Restert Gutachter vs. Versicherung
Hallo Leute,
bin für alle Ratschläge sehr dankbar.
Leider ist es vor 2 Wochen zu einem Unfall gekommen, wo bei meinem e63 645ci Bj.: 2004 zum wirtschaftlichen Totalschaden gekommen ist.
Laut Sachverständiger den ich beauftragt habe, liegen verbindliche Kaufangebote, unter 3000 Euro vor.
Die Versicherung ist jedoch heute mit einem Restwertangebot von 6000 Euro gekommen. Das Angebot der Versicherung ist aus einem anderen Bundesland, sprich 700 km entfernt.
Beste Antwort im Thema
das eigentlich Traurige, so finde ich, ist:
3 Sekunden googln:
-->
https://www.google.de/search?...--> VI ZR 673/15 - Grundsatzurteil vom 27.9.2016
hier das komplette Urteil - klick mich zum lesen!Zitat:
Weiter ist in der bisherigen Rechtsprechung des Senats anerkannt[-->keine Einzelfallentscheidung!] , dass der Geschädigte dem Wirtschaftlichkeitsgebot im Allgemeinen Genüge leistet und sich in den für die Schadensbehebung durch § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen bewegt, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs zu dem Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (Senatsurteil vom 1. Juni 2010 – VI ZR 316/09, VersR 2010, 963 Rn. 7, mwN).
Der Geschädigte ist weder verpflichtet, über die Einholung des Sachverständigengutachtens hinaus noch eigene Marktforschung zu betreiben und dabei die Angebote auch räumlich entfernter Interessenten einzuholen (Senatsurteile vom 7. Dezember 2004 – VI ZR 119/04, VersR 2005, 381, 382; vom 6. April 1993 – VI ZR 181/92, VersR 1993, 769, 770) oder einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen (Senatsurteil vom 1. Juni2010 – VI ZR 316/09, aaO), noch ist er gehalten abzuwarten, um dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs Gelegenheit zu geben, zum eingeholten Gutachten Stellung zu nehmen und gegebenenfalls bessere Restwertangebote vorzulegen (vgl. Senatsurteil vom 6. April 1993 – VI ZR 181/92, aaO; aA OLG Köln, NJW-RR 2013, 224, 225 und Beschluss vom 14. Februar 2005 – 15 U 191/04, BeckRS 2005, 09804). Ein vom Geschädigten tatsächlich erzielter, über dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert liegender Mehrerlös ist freilich zu berücksichtigen, wenn ihm keine überobligationsmäßigen Anstrengungen des Geschädigten zugrunde liegen (Senatsurteile vom 7. Dezember 2004 – VI ZR 119/04, VersR 2005, 381, 382; vom 21. Januar 1992 – VI ZR 142/91, VersR 1992, 457, 458)
49 Antworten
War der Käufer einer der Bieter aus dem Gutachten?
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 11. November 2017 um 20:02:57 Uhr:
kommt leute, lasst es doch gut sein. das führt doch zu nichts, außer zu Klingel und dann kommt der (dann) böse Forumwächter in eiserner Rüstung.
GENAU SO IST ES!
Ich erwarte ab sofort ein vernünftiges Miteinander in Wortwahl und fachlicher Komptenz!
Heißt
- wer nicht wirklich profunde kenntnisse hat, lässt die Finger von der Tatstatur!
-wer sich emotional gestresst fühlt, lässt die Finger von der Tastatur!
-wer mir noch einmal den Abend verdirbt und mich zum Eingreifen zwingt, darf sich über einen schlecht gelaunten Moderator nicht wundern!
Ich habe mal etwas aufgeräumt und will jetzt einen ruhigen gemütlichen Abend haben!
Der Fall ist zu meinem Gunsten geschlossen.
Es hat jetzt fast ein halbes Jahr gedauert, aber wir konnten den Fall außergerichtlich klären.
Die Versicherung hat letzte Woche die komplette Summe, dass heißt, abzüglich der von meinem Gutachter ermittelten Restwert, überwiesen.
Danke fürs Feedback :-)
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Zitat:
@Ishakpasa schrieb am 13. März 2018 um 07:23:57 Uhr:
Der Fall ist zu meinem Gunsten geschlossen.Es hat jetzt fast ein halbes Jahr gedauert, aber wir konnten den Fall außergerichtlich klären.
Die Versicherung hat letzte Woche die komplette Summe, dass heißt, abzüglich der von meinem Gutachter ermittelten Restwert, überwiesen.
Hat die Versicherung denn rumgezickt und wenn ja, wie?
Zitat:
@simfer schrieb am 13. März 2018 um 17:11:38 Uhr:
Zitat:
@Ishakpasa schrieb am 13. März 2018 um 07:23:57 Uhr:
Der Fall ist zu meinem Gunsten geschlossen.Es hat jetzt fast ein halbes Jahr gedauert, aber wir konnten den Fall außergerichtlich klären.
Die Versicherung hat letzte Woche die komplette Summe, dass heißt, abzüglich der von meinem Gutachter ermittelten Restwert, überwiesen.Hat die Versicherung denn rumgezickt und wenn ja, wie?
Da bin ich aber auf die Antwort gespannt und was der Liebe "guruhu" dazu wohl zu sagen haben wird...
Zitat:
@be_crazy schrieb am 13. März 2018 um 17:31:17 Uhr:
Da bin ich aber auf die Antwort gespannt und was der Liebe "guruhu" dazu wohl zu sagen haben wird...
Der Liebe "guruhu" sagt dazu, dass dieser Ausgang so zu erwarten war. Der TE hat relativ direkt am Anfang klargestellt, dass das höhere Restwertgebot erst nach dem Verkauf des Wagens einging. Damit war der Drops von vornherein gelutscht, da alle Diskussionen auf einem anderen Szenario beruhten.
Was für mich hier als Fazit für dich bleibt: Du solltest vor den "sticheln" erst genau lesen!
Und es wäre schön, wenn alle derartig Betroffenen konsequent aktiv werden.
Zitat:
@guruhu schrieb am 13. März 2018 um 18:29:18 Uhr:
Der Liebe "guruhu" sagt dazu, dass dieser Ausgang so zu erwarten war. Der TE hat relativ direkt am Anfang klargestellt, dass das höhere Restwertgebot erst nach dem Verkauf des Wagens einging. Damit war der Drops von vornherein gelutscht, da alle Diskussionen auf einem anderen Szenario beruhten.Zitat:
@be_crazy schrieb am 13. März 2018 um 17:31:17 Uhr:
Da bin ich aber auf die Antwort gespannt und was der Liebe "guruhu" dazu wohl zu sagen haben wird...Was für mich hier als Fazit für dich bleibt: Du solltest vor den "sticheln" erst genau lesen!
Und für mich ist hier das Fazit, dass du mal deine Postings respektive deren Inhalt auf fachliche Substanz überprüfst.
Du Amateur....🙂
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 13. März 2018 um 18:48:25 Uhr:
Und für mich ist hier das Fazit, dass du mal deine Postings respektive deren Inhalt auf fachliche Substanz überprüfst.Du Amateur....?
Jawohl Herr Internetheiligkeit, Sir!
Und jetzt fleißig weiter zählen, aber denk dran: mach bei 10 immer einen Strich, dann musst du nicht immer von vorne anfangen 😉
Oh, da ist aber jemand angepisst...😁
Darf ich noch einmal wiederholen?
- Amateur
ergänzend:
-Stammtischexperte
und nun geh heulen oder beiß in deine Tastatur, mir egal. 🙂
Ohhh ja Du kannst dir gar nicht vorstellen wie angepisst ich bin. "Beleidigt" von einem Internetkrieger wie dir zu werden. Du kannst dich so oft wiederholen wie Du willst. Ich weiß ja, dass es im Alter immer schwieriger wird sich daran zu erinnern, dass man etwas bereits von sich gegeben hat.
Vielleicht als tipp:
"Da gibt's doch was von Ratiopharm"
Von Ratiopharm kenne ich nur die Zwillinge, haben die sonst noch was Anständiges zu bieten?
Meine Bitte an den Mod: Thema ist durchgekaut und der TE hat das Ergebnis mitgeteilt. Könnte doch geschlossen werden.
wo liegt eigentlich das problem beim höheren angebot durch einen händler? der händler holt das fahrzeug ab und nimmt es mit. wo der typ sitzt und welche nationalität er hat ist doch egal. wichtig ist nur, das er das fahrzeug mitnimmt und die kohle dalässt.
wenn man das auto natürlich vorher billiger verkauft hat ist das natürlich erstmal doof. frage ist halt, ob man das überhaupt schon durfte. normal schickt ne versicherung doch auch immer ihren eigenen gutachter und der erstellt diese aufkaufangebote. wieso verkauft man also das auto, bevor der versicherungsgutachter reinschneit? denn der kann ja vorher nicht dagewesen sein, wenn die versicherung nichts von den unfall wusste...
Wenn man nicht weiß, worin das Problem besteht, dann hat man es eben nicht. Freu Dich doch drüber. 🙂