Rettungswagen umgeparkt.
Mir fehlen die Worte. Die Welt wird immer Rücklichtloser. Aber lest bitte selbst.
https://www.heidelberg24.de/.../...echt-sich-sanitaetern-13022700.html
Was haltet ihr von einer solchen Aktion, und wie sollte man so etwas Ahnden.
Gruß MIFIA4
Beste Antwort im Thema
Man sollte als erstes Anzeige wegen Kfz Diebstahl einleiten,dann wegen Behinderung der Einsatzkräfte ein hohes Bußgeld verhängen.Der gesamte Einsatz müsste bezahlt werden und wenn er einen Führerschein hat dann eine mehrjährige Sperre.Man stellt sich mal vor man kommt in so eine Situation,liegt auf der Trage und die Sanitäter wissen das es um Minuten geht,finden aber ihr Einsatzfahrzeug nicht.Vielleicht sollte man den Verursacher aber auch mal einem Psychiater vorstellen.Leider wird so etwas in unserem Land (wo wir gut und gerne leben) nicht groß weiter verfolgt,da es ja täglich an der Tagesordnung ist.Ichkann es auch überhaupt nicht nachvollziehen das der Gesetzgeber da so lasch reagiert,siehe auch die Gaffer und Smartphone Filmer ...
167 Antworten
Da berlin_paul sich lange Jahre mit staubigen Themen (wie dem Studium juristischer Texte) beschäftigt hat, nehme ich an, dass sein Kommentar wohl eher auf die rechtliche als die moralische Würdigung bezog. Es werden ja gerne hier bei MT zu allen möglichen Anlässen diverse §§ zitiert, die nicht unbedingt immer passen müssen. Da kann man für einen fachlich fundierten Einwand von ihm oder anderen Berufskollegen schon mal ganz dankbar sein.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 29. September 2019 um 16:26:25 Uhr:
wenn jemand auf einer Bahre liegt, geht es i. d. R. nicht mehr ins Krankenhaus... 🙁
Das Gerät, mit dem man von der Wohnung in den Rettungswagen getragen wird, ist auch eine Bahre
Zitat:
@Daemonarch schrieb am 29. September 2019 um 17:02:27 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 29. September 2019 um 16:26:25 Uhr:
wenn jemand auf einer Bahre liegt, geht es i. d. R. nicht mehr ins Krankenhaus... 🙁Das Gerät, mit dem man von der Wohnung in den Rettungswagen getragen wird, ist auch eine Bahre
ich dachte immer, dass man dieses Gerät Trage nennt....
Zitat:
@Daemonarch schrieb am 29. September 2019 um 17:02:27 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 29. September 2019 um 16:26:25 Uhr:
wenn jemand auf einer Bahre liegt, geht es i. d. R. nicht mehr ins Krankenhaus... 🙁Das Gerät, mit dem man von der Wohnung in den Rettungswagen getragen wird, ist auch eine Bahre
Nein. Aus der Wohnung wird man entweder mit einem Tragetuch oder sitzend mit einem Tragstuhl getragen. Sitzend kann man es auch im Sitztragegriff machen. Das was du meinst, da war früher das Fahrzeug meistens schwarz, Die machen es dann mit dem Leichensack. Und dann heißt das wo darauf kommt Bahre.😰😉
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Zitat:
@VStromtrooper schrieb am 29. September 2019 um 16:51:21 Uhr:
Da berlin_paul sich lange Jahre mit staubigen Themen (wie dem Studium juristischer Texte) beschäftigt hat, nehme ich an, dass sein Kommentar wohl eher auf die rechtliche als die moralische Würdigung bezog. Es werden ja gerne hier bei MT zu allen möglichen Anlässen diverse §§ zitiert, die nicht unbedingt immer passen müssen. Da kann man für einen fachlich fundierten Einwand von ihm oder anderen Berufskollegen schon mal ganz dankbar sein.
So ist es und dafür gibts ein Danke von mir. 🙂
Zitat:
@AndyB71 schrieb am 29. September 2019 um 16:18:29 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 29. September 2019 um 11:51:10 Uhr:
Lesen ... verstehen ...Was soll ich daran verstehen?
Das, was Du schreibst, ist schlicht und ergreifend Unsinn.
Nein nein ... Du bist nur nicht Willens das Geschriebene zu verstehen.
Zitat:
@AndyB71 schrieb am 29. September 2019 um 16:16:26 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 29. September 2019 um 15:04:08 Uhr:
Die Rettung in der Wohnung wird eher nicht behindert, evtl. der Abtransport nach der Rettung leicht verzögert. ...Und macht das irgendeinen Unterschied?
Wenn ich so etwas lese, dann stellt sich mir unweigerlich die Frage, wessen Geistes Kind der Verfasser einer solchen Argumentation ist.
Hoffentlich liegt Paule selbst nie auf der Bahre und muss ins Krankenhaus, wenn irgendein Spaßvogel den Rettungswagen 70 Meter weit entfernt abgestellt hat.
Einsatzkräfte dürfen sich so hinstellen, dass niemand mehr vorbei kommt, das nennt man Eigensicherung. Auch kann man es ihnen nicht ankreiden, wenn sie das Fahrzeug offen lassen und es ist schon überhaupt keine Einladung, sich selbst hinters Lenkrad zu setzen und das Fahrzeug von seinem Standort weg zu bewegen.
Du äußerst dich hier ganz schön primitiv. Du hast meine Beiträge in diesem Thema nur nicht verstanden. Und dein Nichtverstehen berechtigt dich nun nicht gerade, dich über mich als Person herablassend zu äußern. Mir geht es hier um die Frage, nach welchen Rechtsnormen eine Strafbarkeit gegeben sein kann oder eben auch nicht. Also bitte eine etwas differenziertere Betrachtungsweise an den Tag legen...
Zitat:
@NDLimit schrieb am 29. September 2019 um 17:04:21 Uhr:
ich dachte immer, dass man dieses Gerät Trage nennt....
Eigentlich stehen beide Begriffe für ein und das selbe Teil. Da aber der Begriff -Bahre- mit dem Tod verbunden wird(aufbahren), weicht man beim Transport von Kranken und Verletzten auf den Begriff -Trage- aus.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 29. September 2019 um 17:36:16 Uhr:
Zitat:
@AndyB71 schrieb am 29. September 2019 um 16:18:29 Uhr:
Was soll ich daran verstehen?
Das, was Du schreibst, ist schlicht und ergreifend Unsinn.Nein nein ... Du bist nur nicht Willens das Geschriebene zu verstehen.
Interessanterweise scheine ich da ja nicht der einzige zu sein...
Zitat:
@NDLimit schrieb am 29. September 2019 um 17:04:21 Uhr:
Zitat:
@Daemonarch schrieb am 29. September 2019 um 17:02:27 Uhr:
Das Gerät, mit dem man von der Wohnung in den Rettungswagen getragen wird, ist auch eine Bahre
ich dachte immer, dass man dieses Gerät Trage nennt....
Es gibt Tragbahren und Totenbahren. Ich meinte ersteres.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 29. September 2019 um 17:37:22 Uhr:
Du hast meine Beiträge in diesem Thema nur nicht verstanden. Und dein Nichtverstehen berechtigt dich nun nicht gerade, dich über mich als Person herablassend zu äußern. Mir geht es hier um die Frage, nach welchen Rechtsnormen eine Strafbarkeit gegeben sein kann oder eben auch nicht. Also bitte eine etwas differenziertere Betrachtungsweise an den Tag legen...
Also bist Du nach wie vor der Meinung, dass das Umparken eines sich im Einsatz befindlichen Rettungswagens keine unmittelbare Behinderung von hilfeleistenden Personen nach §323 StGB darstellt?
Du bist zu wenig klug um diese Diskussion sachlich zu betreiben. Glaub was Du willst und sprich mich bitte nicht weiter direkt an. Danke. 🙂
Zitat:
@AndyB71 schrieb am 29. September 2019 um 19:45:32 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 29. September 2019 um 17:04:21 Uhr:
ich dachte immer, dass man dieses Gerät Trage nennt....
Es gibt Tragbahren und Totenbahren. Ich meinte ersteres.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 29. September 2019 um 19:54:32 Uhr:
Du bist zu wenig klug um diese Diskussion sachlich zu betreiben. Glaub was Du willst und sprich mich bitte nicht weiter direkt an. Danke. 🙂
Es steht dir selbstverständlich frei, auf meine Frage nicht zu antworten und statt dessen persönlich zu werden.
Mir ging es hier lediglich um deine offensichtlich falsche Beurteilung der Situation, da hier ganz klar der §323 StGB Anwendung findet.
Warum ist das so schwer zu verstehen?
Zitat:
@AndyB71 schrieb am 29. September 2019 um 21:05:43 Uhr:
offensichtlich falsch
ganz klar
Da wäre ich vorsichtig.