Rettungswagen umgeparkt.

Mir fehlen die Worte. Die Welt wird immer Rücklichtloser. Aber lest bitte selbst.

https://www.heidelberg24.de/.../...echt-sich-sanitaetern-13022700.html

Was haltet ihr von einer solchen Aktion, und wie sollte man so etwas Ahnden.

Gruß MIFIA4

Beste Antwort im Thema

Man sollte als erstes Anzeige wegen Kfz Diebstahl einleiten,dann wegen Behinderung der Einsatzkräfte ein hohes Bußgeld verhängen.Der gesamte Einsatz müsste bezahlt werden und wenn er einen Führerschein hat dann eine mehrjährige Sperre.Man stellt sich mal vor man kommt in so eine Situation,liegt auf der Trage und die Sanitäter wissen das es um Minuten geht,finden aber ihr Einsatzfahrzeug nicht.Vielleicht sollte man den Verursacher aber auch mal einem Psychiater vorstellen.Leider wird so etwas in unserem Land (wo wir gut und gerne leben) nicht groß weiter verfolgt,da es ja täglich an der Tagesordnung ist.Ichkann es auch überhaupt nicht nachvollziehen das der Gesetzgeber da so lasch reagiert,siehe auch die Gaffer und Smartphone Filmer ...

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Zitat:

@AndyB71 schrieb am 29. September 2019 um 16:16:26 Uhr:



Einsatzkräfte dürfen sich so hinstellen, dass niemand mehr vorbei kommt, das nennt man Eigensicherung.

Den Begriff Eigensicherung in Verbindung zu bringen mit dem Abstellen eines Rettungswagens vor einer Wohnung ist sehr gewagt bzw. Quatsch.
Anders ist es, und ich hoffe dass du genau das meinst, wenn das Auto dazu benutzt wird, die Einsatzstelle vor anderen Fahrzeugen zu schützen, um zu verhindern das Rettungskräfte über den Haufen gefahren werden.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 29. September 2019 um 21:16:19 Uhr:



Zitat:

@AndyB71 schrieb am 29. September 2019 um 21:05:43 Uhr:


offensichtlich falsch
ganz klar
Da wäre ich vorsichtig.

Ich auch. Das hängt dann, wie Paul es ja auch sagte, (Zitat: Solange der Patientin kein zusätzliches Ungemach geschehen ist, ist das nur eine fast straflose Gebrauchsanmaßung; § 248 b StGB.)
vom Einzelfall ab. Erst mal ist es nur eine ungefugte Ingebrauchnahme. Das ist leider Fakt. Alles andere ergibt sich eventuell.

Edit:
Wobei in diesem Fall der 323 c (2) StGB tatsächlich zur Anwendung kommen könnte. Müsste man mal die Kommentierung lesen, ob der Gesetzgeber das Umsetzen des RTW als Behinderung ansieht. Könnte ich mir aber vorstellen.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 29. September 2019 um 21:16:19 Uhr:



Zitat:

@AndyB71 schrieb am 29. September 2019 um 21:05:43 Uhr:


offensichtlich falsch
ganz klar
Da wäre ich vorsichtig.

Warum?
Ich bin ja immer gerne bereit, meine Meinung zu revidieren, wenn ich falsch liegen sollte aber warum sollte der 323 hier keine Anwendung finden?

Ihr sagt alle "Äh, vielleicht, eventuell, Vorsicht, usw..." und teils wird sogar versucht, den Vorfall herunter zu spielen aber keiner konnte bisher sagen: "Nein, weil...".

Mir geht es hier überhaupt nicht um den moralischen Aspekt aber zur Behinderung von Rettungskräften zählt nun einmal ganz klar auch das Umsetzen des Fahrzeugs und eben diese Behinderung wird nach §323 StGB geahndet.

Nichts anderes habe ich behauptet.

Das seh ich anders. Das reine Umsetzen ist keine Behinderung.
Wenn man sich vor dem Rettungswagen aufbauen würde und die Besatzung am Betreten hindern oder den Bus vor dem RW parkt und diesen (Bus) verlässt, sähe das eher nach Behinderung von Rettungskräften aus.

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Zitat:

@AndyB71 schrieb am 29. September 2019 um 22:31:34 Uhr:


Mir geht es hier überhaupt nicht um den moralischen Aspekt aber zur Behinderung von Rettungskräften zählt nun einmal ganz klar auch das Umsetzen des Fahrzeugs und eben diese Behinderung wird nach §323 StGB geahndet.

OK, du musst die Gegenargumente nicht akzeptieren. Kein Problem. Es bleibt aber deine persönliche Auffassung zur Rechtslage und ist keineswegs "ganz klar". Andere Auffassungen als "offensichtlich falsch" zu bezeichnen gibt deine Position hier nicht her.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 29. September 2019 um 22:49:42 Uhr:


Das seh ich anders. Das reine Umsetzen ist keine Behinderung.

Sicher?

https://www.rosenheim24.de/.../...arkt-busfahrer-gesteht-13034089.html

https://www.wp.de/.../...ner-faehrt-rettungswagen-weg-id214995309.html

Es "laufen Ermittlungen" u. a. wegen Verstoß gegen § 323c STGB, völlig korrekt und erwartbar. Was längst nicht bedeutet, dass es zu einer entsprechenden Verurteilung kommen wird.

Der zweite Link sagt überhaupt nichts zum 323c-Ansatz, da wurde jemand wegen missbräuchlicher Nutzung eines Fahrzeugs bestraft. Eigentlich eine gute Illustration dazu, dass das mit dem 323c in solchen Fällen doch nicht so "ganz klar" ist.

Es gibt bisher noch kein Urteil dazu.
Man weiß nur daß Ermittlungen in Gange sind.
Wie dem auch sei, mir gefällt das Busfahrer Bashing nicht so sehr.
Finde den Vorfall auch nicht soo dramatisch.
Wenn ich sehe wie oft 2 oder 3 Rettungswagen gleichzeitig zum selben Einsatzort mit Tatütata und Blaulicht rasen und dann ist es doch bloss ein aufgeschürftes Knie oder ein verstauchter Fuss.
Das stumpft ab und macht dann irgendwie wurstig.

Korrekt. Und die mißbräuchliche Nutzung des RTW ist etwas völlig anderes und wird deutlich höher bestraft als die erwähnte "fast straflose Gebrauchsanmaßung" https://www.motor-talk.de/.../...ungswagen-umgeparkt-t6706004.html?...

Weiterhin hat der Anwalt seinen Einspruch wohlwissend zurück gezogen, da ansonsten noch andere Anklagepunkte dazu gekommen wären (steht ziemlich unten in dem verlinkten Artikel).

Noch mal zur Klarstellung. Keiner hier, auch ich nicht, wird solches Verhalten gutheißen. In der moralischen Betrachtung sind wir uns, denke ich, alle einig.

Worauf der eine oder andere Forist, yours truly eingeschlossen, aber hinweisen möchte: Die juristische Bewertung ist nicht so einfach, wie man sich das als Laie nach kurzem Durchlesen eines StGB-Paragrafen vorstellt.

Disclaimer: Das sage ich als ebenfalls nur Dr. Jur. küch., vulgo Küchenjurist. 😎

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 29. September 2019 um 23:01:09 Uhr:



Wenn ich sehe wie oft 2 oder 3 Rettungswagen gleichzeitig zum selben Einsatzort mit Tatütata und Blaulicht rasen und dann ist es doch bloss ein aufgeschürftes Knie oder ein verstauchter Fuss.
Das stumpft ab und macht dann irgendwie wurstig.

Nur können da ganz sicher ned die RTW-Besatzungen was für, denn die rücken nur dann in dieser Stärke aus, wenn es die Leitstelle anordnet. Und auch die Leitstelle muß so reagieren, wenn der Anrufer aus einem aufgeschürften Knie eine Massenkarambolage macht.

Also wenn du schon ein Drama aus einer solchen Situation machst, dann wende dich an den Verursacher.

So long

Ghost

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 29. September 2019 um 23:01:09 Uhr:


Es gibt bisher noch kein Urteil dazu.
Man weiß nur daß Ermittlungen in Gange sind.
Wie dem auch sei, mir gefällt das Busfahrer Bashing nicht so sehr.
Finde den Vorfall auch nicht soo dramatisch.
Wenn ich sehe wie oft 2 oder 3 Rettungswagen gleichzeitig zum selben Einsatzort mit Tatütata und Blaulicht rasen und dann ist es doch bloss ein aufgeschürftes Knie oder ein verstauchter Fuss.
Das stumpft ab und macht dann irgendwie wurstig.

Tja, aber weder der Busfahrer noch sonst ein Unbeteiligter (also auch nicht der Rettungsdienst bis zum eintreffen IN der Wohnung) wussten zu dem Zeitpunkt ob und wie "dramatisch" die Lage denn ist.

Ich weiß auch nicht auf welchem Eiland du lebst als dass da "oft" 2-3 Rettungswägen zum gleichen Einsatz fahren, selbst in an sich gut aufgestellten Regionen ist es mitunter schon schwierig auch nur einen Rettungswagen zeitgerecht zum Einsatzort zu schicken :-)
Das "Recht" zum abstumpfen hätte dennoch schlicht und einfach keiner !

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 29. September 2019 um 23:01:09 Uhr:


Wenn ich sehe wie oft 2 oder 3 Rettungswagen gleichzeitig zum selben Einsatzort mit Tatütata und Blaulicht rasen und dann ist es doch bloss ein aufgeschürftes Knie oder ein verstauchter Fuss.

Also ich hab das in der Form noch NIE erlebt. Zumindest nicht wegen einer Einzelverletzung wie Du sie beschreibst. Wo lebst Du?

Daß zu einem Verkehrsunfall mit mehreren Fahrzeugen mal großzügig alarmiert wird, kommt öfter vor, ist aber auch richtig so.

Gruss
Jürgen

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 28. Sep. 2019 um 15:2:09 Uhr:


Da wärst Du in unserer Notaufnahme definitv falsch. Darüber hinaus wird bei unserem Klinikum bei der Anmeldung eine Art Triage gemacht und die Wartenden nach Dringlichkeit sortiert. Kommst Du dann mit Triefnase oder eingewachsenem Zehennagel, kannst Du Dich auf einen heiteren Tag im Wartebereich einstellen

Wenn jemand mit Schnupfen ankommt, muss man aber unterscheiden:

https://vimeo.com/215706288

Sowas sollte man nicht unterschätzen, denn Männer leiden erwiesenermaßen wesentlich stärker als Frauen. 🙂

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