Reparaturkosten Radachse
Hallo,
Mir wurde neulich von vorne in die rechte Seite rein gefahren. Jetzt ist das rechte Rad sehr nach hinten gedrückt. Jetzt möchte ich nur die Radachse reparieren lassen und was in dem Zusammenhang noch anfällt. Den Blechschaden will ich selber machen.
Was schätzt ihr, was das kostet?
Also wenn man die Luft aus dem Reisen lässt kann man ganz gut lenken, weil er dann nicht mehr an der Karosserie hängt.
80 Antworten
Und was steht drin zum aktuellen Zeitwert / Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeugs im Vergleich zur Reparatur - Schadenenssumme 😕
Die Reparatur wäre um 1000€ teurer. Mein Auto ist 5000€ wert und die Reparatur kostet 6000€
Aber ich möchte es selber reparieren nur halt die Radaufhängung nicht, da ich da nicht drankomme und nicht genug Ahnung habe
Eigentlich ein wirtschaftlicher Totalschaden 😠
Da gibt's zwar eine 130 % Regelung = heißt das der Rep. - Wert max. 130 % vom Zeitwert betragen kann / darf.
Ob diese Regelung bei dir greifen würde, läßt du dir aber besser & genau von deiner Versicherung / Vertreter erklären.
Je nach % Teilschuld - Anteil, trägst du die Rep. - Kosten natürlich selbst.
Und das wird sich nicht so schnell klären.
... und eventuell kann dich deine Eigene Versicherung wegen " Falschbereifung " auch noch in Regress nehmen, einfach mal das du vorgewarnt bist 😰
Deine aktuelle Bereifung beim Unfall wird die Polizei in ihrem Unfallbericht + Wetterverhältnisse & Straßenbedingungen vermerkt haben + zusätzlich noch dein Gutachter deinem Unfall - KFZ.
( das wurde in dem anderen Beitrag - " Teilschuld " noch gar nicht erwähnt ... )
Einfach mal Guuugeln unter " Regress wegen falscher Bereifung "🙄
+ der zusätzliche Schaden, an dem roten - parkenden VW Caddy = wird mit Sicherheit über deine KFZ Versicherung abgerechnet. Da ja nur du mit diesem noch / bzw. zuerst kollidiert bist 🙄
( Wenn ich dies dem anderen umfangreichen Beitrag richtig entnommen habe )
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Ich denke, wenn der Transporterfahrer die Schuld allein bekommt -ja, ist unwahrscheinlich- aber dann denke ich, dass er bzw. seine Versicherung auch den Schaden zahlt. Die Frage für mich ist halt jetzt, kann/will ich es bezahlen die Sache mit den Rädern in der Werkstatt machen zu lassen. Den Rest kann ich ja relativ preiswert selber reparieren. Hoffe ich zumindest😉
Du bist noch jung, unerfahren ... und der Mini ist dein 1. Auto = und das ist mehr oder weniger jetzt ein Totalschaden. ( Angaben aus dem anderen Beitrag )
Selbst für mich bist du der Hauptschuldige an dem Unfall.
... Aber das willst du ja nicht verstehen 😰
In solch einer Wohn - deiner Unfallstraße sollten eigentlich gar keine Unfälle passieren 😰
Mit etwas Rücksicht / Verständnis unter Verkehrsteilnehmer untereinander.
... Selbst wenn man eigentlich " Vorfahrt " hat , sollte man den den größeren / dickeren - Gegenverkehr in so einer Neben - Wohnstraße einfach mal gewähren lassen.
= Einfach etwas langsamer bzw. rechtzeitig abbremsen und den Gegenverkehr in so einem Fall gewähren lassen.
Statt auf die eigene Vorfahrt zu beharren und auf's Gas zu gehen ... .
= Dann wäre wahrscheinlich hier in dem Fall gar nichts passiert, außer ein paar Sekunden Zeitverlust für dich😉
Dafür gebe ich dir schon mal min. +50 % Teilschuld.
+ 50 % für die falsche Bereifung = SR statt WR / GJR bei schneebedeckter Straße !
= Macht letztlich 100% Totalverlust für dich am Wert von deinem Mini gerechnet.
Ob sich das überhaupt noch lohnt deinen Mini günstig & überwiegend selbst zu richten, kann ich aus der Ferne schlecht bis gar nicht einschätzen.
... Und was ist mit dem roten parkenden VW Caddy der zu 100 % unschuldig an seinem Schaden ist.
Der geht irgendwie in deiner Unfall - Story unter ... der war halt auch zum falschen Zeitpunkt auf dem falschen Parkplatz ... 🙄
Zitat:
@Hermy66 schrieb am 12. Dezember 2021 um 02:03:11 Uhr:
Selbst für mich bist du der Hauptschuldige an dem Unfall.
... Aber das willst du ja nicht verstehen ??
Und ich verstehe auch immer noch nicht wie man mir die volle Schuld an einer Situation geben kann, in der ich im Recht war. (Der andere hätte übrigens auch an der Verhinderung des Unfalls beitragen können)
Aber das Thema wollte ich eigentlich jetzt nicht wieder aufgreifen!
Ich versuche da jetzt noch möglichst viel Geld raus zu holen und jetzt Interessiert mich wie viel ich wohl insgesamt ausgeben muss
Zitat:
@Mimo340 schrieb am 12. Dezember 2021 um 02:25:23 Uhr:
Ich versuche da jetzt noch möglichst viel Geld raus zu holen und jetzt Interessiert mich wie viel ich wohl insgesamt ausgeben muss
Tja diese Frage stellst Du am Besten einer Werkstatt die alle Details des Schadens sieht, glaubst Du im Ernst das Aufgrund so eines Bildchens ein Schaden erkennbar ist und eine Rep-Summe ermittelt werden kann ? 😉
Ich könnte Dir sagen was der Schaden den meine Tochter verursacht hat gekostet hat.
GreetS Rob
Zitat:
@Mimo340 schrieb am 12. Dezember 2021 um 02:25:23 Uhr:
Und ich verstehe auch immer noch nicht wie man mir die volle Schuld an einer Situation geben kann,
Ich weiß nicht ob es schon gefragt oder beantwortet wurde, aber hast du Sommerreifen drauf gehabt?
Zum Schaden, du brauchst einige Achsteile und eben Kotflügel, einige Halter, Frontverkleidung.......
genaueres sieht man erst nach Demontage der defekten Teile.
PS: das die Achse beim Gutachten nicht auftaucht könnte damit zu tun haben das die Repkosten nach erster grober Sichtung schon den Wert des Autos übersteigen, dann braucht man die Achse nicht mehr ansehen.
PPS: lass dir nichts erzählen von Rahmenrichtbank, A-Säule ect. dann würde dein Auto anders aussehen, das ist mein täglich Brot.
Zitat:
@Rob _Mae schrieb am 12. Dezember 2021 um 08:41:32 Uhr:
Ich könnte Dir sagen was der Schaden den meine Tochter verursacht hat gekostet hat.
GreetS Rob
Mach mal, und vor allem wo er Repariert wurde, denn ob bei BMW oder einer freien Werkstatt kann schon einige Tausender ausmachen.😉
Zitat:
@DXO schrieb am 12. Dezember 2021 um 09:08:12 Uhr:
Ich weiß nicht ob es schon gefragt oder beantwortet wurde, aber hast du Sommerreifen drauf gehabt?
Sommerreifen, aber die Einzigen, die das erfragt, haben ist meine Versicherung. Im Gutachten wird es nicht genannt und die Polizei hat es auch nicht gesehen.
Zitat:
@DXO schrieb am 12. Dezember 2021 um 09:08:12 Uhr:
das die Achse beim Gutachten nicht auftaucht könnte damit zu tun haben das die Repkosten nach erster grober Sichtung schon den Wert des Autos übersteigen, dann braucht man die Achse nicht mehr ansehen.
Der Gutachter hat sich das Auto auch nicht von unten angeguckt. Wie viel würde denn die Reparatur der Achse so ganz grob kosten? Und könnte man das eventuell doch selber machen?
Moin Moin !
Zitat:
Die Reparatur wäre um 1000€ teurer. Mein Auto ist 5000€ wert und die Reparatur kostet 6000€
Aber ich möchte es selber reparieren nur halt die Radaufhängung nicht, da ich da nicht drankomme und nicht genug Ahnung habe
Völliger Schwachsinn! Du hast erstmal der Restwert vergessen , d.h. du bekommst im allergünstigsten (d.h. , es wird kein Schuldanteil bei dir festgestellt , wovon ja wohl gar nicht auszugehen ist) Fall von der gegnerischen Versicherung 5000 E Minus Restwert . Es wird also auf Totalschaden abgerechnet.
Wenn du , wie hier schon geschrieben wurde, die 130% Regel in Anspruch nehmen möchtest , darf die Reparatur also 5000 x 130 % =6500 E nicht überschreiten , du musst das Fzg mindestens 9 Monate weiter auf dich zugelassen haben und kannst nicht selber reparieren , denn die Reparatur muss nicht nur fachgerecht , sondern auch dem Gutachten entsprechend ausgeführt sein. Gebrauchtteile sind also ebenso nicht zulässig wie eine Hinterhoflackierung. Stellt sich während der Reparatur heraus , dass die Reparatur teuerer wird , z.B. weil verdeckte Schäden sichtbar werden , ist die Grenze zu den 6500 schnell überschritten, die Differenz zahlst du in jedem Fall. Sehr wahrscheinlich wird das Fzg nach der Reparatur von der Versicherung nachbesichtigt und du bekommst die Differenz zwischen 5000-Restwert und Rep-rechnung , max. aber 6500 , erst nach 9 Monaten ausbezahlt.
Bei dem ganzen gibt es nur eines : Abwarten , wie die Schuldverteilung aussieht, was gibt das Gutachten an Restwert an und akzeptiert die Versicherung das so? Es gibt die Möglichkeit, das Fzg zu verkaufen , wenn du selber einen höheren Preis als den veranschlagten Restwert erzielst , du bist nicht verpflichtet , diesen der Versicherung zu melden.
MfG Volker
Eine zeitwertgerechte vollständige Reparatur mit gebrauchten Originalteilen ist sehr wohl fachgerecht und auch in Eigenregie zulässig. Ob das innerhalb der 130% geht, kann man nur mit einem genauen Schadengutachten einschätzen.
Im anderen thread sprach der TE von einem Restwertgebot von 3.500,- € und einem WBW von 5.000,- €. Sein Risiko im Rahmen der Quote von 0-100% Haftung wären also max. die 1.500,- € Differenz. Verkaufen und was anderes kaufen ist für jemanden sinnvoll, der keine Hebebühne, keinen Vermesssungsstand und nichts zur Justierung des Assistenzsysteme besitzt und auch keinen anderweitigen kostenfreien Zugang zu sowas hat. Wenn der TE mit viel Glück nur 50% haftung an der Backe hat, dann legt er beim Ersatzkauf 750,- € aus der eigenen Börse auf den Tisch und hat was Gleichwertiges. Das sollte notfalls auch mit dem Dispo zu stemmen sein.
Die Haube vom Mini nimmt so ziemlich keine relevanten Kräfte auf. Längsträger, Radhaus und Kotflügel schon. Der Längsträger hat seine Sicherheitsfunktion innerhalb der Knautschzone durch den Unfall aufgebraucht. Dass der Längsträger unbeschädigt wäre, während der vordere Hilfsrahmen sich verschiebt, ist beim hier gegebenen nur leicht versetzten Frontalaufprall wohl unwahrscheinlich. Wie der linke Längsträger ausschaut hat noch niemand nachgemessen.
Lange Rede kurzer Sinn: verticken und Ersatzkauf ist für den Laien der praktikabelste und schnellste Weg zurück zur Mobilität.
Zitat:
@Mimo340 schrieb am 12. Dezember 2021 um 10:58:18 Uhr:
Zitat:
@DXO schrieb am 12. Dezember 2021 um 09:08:12 Uhr:
Ich weiß nicht ob es schon gefragt oder beantwortet wurde, aber hast du Sommerreifen drauf gehabt?Sommerreifen, aber die Einzigen, die das erfragt, haben ist meine Versicherung. Im Gutachten wird es nicht genannt und die Polizei hat es auch nicht gesehen.
Hoffentlich hast du gegenüber deiner eigenen Versicherung auch wahrheitsgemäße Angaben gemacht.
Zudem sollte das auch noch ersichtlich durch die Fotos vom Gutachter sein.
+ die Polizei, falls wirklich nicht bemerkt / gesehen = haben bestimmt auch noch ein paar schöne Bilder im Detail von der Unfallstelle und von sämtlichen daran beteiligten Fahrzeugen in ihrer Unfall - Akte.