Richtige Vorgehensweise? - Verfahrensfehler?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich wurde am 28.01.2013 mit dem Auto meines Vaters auserorts mit 80km/h in einer 50er Zone geblitzt.
Nach ungefähr einem Monat bekam mein Vater einen Anhörungsbogen. Da er ja nicht gefahren war, gab er die Sache natürlich nicht zu.

Am 26.12.2013 standen dann 2 Polizisten vor unserer Haustür und wollten mich sprechen. Da ich aber einen Verwandschaftsbesuch machte und folglich nicht zu sprechen war, mussten die Beamten mit meiner Mutter vorliebnehmen. Die Polizisten hielten meiner Mutter dann das "Blitzerfoto" und eine Kopie meines Persos unter die Nase und meinten, dass ich das doch eindeutig wäre. Diese antwortete darauf nichts. Die Beamten meinten anschließend, dass ich mich doch am 31.12.2013 bei ihnen auf der Wache melden sollte, es wären ja "nur" 80€ und 3 Punkte.
Auf familiären Rat hin, und da die Polizisten ja etwas von mir wollten, fuhr ich nicht auf die Wache und hoffte, dass ich diesen einen Monat noch überstehen würde.

Am 27.01.2014 wäre die Angelgenheit ja verjährt gewesen. Heute bekam ich aber Post, mit Datum vom 20.01.2014, also vor der Verjährungsfrist. In diesem war ein Anhörungsbogen, "wie man ihn kennt", nur noch mit dem Zusatz "Ihre Verantwortlichkeit wurde im Rahmen örtlicher Ermittlungen festgestellt."

Nun meine Frage:
Da die Beamten mich nie zu Gesicht bekommen haben, würde ich gerne wissen, ob diese Vormulierung so überhaupt rechtens ist, oder ob ein Verfahrensfehler vorliegt?
Genügt es schon, dass die Polizisten mich nur anhand eines über 4 Jahre alten Peros indentifizierten und dann Anzeige erstatten könen?

Danke schonmal für Eure Antworten...

Beste Antwort im Thema

Zahl wie ein Mann.

JA, die können dich auch aus nem Zivilwagen auf dem Weg zur Schule identifizieren, ohne dass du davon was merkst. Die sind nämlich von der Polizei und haben sowas gelernt.

Zahl wie ein Mann. Ist noch billig. Nachher musste 120€, drei Punkte und eventuell Kloputzen im Altersheim.😛

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Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Was soll ein Anwalt derzeit ausrichten können? 😕

Die Verjährung feststellen.

Ob sichs wegen 80€ lohnt muss der TE selbst wissen.

Billiger wirds dadurch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Fieldo


Ich hab hier ein Problem mit der Verjährungsfrist, die nicht wie der Name es sagt 1 Jahr beträgt.

So kenne ich das auch.

Der Fahrer wurde nicht innerhalb 3 Monaten angesprochen (nicht mal angeschrieben) also ist das doch längst verjährt.

Das würde ich denen erst mal so mitteilen und dann sehen was passiert.

Ja ja, schon klar "zahle wie ein Mann". Macht man schon mit den Steuern, der Krankenversicherung, der Energiewendenschwachsinnigkeit. Da würde ich denen jetzt wirklich kein Geld mehr hinterher werfen.

Gruß Metalhead

Ich glaube übrigens an einen Tippfehler / Zahlendreher.
Anstatt 28.01. wollte der TE möglicherweise 28.10. schreiben.
Dann macht die Sache Sinn.

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi


..., weshalb Du einen Anwalt aufsuchen solltest.

Nimm ein paar Kekse mit, der Anwalt will auch bezahlt werden.🙂

Mein Rat als Moralapostel, gib zu das Du gefahren bist.
Du sparst so Zeit, Geld und Nerven.

Letztes WE habe ich einen Kasten Bier gekauft, habe eine Flasche zum einscannen auf das Band gelegt, beim ablesen der Wagennummer hat die Kassiererin den Kasten unten stehen sehen, beim einscannen der einzelnen Flasche wohl schon wieder vergessen und nur eine Flasche auf die Rechnung gesetzt.
Ich habe sie drauf hingewiesen das ich das ich einen ganzen Kasten mitnehmen möchte. Sie hat sich sehr gefreut und bedankt.

Sind schon komische Menschen diese Moralapostel.

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Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi


@TE:
Um allerdings absolut sicher zu gehen, wäre Akteneinsicht notwendig, weshalb Du einen Anwalt aufsuchen solltest.

Nö.

Für Akteneinsicht ist kein Anwalt notwendig.

Der Beschuldigte kann selbst Akteneinsicht erhalten, jedoch nur unter Aufsicht (s. §49 Abs.1 OWIG) oder kann Kopien gegen Bezahlung anfordern. Ich glaube 50 ct/Seite

O. 

Zitat:

Original geschrieben von hoechst


Zahl wie ein Mann. Ist noch billig. Nachher musste 120€, drei Punkte und eventuell Kloputzen im Altersheim.😛

Ja und das wäre richtig übel. Eine Klobürste oder Handschuhe wird es dafür nicht geben, diese Gegenstände sind gefährlich!

Klick

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi


..., weshalb Du einen Anwalt aufsuchen solltest.
Nimm ein paar Kekse mit, der Anwalt will auch bezahlt werden.🙂

Mein Rat als Moralapostel, gib zu das Du gefahren bist.
Du sparst so Zeit, Geld und Nerven.

Letztes WE habe ich einen Kasten Bier gekauft, habe eine Flasche zum einscannen auf das Band gelegt, beim ablesen der Wagennummer hat die Kassiererin den Kasten unten stehen sehen, beim einscannen der einzelnen Flasche wohl schon wieder vergessen und nur eine Flasche auf die Rechnung gesetzt.
Ich habe sie drauf hingewiesen das ich das ich einen ganzen Kasten mitnehmen möchte. Sie hat sich sehr gefreut und bedankt.

Sind schon komische Menschen diese Moralapostel.

Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich...😉

Bei dem Geschwindigkeitsverstoß wurde niemand konkret geschädigt und es kann ggf. ein überflüssiger Expresszuschlag für ein Bagatellvergehen vermieden werden. Da interessiert die Moral nicht die Bohne, ist am Ende eine simple Kosten/Nutzen Rechnung...

Beim Bierkistenkauf bin ich dann wieder ganz bei Dir (so ich es denn gemerkt hätte).

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude


..., ist am Ende eine simple Kosten/Nutzen Rechnung...

Wenn schon Analogien aus der Wirtschaft, dann doch bitte die richtige Reihenfolge.

Die Kosten/Nutzen-Entscheidung ist doch viel früher gefallen:

Man weiß was es kostet (das Abdecken der Preisspalte auf der Speisekarte ist keine funktionierende Vermeidungsstrategie) und entscheidet sich für den Nutzen - weil es einem Wert ist.

Jetzt ist der Moment, wo der Wirt die Rechnung vor legt und nun will man sich der Bezahlung entziehen - das ist klassische Zechprellerei.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von letzterlude


..., ist am Ende eine simple Kosten/Nutzen Rechnung...
Wenn schon Analogien aus der Wirtschaft, dann doch bitte die richtige Reihenfolge.

Die Kosten/Nutzen-Entscheidung ist doch viel früher gefallen:

Man weiß was es kostet (das Abdecken der Preisspalte auf der Speisekarte ist keine funktionierende Vermeidungsstrategie) und entscheidet sich für den Nutzen - weil es einem Wert ist.

Jetzt ist der Moment, wo der Wirt die Rechnung vor legt und nun will man sich der Bezahlung entziehen - das ist klassische Zechprellerei.

Gut, kann man (kannst Du) so sehen, muss man (z.B. der TE oder meine Wenigkeit) aber nicht... Möge doch bitte ein jeder selbst entscheiden.

Fakt ist allerdings, das bei solchen Fragestellungen Moralapostelei und/oder Lebensberatung o.ä seitens der TE in den seltesten Fällen erwünscht sind...

Warum nun, fällt es einigen (meist auch noch immer denselben) Protagonisten nur so schwer ihren pathologischen Belehrungsdrang unter Kontrolle zu halten und schlicht die Frage zu beantworten und ansonsten die Finger von der Tastatur zu lassen?

Beruf verfehlt? Unausgefülltes Privatleben? Kompensation von Lebensfrustrationen in der Annonymität des www?

Kann ich wirklich nicht nachvollziehen...

Die Frage des TE kann ich (leider) auch nicht beantworten, schließe mich aber der Vermutung an, dass es sich bei dem Datum um einen Tippfehler handelt(e). Die Ermittlungsbehörden und selbst die Polizei mögen ja in manchen Fällen langsam 🙄 arbeiten. Aber ein ganzes Jahr zur Ermittlung des Fahrers verstreichen lassen, halte ich auch ein bisschen für übertrieben.
Setzt man mal voraus, dass das der Tattag im Oktober lag, ist noch keine Verjährung eingetreten. Natürlich kann man nun alle möglichen Tricks anwenden um heil aus der Sache raus zukommen. Aus eigener Erfahrung weiß ich aber, wenn es erst vor Gericht geht teurer wird. Zwar kann man da den Einspruch immer noch zurück ziehen und zahlt die ursprüngliche Strafe ... nur muss das jeder für sich entscheiden.
Die korrekte Antwort nach der Verjährung müsste dann - vorausgesetzt, dass das Datum im Oktober lag - NEIN heißen! Das andere wurde ja bereits beantwortet.
*Flüstermodus ON: bin ich nun auch ein Moralapostel??? 😕 *Flüstermodus OFF*

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Jetzt ist der Moment, wo der Wirt die Rechnung vor legt und nun will man sich der Bezahlung entziehen - das ist klassische Zechprellerei.

Naja, für die Rechnung beim Wirt haste 'nen Gegenwert erhalten.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79


Naja, für die Rechnung beim Wirt haste 'nen Gegenwert erhalten.

Beim Speeding doch auch.

Früher zu Haus oder beim Kunden, Spaß, ...
Eben die Gründe, die hier immer als Begründung genannt werden. Irgendwas muss doch sein, dass man über Limit fährt und als Gegenwert in die Betrachtung muss.

Handhabe ich nicht anders, entweder es rechnet sich für mich, oder ich werde gezwungen, oder ich mache es nicht.

Oder halt einfach gepennt (wenn ich schon wieder 50 außerorts lese).

Hab da auch mal ein einschneidendnes Erlebnis. Fahre auf ewig breit ausgebautem Autobahnzubringer, kerzengerade.
Sehe aus 500m ein Auto ohne Nummernschild, denke mir noch, soll das als Tarnung für den Blitzer taugen (machts doch nur noch auffälliger)?
Schaue auf den Tacho: 90, Tendenz fallend, wollte rechts abbiegen und war schon vom gas. Fahr an dem Ding vorbei (mit ca. 70) und blitz hat's gemacht.
Hab mich also von einem aus 500m entfernung erkannten Blitzer blitzdingsen lassen. 😰

War da noch nie und hab einfach das vor 3km stehende 60 Schild übersehen (da wäre ich nie drauf gekommen daß da eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist, warum auch?). Wenn ich gerade aus weiter gewollt hätte, wär's definitiv teurer geworden.

Soviel dann zum thema "es wird nicht wegen der Einnahmen geblitzt", aber ich glaube das Thema lassen wir bleiben.
Das Vergehen des TE ist verjährt, ob er jetzt noch dafür zahlt muß er selber entscheiden (ich würde es definitiv nicht tun).

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von manfred4949


Ich wurde am 28.01.2013 mit dem Auto meines Vaters auserorts mit 80km/h in einer 50er Zone geblitzt.
..........
Am 27.01.2014 wäre die Angelgenheit ja verjährt gewesen.

ist doch ziemlich eindeutig, dass der Tattag der 28.10.2013 war - ein Zahlendreher. Also nix Verjährung, Fahrer sauber ermittelt, Verjährung nunmehr unterbrochen, Bußgeld wird folgen, zahlen schafft Frieden.

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