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Restkaufwert Leasingfahrzeug Renault

Themenstarteram 30. April 2008 um 19:24

Hallo vielleicht kann mir jemand einen Tip geben, habe im Mai 2005 einen Leasingvertrag bei Renault einen Leasingvertrag unterschrieben, ohne dass

ich den Restkaufwert nach der Leasingzeit (3 Jahre) hatte. Monatlich zahle

ich 256 Euro ab. Im November 2006 habe ich schriftlich angefragt, wie hoch die

vorzeitige Ablösesumme des Fahrzeugs wäre. Ich bekam vom Autohaus die Summe

in Höhe von 7.500,- Euro incl. 16% Mwst. genannt (per Fax), bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich schon 4.500,- Euro bezahlt. Nun sind wieder 1,5 Jahre vergangen, wo ich meine Leasingraten bezahlt habe, also nochmals 4.500,- Euro und das Autohaus verlangt von mir eine Restzahlung in Höhe von 6.000 Euro. Ich bekomme von der Renault Leasingbank aus angeblichen Datenschutzgründen nicht den Rückkaufswert des Fahrzeugs.

Ich kanns wirklich nicht glauben, dass mir keiner sagen kann warum die Ablösesumme

im November 2006 7.500,- Euro gewesen wäre von welchem Gesamtpreis damals

ausgegangen wurde. Steckt die Renaultbank mit den Händlern unter einer

Decke oder kann mir jemand erklären, wie es sein kann, dass ich noch 6.000 Euro

bezahlen muss obwohl ich in den 3 Jahren Leasingzeit schon 8.500 Euro für den

Pkw abbezahlt habe. Es kann doch nicht sein, dass ein Twingo nach 3 Jahren Leasingzeit fast 15000 Euro kosten soll. Vor allem geht mir nicht runter, dass ich

vor 1 1/2 Jahren nur noch 7.500,- Euro für das Fahrzeug hätte zahlen sollen.

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45 Antworten
am 1. Mai 2008 um 14:12

Hi,

du hast leider nicht den Ausgangsbetrag, also den Rechnungs bzw. Kaufbetrag, den der Händler im Jahr 2005 der Renault-Bank übermittelt hat, genannt.

@Datenschutz: Auskünfte was deinen eigenen Vertrag mit der Renault-Bank betrifft kriegst du in jedem Fall.

Du hast aber nicht schriftlich bei der Renault-Bank angefragt sondern lediglich dort angerufen. Telefonisch kriegst da sicherlich keine Auskünfte, daher: nochmals schriftlich den Auflösungswert inkl. Mwst einfordern.:rolleyes:

Auch ist der Händler nicht die erste Adresse hinsichtlich des Leasingrestwertes, sondern immer der jeweilige Leasinggeber. Der Händler vermittelt ja nur und erhält dafür seine Provision. Wohl aber ermittelt der Händler den jeweiligen Zeitwert des Autos. Der ist bei geringen Leasingraten und hohem Auflösungswert immer geringer und du musst am Ende der Laufzeit die Differenz nachzahlen. Daher: bleib bei neuen Leasingverträgen mit den KM-Leistungen realistisch (d.h. wenn du jährlich 30.000 km fährst, schließe keinen Vertrag mit 15.000 km ab!) und dann wirst am Ende keine schlimmen Überraschungen erleben. auch ein Vergleich mit anderen Banken ist immer anzuraten.

Nur am Rande: Und teurer wirds noch wenn du den Vertrag vorzeitig auflöst: dann werden nämlich die Zinsen trotzdem bis zum ursprünglichen Laufzeitende verrechnet. :cool:

Wenn du in deinem Leasingvertrag keinen Restwert aufscheinen hast, könnte sein, dass es sich hier um ein so genanntes Vollamortisationsleasing (auch: full pay out) handelt, d.h. am Ende der Laufzeit ist alles bezahlt. Muss aber so wie so in deinem Vertrag irgendwo etwas drinnenstehen. Wenn nicht - shit happens :mad:

Die Gesamtbelastung eines Leasingvertrages errechnet sich übrigens aus:

Anzahlung+Gesamtsumme der monatlichen Raten+Restzahlung

Gruss

Bernd:)

 

am 1. Mai 2008 um 14:31

Zitat:

Original geschrieben von 0JEnnifer

Hallo vielleicht kann mir jemand einen Tip geben, habe im Mai 2005 einen Leasingvertrag bei Renault einen Leasingvertrag unterschrieben, ohne dass

ich den Restkaufwert nach der Leasingzeit (3 Jahre) hatte.

Vieleicht hätte der Themenstarter einfach vor Vertragsunterzeichung es genau durchlesen sollen Im  Leasingvertrag ist es genau aufgeführt  ob es sich um Kilometerleasing oder einen festgesetzen Restwert handelt

 

Weiterhin steht im Leasingvertrag auch die Höhe der Anzahlung sowie die monatlichen Leasingraten, demnach kann der Themenstarter auch schon vor VERTRAGSUNTERZEICHNUNG ausrechnen wie teuer das ganze würde......

Ich weiß nun wirklich nicht wo sein Problem ist.

 

Im Übrigen sind 256 x 36 Monate 9216 €  

Themenstarteram 1. Mai 2008 um 14:37

Oh danke endlich mal eine halbwegs vernünftige Mail. Ich habe weder von der Leasingbank noch vom Händler den Rechnungskaufpreis erhalten, das einzige was mich stutzig gemacht hat, der Herr von der Leasingbank sagte mir er darf mir den

Preis nicht nennen, da er sonst seinen Job verliert er hat mich an den Händler verwiesen. Verstehst Du vielleicht die vorzeitige Ablösesumme im November 2006 wären incl. Mwst. 7.500 Euro gewesen was ich schriftlich bekam, nun ist die reguläre Leasingzeit um und ich habe nochmals 18 Leasingraten in Höhe von 256,- Euro monatlich bezahlt vor 1/2 Jahren wollte der Händler 7.500,- Euro für eine vorzeitige Auflösung des Leasingvertrags und nun obwohl ich nochmals 4.500,- Euro bezahlt habe 6000,- Euro Restkaufwert für einen "popeligen" Twingo.

Themenstarteram 1. Mai 2008 um 14:40

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von 0JEnnifer

Hallo vielleicht kann mir jemand einen Tip geben, habe im Mai 2005 einen Leasingvertrag bei Renault einen Leasingvertrag unterschrieben, ohne dass

ich den Restkaufwert nach der Leasingzeit (3 Jahre) hatte.

Vieleicht hätte der Themenstarter einfach vor Vertragsunterzeichung es genau durchlesen sollen Im  Leasingvertrag ist es genau aufgeführt  ob es sich um Kilometerleasing oder einen festgesetzen Restwert handelt

Weiterhin steht im Leasingvertrag auch die Höhe der Anzahlung sowie die monatlichen Leasingraten, demnach kann der Themenstarter auch schon vor VERTRAGSUNTERZEICHNUNG ausrechnen wie teuer das ganze würde......

Ich weiß nun wirklich nicht wo sein Problem ist.

Im Übrigen sind 256 x 36 Monate 9216 €  

Themenstarteram 1. Mai 2008 um 14:41

Zitat:

Original geschrieben von 0JEnnifer

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Vieleicht hätte der Themenstarter einfach vor Vertragsunterzeichung es genau durchlesen sollen Im  Leasingvertrag ist es genau aufgeführt  ob es sich um Kilometerleasing oder einen festgesetzen Restwert handelt

Weiterhin steht im Leasingvertrag auch die Höhe der Anzahlung sowie die monatlichen Leasingraten, demnach kann der Themenstarter auch schon vor VERTRAGSUNTERZEICHNUNG ausrechnen wie teuer das ganze würde......

Ich weiß nun wirklich nicht wo sein Problem ist.

Im Übrigen sind 256 x 36 Monate 9216 €  

Themenstarteram 1. Mai 2008 um 14:44

Oh vielen Dank es steht in meinem Leasingvertrag weder aufgeführt ob es sich um Kilometerleasing oder einen festgesetzen Restwert handelt. Nur nach meiner Anfrage für eine vorzeitige Ablösung weiss ich, dass es sich um einen festgesetzten Restwert handelt, den mir die Bank nicht nennen will und das verstehe ich nicht und hätte gern eine Antwort darauf oder irgendjemand der dieselben Erfahrungen mit der Renault-Leasingbank gemacht hat.

am 1. Mai 2008 um 15:01

Ich weiß jetzt nicht wo genau dein Problem sein soll.

Bei deiner damaligen Anfrage nach den Restwert bzw. Rückkaufwert des Fahrzeuges waren es also 7500€.

Du hast aber weiter deine Leasingrate von ca. 250€ bezahlt. Und 18 Monate später dieser Zahlung (was ca. 4500 € entspricht) gehst du anscheinlich davon aus, das der Restwert bzw. Rückkauf nur noch 3000 € entspricht (7500 € - 4500 €), oder?

Aber der Händler nennt dir den Preis von 6000€.

Du bezahlt ja bei deinen Raten ja die Bearbeitungsgebühren und Zinsen , Restschuldversicherung usw. mit ab.

Also wirst du eventuell nur ca. 200 oder weniger wirklich abzahlen.

Da ja anscheinend im Vertrag bei dir kein Restwert vereinbart worden ist, kann ja der Händler auch den derzeitigen Gebrauchtwagenwert dir als Kaufpreis nennen.

Themenstarteram 1. Mai 2008 um 15:06

Zitat:

Original geschrieben von 0JEnnifer

Zitat:

Original geschrieben von 0JEnnifer

 

Leg doch bitte den gesamten Vertragsinhalt offen - d.h. Laufzeit, Anzahlung, vereinbarter Restwert.

Im Vertrag müssen/werden diese Angaben definitiv festgehalten - du kannst auch gern den Vertrag einscannen und die persönlichen Daten unkenntlich machen.:)

Beim Restwertleasing ist es in der Regel so:

Du zahlst einen gewissen Betrag an/oder auch nicht, zahlst z.B. 36 Monate deine Leasingraten und danach wird das Fahrzeug verkauft. Bei diesem Verkauf sollte es möglichst den im Leasingvertrag vereinbarten Restwert erreichen. Ist dies nicht der Fall und das Fahrzeug lässt sich nur noch für weniger Geld an den Mann/die Frau bringen, zahlst du die Differenz.

Wenn du vor Vertragsunterzeichnung nicht über die Bestandteile des Vertrages bescheid wusstest, bist du leider noch nicht in der Lage Verträge zu lesen und zu verstehen.

Themenstarteram 1. Mai 2008 um 15:09

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von 0JEnnifer

Hallo vielleicht kann mir jemand einen Tip geben, habe im Mai 2005 einen Leasingvertrag bei Renault einen Leasingvertrag unterschrieben, ohne dass

ich den Restkaufwert nach der Leasingzeit (3 Jahre) hatte.

Vieleicht hätte der Themenstarter einfach vor Vertragsunterzeichung es genau durchlesen sollen Im  Leasingvertrag ist es genau aufgeführt  ob es sich um Kilometerleasing oder einen festgesetzen Restwert handelt

Weiterhin steht im Leasingvertrag auch die Höhe der Anzahlung sowie die monatlichen Leasingraten, demnach kann der Themenstarter auch schon vor VERTRAGSUNTERZEICHNUNG ausrechnen wie teuer das ganze würde......

Ich weiß nun wirklich nicht wo sein Problem ist.

Im Übrigen sind 256 x 36 Monate 9216 €  

Themenstarteram 1. Mai 2008 um 15:10

Zitat:

Original geschrieben von 0JEnnifer

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Vieleicht hätte der Themenstarter einfach vor Vertragsunterzeichung es genau durchlesen sollen Im  Leasingvertrag ist es genau aufgeführt  ob es sich um Kilometerleasing oder einen festgesetzen Restwert handelt

Weiterhin steht im Leasingvertrag auch die Höhe der Anzahlung sowie die monatlichen Leasingraten, demnach kann der Themenstarter auch schon vor VERTRAGSUNTERZEICHNUNG ausrechnen wie teuer das ganze würde......

Ich weiß nun wirklich nicht wo sein Problem ist.

Im Übrigen sind 256 x 36 Monate 9216 €  

Themenstarteram 1. Mai 2008 um 15:12

Oh lieber Himmel ich dachte auch ich bin so klug, da ich ein Angebot von 10.500,- Euro für ein Leasingfahrzeug von einem anderen Händler vorliegen hatte, dass ich am Ende so gut wie nichts mehr bezahlen muss bei so einer hohen monatlichen Leasingrate. Das ist doch genau die Frechheit die mir nicht runtergeht, dass ich muckenfrech eine Endabrechung in Höhe von 6000 Euro vom Renault Händler bekomme und mir diese Leasingbank einfach nicht die Restzahlung rausgibt, für diesen Leasingvertrag

am 1. Mai 2008 um 15:12

Schön das ich so oft von Dir zitiert werde, bitte vor erstellen eines Beitrages einmal auf  ->Vorschau klicken

Themenstarteram 1. Mai 2008 um 15:13

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC

Leg doch bitte den gesamten Vertragsinhalt offen - d.h. Laufzeit, Anzahlung, vereinbarter Restwert.

Im Vertrag müssen/werden diese Angaben definitiv festgehalten - du kannst auch gern den Vertrag einscannen und die persönlichen Daten unkenntlich machen.:)

Beim Restwertleasing ist es in der Regel so:

Du zahlst einen gewissen Betrag an/oder auch nicht, zahlst z.B. 36 Monate deine Leasingraten und danach wird das Fahrzeug verkauft. Bei diesem Verkauf sollte es möglichst den im Leasingvertrag vereinbarten Restwert erreichen. Ist dies nicht der Fall und das Fahrzeug lässt sich nur noch für weniger Geld an den Mann/die Frau bringen, zahlst du die Differenz.

Wenn du vor Vertragsunterzeichnung nicht über die Bestandteile des Vertrages bescheid wusstest, bist du leider noch nicht in der Lage Verträge zu lesen und zu verstehen.

Themenstarteram 1. Mai 2008 um 15:14

Zitat:

Original geschrieben von 0JEnnifer

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC

Leg doch bitte den gesamten Vertragsinhalt offen - d.h. Laufzeit, Anzahlung, vereinbarter Restwert.

Im Vertrag müssen/werden diese Angaben definitiv festgehalten - du kannst auch gern den Vertrag einscannen und die persönlichen Daten unkenntlich machen.:)

Beim Restwertleasing ist es in der Regel so:

Du zahlst einen gewissen Betrag an/oder auch nicht, zahlst z.B. 36 Monate deine Leasingraten und danach wird das Fahrzeug verkauft. Bei diesem Verkauf sollte es möglichst den im Leasingvertrag vereinbarten Restwert erreichen. Ist dies nicht der Fall und das Fahrzeug lässt sich nur noch für weniger Geld an den Mann/die Frau bringen, zahlst du die Differenz.

Wenn du vor Vertragsunterzeichnung nicht über die Bestandteile des Vertrages bescheid wusstest, bist du leider noch nicht in der Lage Verträge zu lesen und zu verstehen.

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