Richtiges Handeln bei Autounfall ohne Personenschaden auf Autobahn.
Hallo,
da ich erst kürzlich zwei Fahrzeuge an der Autobahnauffahrt stehen sah, die scheinbar "nur" einen kleinen Blechschaden hatten und deren Fahrer recht gefährlich an der Seite standen um Kontaktdaten auszutauschen, frage ich mich zu was ich rechtlich verpflichtet bin wenn mir sowas passieren würde.
Z.B Ich und ein anderes Fahrzeug geraten auf der Autobahn einander und es entsteht ein leichter Blechschaden, es wird offensichtlich keiner verletzt. Schuldfrage ist unwichtig.
Ich habe meine 3 Kindern im Auto ( Alter 1-5 J.)
Ganz ehrlich: mir ist es viel zu gefährlich am Seitenstreifen ran zufahren, alle Kinder raus zuholen um hinter die Leitplanke zu befördern und dann noch abzusichern. Um dann die Daten auszutauschen. Da ist doch die Gefahr das jemand verletzt wird viel zu groß.
Meine Überlegung: Dürfte ich bis zur nächsten Abfahrt fahren z.B mit Warnblinker/langsameren Fahren (damit der andere Fahrer ggf versteht was ich vor habe) und dann die Polizei zu verständigen um meine Kontaktdaten durchzugeben?
Oder besteht da schon Unfallflucht o.Ä vor?
Das ist irgendwie meine Horrovorstellung mit 3 Kindern auf der Autobahn aussteigen zu müssen ??
Danke und einen schönen Abend
30 Antworten
Zitat:
@Julque3 [url=https://www.motor-talk.de/.../...chaden-auf-autobahn-t7765953.html?...]schrieb am 30. Juni 2024 um 22:17:00
Meine Überlegung: Dürfte ich bis zur nächsten Abfahrt fahren z.B mit Warnblinker/langsameren Fahren (damit der andere Fahrer ggf versteht was ich vor habe) und dann die Polizei zu verständigen um meine Kontaktdaten durchzugeben?
Oder besteht da schon Unfallflucht o.Ä vor?
Gegebenenfalls versucht man mit Handzeichen durchs Fenster zu signalisierien das mein weiter fahren möchte und der "Gegner" folgen soll ... cih denke die meisten werden es blicken und es tun. Hält der gegner aber dennoch auf dem Standstreifen sollte man dies auch tun.
Ich fahre täglich AB, ahbe natürlich schon oft Fahrzeuge dort stehen sehen. ich habe aber selbst noch nie einen weiteres Hinkrachen Dritter gesehen ... wenn gleich ich weiß das es das gibt ... gibt ja Nachrichten.
Ich halte es für wahrscheinlicher das mir jemand in der Stadt oder auf der LS die Vorfahrt nimmt und micht (samt Kinder) über die Straße und gegen den Mast schiebt. Auf ABs ohne Pannenstreifen oder auf einer der Spuren liegen bleibend, habe ich allerdings sehr viel Respekt.
Die Frage ist immer auch ob man einen Schaden auch als Bagatelle einordnen kann ohne gehalten zu haben.
Denkbar wäre auch das man zwar keinen Personenschaden hat, sondern einen Sachschaden an Infrastruktur verursacht. Also vllt. eine Schild umgelgt oder die Leitplanken krum gefahren hat. Da wird man defintiv dort warten müssen bis die Polizei die Unfallaufnahme gemacht hat. Beim Notruf kann man natürlich die Sachlage und den AB-km nennen und hoffen das es eine anderslautende Anweisung der Poliztei gibt.
Ich denke *völlig* pauschal kann man das also nicht sagen.