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Restwertbörse / unabh. Gutachten / Auto selber weiterfahren

Themenstarteram 26. Februar 2008 um 11:38

Hallo,

habe folgendes Problem:

mir ist in den Wagen meiner Freundin (Corsa) einer hinten draufgefahren. Die gegnerische Versicherung bestätigte bereits schriftlich, dass Sie den Schaden übernehmen (Unfallgegner ist also 100% Schuld am Unfall). Laut einem unabhängigen Gutachten, welches ich sofort in Auftrag gegeben habe, war der Wagen vor dem Unfall 2300 Euro wert und besitzt nun noch einen Restwert von 800 Euro (wirtschaftlicher Totalschaden). Die gegnerische Versicherung schrieb, dass sie den im Gutachten angegebenen Restwert nicht anerkennen, da jemand für das Auto in einer online-Restwertbörse (die gegnerische Vers. hat den Wagen ohne unser Einverständnis in dies Börse gestellt) 1200 Euro bieten würde.

Nun wollen wir den Wagen aber garnicht verkaufen, da ich im Sommer den Schaden selber reparieren werde (Karrosserie im Heckbereich eingedrückt, Kofferraumklappe schliesst nur noch mit erheblichem Nachdruck).

Haben bereits einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Die Versicherung sagt, sie würde die Differenz von 2300-1200, also 1100 Euro zahlen, aber nicht die 2300-800 = 1500 Euro.

Mittlerweile sind ca. 5 Monate vergangen und bis jetzt hat Sie aber noch GARNIX!!! bezahlt, trotz zigfacher Zahlungsaufforderung und Bankdatenübermittlung.

Meine Freundin hat keine Rechtschutzversicherung, bekommt aber Bafög und muss dadurch für den Anwalt nur eine Beratungsgebühr von 10 Euro bezahlen.

Nun das dicke Problem:

Sie hat wegen Bafög das Recht auf Prozesskostenhilfe, also die Befreiung von Anwaltskosten und Gerichtskosten.

Wenn die ganze Sache nun vor Gericht geht und sie nicht gewinnt, hat sie die Kosten der Gegenseite in voller Höhe zu tragen! (Anwalt und Gerichtskosten!)

Bei einem Vergleich, hat sie falls sich ihre Einkommenslage in 4 Jahren merklich verbessert hat, die Anwalts- und Gerichtskosten die Ihrerseits entstanden sind, in Raten abzuzahlen!

Wenn Sie gewinnt, muss Sie garnichts zahlen!

Jetzt die Frage an die Experten:

WAS WÜRDET IHR IN DIESER SITUATION MACHEN???

1100 EURO KASSIEREN WENN SIE DENN ENDLICH MAL BEZAHLEN WÜRDEN, ODER AUF DIE 2500 EURO BESTEHEN UND DAS RISIKO EINGEHEN?

Wie bekommt man in diesem Falle die Vers. dazu, zumindest schonmal mit den 1100 Euros rüberzukommen?

 

Gruss, Roman

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26 Antworten
Themenstarteram 26. Februar 2008 um 21:29

acso, die reparaturkosten sind jenseits der 130%, also definitiv wirtsch. Totalschaden...

ich vermute mal, dass der Sachbearbeiter das Thema gern aussitzen möchte.

Schlag doch deinem Anwalt vor, er möge die Klageschrift ausarbeiten und diese nicht an den Sachbearbeiter sondern direkt an den Abteilungsleiter der Gesellschaft übermitteln.

 

Dann dürfe Bewegung in die Sache geraten. Wenn nichts unternommen wird, wartest du wahrscheinlich bis Ultimo.

Du kannst dann ja immer noch entscheiden, ob Ihr die Klage wirklich einreicht.....

 

Gruss Delle

 

 

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