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Restkaufwert Leasingfahrzeug Renault

Themenstarteram 30. April 2008 um 19:24

Hallo vielleicht kann mir jemand einen Tip geben, habe im Mai 2005 einen Leasingvertrag bei Renault einen Leasingvertrag unterschrieben, ohne dass

ich den Restkaufwert nach der Leasingzeit (3 Jahre) hatte. Monatlich zahle

ich 256 Euro ab. Im November 2006 habe ich schriftlich angefragt, wie hoch die

vorzeitige Ablösesumme des Fahrzeugs wäre. Ich bekam vom Autohaus die Summe

in Höhe von 7.500,- Euro incl. 16% Mwst. genannt (per Fax), bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich schon 4.500,- Euro bezahlt. Nun sind wieder 1,5 Jahre vergangen, wo ich meine Leasingraten bezahlt habe, also nochmals 4.500,- Euro und das Autohaus verlangt von mir eine Restzahlung in Höhe von 6.000 Euro. Ich bekomme von der Renault Leasingbank aus angeblichen Datenschutzgründen nicht den Rückkaufswert des Fahrzeugs.

Ich kanns wirklich nicht glauben, dass mir keiner sagen kann warum die Ablösesumme

im November 2006 7.500,- Euro gewesen wäre von welchem Gesamtpreis damals

ausgegangen wurde. Steckt die Renaultbank mit den Händlern unter einer

Decke oder kann mir jemand erklären, wie es sein kann, dass ich noch 6.000 Euro

bezahlen muss obwohl ich in den 3 Jahren Leasingzeit schon 8.500 Euro für den

Pkw abbezahlt habe. Es kann doch nicht sein, dass ein Twingo nach 3 Jahren Leasingzeit fast 15000 Euro kosten soll. Vor allem geht mir nicht runter, dass ich

vor 1 1/2 Jahren nur noch 7.500,- Euro für das Fahrzeug hätte zahlen sollen.

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45 Antworten

Bei einem Kilometerleasing - und um ein solches handelt es sich hier auf jeden Fall - wird bei Renault der Rücknahmewert (nicht Restwert!!!) nicht an den Leasingnehmer übermittelt. Das kann der jeweilige Händler machen, wenn ihm danach ist, eine Andienungsklausel ist das nicht. Wenn also der Ex das Fahrzeug aus steuerlichen Gründen "nach unten geleast" hat, dann scheint er wohl den falschen Partner als Händler zu haben. Der will, so scheint es mir, am wahrscheinlich sehr niedrig angesetzten Rücknahmewert ordentlich Geld verdienen. Das Recht dazu hat er, der Leasingnehmer hat allerdings kein Recht, das Fahrzeug zu eben diesem Wert zu kaufen, insofern sich nicht irgendwo eine wasserdichte Klausel als vertragliches Beiwerk befindet.

Ich sach einfach mal - Pech gehabt. Die Marge an diesem Leasingausläufer dürfte wohl so hoch sein, dass man dafür schon einige neue Twingos verkaufen müsste, um einen ähnlichen Ertrag zu bekommen. Da es rechtlich kein Risiko für den Händler gibt und die Halbwertzeit von schlechten Empfehlungen überschaubar ist, mag das Gebaren des Händlers moralisch verwerflich sein, aus kaufmännischer Sicht ist das dagegen absolut nachvollziehbar.

Gruß, Wolf.

PS: Wie schaut denn die Sache aus, wenn mit Neukauf gedroht wird?

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