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nach Totalschaden Restwertbörse - wer bekommt den Erlös?

Themenstarteram 30. Januar 2019 um 9:05

Hallo miteinander!

Ich bin relativ verzweifelt, weil mir bei meinem Problem auch das liebe Internet bisher keinerlei Auskunft geben konnte, und das "Wissen" von Bekannten auseinanderdriftet. Folgender Sachverhalt:

Zum 01.01. diesen Jahres haben wir die Autoversicherung gewechselt.

Am 10.01. ist mein Schatz von der Strasse abgekommen, Überschlag, Auto Totalschaden, kein anderes Fahrzeug war beteiligt.

Das Gutachten wurde erstellt und uns zugesendet, zeitgleich mit dem Ergebnis der Gebote aus der Restwertbörse!

Wiederbeschaffungswert 12000€

Restwertgebot 3888€

Reparaturkosten 21000€

Dass das alles nicht mit rechten Dingen zugeht, das Auto garnicht in die Börse hätte gehen dürfen ohne unser ok, und dass die Versicherung uns prellt ist mir klar. Darum soll es garnicht gehen hier.

Meine Frage ist nur:

Wir bekommen die Differenz Wiederbeschaffungswert minus Restwert, klar.

Das Auto wird verkauft an den Höchstbietenden für diese 3888€.

Den Verkauf müssen wir selbst mit dem Bieter abwickeln.

ABER: wer bekommt denn nun diese 3888€???

Ich habe nun schon alle Varianten gehört: der Erlös kommt komplett der Versicherung zu, oder er kommt komplett uns zu, oder - was die Versicherung behauptet - der Betrag wird zwischen uns und der Versicherung aufgeteilt.

Hat jemand Erfahrung bzw das Know-How wie das funktioniert? Ich steh echt am Schlauch!

Vielen Dank für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@wastl50 schrieb am 31. Januar 2019 um 16:22:34 Uhr:

Ich frage mich gerade, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer ursächlich für den Überschlag verantwortlich ist (sondern Selbstverschulden) welche Versicherung soll denn da leisten ? - oder Vollkasko ??

na klar, die vollkaskoversicherung kommt dafür auf.

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Natürlich der Besitzer des Fahrzeuges. Wenn das Fahrzeug nicht finanziert oder geleast wurde, dann ihr.

RW vom Käufer, WBW - RW von der Versicherung abzgl. SB = WBW abzgl. SB für euch.

Wieso ändert der meinen link auf financescout hier.

captain-huk [punkt] de/haftpflichtschaeden/restwertaufkaeufer-vorsicht-vorsicht-vorsicht/

am 30. Januar 2019 um 9:12

Du bekommst den Wiederbeschaffungswert, entweder komplett von der Versicherung, wenn sie den Verkauf selber macht, oder die Differenz, also € 8.112 und dann den Restwert vom Käufer.

/Edit: Uups... da waren in kürzester Zeit schon entsprechende Antworten da...

Themenstarteram 30. Januar 2019 um 9:14

Vielen lieben Dank an alle! Das hat mir sehr geholfen!

Dann steige ich der Versicherung nochmal aufs Dach weil die ja behaupten wir teilen den Erlös....

So ein Unsinn!

Hat das ein Mitarbeiter am Telefon behauptet oder hast du das auch schriftlich?

am 30. Januar 2019 um 9:21

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 30. Januar 2019 um 10:11:42 Uhr:

...

Ich verstehe nicht ganz die Problematik, Zitat aus Deinem Link:

Zitat:

Mehr als den Wiederbeschaffungswert kann der Geschädigte im Totalschadensfall nie erhalten.

 

Mehr steht Dir doch aber auch nicht zu, warum sollte die Versicherung mehr zahlen, bzw. das gleiche zahlen, wenn Du anderweitig mehr für Deinen Unfallwagen bekommst?

Themenstarteram 30. Januar 2019 um 9:29

@hydrou: Ja, das hat die Dame am Telefon gesagt...

Gut, dann hat das keine Bedeutung. Entscheidend ist, was schriftlich per Brief zur Abrechnung kommt.

Zitat:

@fplgoe schrieb am 30. Januar 2019 um 10:21:31 Uhr:

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 30. Januar 2019 um 10:11:42 Uhr:

...

Ich verstehe nicht ganz die Problematik, Zitat aus Deinem Link:

Zitat:

@fplgoe schrieb am 30. Januar 2019 um 10:21:31 Uhr:

Zitat:

Mehr als den Wiederbeschaffungswert kann der Geschädigte im Totalschadensfall nie erhalten.

 

Mehr steht Dir doch aber auch nicht zu, warum sollte die Versicherung mehr zahlen, bzw. das gleiche zahlen, wenn Du anderweitig mehr für Deinen Unfallwagen bekommst?

Wird danach erklärt

Zitat:

Diesem ist es häufig völlig egal, ob hier seriöse und amtlich zugelassene Verwertungsbetriebe ihre Gebote abgeben oder ob irgendwelche Hinterhofschrauber oder im östlichen Ausland ansässige Ganoven hinter den Geboten stecken. Hauptsache sind lediglich möglichst hohe Restwertgebote, denn diese mindern den Regulierungsaufwand des Haftpflichtversicherers.

Gibt es schon deshalb überhaupt keinen Grund, weshalb der Geschädigte überhaupt ein Interesse daran haben könnte, ein solches Internetrestwerthöchstgebot zu berücksichtigen, so besteht die naheliegende Möglichkeit, sich beim Verkauf des Unfallwagens an einen Restwerthöchstbieter aus dem Internet einer empfindlichen Ordnungswidrigkeit schuldig zu machen.

Maßgeblich und einschlägig ist die Altfahrzeugverordnung. Diese gilt für Fahrzeuge und Altfahrzeuge einschließlich ihrer Bauteile und Werkstoffe. § 4 Abs. 1 regelt: „Wer sich eines Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss ist verpflichtet, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.“

Zitat:

@gutrash schrieb am 30. Januar 2019 um 10:05:46 Uhr:

 

Dass das alles nicht mit rechten Dingen zugeht, das Auto garnicht in die Börse hätte gehen dürfen ohne unser ok, und dass die Versicherung uns prellt ist mir klar. Darum soll es garnicht gehen hier.

mich würde interessieren, woran du das fest machst?

also was genau geht hier nicht mit rechten dingen zu?

warum sollte euer ok notwendig sein, um das kfz in die restwertbörse zu stellen?

inwiefern wirst du von der versicherung geprellt?

 

ich erwarte keine konstruktive antwort von dir und möchte eigentlich nur mitteilen, dass du dir deinen angeblichen schlächter selbst ausgesucht hast!

wenn der Beitrag, das „die Versicherung uns prellt ist schon klar“ startet, was soll man davon halten.

Dann von hier teilnehmenden Versicherungsmitarbeitern Hilfe erwarten.

Auf die Fragen von Beachi hätte ich gerne auch eine Antwort.

Themenstarteram 31. Januar 2019 um 9:49

Z.B. daran, dass die Fotos, die am Unfallort gemacht wurden, keinerlei Schäden an der Beifahrerseite aufweisen. Jetzt sind ganz plötzlich lauter Dellen drin, die uns als Altschaden und somit wertmindernd angekreidet werden.

Z.B. daran, dass das Gutachten erstellt wurde, obwohl der Gutachter keinen Autoschlüssel hatte und der Kilometerstand mal eben zu hoch beziffert wurde. Aber der ist ja auch gaaaaanz unwichtig

Wir waren gerade mal 10 Tage dort versichert, klar, dass die ihr Verlustgeschäft so gering wie möglich halten wollen. Alle Infos zum Procedere haben wir aus anderen Quellen, aber kein Piep von der Versicherung, außer: abwarten. Haha.

Kooperation ist von denen auch nicht zu erwarten, außer als es darum ging uns zu sagen, dass wir einen Teil des Erlöses abgeben müssen. Wir mussten sogar darum bitten, dass uns das Gutachten zugesendet wird, weil wir ewig nix bekommen hatten haben wir nachgefragt ob es denn schon fertig sei. Und wir haben zuerst das Ergebnis der Restwertbörse bekommen, erst danach das Gutachten selbst. Service ist für die ein Fremdwort...

Soll ich da gute Worte über diese Versicherung finden? Wohl kaum...Bin froh, wenn das Ding endlich durch ist...

Und da die Antworten langsam aber sicher nix mehr mit meiner Frage zu tun haben, sollte man hier zumachen

Die Ermittlung eines Restwertes gehört tatsächlich zur Feststellung der Schadenhöhe. Ohne die Ermittlung eines Restwerts kann eine Versicherung, insbesondere im Totalschadenfall nicht abrechnen.

2 Tatsachen sind tatsächlich unkorrekt / unseriös und falsch:

1. Der Restwert hat nix mit teilen / geht an die Versicherung oder was auch immer zu tun.

Von der Versicherung kannst Du im Totalschadenfall die Reparaturkosten ersetzt bekommen, allerdings maximal den Wiederbeschaffungsaufwand des Fahrzeugs (also Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert)

Warum ist das so? - Ganz klar, vor dem Unfall hat dein FZG einen Wert von 12.000 EUR.

Würde deine Versicherung dir jetzt 12000 EUR erstatten, würdest Du nach dem Schaden mehr auf der Habenseite stehen haben als davor - hättest dich also bereichert.

Damit das nicht passiert, ermittelt eine Versicherung auch den Restwert (also den Gegenwert, den das FZG im beschädigten Zustand noch ausmacht).

Du bist ja weiterhin Eigentümer vom Restwert. Würde die Versicherung den nicht abziehen, hättest Du vor dem Unfall 12000 EUR gehabt und danach 15888 EUR.

Den Restwert kannst NUR DU erwirtschaften, indem Du

a) mit dem im Gutachten aufgeführten Restwertaufkäufer Kontakt aufnimmst und den Verkauf des FZGs vornimmst

b) jemanden suchst, der ggfls. noch mehr dafür bezahlt

Alternativ kannst Du natürlich auch das Dach abflexen und nen Blumenkübel draus bauen - das ist deine Entscheidung. Eine Versicherung kann das FZG grundsätzlich nicht für dich verkaufen, denn den rechtmäßigen Verkauf von Sachen kann nur der Eigentümer, also in diesem Fall DU. vornehmen.

Wenn der Gutachter falsche Zahlen zugrunde gelegt hat (hier insbesondere der KM-Stand) dann kommt es jetzt ein wenig drauf an, ob sich der Aufwand lohnt - hat er nur ein paar hundert oder wenige Tausend KM daneben gelegen, wird das vermutlich keinen zahlenmäßig großen Unterschied machen - dann würde ich mir die Mühe nicht machen, da nochmal nachzuhaken.

Ist die Differenz allerdings groß (mehrere tausend KM) oder kommt dir der Wert zu niedrig vor (weil die im Internet regelmäßig für 5000 EUR mehr angeboten werden) kannst Du deine Versicherung ja anrufen und dort eine Nachbewertung verlangen, weil ......

Das Dich eine Versicherung informiert, dass der Restwert geteilt werden muss, ist allerdings ein herber Patzer des Ansprechpartners - das hat aber weniger mit einem Betrugsversuch der Versicherung dir gegenüber zu tun sondern ist vermutlich eher der Tatsache geschuldet, dass die Person, die dir das sagte von Versicherungen ungefähr so viel Ahnung hat wie Du (und das ist nicht als Beleidigung Dir gegenüber gemeint).

Ich frage mich gerade, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer ursächlich für den Überschlag verantwortlich ist (sondern Selbstverschulden) welche Versicherung soll denn da leisten ? - oder Vollkasko ??

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