Richtiges (Be)Heizen bei kühlen Temperaturen
Moin Moin,
ich wollte mal von erfahrenen Campern wissen wie es sich mit der Truma (ohne Gebläse) in dieser Jahreszeit verhält. Kann man die Heizung bei Abwesendheit laufen lassen (Stufe 1 für einige Stunden), oder gibt es da ein Prozedere mit Aufheizen, Lüften etc. nach der (nächtlichen) Ankunft? Wie sieht es nachts aus um NULL GRAD? Laufen lassen bei Stufe 1? Vergiftungsgefahren?
Sorry der "dummen Fragen" aber ich bin ein Neu-Besitzer eines schönen 1991 Knaus Südwind´s...
Viele Grüße und schönen Abend.
P.S. Der sicherheitsfragen wegen: Gasabnahme meines Knaus war diesen Monat 12/2016 ohne Probleme. Mitnehmen möchte ich eine 11KG (halb voll) und 5KG(Voll)für den Notfall!!
Beste Antwort im Thema
Zwangsentlüftung abdecken?????
Gehts eigentlich noch das ist deine „Lebensversicherung” wenn irgendwas am Gas undicht wird.
Also wir haben Urlaube sowohl bei extremer Kälte in den Alpen wie auch bei Sturm an der Nordsee hinter uns aber noch nie bemerkt, dass es durch die Zwangsentlüftung zieht.
Die Zwangsentlüftung heißt so weil sie zwangsentlüften soll und zwar permanent zu deiner eigenen Sicherheit!!!!!!!
83 Antworten
Nun warum auch immer sie genau da ist, sie dient in jedem Fall der Sicherheit und heißt „Zwangs”- Lüftung weil sie unter keinen Umständen dichtgemacht werden soll.
Selbst wenn sie Einer mal zumacht, meinetwegen weil es zieht so kann er es vergessen und sie bleibt unbeabsichtigt zu das ist ganz sicher nicht im Sinne des Erfinders.
Mal was vergessen kann jedem passieren, es wurde schon vergessen Stützräder einzuziehen, Fenster oder Dachluken bei der Abfahrt zu schließen usw..., darum „Zwangslüftung”
Du hast ja recht und das Gesetz usw. auf deiner Seite.
Ich habe in meinem individuellen Fall aber eine persönliche Vorschrift (ähnlich wie die Hersteller-Vorschrift, beim Kochen für Lüftung zu sorgen...), immer für ausreichend Lüftung zu sorgen und wenn mir der Wind, der unter dem Kühlschrank eindringt, bereits die Unterschenkel kühlt, weiß ich, das es allein dadurch bereits zu genug Zwangslüftung kommt.
Zwangslüftung deswegen, weil auch diese Öffnung nicht ohne besondere Maßnahmen zu verschließen ist und auch diese Lüftung sorgt für genug Sauerstoff im WoWa, denn Loch ist Loch.
Gäbe es keine Zwangsentlüftung im Wohnwagen würde ich dir zustimmen aber, weder zu Hause, noch im Wohnwagen, lasse ich nachts, bei kühleren Temperaturen, ein Fenster oder sonst etwas geöffnet.
Im Haus reicht das Luftvolumen, in Verbindung mit den Undichtigkeiten, für die Atemluft ohnehin aus und im relativ dichten Wohnwagen wird durch die Zwangsentlüftung ausreichend frische Luft zum Atmen zugeführt.
Wenn man aber den Gasherd in Betrieb nimmt, genügt die Zwangsentlüftung nicht, um den Sauerstoffverbrauch durch den Verbrennungsvorgang auszugleichen.
Das meinst du aber sicher auch so.
@Oetteken
Also so eine Gasrohrverlegung wie Du sie beschrieben hast konnte ich bei mir nicht feststellen. Allerdings sollte das Rohr erstmalig am Küchenblock in den Innenraum gehen, denn dort sind die Absperrventile. Dein Innenraum sollte meinem sehr ähnlich sein. Lüftungsöffnungen im Boden habe ich, jedoch ist da ab Werk ein Trumarohr aufgesetzt, so dass die wirkliche Öffnung im oberen Teil des Staukasten/Bettkasten ist.
Nachdem man ja über den Sinn der Zwangsentlüftung trefflich streiten kann hätte ich mal eine, zugegeben theoretische, Frage. Es müsste doch eigentlich, ähnlich wie im Gaskasten, eine Art Vorschrift geben, wo man die Größe dieser Öffnung nachlesen kann. Zumindest assoziere ich das Wort "Zwang" damit. Ich will jetzt nicht auf solchen Vorschriften herumreiten, aber möglicherweise wird da noch mehr erklärt?
Laut der Anleitung des Kochers ist die Zwangsentlüftung für dessen sicheren Betrieb wohl zu klein.
Dass Fenster und Türen vor der Abfahrt zu schließen sind steht ja auch im FZ Schein, auch mit heruntergekurbelten Stützen darf man nicht fahren usw.
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Wie die Art und Größe der Zwangsbelüftung geregelt ist weiß ich nicht, aber vermutlich ist das in der DIN EN 1645-1 bzw. der entsprechenden EU-Norm festgelegt, deren Wortlaut mir aber nicht bekannt ist.
An der Gasherdabdeckung ist bei meinem Eriba ein Warnhinweis angebracht, den man sieht, wenn man die Abdeckung öffnet.
Zitat:
@tf3000 schrieb am 20. Dezember 2016 um 23:40:55 Uhr:
Dass Fenster und Türen vor der Abfahrt zu schließen sind steht ja auch im FZ Schein, auch mit heruntergekurbelten Stützen darf man nicht fahren usw.
Das steht ganz sicher irgendwo und trotzdem wird es oft vergessen und genau darauf wollte ich hinweisen. Wer Zwangsent - Belüftungen zustopft kann das auch mal vergessen und kommt vielleicht Tage später in eine nicht ungefährliche Lage.
Grundsätzlich sollte man niemanden öffentlich empfehlen Zwangsentlüftungen auch nur fallweise zu verschließen, auch wenn ich es selbst machen würde, würde ich es lieber für mich behalten.
Ich habe auch schon mal einen voll beladenen 2-Tonnenhänger von Südfrankreich bis München mit komplett abgeschliffenen Bremsen gezogen, das geht wenn das Zugfahrzeug sehr schwer ist und man sehr vorsichtig fährt, aber ich würde es niemandem empfehlen und auch nicht wiederholen. (ähhmn ist schon verjährt). Das war zugegeben absolut dumm!
Wer etwas risikofreudig ist soll machen wie er meint, gern auch mal darüber berichten, aber nicht empfehlen.
Das gilt auch für Zwangsbe- Entlüftung, wer meint macht nix soll seine zustopfen bis zum Vakuum solange er sich nur selbst drin aufhält, aber nicht wenn noch Andere unbedarft dabei sind. Vielleicht geht`s gut, vielleicht aber auch mal nicht.
Trotz Wissen um verschlissene Bremsen gefahren.
Jemand gab die im Prinzip lobenswerte Empfehlung, so was besser für sich zu behalten und nicht damit in Foren zu protzen. Komme grad nicht drauf, wer das war.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 20. Dezember 2016 um 18:26:47 Uhr:
Gäbe es keine Zwangsentlüftung im Wohnwagen würde ich dir zustimmen aber, weder zu Hause, noch im Wohnwagen, lasse ich nachts, bei kühleren Temperaturen, ein Fenster oder sonst etwas geöffnet.
Im Haus reicht das Luftvolumen, in Verbindung mit den Undichtigkeiten, für die Atemluft ohnehin aus und im relativ dichten Wohnwagen wird durch die Zwangsentlüftung ausreichend frische Luft zum Atmen zugeführt.
Wenn man aber den Gasherd in Betrieb nimmt, genügt die Zwangsentlüftung nicht, um den Sauerstoffverbrauch durch den Verbrennungsvorgang auszugleichen.
Das meinst du aber sicher auch so.
Zu meinem, speziellen Fall:
Mein Eriba-Touring ist nun mal nicht gerade luftdicht.
Das hatte ich mehrfach beschrieben und man kann einen normalen Wohnwagen bezüglich der Dichtheit nicht mit einem Hubdachwohnwagen vergleichen, der über eine Stofffläche im Dachbereich von ca 1,8m² verfügt, die zudem mit 3 keineswegs luftdichten Reißverschlussöffnungen versehen ist.
Meine Zwangsentlüftung sitzt genau neben dem Gasherd und hat eine Querschnittsfläche von ca 200cm² und das reicht ganz bestimmt zur Versorgung der Gasflammen mit Sauerstoff. Für einen WoWa mit ca 3 x 1,7m Wohnfläche, in dem nur 2 Leute schlafen können, scheint das ansonsten ohnehin etwas überdimensioniert.
Ein Loch von 200cm², welches sich gleichzeitig leider auch neben den Sitzflächen auf Gesichtshöhe befindet, sorgt für eine ordentliche Luftbewegung, wenn der Wind auf die entsprechende Außenwand steht und das ist dann nicht mehr angenehm und das kann man mit Heizen auch nicht ausgleichen.
Wenn ich in dieser Wind-Situation bei meinem ohnehin an mehreren Stellen undichten Wohnwagen dieses Loch abdecke, ist das garantiert keine Empfehlung, dies bei einem anderen Wohnwagen nach zu machen.
Nachts ist bei uns grundsätzlich irgend etwas offen. dann aber möglichst im Dachbereich.
Wenn man unter diesen Umständen dann mal eine Vorschrift weg lässt und dafür sein Gehirn einschaltet, schadet das m.E. nichts und gegen austretendes Gas nützt diese Zwangsentlüftung in der Höhe sowieso nichts.
Gegen austretendes Gas nützt da eher meine ungewollte Zwangsentlüftung unter dem Kühlschrank etwas, denn die befindet sich genau auf Fußbodenniveau.
Von daher, ist mein Wohnwagen belüftungsmäßig immer im grünen Bereich und nochmals:
Das sollte niemand nachmachen....weil es eben außergewöhnlich risikoreich ist, wenn Luft irgendwo anders in den WoWa einströmt. als durch die dafür vorgesehene Zwangsentlüftungsöffnung.