Restkaufwert Leasingfahrzeug Renault
Hallo vielleicht kann mir jemand einen Tip geben, habe im Mai 2005 einen Leasingvertrag bei Renault einen Leasingvertrag unterschrieben, ohne dass
ich den Restkaufwert nach der Leasingzeit (3 Jahre) hatte. Monatlich zahle
ich 256 Euro ab. Im November 2006 habe ich schriftlich angefragt, wie hoch die
vorzeitige Ablösesumme des Fahrzeugs wäre. Ich bekam vom Autohaus die Summe
in Höhe von 7.500,- Euro incl. 16% Mwst. genannt (per Fax), bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich schon 4.500,- Euro bezahlt. Nun sind wieder 1,5 Jahre vergangen, wo ich meine Leasingraten bezahlt habe, also nochmals 4.500,- Euro und das Autohaus verlangt von mir eine Restzahlung in Höhe von 6.000 Euro. Ich bekomme von der Renault Leasingbank aus angeblichen Datenschutzgründen nicht den Rückkaufswert des Fahrzeugs.
Ich kanns wirklich nicht glauben, dass mir keiner sagen kann warum die Ablösesumme
im November 2006 7.500,- Euro gewesen wäre von welchem Gesamtpreis damals
ausgegangen wurde. Steckt die Renaultbank mit den Händlern unter einer
Decke oder kann mir jemand erklären, wie es sein kann, dass ich noch 6.000 Euro
bezahlen muss obwohl ich in den 3 Jahren Leasingzeit schon 8.500 Euro für den
Pkw abbezahlt habe. Es kann doch nicht sein, dass ein Twingo nach 3 Jahren Leasingzeit fast 15000 Euro kosten soll. Vor allem geht mir nicht runter, dass ich
vor 1 1/2 Jahren nur noch 7.500,- Euro für das Fahrzeug hätte zahlen sollen.
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Leg doch bitte den gesamten Vertragsinhalt offen - d.h. Laufzeit, Anzahlung, vereinbarter Restwert.Im Vertrag müssen/werden diese Angaben definitiv festgehalten - du kannst auch gern den Vertrag einscannen und die persönlichen Daten unkenntlich machen.🙂
Beim Restwertleasing ist es in der Regel so:
Du zahlst einen gewissen Betrag an/oder auch nicht, zahlst z.B. 36 Monate deine Leasingraten und danach wird das Fahrzeug verkauft. Bei diesem Verkauf sollte es möglichst den im Leasingvertrag vereinbarten Restwert erreichen. Ist dies nicht der Fall und das Fahrzeug lässt sich nur noch für weniger Geld an den Mann/die Frau bringen, zahlst du die Differenz.Wenn du vor Vertragsunterzeichnung nicht über die Bestandteile des Vertrages bescheid wusstest, bist du leider noch nicht in der Lage Verträge zu lesen und zu verstehen.
Zitat:
Original geschrieben von 0JEnnifer
Oh vielen Dank es steht in meinem Leasingvertrag weder aufgeführt ob es sich um Kilometerleasing oder einen festgesetzen Restwert handelt. Nur nach meiner Anfrage für eine vorzeitige Ablösung weiss ich, dass es sich um einen festgesetzten Restwert handelt, den mir die Bank nicht nennen will und das verstehe ich nicht und hätte gern eine Antwort darauf oder irgendjemand der dieselben Erfahrungen mit der Renault-Leasingbank gemacht hat.
In deinem Vertrag muß irgendwas zur Restwertermittlung stehen....
Zitat:
Original geschrieben von 0JEnnifer
Oh lieber Himmel ich dachte auch ich bin so klug, da ich ein Angebot von 10.500,- Euro für ein Leasingfahrzeug von einem anderen Händler vorliegen hatte, dass ich am Ende so gut wie nichts mehr bezahlen muss bei so einer hohen monatlichen Leasingrate. Das ist doch genau die Frechheit die mir nicht runtergeht, dass ich muckenfrech eine Endabrechung in Höhe von 6000 Euro vom Renault Händler bekomme und mir diese Leasingbank einfach nicht die Restzahlung rausgibt, für diesen Leasingvertrag
Warum hast du dann nicht einfach finanziert statt zu leasen?!
Und lerne ordentlich hier zu posten.....
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Als Tip von mir.
Lass erstmal das zitieren sein.
Schreib einen Brief an die Leasingbank und lass dir den Restwert schriftlich geben.
Da du ja anscheinden ca. 250 € monatlich abgezahlt hast über 36 Monate entspricht das ca. 9000€.
Plus den Restwert von 6000€ würde dir das Fahrzeug also 15000€ kosten.
Wie teuer war denn damals der Kaufpreis für das Fahrzeug?
Lt. Renault 10.000 Euro. Deshalb reg ich mich doch so tierisch auf, dass eine Schlussrechnung vom Händler in Höhe von 6000,- Euro bei mir eintrifft. Als ich anrief, das kann wohl absolut nicht sein, sagte er nur ich soll das Auto zurückbringen, was
ich absolut nicht will. Ich hab das Auto gehegt und gepflegt und schau mich ganz bestimmt nicht nach einem neuen um, nur weil dieser Händler meint, er kann mich
mit seiner Schlussrate erpressen.
Ah, ich glaube ich versteh was du möchtest...
Du hast einen Restwertleasingvertrag unterschrieben. Hast nun 36 Monate gezahlt und möchtest das Fahrzeug nun behalten. Um das zu bewerkstelligen, musst du allerdings den Restwert(der im Vertrag festgelegt wurde) begleichen.
Ist also alles in Ordnung, da du ja normal nach dem Leasing das Fahrzeug zurückgeben solltest/musst. Du hast es ja nur "gemietet" und nicht "gekauft".😉
Du gingst nun davon aus das du eine Art 3-Wege-Finanzierung hättest - niedrige Raten und eine Restrate.
Hallo warum hätte ich dann das Fahrzeug vor 1 1/2 Jahren schon vorzeitig für nur 7.500,- Euro ablösen können. Im übrigen sind 250,- Euro monatlich wohl keine niedrige Rate für einen Twingo
Zitat:
Original geschrieben von 0JEnnifer
Hallo warum hätte ich dann das Fahrzeug vor 1 1/2 Jahren schon vorzeitig für nur 7.500,- Euro ablösen können. Im übrigen sind 250,- Euro monatlich wohl keine niedrige Rate für einen Twingo
Sicher das du ihn hättest "kaufen" können? Du hättest ihn vllt. vorzeitig, gegen Zahlung von 7500€ zurückgeben können.
Aber ohne deinen Leasingvertrag zu kennen, können wir eh nur mutmaßen.
Nein, ich habe schriftlich angefragt ob ich das geleast Fahrzeug ablösen kann und wollte den Rückkaufspreis wissen. Den hat er mir genannt in HÖhe von 7.500,- Euro.
Zitat:
Original geschrieben von 0JEnnifer
Nein, ich habe schriftlich angefragt ob ich das geleast Fahrzeug ablösen kann und wollte den Rückkaufspreis wissen. Den hat er mir genannt in HÖhe von 7.500,- Euro.
Dann wären es 7500€ + die restlichen Monatsraten bis Vertragsende gewesen - hatte er das auch erwähnt? I.d.R. kommst du nämlich nicht einfach aus dem Vertrag raus, auch wenn du das Fahrzeug kaufen willst.
Aber sag mal... WARUM Leasing?! Und wenn schon Leasing, warum Restwertleasing? Warum hast du das Fahrzeug nicht gleich bezahlt oder finanziert?
Da mein Exmann eine Firma hatte, hatte er geleast und ich dann den Vertrag übernommen und jetzt erst bemerkt, dass der Zettel mit der Restsumme nach Leasingende fehlt und genau dies versucht der Händler gnadenlos auszunüten. Gottseidank hab ich das Fax wo er mir die Summe des vorzeitigen Rückkaufwerts
genannt hat. Mich hat das damals einfach nur interessiert, was noch ca. zu zahlen
ist, deshalb habe ich die Anfrage an das Autohaus gesendet. Aber ich glaub mir bleibt
nichts anderes übrig, als einen Anwalt einzuschalten, da ich ganz bestimmt nicht insgesamt fast 16000 Euro für einen Twingo bezahle. Vor allem hat mir der Herr
von der Renault Leasingbank immer wieder recht gegeben nur waren ihm die Hände
gebunden, er durfte mir den Rückkaufpreis nicht nennen. Jetzt hab ich den ganzen
Feiertag am Internet verbracht und bin erst nicht schlauer, morgen reg ich mich nimmer
auf ich hab ja Rechtschutz. Trotzdem allen vielen Dank, die mir versucht haben Ratschläge zu geben.
Du willst das Auto kaufen? Oder verlangt der Händler, dass Du es kaufst?
Falls nur ersteres, dann kann der Händler verlangen, was wer will. Du hast, normalerweise, keinerlei Anspruch darauf, das Auto zum vertraglichen Restwert zu kaufen. Das kann man zwar vereinbaren, aber dazu hast Du nichts gesagt.
Grüße
Jan
Zitat:
Original geschrieben von 0JEnnifer
Da mein Exmann eine Firma hatte, hatte er geleast und ich dann den Vertrag übernommen und jetzt erst bemerkt, dass der Zettel mit der Restsumme nach Leasingende fehlt und genau dies versucht der Händler gnadenlos auszunüten. Gottseidank hab ich das Fax wo er mir die Summe des vorzeitigen Rückkaufwerts
genannt hat. Mich hat das damals einfach nur interessiert, was noch ca. zu zahlen
ist, deshalb habe ich die Anfrage an das Autohaus gesendet. Aber ich glaub mir bleibt
nichts anderes übrig, als einen Anwalt einzuschalten, da ich ganz bestimmt nicht insgesamt fast 16000 Euro für einen Twingo bezahle.
Zwingt dich doch auch keiner zu? Geh zum Händler und stell ihm die Kiste hin - du hast das Fahrzeug schließlich nur für einen bestimmten Zeitraum gemietet und deinen Teil der Pflichten erfüllt.😉
Aber moment! "Mich hat das damals einfach nur interessiert, was noch ca. zu zahlen ist, deshalb habe ich die Anfrage an das Autohaus gesendet." "Was noch zu zahlen ist?" Na? Wer wird noch stutzig? Damit könnte deine Restschuld(Leasingraten etc.) gemeint gewesen sein. Die Formulierung ist, wie immer, sehr wichtig.
Wie ich schon schrieb, werden wir aus deinem Geschreibsel nicht schlau. Es widerspricht sich teilweise, deshalb auch meine Bitte mit "guten" Informationen - z.B. einscannen des Leasingvertrags, des Faxes vom Händler und der Anfrage deinerseits. Vorher natürlich Namen, Händler usw. unkenntlich machen.
Nach dem aktuellen Informationsstand zu urteilen liegt der Fehler jedenfalls nicht bei Renault oder dem Händler, sondern bei dir. Evtl. hat dein Exmann dich ja auch nicht wirklich darüber aufgeklärt das dieses Fahrzeug nur "gemietet" ist und dir nach Leasingende weder gehört, noch in irgendeiner weise zusteht.
Du hast folgende Optionen:
Du kaufst das Fahrzeug(Preis kann der Händler nach seinem belieben festsetzen!) oder du gibst es zurück(was ich tun würde!).
Von daher wird auch dein Anwalt nichts machen können, denn auch wenn du den vertraglich vereinbarten Restwert kennen würdest, würde es dir nichts nutzen - der Händler ist nicht verpflichtet dir das Fahrzeug zu dem Preis zu verkaufen, außer dies wurde so vertraglich festgehalten.
P.S.: Warum fragst du nicht bei der Renault Bank nach einer Kopie deines Leasingvertrages? Normal müssen sie dir den faxen können.
So wie ich die Ausführungen der TE interpretiere, hat ihr Ex das Fahrzeug zu künstlich überhöhten Raten über den eigenen Betrieb geleast, vermutlich in der Absicht, das Fahrzeug nachher privat günstig kaufen zu können. Ein alter "Steuerspartrick" auf Kosten der Dummen, die regelmäßig brav ihren Anteil in die Staatskasse einzahlen.
Diese Konstruktion vereinbart man natürlich nicht im Leasing-Hauptvertrag, wo jeder Betriebsprüfer Einblick erhalten kann, sondern auf einem "Zettel mit dem Restwert", dem sog. Sideletter. Der ist nun wie es scheint verloren gegangen.
Mir fällt keine andere Motivation für die hier im Thread dargestellte Gestaltung der Leasingraten ein und mein Bedauern hält sich dementsprechend erst einmal in Grenzen; ich lasse mich aber gerne von den redlichen Absichten der TE bzw. ihrem Ex überzeugen.
Oliver