Richter schießen übers Ziel hinaus
Ja spinnen denn die?
Man beachte dieses tolle Urteil .
Es gibt noch ein neueres Urteil aus Bayern (gestern im Radio gehört), bei dem in der Begründung noch weiter gegangen wird und wo schon allein der Blick aufs Display, ohne das Handy in die Hand zu nehmen, als verkehrsgefährdend eingestuft wird.
Wenn man also beide Hände zum Führen des Fahrzeugs frei haben und immer schön auf die Straße gucken soll, müssen dann jetzt alle Radios, Navis, Klimaanlagen etc. stillgelegt werden?
Manchmal sind Richter etwas weltfremd, glaube ich.
Gruß
DeWeDo - der überlegt, ob er zukünftig lieber nur noch zu Fuß geht
75 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Ich besitze weder eine Armbanduhr, noch eine Fahrzeuguhr, geschweige denn PDA, Navi etc.pp. Wenn mich die UHRZEIT aus irgendeinem Grund interessieren würde
... und genau das ist es:
Wer keine Uhr um sich hat,
den interessiert erfahrungsgemäß die Zeit nicht! 😉
Wer dagegen einen Termin hat,
der hat im Minimum eine Armbanduhr! 😁
ich weiß nicht, ob das eine generationenfrage ist, aber ich trage schon seit ewigkeiten keine armbanduhr mehr. eben weil man ständig von uhren umgeben ist. mein auto zeigt die uhrzeit immer, da muss man keine knöpfe durchgehen. und sonst habe ich IMMER das handy dabei.
Cool, das Handy in die Hand zu nehmen ist verboten, aber einen Arm aus dem Fenster und mit dem andere das Radio bedienen ist ok. Mit dem Motorrad auf dem Hinterrad zu fahren ist auch erlaubt. Das ist genau das gleich wie mit der GEZ. Zahlen auch wenn man es nicht braucht *ggg*. ICh frage mich wie die Autos in der Zukunft aussehen. Alle Knöpfe am Lenkrad oder an den Hebeln.
MfG
Mike
ich bin auch der meinung, dass es keine ausrede war vom vt. ist mir auch schon "passiert", dass ich auf die handy-uhr geguckt habe, obwohl ich eine gut sichtbare an bord habe 🙂. dann müssten nasenpopler auch belangt werden 😁. das urteil zeigt einmal wieder, was für ein schwachsinn rauskommen kann, wenn der richter nach persönlichem ermessen urteilen darf!
gruß, heiko
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ablenkung beim fahren
ablenkung beim fahren kann mannigfaltige ursachen haben. die meisten sind allerdings nicht ausdrücklich verboten, wie mir scheint. wie ist es mit der bedienung des navi unterwegs,der ist doch dafür da? wie ist es mit rauchen??? (ich habe mal einen schweren unfall in jugendzeiten gebaut, weil ich u.a. den aschenbecher nicht fand). und wenn ich sehe, wie manche fahrer sich mit ihren beifahrern unterhalten, sich gegenseitig dabei ansehen,schlangenlinien fahren und/oder nach der frisur schauen, dann denke ich oft, dass das weit gefährlicher ist. also ich hatte schon beifahrer, bei denen mir die konzentration schwer fiel *bg*
wenn wir alles, was wir tun, in maßen und mit bedacht tun würden, wäre alles halb so schlimm. leider gibt es halt auch viele von denen, die unkonzentriert autofahren, weil sie es nicht besser können und für die müssen halt starre regeln her.
auch wenn sie manchmal einfach zum totlachen sind.
ich hoffe,ich habe jetzt keinen richter auf dumme gedanken gebracht-von wegen rauchen am steuer und so...
gruß aus dem garten
Re: ablenkung beim fahren
Zitat:
Original geschrieben von pflanzgarten
...
ich hoffe,ich habe jetzt keinen richter auf dumme gedanken gebracht-von wegen rauchen am steuer und so...
...ich hoffe doch!!! denn das wäre mal eine SINNVOLLE entscheidung! mir geht jedesmal die galle, wenn ich sehe wie die zwei "alten" hinten ihre kinder vergiften und dann zur krönung noch die scheiben zu sind! darauf sollte man mal reagieren! handy gucken ist eine owi, aber kinder vergiften eigentlich ein verbrechen, was in diesem freiheitlichen land mutwillig übersehen wird!
gruß, heiko
Zitat:
dpa-Meldung, 15.11.2005 (14:23)
Düsseldorf - Wer sein Mobiltelefon beim Autofahren nur anfasst, verstößt nicht gegen das generelle Handy-Benutzungsverbot am Steuer.
Wie aus einem jetzt in der "Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht" veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichtes Köln hervorgeht, darf ein Fahrer beispielsweise das Handy von einer Ablage in die andere legen. Der Begriff "Benutzung" verlange dagegen, dass der Fahrer tatsächlich eine Funktion des Geräts gebrauche. Wer etwa beim Fahren die Zeit vom Display abliest, muss bereits zahlen. (Aktenzeichen: 83 Ss Owi 19/05)
Nur die Benutzung des Handys ist verboten.
Anfassen = erlaubt
Uhrzeit ablesen = Benutzen = verboten
Es dürfte doch für den letzten Handyfreak nicht so schwer sein sich an die Gesetze zu halten. 🙂
Es ist auffällig wie laut hier teilweise geschrieen wird.
Kauft Euch eine FSE uns lasst das SMSen während der Fahrt.
Re: Re: ablenkung beim fahren
Zitat:
Original geschrieben von heikosh
mir geht jedesmal die galle, wenn ich sehe wie die zwei "alten" hinten ihre kinder vergiften und dann zur krönung noch die scheiben zu sind! darauf sollte man mal reagieren! handy gucken ist eine owi, aber kinder vergiften eigentlich ein verbrechen, was in diesem freiheitlichen land mutwillig übersehen wird!
tja da kommen gleich zwei „Sachen“ zusammen … Schutz vor giftigem Rauch (es gab mal den Vergleich: 1 Zigarette ist so gesund, wie eine halbe Stunde am Dieselauspuff schnuppern) UND die Zigarette als Ablenkung vom Straßenverkehr (nicht unbedingt die Kippe im Mund, sondern eher Kippe in der Hand/am A-Becher und der Funkenflug/ungewollter Kippenflug gilt dabei als Ablenkung). Ich als Nichtraucher habe dazu eine klare Meinung, aber ich kenne ein paar Raucher, die sowohl in ihrem eigenen Auto verzicht leisten als auch sogar in den Wohnräumen ihres eigenen Hauses/oder Wohnung; der Kinder wegen) davor habe ich großen Respekt ... Respekt, der einzelnen militanten Protest-Rauchern im Umgang mit ihren Mitmenschen (einschließlich der eigenen Kinder) scheinbar völlig abgeht, aber das auszuführen wäre OT.
Fakt ist ja nun mal, dass die Benutzung des Handys ohne FSE eben nicht erlaubt ist. Und zur Benutzung gehört halt auch das Uhrzeit ablesen. Somit war das kein persönliches Ermessen des Richters sondern knallhart am Gesetzestext argumentiert. Fakt ist auch, dass andere Dinge unter Umständen mehr ablenken als der schnelle Blick auf die Uhr. Solange aber z.B. das Rauchen am Steuer nicht verboten ist wird deswegen auch keiner zu einem Bussgeld verdonnert werden...Ist mir sowieso ein Rätsel, welch verschiedene Dinge alle unbedingt am Steuer erledigt werden müssen. Ob das nun Rauchen, Essen, Trinken, Schminken oder sonstwas ist. Entweder such ich mir für sowas ein Parkplatz oder mache das halt vor Fahrtantritt...Kann doch echt nicht so schwer sein...
Gruß Tecci
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Fakt ist ja nun mal, dass die Benutzung des Handys ohne FSE eben nicht erlaubt ist. Und zur Benutzung gehört halt auch das Uhrzeit ablesen...
Gruß Tecci
das ist ja eben das problem, bzw. eine subjektive auslegungssache: ist das handy schon benutzt, wenn ich es in der hand HALTE und die uhrzeit ABLESE? und damit eine owi? aber wenn mir die kippe zwischen die beine fällt oder...oder...wo ist denn hier das gefahrenpotenzial höher??? es gibt in der deutschen rechtssprechung einfach keine verhältnissmäßigkeit mehr!
gruß, heiko
Zitat:
Original geschrieben von quattro-pit
beim Handy in die Hand Nehmen kommt allerdings noch der Blick aufs Selbe hinzu ... beim Schalten hoffentlich eher nicht 😉
Och... eine Bekannte hat mir mal erzählt, dass man ihre Mutter ganz einfach in völlige Panik treiben kann, wenn man den Schaltknauf in ihrem Auto verdreht, sodass das dort aufgedruckte Schaltschema nicht mehr "normal" steht 😰.
Zitat:
Original geschrieben von V8-Psycho
Och... eine Bekannte hat mir mal erzählt, dass man ihre Mutter ganz einfach in völlige Panik treiben kann, wenn man den Schaltknauf in ihrem Auto verdreht, sodass das dort aufgedruckte Schaltschema nicht mehr "normal" steht 😰.
😁😁😁
gruß, heiko
Zitat:
Original geschrieben von V8-Psycho
Och... eine Bekannte hat mir mal erzählt, dass man ihre Mutter ganz einfach in völlige Panik treiben kann, wenn man den Schaltknauf in ihrem Auto verdreht, sodass das dort aufgedruckte Schaltschema nicht mehr "normal" steht 😰.
😁 ... hm ... also, ich rücke meinen Schaltknauf im Audi auch regelmäßig grade ... allerdings während das Auto steht ... wie komme ich noch mal vom 2ten in den 3ten Gang ... egal, wird eh immer gleich in den 4ten übersprungen 😁
Zitat:
Original geschrieben von heikosh
das ist ja eben das problem, bzw. eine subjektive auslegungssache: ist das handy schon benutzt, wenn ich es in der hand HALTE und die uhrzeit ABLESE?
Das Ablesen der Uhrzeit selbst ist schon ein benutzen (laut Richter).
Das Benutzen des Handys ist nicht verboten, wenn man es nicht in der Hand hält, d.h. auf ein Handy in einer fest eingebauten FSE kannst du stundenlang starren und dabei kontrollieren, ob du die Nummer richtig eintippst, aber du darfst das Handy nicht in die Hand nehmen, um 0,5s lang nach der Uhr zu schauen.
Armes Deutschland.
Zitat:
Original geschrieben von heikosh
es gibt in der deutschen rechtssprechung einfach keine verhältnissmäßigkeit mehr!
Volle Zustimmung!
Zitat:
Original geschrieben von e30lion
Mit dem Motorrad auf dem Hinterrad zu fahren ist auch erlaubt.
Das wäre mir neu.
Ein Kraftrad ist so zu fahren, daß der Fahrzeugführer jederzeit die volle Lenkkontrolle ausüben kann.
Dieser Punkt ist bei einem Wheelie definitiv nicht zu erfüllen.
Somit ist es verboten.