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Reparaturfreudigkeit ????

Themenstarteram 12. August 2008 um 18:42

ich habe mir zum Jahreswechsel 2007/08 einen Citroen C5 HPI (Benziner) mit einer wunderschönen Ausstattung in rot-metallic und weiß-beigem Leder, Baujahr 7/2002 zugelegt. Ich war begeistert, bis ich Mitte Februar 2008 damit eine Reise nach Berlin wagte. Auf der Rückfahrt verstummte bei 160 km/h während eines Überholvorganges der Motor und ich war froh, dass ich das Fahrzeug ohne Unfall auf dem Seitenstreifen zum Stehen brachte. Soweit so gut, kann bei jedem Auto mal passieren und der ADAC schleppte mich dann in die Citroenfachwerkstatt in Magdeburg (Firma Plomitzer), die zwar nicht die richtige Diagnose zustande brachten aber für die Sucherei immerhin 378 EURO berechneten. Dann wurde das gute Stück in die Fachwerkstatt in der Nähe unserer Wohnung gebracht. Diese stellte einen Defekt im Steuergerät (Computer) des Fahrzeuges fest.

Dieses Steuergerät wurde dann über die Citroenersatzteil-Niederlassung in Deutschland direkt bei Citroen bestellt, und tatsächlich, jetzt am 12. August 2008 erfuhr ich, dass das Auto wieder läuft. In der Zwischenzeit war von der Fachwerkstatt der Versuch unternommen worden, das Steuergerät in verschiedenen Firmen reparieren zu lassen, allerdings ohne Erfolg. In vielen Gesprächen mit dem Citroen-Kundendienst in Köln brachte man mir zwar viel Verständnis entgegen für den Umstand, dass das Fahrzeug ein halbes Jahr nicht zur Verfügung stand, aber außer 14 Tage Leihwagen im April und dem Hinweis, das Auto sei ja über 5 Jahre alt, kam bisher keinerlei Entgegenkommen.

Obwohl ich keinen Leihwagen zur Verfügung gestellt bekam, meinte man jetzt am Telefon bei der Firma Mönnich GmbH in Rastede/Wapeldorf nur, ich könnte das Fahrzeug abholen. Über einen Schadenersatz wegen des monatelangen Ausfalls des Wagens kam kein Gespräch zustande. Aber ich sollte schon mal 1350 EURO in bar bereitshalten, sonst würde das Fahrzeug nicht herausgegeben. Na denn...... ich glaub, ich brauch nen Rechtsanwalt.

19 Antworten
am 12. August 2008 um 20:19

Hi bediekra...

 

Da hast du ja wirklich die A****karte gezogen, tut mir leid für dich.

 

Vielleicht hilft dir ja der folgende Link um dich weiter zu informieren.

 

www.verkehrslexikon.de/Texte/Interim01.htm

Themenstarteram 13. August 2008 um 7:22

danke TCC4 für deinen Hilfsversuch. Leider handelt es sich hier ja nicht um einen Unfall, bei dem ein "Schädiger" in Anspruch genommen werden könnte, sondern es ist einfach ein zentrales Teil durchgebrannt, welches für den Gebrauch des Wagens unumgänglich ist, nämlich der Computer oder das Steuergerät des Motors. Ich suche eigentlich nach Möglichkeiten, den Hersteller des Pkw (Citroen) oder des defekten Teils (Siemens, Toulouse ) für den übermäßigen Fahrzeugausfall und den Schaden durch die lange Standzeit auf dem Hof einer Vertragswerkstatt regresspflichtig zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von bediekra

Dieses Steuergerät wurde dann über die Citroenersatzteil-Niederlassung in Deutschland direkt bei Citroen bestellt, und tatsächlich, jetzt am 12. August 2008 erfuhr ich, dass das Auto wieder läuft. In der Zwischenzeit war von der Fachwerkstatt der Versuch unternommen worden, das Steuergerät in verschiedenen Firmen reparieren zu lassen, allerdings ohne Erfolg. In vielen Gesprächen mit dem Citroen-Kundendienst in Köln brachte man mir zwar viel Verständnis entgegen für den Umstand, dass das Fahrzeug ein halbes Jahr nicht zur Verfügung stand, aber außer 14 Tage Leihwagen im April und dem Hinweis, das Auto sei ja über 5 Jahre alt, kam bisher keinerlei Entgegenkommen.

Obwohl ich keinen Leihwagen zur Verfügung gestellt bekam, meinte man jetzt am Telefon bei der Firma Mönnich GmbH in Rastede/Wapeldorf nur, ich könnte das Fahrzeug abholen. Über einen Schadenersatz wegen des monatelangen Ausfalls des Wagens kam kein Gespräch zustande. Aber ich sollte schon mal 1350 EURO in bar bereitshalten, sonst würde das Fahrzeug nicht herausgegeben. Na denn...... ich glaub, ich brauch nen Rechtsanwalt.

Die haben von Feb. bis Aug. gebraucht um ein Steuergerät zu beschaffen....kann ja wohl nicht sein!

 

Cool finde ich die Einstellung der Leute einfach zu sagen, Sie geben ohne Bezahlung das Fahrzeug nicht heraus. Besitzer bist du und das Autohaus hat kein Recht einfach so deinen Wagen zu behalten.....!

 

am 13. August 2008 um 9:18

Zitat:

 

Sehr geehrter Ratsuchender,

feste Fristen für die Dauer einer Reparatur bzw. der Ersatzteilbeschaffung existieren nicht, da insoweit zahlreiche Faktoren eine Rolle spielen können, wie Alter und Herkunft des Fahrzeuges sowie Umfang des Schadens.

Auch haben Sie derzeit grundsätzlich keinen Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten.

Ich rate Ihnen, dem Reparaturunternehmen schriftlich eine Frist von ca. 1 Woche zur vollständigen Reparatur zu setzen. Nach erfolglosem Fristablauf können Sie die Reparaturfirma in Verzug setzen und Verzugsschaden geltend machen. Dieser umfasst dann auch die Kosten der Nutzung eines Ersatzfahrzeuges.

Mit freundlichem Gruß

Kaussen

Rechtsanwalt

 

Quelle:

www.frag-einen-anwalt.de/...arf-eine-Autoreparatur-dauern__f21287.html

am 13. August 2008 um 13:29

Zitat:

Original geschrieben von bediekra

ich habe mir zum Jahreswechsel 2007/08 einen Citroen C5 HPI (Benziner) mit einer wunderschönen Ausstattung in rot-metallic und weiß-beigem Leder, Baujahr 7/2002 zugelegt. Ich war begeistert, bis ich Mitte Februar 2008 damit eine Reise nach Berlin wagte. Auf der Rückfahrt verstummte bei 160 km/h während eines Überholvorganges der Motor und ich war froh, dass ich das Fahrzeug ohne Unfall auf dem Seitenstreifen zum Stehen brachte. Soweit so gut, kann bei jedem Auto mal passieren und der ADAC schleppte mich dann in die Citroenfachwerkstatt in Magdeburg (Firma Plomitzer), die zwar nicht die richtige Diagnose zustande brachten aber für die Sucherei immerhin 378 EURO berechneten. Dann wurde das gute Stück in die Fachwerkstatt in der Nähe unserer Wohnung gebracht. Diese stellte einen Defekt im Steuergerät (Computer) des Fahrzeuges fest.

Dieses Steuergerät wurde dann über die Citroenersatzteil-Niederlassung in Deutschland direkt bei Citroen bestellt, und tatsächlich, jetzt am 12. August 2008 erfuhr ich, dass das Auto wieder läuft. In der Zwischenzeit war von der Fachwerkstatt der Versuch unternommen worden, das Steuergerät in verschiedenen Firmen reparieren zu lassen, allerdings ohne Erfolg. In vielen Gesprächen mit dem Citroen-Kundendienst in Köln brachte man mir zwar viel Verständnis entgegen für den Umstand, dass das Fahrzeug ein halbes Jahr nicht zur Verfügung stand, aber außer 14 Tage Leihwagen im April und dem Hinweis, das Auto sei ja über 5 Jahre alt, kam bisher keinerlei Entgegenkommen.

Obwohl ich keinen Leihwagen zur Verfügung gestellt bekam, meinte man jetzt am Telefon bei der Firma Mönnich GmbH in Rastede/Wapeldorf nur, ich könnte das Fahrzeug abholen. Über einen Schadenersatz wegen des monatelangen Ausfalls des Wagens kam kein Gespräch zustande. Aber ich sollte schon mal 1350 EURO in bar bereitshalten, sonst würde das Fahrzeug nicht herausgegeben. Na denn...... ich glaub, ich brauch nen Rechtsanwalt.

Hallo,kann nur sagen wär Citroen kauft ist selber schuld,habe seit 18 Montaten C4 pic,fahre seit 30 Jahren Autos verschiedener Hersteller, aber so ein Schrott wie Citroen ist, habe ich bis jetzt noch nicht erlebt.die konstukion vom Auto wäre toll,aber die Qalität sehr französisch.

Mfg.puppi1

am 13. August 2008 um 14:51

Zitat:

Original geschrieben von puppi1

Hallo,kann nur sagen wär Citroen kauft ist selber schuld,habe seit 18 Montaten C4 pic,fahre seit 30 Jahren Autos verschiedener Hersteller, aber so ein Schrott wie Citroen ist, habe ich bis jetzt noch nicht erlebt.die konstukion vom Auto wäre toll,aber die Qalität sehr französisch.

Mfg.puppi1

Laufleistungsbezogen verursacht mein Citroen C5 deutlich geringere Reparaturkosten, als mein Mercedes SLK.

Gruß, HIPPO

am 13. August 2008 um 19:50

Zitat:

Hallo,kann nur sagen wär Citroen kauft ist selber schuld

sinnloses geflame bringt nichts-pech kann man mit jedem auto haben. ich weiss wovon ich spreche, hatte vorher einen omega b......

am 19. August 2008 um 7:28

um mal wieder auf´s thema zurückzukommen:

 

muss mich einem meiner vorredner anschließen: du hast einfach die a...karte gezogen.

 

allerdings musst du dir eine teilschuld zuschieben, da hat der anwalt auch nicht ganz unrecht: wenn du´s zuläßt, dass die werkstatt den wagen so lange behält, ohne VORHER über einen evtl. ersatzwagen zu verhandeln, bist du für mich ganz einfach ein schaf. ganz abgesehen davon, dass ich der werkstatt schon spätestens nach 1 Woche auf die füße getreten wär´ die reparatur voranzutreiben. ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es solange dauert ein ersatzteil zu beschaffen, du hast doch keinen oldtimer. 

dass die sich jetzt im nachhinein weigern, dir eine ausgleichszahlung zu leisten wenn sie die möglichkeit gehabt hätten dir einen mietwagen zu geben, kann ich gut nachvollziehen. und was hat überhaupt cit bzw. siemens damit zu tun? oder haben die zugegeben, dass es normal ist solange auf ein steuergerät zu warten? bestimmt nicht, auch dort hättest DU vorher fragen müssen.

leider ist es immer mehr so, dass keiner mehr freiwillige leistungen erbringt, wenn man etwas möchte, muss man den leuten auf die füße treten und in der werkstatt am besten daneben stehenbleiben.

ich finde, du bist sogar noch gut dran, dass sie dir scheinbar "nur" die reparatur des steuergerätes berechnen und nicht noch 6monate standzeit auf dem hof - hätten sie nämlich durchaus das recht zu wenn du´s einfach schleifen lässt.

 

aber ich möchte dir ja auch nicht unrecht tun, vielleicht hast du ja hart verhandelt und bist jede woche bei denen gewesen um deinen standpunkt zu klären. wie du allerdings 6 monate ohne wagen ausgekommen bist, kann ich mir auch nicht erklären, für mich wäre das die totale katastrophe.

 

lange rede kurzer sinn: ICH kläre solche details ab BEVOR ich den wagen irgendwo in reparatur gebe!

Themenstarteram 19. August 2008 um 13:57

danke für den Beitrag, Jersey1276. Mit der A....karte habt ihr ja alle recht. Ich wurde mich aber trotzdem, dass Citroen Deutschland so wenig daran interessiert ist, seinen Ruf zu wahren.

Wie du ja schon gelesen hast, hatte ich keine Alternative damals. Nachdem der Wagen bei Magdeburg stehen geblieben war, hatte ich schon Mühe, den ADAC davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug in eine Werkstatt in unserer Nähe gebracht wurde, nachdem ich merkte, dass man in Magdeburg offensichtlich überfordert war. Diese Citroen-Werkstatt in unserer Nähe hat dann ja auch direkt bei Citroen das Steuergerät bestellt und zusätzlich versucht, es reparieren zu lassen. Der Knackpunkt war eben Citroen selbst, die das Teil nicht lieferten und immer wieder zeitlich vertröstet haben.

Die Werkstatt hatte, als wir Ende Mai nochmal nach einem Ersatzfahrzeug gefragt haben, kein Fahrzeug zur Verfügung und versprach auch, ggfs. den Wert eines Ersatzwagens später zu verrechnen. Angeblich soll das Fahrzeug jetzt fahrbereit sein, von einer Gutschrift für Ersatzfahrzeug ist jetzt aber keine Rede mehr und ich kann jetzt auch nicht einfach das Fahrzeug abholen und bezahlen, weil das alles jetzt von einem Rechtsanwalt bearbeitet wird und ich erst Rücksprache halten muss.

Themenstarteram 22. August 2008 um 7:21

fertig ist das Auto jetzt, fast 6 Monate nach Auftragserteilung. In einem netten Schreiben teilt mir heute die Citroen-Deutschland Kundenbetreuung mit, dass es Ihnen leid tut, dass das so lange gedauert hat und dass normalerweise die Ersatzteile für 10 Jahre garantiert werden. Geheimnisvoll wird darauf hingewiesen, dass mir die Werkstatt ein "persönliches Angebot" machen werde.

Ein Anruf bei der Werkstatt klärt das ganze auf: 200 € Entschädigung für den Fahrzeugausfall, der gerechnet ab Verzug der Werkstatt 9.4.2008 für immerhin 125 Tage andauerte.

Der Ärger bleibt also wieder mal an mir kleben !

Ach nochwas: Im Falle eines Neukaufs eines Pkw von Citroen (die Werkstatt lehnt dabei aber die Inzahlungnahme des C 5 strikt ab) würde Citroen-Deutschland noch 650 € zuschiessen...........

<Ach nochwas: Im Falle eines Neukaufs eines Pkw von Citroen (die Werkstatt lehnt dabei aber die Inzahlungnahme des C 5 strikt ab)>

Das würde ich mir mal schriftlich geben lassen und der CDAG zuschicken.

Themenstarteram 22. August 2008 um 8:51

das wird man mir wohl nicht schriftlich geben. Es wurde mir gesagt, dass man sich dafür keinen Käuferkreis erhofft und der Wert des C5 so niedrig läge, dass man mir das nicht anbieten möchte.

am 22. August 2008 um 9:03

Zitat:

Original geschrieben von bxnobbi

<Ach nochwas: Im Falle eines Neukaufs eines Pkw von Citroen (die Werkstatt lehnt dabei aber die Inzahlungnahme des C 5 strikt ab)>

Das würde ich mir mal schriftlich geben lassen und der CDAG zuschicken.

Hallo, ja das ist ja schon traurig wenn der Vertragshändler seine eigenen Autos nicht in zahlung nimmt,ich glaub der weiß warum.

Warum kaufst du dir nicht mal ein gutes Auto,vieleicht einen Japaner oder so.

Sollen die bei Franzhosen doch ihren Mühl behalten,ich glaube in Frankreich hat man ein anderes Qalitäsdenken als bei uns,ich habe es an meinen neuen Citroen erlebt,was daß für ein Mühl ist,habe schon viele Autos verschidener Hersteller gefahren,aber Citroen sollte man nur mit lebenslanger Garantie verkaufen,oder besser gar nicht.

Ich habe mein Citroen ohne voreingenommenheit gekauft,aber ich habe es jetzt erlebt, und ich weis das ich mir nie nie wieder einen Citroen kaufen werde.

Mfg.puppi1

Na siehste, Puppilein, dann ist es ja gut, daß Du uns hier mit Deinem Rumgeheule nicht mehr nervst- denn es ist ja schon viel geholfen. Du hast Deinen Frust nun los, und kannst mit Deinem ToyoBenz dann ja ruhig weiterfahren. Dazu haben andere ja schon geschrieben- es gibt Leute, die es einfach maximal nervt, wenn irgendein Schreiberling seine Komplexe nicht verarbeitet kriegt. Tschuldigung, aber nervt mehr als, Dein Jammern! Trotzdem Gruß- roulez enfin!

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