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Restwert viel zu niedrig.

Themenstarteram 22. Februar 2014 um 17:28

Mein Wagen hat laut gegnerische Versicherung einen Totalschaden erlitten. Meiner sagt aber was ganz anderes.

Ein Gegengutachten wurde erstellt.

Mein Gutachten: Wert des Auto: 3300, Schaden 2100 inkl. Mwst.

Laut Gegengutachten: Wiederbeschaffungswert: 2000 und Restwert: 230 und Reperaturkosten 2700 inkl. MWST

 

Woher der krasse Unterschied?

Wie genau will die gegn. Versicherung vorgehen? Der Restwert ist lächerlich, habe im I-net beschädigte Autos schon für 1400€ gesehen. Bedeutet das das sie mir 1670€ auszahlen wollen? Wenn ja muss ich den Wagen für 230€ verkaufen? Oder ist das egal, muss ich den was vorzeigen?

Eine Frage bleibt auch, hat die Versicherung nun damit eigentlich Geld gespart oder ist das für die Versicherung kaum ein Unterschied? Hinzu kommt noch 16 Tage Nutzungsausfallentschädigung. die versicherung bezahlt doch dann mehr als vorher, da MWST abgezogen wird?! Oder habe ich da irgendetwa snicht verstanden?!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MumiMB

3. Bin wirklich nicht schlauer geworden in bezug auf Nutzungsausfall weil jeder eine andere Meinung vertritt?! Der Wagen ist verkehrssicher, das ist klar.

Das ist eigentlich ganz einfach.

Am besten schenkst du den Usern hier glauben, die sich täglich beruflich mit dieser Thematik beschäftigen und nicht den Experten die Ihr Wissen von Tante Goggle beziehen oder meinen es besser zu Wissen, weil der Freund vom Nachbar dessen Tante Väterlicherseits genau diesen Fall schon einmal hatten.

Hafi, Twelf und germania 47 haben deine Frage bereits eindeutig und richtig beantwortet:

Nutzungsausfall gibt es nicht, wenn das Fahrzeug Verkehrssicher ist.

Glaub es, oder lasse es einfach bleiben.  

Eventuell kannst du ja den Sachbearbeiter vom Gegenteil überzeugen, es ändert aber nichts an der aktuellen und derzeitigen rechtsprechnung zum Thema Nutzungsausfall. 

Viel Glück.

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Hallo,

es fehlt der Restwert deines Gutachtens.

Was möchtest du am liebsten, reparieren lassen oder fiktiv abrechnen.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 22. Februar 2014 um 17:56

Wie denn restwert? Mein Gutachter hat ja daraus ja kein Totalschaden berechnet. ?! Nur der Gutachter der gegn. Versicherung.

Also reparieren lassen lohnt sich nicht. Würde gerne dann fiktiv abrechnen. Ist ein niedriger restwert doch mein glück?

am 22. Februar 2014 um 17:59

Verkaufen musst du nie.

Je niedriger der Restwert, desto besser für dich.

Der erste Restwert fehlt allerdings immer noch, um einen Vergleich zu haben.

In beiden Fällen bekommst Du ca. 1700 Euro, +-100 Euro, daher wenn Du ehe vorhattest nach Gutachten abzurechnen, sollte es dir egal sein.

Wobei das zweite wirts. Totalsch. für dein Auto bedeutet und dir steht außerdem Nutzungsausfallentschädigung für 12-14 Tage zu, also Auto verkaufen und nochmal Kohle für ca. 400-600 Euro kassieren, je nachdem welche Fahrzeugklasse + 230 Euro Restwert.

Verkaufen musst Du aber nicht!

Themenstarteram 22. Februar 2014 um 18:59

Was ist wenn ich es schaffe später so in paar Monaten den Wagen für 1000€ zu verkaufen. Muss ich dann den Kauf vertrag vorweisen um die Nutzungsausfallentschädigung zu bekommen? Wagen ist ein toyota corolla und voll fahrbereit. Werden zu den wiederbeschaffungswert 2000 noch mwst abgezogen?

am 22. Februar 2014 um 19:05

Keine Ahnung.

poste doch mal alle 6 Werte und auch jeweils ob diese Steuerneutral oder mit Steuer sind!

Beim ersten Gutachten fehlt immer noch der Restwert!

Bei den WBW fehlt, ob diese Steuerneutral sind?

Bei fiktiver Abrechnung bekommst Du die MwSt. nicht erstattet. Autos in dem Alter erhältst Du üblicherweise auch nur ohne MwSt.

Den Restwert stellen Gutachter üblicherweise so fest, dass sie das beschädigte Fahrzeug in eine Restwertbörse einstellen und potentielle Interessenten dann wenige Tage Zeit haben, ein verbindliches Angebot abzugeben. Sollen üblicherweise örtliche Interessenten sein, nicht Du in Hamburg, der in München.

Müsste eigentlich auch in dem Gutachten der Versicherung zu sehen sein. Dabei wird die Versicherung Dir das höchste Gebot als Restwert berücksichtigen, unabhängig davon, was Du mit dem Fahrzeug machst. Habe schon mehrfach erlebt, dass der Verkauf dann deutlich höher über die Bühne ging. Meinen letzten Totalschaden habe ich fast doppelt so teuer verkauft. Der Käufer verfügte über eine Werkstatt und konnte den Schaden daher viel günstiger reparieren.

Interessant wird die Angelegenheit für Dich, wenn Du (z.B. durch Internetangebote) den Wiederbeschaffungswert Deines Autos nach oben treiben kannst, aber immer noch ein Totalschaden vorliegt.

Für den Nutzungsausfall muss ein Nutzungswille bestehen. Ist also nichts, wenn z.B. der einzige Nutzer im Krankenhaus liegt. Du musst dazu auch das Ersatzfahrzeug gekauft und auf Dich zugelassen haben. Schau ins Gutachten, dass weißt Du, welche Wiederbeschaffungszeit angesetzt ist. Kannst natürlich schon schneller ein Auto finden und auf Dich zulassen, dann gibt es halt weniger Entschädigung. Denk an An- und Abmeldekosten (pauschal zwischen 70 u. 100 €) sowie allgemeine Nebenkosten (30 €).

Und für den nächsten Unfall merk Dir eins: Nie den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren, der arbeitet nicht für Dich, sondern für die Versicherung. Ob die Dir jetzt die Kosten des eigenen Gutachtens erstatten, kann ich auf die Schnelle nicht beurteilen. Weiß auch nicht, ob sich das lohnt, da müsstest Du eine genaue Aufstellung machen, incl. Nutzungsausfall, An- und Abmeldung usw.

Gruß

Peter

Zitat:

Original geschrieben von PeterBH

Ob die Dir jetzt die Kosten des eigenen Gutachtens erstatten, kann ich auf die Schnelle nicht beurteilen.

Dazu sind sie verpflichtet, da ansonsten das Recht des Geschädigten zur freien Gutachterwahl ausgehebelt würde.

Themenstarteram 22. Februar 2014 um 19:37

Hallo beim 1. Gutachten gibt es kein Restwert da ja nicht Totalschaden. Bei dem WBW steht steuerneutral bei dem 2. Gutachten

Hallo,

2.100 / 1,19 = 1.764,10

2.000 ./. 230 = 1.770,00

worüber reden wir dann hier eigentlich?

Liebe Grüße

Herbert

am 22. Februar 2014 um 19:50

Bei fiktiver Abrechnung sehe ich es genau so wie Oetteken.

Fast kein Unterschied.

Geld einsacken. Fertig.

Nutzungsaufall gibts dann eh nicht.

Themenstarteram 22. Februar 2014 um 20:09

Warum gibt es kein nutzungsausfall? Im 2. Gutachten steht 16 tage wiederbeschaffungszeit. Wofür ist die? Ich verstehe nicjt wieso dann die Versicherung seit Oktober mich abnervt wegen nix?!

am 22. Februar 2014 um 20:14

Nutzungsaufall gibt es nicht bei fiktiver Abrechnung.

Du hättest ihnen seit Oktober auch schon mal mitteilen können, dass du nicht reparieren willst.

Themenstarteram 22. Februar 2014 um 20:17

Naja wenn ich den wagen verkaufe dann schon... oder nicht?

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