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Richtige Finanzierung

Themenstarteram 24. Februar 2010 um 8:23

Hallo,

ich möchte mir in nächster Zeit ein besseren Gebrauchten kaufen.

Es soll ein Audi TT werden und nicht mehr als max. 23T bis 25T kosten.

Im moment fahre ich noch ein Audi Cabrio der so ca. 4000€ Wert ist.

Nun zu meinem Problem. Da ich nicht abhängig von Händler oder Privat Verkauf sein möchte, wo ich z.b.

mein alten in Zahlung geben könnte, würde ich gern ein Onlinekrdit aufnehmen.

Sprich ich müsste die ca.25T Vollfinanzieren und hätte somit ne mega laufzeit von 84monaten.

Mein gedanke dazu ist so:

- eine geringere Monatliche belastung von ca. 300€ aber dadurch ist nur eine sehr lange Laufzeit möglich.

- dazu eine sehr flexible Sondertilgung, wo ich monatlich betrag x zusteuern kann um die laufzeit wieder zu verringern.

Da ich die 300€ zu 99,9% mir leisten kann, möchte ich das was ich monat zusätzlich nebenher verdiene immer zur tilgung beitragen.

Dies sind 300€ bis 500€ im monat.

Hinzu kommt, dass ich so mein Cabrio in ruhe verkaufen kann und das geld dann gleich in den Kredeit als Sondertilgung einfließen lassen möchte.

Möchte ungern eine laufzeit von 42 Monaten bei dieser hohen Summe und dann in zahlungsdruck zu geraten.Denn 700€ jeden monat zu tilgen ist auch für mich nen unding, es kann immer mal was anderes kaputt gehen und dann fehlt dazu das geld. dieses risiko möchte ich absolut ausschließen.

Wir wirkt sich soetwas auf die Zinsbelastung aus, wenn ich denn doch nach 42 monaten fertig wäre mit abbezahlen.

Die Zinsen sind ja auf die 82 monate gerechnet. Irgendwie verstehe ich das nicht so recht wie das laufen soll.

Hinzu kommt, dass man Online bei den banken nicht erkennen kann wie sie ihre Sondertilgungen gestalten.

Der spruch "Sonderzahlung möglich ohne kosten" ist da sehr kurz beschrieben.

Könnt ihr mir etwas empfehlen

Beste Antwort im Thema

Ja dann viel Glück, dass der den Preis mitmacht :)

Ob jetzt ein TT so ein Hingucker ist, bezweifel ich. Sieht man ja an jeder Ecke.

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Mal was grundsätzliches:

1.) Ich denke, wenn hier Leute konkrete Fragen haben, sollte man Ihnen auch konkrete, auf Ihre Frage bezogene, Antworten geben.

2.) Wenn man willkürlich Wikipedia zitiert guckst du hier sollte man soviel Hintergrundwissen haben, dass man einen Passus findet, der auch zur Frage passt.

In diesem Fall können können keine völlig neuen Vertragstypen geschaffen werden, die so vom Gesetz nicht vorgesehen sind, weil es sich um einen Darlehnsvertrag handelt - den gibt es schon!

Um noch einen halbwegs gemeinsamen Nenner zu finden:

Wenn der TE vor Ablauf der Mindestlaufzeit von sechs Monaten bzw. innerhalb der Kündigungsfrist von drei Monaten das Darlehn zurückzahlen will, dann - aber auch nur dann - können Vorfälligkeitszinsen fällig werden.

Gruß vom Sause, der sich lieber auf das verlässt, was er in einer qualifizierten Ausbildung bzw. einem Studium gelernt hat, statt auf Google und Wikipedia rumzusurfen

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