Restwertbörse

Hallo zusammen
vergangene Woche hat mich ein Autofahrer, voll erwischt. Mein Wagen ist jetzt Totalschaden ( der Gegner hat 100% Schuld ). Der Wagen wurde in eine Restwertbörse eingestellt, habe aber nicht dafür unterschrieben. Am Mittwoch bekam ich das Gutachten. Laut Gutachten hat das Auto einen Schaden von 8300.-€ Wiederbeschaffungswert liegt aber bei 3,050.-€ und der Restwert des Fahrzeug 880.-€. Wie geht das jetzt weiter. Habe von der Materie null Ahnung. Gehört der Wagen mir noch? Kann ich ihn weiter verkaufen? Geht das so von statten ( bitte mich verbessern wenn was falsch ist ) Mir wurde erklärt das einer 880.-€ auf das Auto geboten hat. Das würde jetzt von dem Wiederbeschaffungswert abgezogen, also müßte ich von der Versicherung 2170 bekommen. Gleichzeitig wurde mir auch genannt, das ich das Fahrzeug auch verkaufen könnte, für einen höheren Betrag. Stimmt das, gehört mir der Wagen jetzt überhaupt noch, oder muss ich den jetzt für 880.-€ dem überlassen, den ihn ersteigert hat? Ich gehe jetzt mal davon aus, das ich den Wagen für 1500.-€ verkaufen könnte, werden dann auch 1500.-€ von der Versicherung abgezogen, oder nur die 880.-€? Das ist für mich alles zu Hoch. Vielleicht kann mich hier einer aufklären. Ist doch alles etwas kompliziert.
LG Marien

Beste Antwort im Thema

Ein Sachverständiger, der ein Fahrzeug seines Kunden in eine Restwertbörse einstellt, handelt entgegen höchstrichterlicher Rechtsprechung (Der Bundesgerichtshof ist in Zivilangelegenheiten nun einmal das höchste Gericht).

Hier heißt es ganz klar : Der Restwert ist auf dem allgemeinen, regionalen Markt zu ermitteln.

Nix Internetbörse

Warum das so ist, hat auch seine guten Gründe

Beispiele ?
1.
Man nehme einen jüngeren Audi TDI (bis etwa 2 Jahre),
der in einem Massenauffahrunfall so richtig schön zusammengeschoben wurde und bei dem alles hin ist, auch der Motor und stelle dieses Fahrzeug in die Restwertbörse (vorzugsweise Auotonline oder CarTV).
Ich gehe jede Wette ein, daß sich einer findet, der für diesen Blechhaufen über 10.000€ bietet.
Wenn dasselbe Fahrzeug jedoch mit dem Vermerk "Fahrzeugbrief entwertet" in die Börse eingestellt wird, liegen die Höchstgebote im unteren vierstelligen Bereich.

Wie ist das möglich ?

Ganz einfach, es gibt einen illegalen Markt für Fahrzeugbriefe.
Gestohlene Fahrzeuge werden mit einem auf dem Schwarzmarkt erworbenen Brief eines ähnlichen Fahrzeuges versehen und wieder verkauft.

2.
Schwer beschädigte Fahrzeuge werden nur oberflächlich gerichtet, dick gespachtelt und lackiert.
Kürzlich bekam ich einen Opel Corsa zu Gesicht . Nach Demontage des Stoßfängers zeigte sich die ganze Bescherung:
Stoßfängerträger abgesägt, Klimakondensator und Wasserkühler massiv verformt, Lüfterrahmen des Klimalüfters gebrochen, Klimalüfter abgeklemmt, Rahmenlängsträger verformt und dick mit Teroson eingespritzt, Airbagsensor abgeklemmt.
Auf meine Nachforschung stellte sich heraus, daß es sich um ein
Totalschadensfahrzeug handelt.

Diese Beispiele sollen verdeutlichen, daß es legale und Illegale Verwertungswege für verunfallte Fahrzeuge gibt.
Die Illegalen können natürlich die höheren Preise zahlen und stechen in der Anonymität des Internets die legalen Bieter locker aus.

Durch zweifelhaft hochgeschaukelte Restwertangebote wird dem Geschädigten ein großes Stück von seiner Dispositionsfreiheit genommen. Eine evtl. Weiternutzung und Instandsetzung in Eigenregie ist dann nicht mehr möglich.
Ebenso wenig kann das verunfallte Fahrzeug nicht mehr für einen Ersatzkauf in Zahlung gegeben werden.

Einzige Profiteure sind die Versicherer und die Sachverständigenorganisation DEKRA, die mit 38% größter Anteilseigner der Internetbörse Autoonline ist.

Natürlich versuchen die Versicherer mit ihrer geldschweren Lobby
die Intenetbörsen für Restwertermittlung durchzudrücken, solange aber das Recht auf Seiten der Geschädigten und der regionalen KFZ-Betriebe ist, gibt es für den mündigen Autofahrer nicht den Schatten eines Grundes, sich auf solche
Begehrlichkeiten einzulassen.

Danke für euere Aufmerksamkeit.

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Hi,

nein, das ist nicht korrekt.
Die Versicherung wird den dort nicht einstellen.

Es ging hier um die Gutachtenerstellung, um wirklich nichts anderes.

Grüße
Schreddi

Wenn Du meinst, dann lebe weiter in deiner alberen Traumwelt!

Nur hört endlich auf den Gutachter zu beleidigen!

Gruß

Manuel

Hi Manuel,

was soll denn das?
Der TE hat geschrieben, sein Gutachter habe den Wagen in eine Restwertebörse gestellt und er hatte dazu Fragen.

Die wurden ihm beantwortet - mit doch sehr unterschiedlichen Meinungen.

Also immer mit der Ruhe. Der Thread ist doch absolut i.O.

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


Der TE hat geschrieben, sein Gutachter habe den Wagen in eine Restwertebörse gestellt und er hatte dazu Fragen.

Grüße
Schreddi

Das steht doch nirgendswo!

Es ist doch auch egal ob der Gutachter oder die Versicherung den Wagen in die Restwertbörse eingestellt haben!

Fakt ist, es ist ein Totalschaden, eine Reparatur innerhalb der 130% nicht mehr möglich!

Also hat die Versicherung den Wagen eingestellt um ihre Kosten zu drücken. Ist normale Handlungsweise!

Gruß

Manuel

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Hallo Manuel,

zunächst möchte ich kurz aus dem Eröffnungspost zitieren:

Zitat:

Original geschrieben von Marien


(...)Der Wagen wurde in eine Restwertbörse eingestellt, habe aber nicht dafür unterschrieben. Am Mittwoch bekam ich das Gutachten.(...)

Daher ist auch die Unterstellung im letzten Absatz, dies wäre die Versicherung gewesen, nicht haltbar.

Ich möchte dich daher nochmals bitten, den Ton zu überdenken - die Aussagen deinerseits sind so nicht richtig (weil zu pauschal).

Grüße
Schreddi

Ein Sachverständiger, der ein Fahrzeug seines Kunden in eine Restwertbörse einstellt, handelt entgegen höchstrichterlicher Rechtsprechung (Der Bundesgerichtshof ist in Zivilangelegenheiten nun einmal das höchste Gericht).

Hier heißt es ganz klar : Der Restwert ist auf dem allgemeinen, regionalen Markt zu ermitteln.

Nix Internetbörse

Warum das so ist, hat auch seine guten Gründe

Beispiele ?
1.
Man nehme einen jüngeren Audi TDI (bis etwa 2 Jahre),
der in einem Massenauffahrunfall so richtig schön zusammengeschoben wurde und bei dem alles hin ist, auch der Motor und stelle dieses Fahrzeug in die Restwertbörse (vorzugsweise Auotonline oder CarTV).
Ich gehe jede Wette ein, daß sich einer findet, der für diesen Blechhaufen über 10.000€ bietet.
Wenn dasselbe Fahrzeug jedoch mit dem Vermerk "Fahrzeugbrief entwertet" in die Börse eingestellt wird, liegen die Höchstgebote im unteren vierstelligen Bereich.

Wie ist das möglich ?

Ganz einfach, es gibt einen illegalen Markt für Fahrzeugbriefe.
Gestohlene Fahrzeuge werden mit einem auf dem Schwarzmarkt erworbenen Brief eines ähnlichen Fahrzeuges versehen und wieder verkauft.

2.
Schwer beschädigte Fahrzeuge werden nur oberflächlich gerichtet, dick gespachtelt und lackiert.
Kürzlich bekam ich einen Opel Corsa zu Gesicht . Nach Demontage des Stoßfängers zeigte sich die ganze Bescherung:
Stoßfängerträger abgesägt, Klimakondensator und Wasserkühler massiv verformt, Lüfterrahmen des Klimalüfters gebrochen, Klimalüfter abgeklemmt, Rahmenlängsträger verformt und dick mit Teroson eingespritzt, Airbagsensor abgeklemmt.
Auf meine Nachforschung stellte sich heraus, daß es sich um ein
Totalschadensfahrzeug handelt.

Diese Beispiele sollen verdeutlichen, daß es legale und Illegale Verwertungswege für verunfallte Fahrzeuge gibt.
Die Illegalen können natürlich die höheren Preise zahlen und stechen in der Anonymität des Internets die legalen Bieter locker aus.

Durch zweifelhaft hochgeschaukelte Restwertangebote wird dem Geschädigten ein großes Stück von seiner Dispositionsfreiheit genommen. Eine evtl. Weiternutzung und Instandsetzung in Eigenregie ist dann nicht mehr möglich.
Ebenso wenig kann das verunfallte Fahrzeug nicht mehr für einen Ersatzkauf in Zahlung gegeben werden.

Einzige Profiteure sind die Versicherer und die Sachverständigenorganisation DEKRA, die mit 38% größter Anteilseigner der Internetbörse Autoonline ist.

Natürlich versuchen die Versicherer mit ihrer geldschweren Lobby
die Intenetbörsen für Restwertermittlung durchzudrücken, solange aber das Recht auf Seiten der Geschädigten und der regionalen KFZ-Betriebe ist, gibt es für den mündigen Autofahrer nicht den Schatten eines Grundes, sich auf solche
Begehrlichkeiten einzulassen.

Danke für euere Aufmerksamkeit.

@ runabout: ich geb dir vollkommen recht, daß mit den Restwertbörsen viel Schindluder getrieben wird. Beispiel selber erlebt (ich bin Sachbearbeiter bei einer Vers.) Lamborghini Gallardo total ausgebrannt in Börse gestellt, Höchstgebot 12.000 €, viele weiter auch deutlich über 5 Mille. Auf Nachfrage bei ALLEN Bietern, ob die das Auto auch ohne Brief nehmen, wollte es KEINER mehr.
Ob diese Praxis mit der Börse legal ist oder nicht, wird an der Praxis der Vers. nix ändern, wenn die dadurch stark ihre Ausgaben drücken können. Da braucht es erst ein höchstinstanzliches Grundsatzurteil. Bis dahin wird dieser Handel mit Fahrzeugbriefen weiter unterstützt.

Hallo Chicko

Es gibt berteits ein Leitsatzurteil des Bundesgerichtshofes:

_____________________________________
Original geschrieben von runabout
Aktenzeichen VI ZR 132/04 vom 12.07.2005 Leitsatzentscheidung:
Zitat:
" Ein Geschädigter ist allerdings grundsätzlich nicht verpflichtet einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen.."

weiter heißt es:

".. Nach diesen Grundsätzen leistet der Geschädigte dem Gebot der Wirtschaftlichkeit im allgemeinen Genüge, und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach §249 Satz 2 BGB a.F. gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem

allgemeinen Regionalen Markt ermittelt hat..."
_______________________________________________________

Der Bundesgerichtshof ist das höchste Gericht in Zivilangelegenheiten. mehr geht nicht.

Die Versicherungswirtschaft agiert in ihrer mehrheitlichen Vorgehensweise bewußt dagegen.

Deshalb liegt der Schlüssel zum Recht beim Geschädigten.
Will heißen:
1.
Unabhängigen,qualifizierten Gutachter suchen, der den Restwert korrekt am lokalen Händlermarkt ermittelt.

2.
Um zu verhindern, daß die eintrittsplichtige Versicherung aufgrund eines nachgeschobenen "Internetangebotes" reguliert, ist die Beauftragung eines Anwaltes für Verkehrsrecht ein MUSS.

Die versicherung kann Restwertaufkäufer benennen, welche bereit sind mehr für das Auto zu zahlen. Diesen erzielbaren betrag kann sie vom wiederbeschaffungswert abziehen. Für den Restwertaufkäufer ist sein Gebot bindend, er muss also an den geschädigten diesen gebotenen Preis zahlen.
Ich selbst habe vor etlichen Jahren meinen "Schrott" aleine verkauft und einen höheren Erlös erzielt. Eine Meldung an die Versicherung ist nicht erforderlich, Mehrerlös war mein Gewinn.

Hallo zusammen,

okay....
Das Thema driftet ab. Es ist alles gesagt - wer einen anderen (!) Fakt hat und nicht nur das bereits mehrfach zitierte wiederholt oder erneut unterlegt, möge dies bitte tun.
So bitte ich darum, hier nicht dieselbe Diskussion mit denselben Argumenten über 3 Seiten zu führen.

Kommen keine neuen Fakten und das gerade beschriebene passiert wieder, werde ich erwägen den Thread zu schließen.

In diesem Sinne - allen einen guten Start in die Woche.

Grüße
Schreddi

Auch auf die Gefahr hin, etwas zu wiederholen:
1. Der von Dir beauftragte Sachverständige hat den Restwert auf dem Dir zugänglichen regionalen Markt zu ermitteln. Das wird von den Instanzgerichten und dem BGH ganz klar so gesehen. es ist nicht Aufgabe des SV, mittels Internet-Restwertbörse den Restwert zu ermitteln. Wenn er das getan hat, verstößt er gegen seine vertraglichen Verpflichtungen. Ein freier und versicherungsunabhängiger SV wird so etwas sicher nicht tun, wenn er einigermaßen Ahnung von der Materie hat. Manche "SV-Organistaionen" machen das aber gerne, insb. dann, wenn sie mit den Versicherern zusammenarbeiten.

2. Soweit der Versicherer versuchen wird, den Restwert noch weiter in die Höhe zu treiben, ist dies unrechtmäßig. Um dem aus dem Wege zu gehen, empfehle auch ich, das Fzg. zu dem vom SV genannten Restwert zu veräüßern und dann erst das Gutachten an die Versicherung weiterzuleiten. Dies hat den Effekt, dass über den restwert nicht mehr zu diskutieren ist, die Versicheung hat dann die Feststellungen des SV zu akzeptieren.

3. Bei dieser Schadenskonstellation unbedingt einen versierten Anwalt beauftragen, ansonsten besteht Gefahr, dass dich die Versicherung hinters Licht führt und unrechtmäßig handelt. Nachdem Du am Unfall schuldlos bist, kostet dich der RA keinen Cent und wird von der gegnersichen Versicherung bezahlt. Keinesfalls versuchen, selbst zu regulieren.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Viel Erfolg noch !!

Hi,

gut - wie angekündigt - da erneute Wiederholung...
*closed*

Grüße
Schreddi

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