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Reparatur nach Unfall nicht zufrieden stellend

Opel
Themenstarteram 8. März 2020 um 8:00

Hallo zusammen!

Mir ist ein LKW hinten aufgefahren. Dadurch war natürlich die Kofferraumklappe kaputt und wurde durch eine Werkstatt ersetzt.

Mein Problem ist das die Scheibe von der ersetzen Klappe so stark zerkratzt ist das es mich sehr stört. Gerade wenns draußen dunkel ist und die Scheibe von hinten beleuchtet wird fällt es extrem auf.

Kann mir jemand sagen ob ich das recht habe das die Werkstatt das Problem behebt da die Scheibe die vorher drin war mit Sicherheit nicht so stark zerkratzt war.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 09. März 2020 um 11:29:15 Uhr:

Im Falle des TE ist die Gesetzeslage sehr klar.

Im übrigen bei fast jedem Haftpflichtschaden.

Die Gesetzeslage ist sicher klar. Der Rest ist es im Fall des TE nicht. Außer, dass ihm ein LKW hinten drauf gefahren ist und eine Reparatur mit Gebrauchtteilen gemacht wurde, wissen wir herzlich wenig Konkretes.

Es widerspricht allerdings meiner Erfahrung, dass eine Werkstatt bei der Reparatur eines Haftpflichtschadens ohne weitere Absprache Gebrauchtteile verwendet.

War es tatsächlich ein Haftpflichtschaden, der vom Unfallgegner allein verursacht wurde? Warum sind Gebrauchtteile verwendet worden? Gab es dazu Absprachen? Wenn ja, welche und warum?

Ohne Kenntnis des Sachverhalts kann man zwar munter Behauptungen aufstellen, wie das jetzt hier hätte laufen müssen. Die Frage, ob sie zutreffend sind, muss dann aber offen bleiben.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@JamesCash84 schrieb am 8. März 2020 um 09:00:48 Uhr:

da die Scheibe die vorher drin war mit Sicherheit nicht so stark zerkratzt war.

Kannst du das irgendwie belegen?

Und ist das jetzt eine andere Scheibe als die die drinnen war?

Themenstarteram 8. März 2020 um 8:16

Belegen kann ich es leider nicht da meine alte Scheibe nach dem Auffahren zerplatzt ist. Es wurde eine erstaz Klappe montiert mit der Aussage das sie neu lackiert wird und man später keinen unterschied erkennt.

Also eine Preisgünstige Instandsetzung mit einer mehr oder weniger kompletten Heckklappe.

Reklamieren kannst du, aber ob das was bringt?

Themenstarteram 8. März 2020 um 8:32

Preisgünstig weiß ich nicht da die gegnerische Versicherung ja die Kosten übernehmen muss.

Naja ich fahre da morgen nochmal hin da der Scheibenwischer bis über die Scheibe wischt und die Kofferraumklappe nur richtig schließt wenn man es zuknallt...

Zitat:

@JamesCash84 schrieb am 8. März 2020 um 09:32:06 Uhr:

Preisgünstig weiß ich nicht da die gegnerische Versicherung ja die Kosten übernehmen muss.

Naja ich fahre da morgen nochmal hin da der Scheibenwischer bis über die Scheibe wischt und die Kofferraumklappe nur richtig schließt wenn man es zuknallt...

Wenn die gegnerische Versicherung zahlt, hadt du ein Anrecht auf neuwertige Teile.

Ich eürd mal sagen, die Werkstatt will da nen reibach machen.

Zitat:

@JamesCash84 schrieb am 8. März 2020 um 09:00:48 Uhr:

Hallo zusammen!

Mir ist ein LKW hinten aufgefahren. Dadurch war natürlich die Kofferraumklappe kaputt und wurde durch eine Werkstatt ersetzt.

Mein Problem ist das die Scheibe von der ersetzen Klappe so stark zerkratzt ist das es mich sehr stört. Gerade wenns draußen dunkel ist und die Scheibe von hinten beleuchtet wird fällt es extrem auf.

Kann mir jemand sagen ob ich das recht habe das die Werkstatt das Problem behebt da die Scheibe die vorher drin war mit Sicherheit nicht so stark zerkratzt war.

Hallo @JamesCash84

Es handelt sich hierbei um einen Haftpflichtschaden und nach aktuellem Recht hast du Anspruch auf Instandsetzung mit neuen Teilen .

Die Original Rechnung erhält die Versicherung und eine Kopie bekommst du .

Fordere die Kopie ein und reklamiere ggf. die Instandsetzung, falls auf der Rechnung Neuteile aufgeführt wurden welche nicht verbaut sind kannst du Nachbesserung fordern und sofern Gebrauchtteile ausgewiesen werden musst du entscheiden ob du das so akzeptierst.

Viel Erfolg

MfG Mario

 

Themenstarteram 9. März 2020 um 6:56

Vielen Dank für die Info. War sehr Hilfreich!

Und im beiden Fällen gilt hier auch noch die gesetzliche Gewährleistung.

Fordere kostenlose Nacherfüllung. BGB §439

Meiner Erfahrung nach muss man bei den KFZ [Editiert,Moorteufelchen/MT-Moderator] immer direkt mit Anwalt drohen wenn die nicht sofort was machen, Rechtschutz hilft. Oft auch mit einer kostenlosen Erstberatung. Aber so weit muss es ja gar nicht kommen.

am 9. März 2020 um 8:35

Zitat:

Es wurde eine erstaz Klappe montiert mit der Aussage das sie neu lackiert wird und man später keinen unterschied erkennt.

Der Kunde wurde doch informiert.

Frage ist warum man sich bei einem Unfallschaden überhaupt auf Gebrauchtteile einlässt, und warum eine Werkstatt sowas vorschlägt?

Sollte es da „ominöse“ Absprachen zwischen Kunde & Werkstatt gegeben haben? Wer weiß?

[Editiert, Moorteufelchen,MT-Moderation]

Dennoch besteht recht auf Nacherfüllung.

Persönlich finde ich es gar nicht verkehrt die Kosten gering zu halten wenn das Möglich ist. Kommt natürlich auch auf das alter des Autos an, aber wenn z.B. Smart Repair möglich ist dann sollte man nicht direkt die Komplette Stoßstange tauschen. ;)

Hier geht es aber um den Tausch von Teilen und eben nicht um Smartrepair.

Und da darf der Geschädigte nach der Reparatur nicht schlechter dastehen, wie vor dem Schaden.

Deswegen das Recht auf neuwertige Teile.

wie gesagt, es kommt auf den Einzelfall an. Auch ein gebrauchtes Teil kann ja durchaus völlig in Ordnung sein und letztendlich jünger als der Rest des Wagens.

Recht hin oder her, ist halt meine Meinung

Wer kennt das nicht, das Gespräch mit dem Meister.

Meister, schau dir mal den Unfallschaden an, ist ein Haftpflichtschaden.

Kannste da nicht noch irgendwie nen KD unterbringen, oder die Bremse runderneuern oder was auch immer.

So kommt man dann auf Gebrauchtteile.

Zitat:

@Enano schrieb am 9. März 2020 um 10:58:59 Uhr:

wie gesagt, es kommt auf den Einzelfall an. Auch ein gebrauchtes Teil kann ja durchaus völlig in Ordnung sein und letztendlich jünger als der Rest des Wagens.

Recht hin oder her, ist halt meine Meinung

Nur zählt deine Meinung zu Einzelfällen nìcht

Im Falle des TE ist die Gesetzeslage sehr klar.

Im übrigen bei fast jedem Haftpflichtschaden.

Neuwertig ist neuwertig. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

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