Restwert viel zu niedrig.
Mein Wagen hat laut gegnerische Versicherung einen Totalschaden erlitten. Meiner sagt aber was ganz anderes.
Ein Gegengutachten wurde erstellt.
Mein Gutachten: Wert des Auto: 3300, Schaden 2100 inkl. Mwst.
Laut Gegengutachten: Wiederbeschaffungswert: 2000 und Restwert: 230 und Reperaturkosten 2700 inkl. MWST
Woher der krasse Unterschied?
Wie genau will die gegn. Versicherung vorgehen? Der Restwert ist lächerlich, habe im I-net beschädigte Autos schon für 1400€ gesehen. Bedeutet das das sie mir 1670€ auszahlen wollen? Wenn ja muss ich den Wagen für 230€ verkaufen? Oder ist das egal, muss ich den was vorzeigen?
Eine Frage bleibt auch, hat die Versicherung nun damit eigentlich Geld gespart oder ist das für die Versicherung kaum ein Unterschied? Hinzu kommt noch 16 Tage Nutzungsausfallentschädigung. die versicherung bezahlt doch dann mehr als vorher, da MWST abgezogen wird?! Oder habe ich da irgendetwa snicht verstanden?!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MumiMB
3. Bin wirklich nicht schlauer geworden in bezug auf Nutzungsausfall weil jeder eine andere Meinung vertritt?! Der Wagen ist verkehrssicher, das ist klar.
Das ist eigentlich ganz einfach.
Am besten schenkst du den Usern hier glauben, die sich täglich beruflich mit dieser Thematik beschäftigen und nicht den Experten die Ihr Wissen von Tante Goggle beziehen oder meinen es besser zu Wissen, weil der Freund vom Nachbar dessen Tante Väterlicherseits genau diesen Fall schon einmal hatten.
Hafi, Twelf und germania 47 haben deine Frage bereits eindeutig und richtig beantwortet:
Nutzungsausfall gibt es nicht, wenn das Fahrzeug Verkehrssicher ist.
Glaub es, oder lasse es einfach bleiben.
Eventuell kannst du ja den Sachbearbeiter vom Gegenteil überzeugen, es ändert aber nichts an der aktuellen und derzeitigen rechtsprechnung zum Thema Nutzungsausfall.
Viel Glück.
43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Sammens
Nutzungsausfall für die Wiederbeschaffungsdauer (16 Tage sehr gut für dich) kannst Du geltend machen, sobald Du ein neues Fahrzeug angemeldet hast. Kaufvertrag für den alten musst Du nicht einreichen, in der Regel reicht es einfach, wenn Du einfach den neuen Kfz-Schein Kopie abgibst, in bestimmten Fällen solltest Du den Kfz-Schein vom alten Auto vorlegen.
Das war lange Zeit so, und die Versicherungen behaupten das gerne heute immer noch, weil sie sich dann um die Zahlung drücken können.
Tatsächlich ist es aber so, dass der Neukauf eines Autos nicht Voraussetzung für die Auszahlung der Nutzungsentschädigung im Totalschadenfall ist.
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Was für ein Klugscheißer!Braucht man solche Leute hier wirklich?
Immer nur andere kritisieren!
Ohh, werden wir wieder persönlich weil die Argumente fehlen?
Wo bleiben denn bitte deine so oft eingeforderten, sachlichen und themenbezogenen Antworten?
Oder willst du am Ende doch nur rumstänkern?
Und gerade bei den Berechnungen mit und ohne Mehrwertsteuer hat es in der Vergangenheit öfter mal Missverständnisse wegen falscher Rechenansätze gegeben. Und damit die Rechnungen hier für alle nachvollziehbar bleiben (auch für die, die Mehrwertsteuer nicht richtig herausrechnen können) macht es durchaus sind, mit korrekten Ergebnissen zu arbeiten, um andere nicht zu verwirren.
Das hat nichts mit klugscheißen zu tun, sondern erhöht die Nachvollziehbarkeit der Diskussion.
Welche fachliche Qualifikation hast du im Bereich Versicherungen gleich wieder?
Moin,
bitte beim Thema bleiben. Die 2 Streithansel stören vorübergehend mal nicht.
Grüße
Steini
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Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Das habe ich ja oben so geschrieben. Bitte nicht nur teilweise zitieren.*Zitat:
Original geschrieben von germania47
Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung nur, wenn die Reparatur nachgewiesen ist.Wie weise ich bitte eine fiktive Reparatur nach? Grundlage für die Berechnung ist die Dauer des Werkstattaufenthalts, wenn eine Reparatur stattgefunden hätte. Und zwar die übliche Dauer, auch wenn die Reparatur tatsächlich länger gedauert hätte.
Im Falle des wirtschaftlichen Totalschadens, wenn das Fahrzeug nach dem VU nicht mehr fahrfähig oder verkehrssicher war.
Klaus*) EDIT: Sorry, hab gerade gesehen, dass du relativ kurz nach mir geantwortet hast. Kann sein, dass zu der Zeit der letzte Absatz in meinem Post noch nicht sichtbar war, da ichihn ein oder zwei Minuten danach eingefügt hatte.
Man weist die Instandsetzung durch eine entsprechende Bestätigung des Sachverständigen nach.
Klaus
Was hat denn der TE jetzt von der Diskussion? Und den hypothetischen Fragen, auf die hier fast jeder Thread abdriftet. Der TE ist schon seit Ewigkeiten ausgestiegen (wie immer...).
Sorry, ich bin keiner vom Versicherungsfach, aber seit einem Unfall hier interessierter Mitleser...
Vielleicht sollte man die Fakten einfach benennen:
Der TE hat gesagt, dass sein Auto fahrbereit ist; also würde ich mal davon ausgehen, dass es auch verkehrssicher ist.
In diesem Fall stellt sich die Frage des Nutzungsausfalls wg. Ersatzbeschaffung nicht!
Wenn er (komplett) repariert, dann bekommt er - bei nachgewiesener Reparatur - Nutzungsausfall für die im GA angegebene Reparaturdauer. Bei einer Teilreparatur kann er sich ja mit der Versicherung auseinandersetzen, für welchen Zeitraum er Nutzungsausfall bekommt.
Der TE bekommt 1770,-- € von der Versicherung; das Auto bleibt sein Eigentum; und wenn er den Wagen nach Absurdistan für mehr als 230,-- verkauft, dann hat er Glück gehabt. Ist glaub ich der erste TE, der sich über einen zu niedrigen Restwert aufregt; wäre er höher, bekäme er ja weniger Geld.
Bleibt nur die Frage, wer das erste GA in Auftrag gegeben hat und warum das zweite GA keinen Restwert ausgewiesen hat.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
= 1.764,71Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
2.100 / 1,19 = 1.764,10
Stimmt (1764,705882352941) habe bei dem kleinen Notebookmonitor aus der 7 nach dem Komma eine 1 gelesen.
Werde versuchen mich zu bessern.
Zitat:
Original geschrieben von Devil8x4
Was hat denn der TE jetzt von der Diskussion? Und den hypothetischen Fragen, auf die hier fast jeder Thread abdriftet. Der TE ist schon seit Ewigkeiten ausgestiegen (wie immer...).Sorry, ich bin keiner vom Versicherungsfach, aber seit einem Unfall hier interessierter Mitleser...
Vielleicht sollte man die Fakten einfach benennen:
Der TE hat gesagt, dass sein Auto fahrbereit ist; also würde ich mal davon ausgehen, dass es auch verkehrssicher ist.
In diesem Fall stellt sich die Frage des Nutzungsausfalls wg. Ersatzbeschaffung nicht!
Wenn er (komplett) repariert, dann bekommt er - bei nachgewiesener Reparatur - Nutzungsausfall für die im GA angegebene Reparaturdauer. Bei einer Teilreparatur kann er sich ja mit der Versicherung auseinandersetzen, für welchen Zeitraum er Nutzungsausfall bekommt.
Der TE bekommt 1770,-- € von der Versicherung; das Auto bleibt sein Eigentum; und wenn er den Wagen nach Absurdistan für mehr als 230,-- verkauft, dann hat er Glück gehabt. Ist glaub ich der erste TE, der sich über einen zu niedrigen Restwert aufregt; wäre er höher, bekäme er ja weniger Geld.
Bleibt nur die Frage, wer das erste GA in Auftrag gegeben hat und warum das zweite GA keinen Restwert ausgewiesen hat.
1. Ich rege mich schon lange nicht mehr auf. Nur habe ich nicht verstanden warum die Versicherung mich seit Monaten abnervt wenn sie am ende fast das gleiche bezahlt. Ein zu niedriger Restwert hätte mich aufgeregt wenn ich den Wagen auch für den Wert verkaufen und falls ich mehr bekomme den Mehrwert der Versicherung abgeben müsste. Da ich jetzt aber weiß das dem nicht so ist, ist doch alles gut.
2. Das erste Gutachten habe ich in Auftrag gegeben. Da der Gutachter kein Totalschaden berechnet hatte gibt es auch keinen Restwert, ist doch logisch. Das zweite Gutachten ist von der gegnerischen Versicherung, weil die mein Gutachten nicht akzeptiert hatte.
3. Bin wirklich nicht schlauer geworden in bezug auf Nutzungsausfall weil jeder eine andere Meinung vertritt?! Der Wagen ist verkehrssicher, das ist klar. Aber ich möchte ja den Wagen verkaufen, so würde ich ja auch die 230€ bekommen, stellt euch mal vor, das wäre rein theoretisch genau der Betrag gewesen um ein anderes Auto kaufen zu können, deswegen müsste ich ja Nutzungsausfall bekommen falls ich tatsächlich einige Zeit brauche um den Wagen zu kaufen!? Ist das kein Argument?!
Zitat:
Original geschrieben von MumiMB
Der Wagen ist verkehrssicher, das ist klar. Aber ich möchte ja den Wagen verkaufen, so würde ich ja auch die 230€ bekommen, stellt euch mal vor, das wäre rein theoretisch genau der Betrag gewesen um ein anderes Auto kaufen zu können, deswegen müsste ich ja Nutzungsausfall bekommen falls ich tatsächlich einige Zeit brauche um den Wagen zu kaufen!? Ist das kein Argument?!
Du kannst das drehen und wenden, wie du willst.
Wenn man ein fahrbereites und verkehrssicheres Fahrzeug hat, bekommt man keinen Nutzungsausfall - ganz einfach.
Irgendwelche theoretischen Betrachtungen (zu einem möglichen Verkauf usw.) interessieren nicht.
Zitat:
Original geschrieben von MumiMB
Der Wagen ist verkehrssicher, das ist klar. Aber ich möchte ja den Wagen verkaufen, so würde ich ja auch die 230€ bekommen, stellt euch mal vor, das wäre rein theoretisch genau der Betrag gewesen um ein anderes Auto kaufen zu können, deswegen müsste ich ja Nutzungsausfall bekommen falls ich tatsächlich einige Zeit brauche um den Wagen zu kaufen!? Ist das kein Argument?!
Weil Du den Wagen ja nutzen kannst, während Du auf Autosuche bist, entsteht Dir kein Schaden; daher gibt es auch keinen Nutzungsausfall.
Zitat:
Original geschrieben von MumiMB
3. Bin wirklich nicht schlauer geworden in bezug auf Nutzungsausfall weil jeder eine andere Meinung vertritt?! Der Wagen ist verkehrssicher, das ist klar.
Das ist eigentlich ganz einfach.
Am besten schenkst du den Usern hier glauben, die sich täglich beruflich mit dieser Thematik beschäftigen und nicht den Experten die Ihr Wissen von Tante Goggle beziehen oder meinen es besser zu Wissen, weil der Freund vom Nachbar dessen Tante Väterlicherseits genau diesen Fall schon einmal hatten.
Hafi, Twelf und germania 47 haben deine Frage bereits eindeutig und richtig beantwortet:
Nutzungsausfall gibt es nicht, wenn das Fahrzeug Verkehrssicher ist.
Glaub es, oder lasse es einfach bleiben.
Eventuell kannst du ja den Sachbearbeiter vom Gegenteil überzeugen, es ändert aber nichts an der aktuellen und derzeitigen rechtsprechnung zum Thema Nutzungsausfall.
Viel Glück.
Hallo Delle, vielen Dank für das nette Feedback.
Den "Danke Button" hast Du von mir, macht ja ansonsten kaum noch jemand.
Klaus
Zitat:
Original geschrieben von germania47
Hallo Delle, vielen Dank für das nette Feedback.
Den "Danke Button" hast Du von mir, macht ja ansonsten kaum noch jemand.
Klaus
Hallo Klaus,
du bist ja auch einer von den richtigen Experten, der weiß wovon er spricht, das hast du hier in einigen Themen mit deinen
Beiträgen bewiesen...🙂