Rettungswagen umgeparkt.

Mir fehlen die Worte. Die Welt wird immer Rücklichtloser. Aber lest bitte selbst.

https://www.heidelberg24.de/.../...echt-sich-sanitaetern-13022700.html

Was haltet ihr von einer solchen Aktion, und wie sollte man so etwas Ahnden.

Gruß MIFIA4

Beste Antwort im Thema

Man sollte als erstes Anzeige wegen Kfz Diebstahl einleiten,dann wegen Behinderung der Einsatzkräfte ein hohes Bußgeld verhängen.Der gesamte Einsatz müsste bezahlt werden und wenn er einen Führerschein hat dann eine mehrjährige Sperre.Man stellt sich mal vor man kommt in so eine Situation,liegt auf der Trage und die Sanitäter wissen das es um Minuten geht,finden aber ihr Einsatzfahrzeug nicht.Vielleicht sollte man den Verursacher aber auch mal einem Psychiater vorstellen.Leider wird so etwas in unserem Land (wo wir gut und gerne leben) nicht groß weiter verfolgt,da es ja täglich an der Tagesordnung ist.Ichkann es auch überhaupt nicht nachvollziehen das der Gesetzgeber da so lasch reagiert,siehe auch die Gaffer und Smartphone Filmer ...

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Zitat:

@Caravan16V schrieb am 27. September 2019 um 17:58:34 Uhr:



Ich fahre seit 21 Jahren Rettungsdienst .....

Respekt. Ich hab nach 5 Jahren den Beruf gewechselt

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 28. September 2019 um 13:10:49 Uhr:



Schlimm finde ich aber diejenigen, welche die Notaufnahme aufsuchen, obwohl gar nichts vorliegt.Nur, um Wartezeiten beim Hausarzt zu umgehen.

Da wärst Du in unserer Notaufnahme definitv falsch. Darüber hinaus wird bei unserem Klinikum bei der Anmeldung eine Art Triage gemacht und die Wartenden nach Dringlichkeit sortiert. Kommst Du dann mit Triefnase oder eingewachsenem Zehennagel, kannst Du Dich auf einen heiteren Tag im Wartebereich einstellen und nach Dir eintreffende dringendere Fälle an Dir vorbei ziehen sehen 🙂

Wenn Du meckerst, wirst Du freundlichst auf den hausärztlichen Notdienst verwiesen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 28. September 2019 um 15:02:09 Uhr:



Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 28. September 2019 um 13:10:49 Uhr:


.....

.....
Wenn Du meckerst, wirst Du freundlichst auf den hausärztlichen Notdienst verwiesen.

Der hat bei uns in der Klinik gerade eine „Zweigstelle“ aufgemacht 🙂

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. September 2019 um 16:33:44 Uhr:


Solange der Patientin kein zusätzliches Ungemach geschehen ist, ist das nur eine fast straflose Gebrauchsanmaßung; § 248 b StGB. Das würde dann das Karma richten müssen. Anderenfalls könnte das von der fahrlässigen Körperverletzung bis hin zur fahrlässigen Tötung als Straftat geahndet werden, wenn man denjenigen denn tatsächlich finden sollte. ...

So einfach ist es ganz bestimmt nicht.
Das StGB sieht im §323 bei Behinderung von hilfeleistenden Personen eine hohe Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu 12 Monaten vor.

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Lesen ... verstehen ...

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 24. September 2019 um 06:46:47 Uhr:


Der Busfahrer ist hier nämlich durchaus auch in einer Zwickmühle, denn in Berlin werden sie, also die Busfahrer, auch schon mal von den Fahrgästen angegriffen, wenn denen was nicht passt; durchaus denkbar, daß dieses auch in anderen Orten passiert.

An der rechtlichen Situation ändert das freilich nichts, aber ich plädiere trotzdem für mildernde Umstände.

Dabei darf auch daran erinnert werden, daß es ja im Strafrecht, so meine Kenntnis, um Ermittlung des Motives für eine Straftat geht, weil davon durchaus das Strafmaß abhängt.

Ich sehe hier die Gefahr, daß durch ein zu mildes Urteil ein vollkommen falsches Signal gesendet wird, sowohl an den Täter als auch an die Allgemeinheit.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 28. September 2019 um 17:02:02 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 28. September 2019 um 15:02:09 Uhr:



.....
Wenn Du meckerst, wirst Du freundlichst auf den hausärztlichen Notdienst verwiesen.

Der hat bei uns in der Klinik gerade eine „Zweigstelle“ aufgemacht 🙂

Eine traurige, wenngleich auch sehr intelligente Lösung.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 29. September 2019 um 12:00:32 Uhr:


Ich sehe hier die Gefahr, daß durch ein zu mildes Urteil ein vollkommen falsches Signal gesendet wird, sowohl an den Täter als auch an die Allgemeinheit.

Wir sollten immer unterscheiden, ob jemand während der beruflichen Tätigkeit so handelt, oder privat, wenn er nicht aus beruflichen Gründen im Einsatz ist.

-> Jeder hat das Recht, einen guten Job zu machen.

Natürlich kann man immer darüber diskutieren, was der Begriff "gut" hier für eine Deutung erfahren soll; aus Gründen der Gleichbehandlung müsste man aber jede mögliche, aber unerlaubte Handlung gesetzlich definieren und mit einem Strafmaß belegen, um sie ahnden zu können.

Wenn das Umstellen eine Krankenwagens gesetzlich nicht untersagt ist, ist es nicht ahndbar.

Dafür genügt ein Blick in die EMRK, als auch in die weiterführenden nationalen Bestimmungen:

Zitat:

Artikel 7 – Keine Strafe ohne Gesetz

1 Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Es darf auch keine schwerere als die zur Zeit der Begehung angedrohte Strafe verhängt werden.

2 Dieser Artikel schließt nicht aus, dass jemand wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt oder bestraft wird, die zur Zeit ihrer Begehung nach den von den zivilisierten Völkern anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätzen strafbar war.

Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
in der Fassung der Protokolle Nr. 11 und 14 *

https://www.coe.int/.../0900001680063764

Die EMRK ist kraft Ratifikation im Range von Bundesrecht, folglich:

Zitat:

§ 1 Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Strafgesetzbuch (StGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/.../BJNR001270871.html?...

und auch

Zitat:

§ 3 Keine Ahndung ohne Gesetz
Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde.

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/BJNR004810968.html

Es kann und darf also nur dann geahndet werden, wenn die Ahnung eines Vorgehens gesetzlich definiert und vorgesehen ist.

Bedarf es der weiteren Diskusssion?

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 29. September 2019 um 14:47:33 Uhr:


Wenn das Umstellen eine Krankenwagens gesetzlich nicht untersagt ist, ist es nicht ahndbar.

Nach §323c StGB ist das ein Straftatbestand.

https://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html

Die Rettung in der Wohnung wird eher nicht behindert, evtl. der Abtransport nach der Rettung leicht verzögert. ...

Das hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. September 2019 um 15:04:08 Uhr:


Die Rettung in der Wohnung wird eher nicht behindert, evtl. der Abtransport nach der Rettung leicht verzögert. ...

Naja, das Standardequipment nimmt man in der Regel gleich mit in die Wohnung, aber spezielles Zeugs (Lyse, Tragestuhl, spezielle Medis, ...) muß man dann u. U. noch extra holen. Und wenn man dann erstmal sein Einsatzfahrzeug suchen muß, wirds doof 😉

Gruss
Jürgen

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. September 2019 um 15:04:08 Uhr:


Die Rettung in der Wohnung wird eher nicht behindert, evtl. der Abtransport nach der Rettung leicht verzögert. ...

Und macht das irgendeinen Unterschied?

Wenn ich so etwas lese, dann stellt sich mir unweigerlich die Frage, wessen Geistes Kind der Verfasser einer solchen Argumentation ist.

Hoffentlich liegt Paule selbst nie auf der Bahre und muss ins Krankenhaus, wenn irgendein Spaßvogel den Rettungswagen 70 Meter weit entfernt abgestellt hat.

Einsatzkräfte dürfen sich so hinstellen, dass niemand mehr vorbei kommt, das nennt man Eigensicherung. Auch kann man es ihnen nicht ankreiden, wenn sie das Fahrzeug offen lassen und es ist schon überhaupt keine Einladung, sich selbst hinters Lenkrad zu setzen und das Fahrzeug von seinem Standort weg zu bewegen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. September 2019 um 11:51:10 Uhr:


Lesen ... verstehen ...

Was soll ich daran verstehen?
Das, was Du schreibst, ist schlicht und ergreifend Unsinn.

wenn jemand auf einer Bahre liegt, geht es i. d. R. nicht mehr ins Krankenhaus... 🙁

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