Richtiges Handeln bei Autounfall ohne Personenschaden auf Autobahn.
Hallo,
da ich erst kürzlich zwei Fahrzeuge an der Autobahnauffahrt stehen sah, die scheinbar "nur" einen kleinen Blechschaden hatten und deren Fahrer recht gefährlich an der Seite standen um Kontaktdaten auszutauschen, frage ich mich zu was ich rechtlich verpflichtet bin wenn mir sowas passieren würde.
Z.B Ich und ein anderes Fahrzeug geraten auf der Autobahn einander und es entsteht ein leichter Blechschaden, es wird offensichtlich keiner verletzt. Schuldfrage ist unwichtig.
Ich habe meine 3 Kindern im Auto ( Alter 1-5 J.)
Ganz ehrlich: mir ist es viel zu gefährlich am Seitenstreifen ran zufahren, alle Kinder raus zuholen um hinter die Leitplanke zu befördern und dann noch abzusichern. Um dann die Daten auszutauschen. Da ist doch die Gefahr das jemand verletzt wird viel zu groß.
Meine Überlegung: Dürfte ich bis zur nächsten Abfahrt fahren z.B mit Warnblinker/langsameren Fahren (damit der andere Fahrer ggf versteht was ich vor habe) und dann die Polizei zu verständigen um meine Kontaktdaten durchzugeben?
Oder besteht da schon Unfallflucht o.Ä vor?
Das ist irgendwie meine Horrovorstellung mit 3 Kindern auf der Autobahn aussteigen zu müssen ??
Danke und einen schönen Abend
30 Antworten
Unfälle sind sehr unterschiedlich.
Auf Autobahnen sind die eher mit größeren Schäden verbunden.
Daher sind die Ratschläge von Paul vielleicht etwas hart formuliert, aber nicht verkehrt.
PS: weil ich in meinem Leben schon sehr viele Autobahnkilometer zurückgelegt habe, sind mir auch schon einige Unfälle untergekommen. An manchen war ich beteiligt, an anderen nur Zeuge oder Ersthelfer.
Wichtig ist umsichtiges Verhalten, das kann man trainieren.
Ich würde mit dem Kindern hinter die Planken gehen und dort bei ihnen bleiben, wenn sie noch zu klein sind.
Um nochmal Klarheit zu verschaffen, die Regelung Aussteigen, hinter die Leitplanke und absichern ist mir bekannt und ich bin auch nicht panisch 😉
Es geht mir auch wirklich nur um einen kleinen Blechschaden/Schramme, der für mich nicht im Verhältnis dazu steht, sich und andere der Gefahr auszusetzen auf der Autobahn auszusteigen.
Wirklich viele Unfälle (teils) tödlich, passieren tatsächlich den Ersthelfern die Anhalten und Helfen wollen (müssen). Das ist nun mal Fakt.
Ja, es sind nur 5 min, aber 5 min reichen um ungebremst irgendwo mit 100 Sachen rein zu rasen.
Es sind leider viele Fahrer unterwegs die nicht aufmerksam fahren..
Und wenn ein "richtiger" Unfall passiert, leiste ich selbstverständlich Erste Hilfe etc. das steht außer Frage.
Aber wegen einer Schramme..da dachte ich es gäbe Ermessenspielraum . Ich möchte mich nicht strafbar machen aber auch kein Risiko eingehen. Daher die Frage.
Danke für die Rückmeldungen!
Thread kann gerne geschlossen werden
Kleinkinder sind keine Plüschtiere, welche man hinter die Leitplanke setzen kann und sich dann nicht mehr von der Stelle bewegen.
Dann gleich 3 kleinere Kinder auf einmal, meist mit viel Bewegungsdrang und Unwissenheit in Bezug auf die gefährliche Situation …
Ich persönlich wünschte mir, es würde mehr von diesen verantwortungsvollen und vorausschauenden Eltern geben…
Super! Meinerseits beide Daumen hoch 🙂
Das ist absolut gesunder Menschenverstand!
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Zitat:
@hk_do schrieb am 30. Juni 2024 um 23:37:03 Uhr:
Zitat:
@Naxel63 schrieb am 30. Juni 2024 um 22:29:41 Uhr:
Das Verlassen der Unfallsstelle macht jedoch die Feststellung des Sachverhaltes nahezu unmöglich - daher strafbar.Bei dem vom TE beschriebenen Szenario wird auch die Polizei keine Spurensuche an der Unfallstelle veranstalten, mutmaßlich werden auch die Beteiligten diese im Nachgang ohnehin nicht mehr exakt benennen können.
Aus meiner Sicht spricht also auch nichts gegen die schon angesprochene Vorgehensweise "einmal kurz rechts ran, Rücksprache mit dem anderen Beteiligten und dann zur nächsten Sicheren Warteposition fahren"
Vom TE wurde selbst das "kurz Ranfahren" ausgeschlossen...
Zitat:
@Julque3 schrieb am 1. Juli 2024 um 08:45:42 Uhr:
…
Und wenn ein "richtiger" Unfall passiert, leiste ich selbstverständlich Erste Hilfe etc. das steht außer Frage.Aber wegen einer Schramme..da dachte ich es gäbe Ermessenspielraum . Ich möchte mich nicht strafbar machen aber auch kein Risiko eingehen.
…
Den von dir beschriebenen Autobahnunfall, mit lediglich einer Schramme, gibt es in 99,99 % der Fälle nicht.
Also überlege dir, wie du dich bei den üblichen Autobahnunfällen, gestaffelt nach Schwere, verhalten willst.
Von den gegebenen Ratschlägen kannst du dir vielleicht etwas aussuchen.
Zitat:
@Naxel63 schrieb am 30. Juni 2024 um 22:19:57 Uhr:
In Österreich wäre das jedenfalls als "Fahrerflucht" zu werten (Übertretungen gem. § 4 Abs. 1 lit a & c StVO, sowie gem. § 4 Abs. 5 StVO) https://www.jusline.at/gesetz/stvo/paragraf/4Unterm Strich drei Delikte - wird in Deutschland wohl ähnlich sein...
In Deutschland gibg es keine Blaulichtsteuer, oder wie das heißt. Man ruft die Polizei an meldet den Unfall, und sagt, wo man hinfährt. (Rastplatz / nächste Ausfahrt...) Schon ist es keine Fahrerflucht mehr.
Im Internet zu spekulieren, was die beste Möglichkeit ist, wird nicht funktionieren. Auf der Autobahn gibt es mehrere faktoren, die berücksichtigt werden müssen.
-Übersichtlichkeit der Unfallstelle, inklusive Wetterverhältnisse.
-Standstreifen / Haltebucht vorhaden?
-Wird der Verkehrsfluss behindert?
-Ist Stau
-usw usw usw...
Zitat:
@MvM schrieb am 1. Juli 2024 um 17:37:40 Uhr:
Zitat:
@Naxel63 schrieb am 30. Juni 2024 um 22:19:57 Uhr:
In Österreich wäre das jedenfalls als "Fahrerflucht" zu werten (Übertretungen gem. § 4 Abs. 1 lit a & c StVO, sowie gem. § 4 Abs. 5 StVO) https://www.jusline.at/gesetz/stvo/paragraf/4Unterm Strich drei Delikte - wird in Deutschland wohl ähnlich sein...
In Deutschland gibg es keine Blaulichtsteuer, oder wie das heißt.
Die gibt es in Österreich auch nicht.
Hier wird lediglich die völlig unnötige "Dienstleistung" der Polizei in Rechnung gestellt, wenn sie ohne jegliche Erfordernis angefordert wird.
D. h. ohne jegliche Verletzung am Körper einer Person und wenn alle Beteiligten einander an Ort und Stelle Name und Anschrift nachgewiesen haben.
Als Opfer eines Folgeunfalls hinter der Leitplanke stehend, als uns die Trümmer nur so um die Ohren flogen, kann ich den Gedanken sehr gut nachvollziehen. Dennoch wirst du nicht um hinkommen, anzuhalten und auszusteigen.
Auf einem Autobahnabschnitt, der mich als Unfallbeteiligten um mein Leben fürchten lässt, sind die Schäden selbst bei leichten Berührungen erheblich. Da könnten auch Fahrzeugteile herumliegen, die andere in Gefahr bringen! So eine Unfallstelle sichert man ab. Normalerweise bildet sich doch sehr schnell ein kleiner Stau, schon wegen der Gaffer.
Ich bin einmal auf der A2 kurz hinter Hannover Richtung Berlin liegen geblieben, der Diesel lief nur noch auf drei Töpfen und stotterte vor sich hin und hat keine Leistung mehr gebracht. Ich war alleine und habe hinter der Leitplanke gewartet. Ich empfand das als sehr,sehr, sehr unangenehm, Brummis im Sekundentakt in kurzer Entfernung.
Mit 3 kleinen Kindern sicherlich die Hölle.
Zum Szenario des TE. Kurz mit dem Unfallgegner verständigen und dann gemeinsam im gegenseitigen Einverständnis bis zur nächsten Abfahrt fahren. Dort den Rest klären.
Ob hier das Gesetz mitspielt weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Kurz anhalten, zwei Handyfotos machen, sich mit dem Unfallgegner verständigen und dann hintereinander zum nächsten Parkplatz. Dort alles weitere regeln. Du hast die Pflicht, bei Bagatellschäden die Unfallstelle unverzüglich zu räumen. Ohne Zustimmung des Gegners umfasst das aber nur die Fahrt auf den Standstreifen.
Gut, daß das Thema Panne erwähnt wird.
Die Wahrscheinlichkeit einer Panne schätze ich erheblich höher ein, als die eines Bagatellschadens.
Was macht man denn dann mit den Kindern?
Zitat:
@Beethoven schrieb am 1. Juli 2024 um 19:53:12 Uhr:
Auf einem Autobahnabschnitt, der mich als Unfallbeteiligten um mein Leben fürchten lässt, sind die Schäden selbst bei leichten Berührungen erheblich. Da könnten auch Fahrzeugteile herumliegen, die andere in Gefahr bringen! So eine Unfallstelle sichert man ab. Normalerweise bildet sich doch sehr schnell ein kleiner Stau, schon wegen der Gaffer.
Wenn man während der Fahrt einen Unfall hat, liegen die Fahrzeugteile nicht an der Stelle, wo man zum stehen gekommen ist. Mit einer absicherung der Unfallstelle bewirkt man eventuell nichts. Man muss mit Verstand an die Sache rangehen. Dazu zählt auch mit der Dummheit der anderen zu rechnen.
Beispiel: Auf der Autobahn liegt ein Gegenstand, nette Fahrer machen beim vorbei fahren die Warnblinkanlage an. Nur passiert das logischer weise erst, wenn sie am Gegenstand vorbei gefahren sind. Eigentlich ein Zeichen den Abstand zu vergrößern. Nun guckt mal, wie viele mit Karacho bis zu der stelle fahren wollen, wo das Warnblinklicht einfgeschaltet wurde. Den Abstand sogar verringern, wenn vorne langsamer gefahren wird... Der kleine stau bei einem Unfall ist ganz nett, wenn es darum geht, dass keiner auffährt. Aber der Abstand zwischen den vorbeifahrenden Fahrzeugen ist so gering, dass selbt mit einer langsamen Geschwindigkeit keine Zeit zum ausweichen ist. Man fährt sogar absichtlich schön dicht auf, damit keiner auf seine Spur wechseln kann... Man sieht, dass der Unfall links ist, rechnet aber leider nicht damit, dass sich Fahrezugteile auch auf der rechten Spur befinden können.
Dann müsste man als Unfallbeteiligter sicherstellen, die Voraussetzung §149 Abs 1. (1) zu erfüllen, also durch seine Anwesenheit die Feststellung der Personalien, des Fahrzeugs und der Art der Beteiligung zu ermöglichen. Dafür muss man aber mindestens kurz anhalten und miteinander sprechen, anders kann ich mir das nicht vorstellen.