliert und interessierte eigentlich nur den Tüv-Nord, den "freien" dagegen nicht die Bohne.
Auf der Website des TÜV-Süd habe ich folgendes zum Thema gefunden:
Rahmen
§ 30 StVZO // 2002/24 EG
Der Rahmen muss sich im originalen Auslieferungszustand befinden!
- kein Schweißen
- kein Bohren
- kein Verformen
- Schweißnähte dürfen nicht so poliert werden, dass Material abgetragen wird
- alle Veränderungen (z.B. Kürzung des Rahmenhecks usw.) müssen “eingetragen” werden
Ähnliche Themen
Taue, DAS ist doch mal eine Ansage. Das Gerechtigkeitsempfinden des Bürgers ist nunmal für die TÜV-Plakette irrelevant. An den TE nur noch eine Lösungsmöglichkeit - mach den TÜV dort, wo der vorherige TÜV problemlos ging, eventuell rechnet sich ja die Anreise. Wo er gemacht wurde, sollte eigentlich im Prüfprotokoll stehen, das Du haben solltest. Es ist halt so, dass manche Prüfer die Sache nicht so ganz eng sehen, andere wieder das Messer zwischen den Zähnen haben. Zumindest bei Deiner KÜS scheinen die Sterne schlecht zu stehen, wie die Herren Dich schon wissen ließen. An anderer Instanz hast Du vielleicht Glück, aber Garantie gibt es nicht.
Und so wie es scheint wird der TE nicht um die Sprühdose Klarlack herumkommen als Oxydationsschutz. Die scheinen zumindest das zu kontrollieren.
Ich fühle mit und im stillen bin ich saufroh, das wir mit unseren beiden Motorrädern gar nicht erst solche Probleme wegen dem fehlenden TÜV bekommen. Nicht auszudenken dieser ganze Rückbaustress vor jeder HU. Vive la France! 😁
Da kann einem ja nur schlecht werden bei dem Mist, aber ich lass mich nicht unterkriegen und wenn ich selbst Prüfer werden muss und mir selbst die Plakette ausstelle 😁
Tach "streetfighta",
hier wurde schon Einiges geschrieben, was ich nachvollziehen kann und kenne.
Die Lösung mit der Spraydose, kannste immer noch vergessen. (langfristig jedenfalls..)
"Polieren", hat immer mit Materialabtrag zu tun, allerdings auch mit Verdichten von Material. Wenn die Schweissnähte "glatt" sind, ist Essig mit TÜV --> und auch berechtigt !!
Dann ist der Rahmen Edelschrott !!!
Wenn der Privatschrauber mit der Bohrmaschine und Schleifscheibe, seinen Traum vom glänzenden Rahmen umsetzt, dabei Riefen in denselbigen schleift ... :-(( Feierabend....
kurzum:
es liegt am Prüfer,dieses zu beurteilen ( das ist auch sein Job..). Er KANN einen polierten Rahmen sehr wohl eintragen, MUSS es aber nicht. Wenn der Graukittel der Meinung ist, dass er diesen Eintrag nicht verantworten will und das Polieren als "schweren Mangel" einstuft, ist Essig mit Plakette..., siehe oben..
Allerdings gibt es zum Glück Prüfer, die ihren Job auch zwischen und innerhalb der Paragraphen verstehen und leben.., kann sein, dass es daran liegt, dass sie selbst Motorrad fahren. :-)
Wobei mittlerweile die Toleranzgrenze gen Null tendiert, weil es die aufsichtsführende Behörde so will .
ganz kurzum:
hast PM
FzG,
Gixxer666