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Reparatur vor Klärung der Schuldfrage?

Themenstarteram 10. Oktober 2020 um 17:51

Hallo,

ich hatte im August einen Unfall, die Schulfrage ist bisher ungeklärt und ich weiß auch nicht, was genau der (ausländische) Unfallgegner bei der Polizei ausgesagt hat. Der Schaden beträgt mehrere 1000€.

Darum hatte ich einen Anwalt beauftragt, Akteneinsicht zu nehmen und wollte danach entscheiden, ob ich das Verfahren komplett über den Anwalt und die gegnerische Versicherung klären lasse (wenn es eindeutig ist) oder ob ich mir bei unklaren Erfolgsaussichten den ganzen Ärger spare und meine eigene Vollkasko dafür nutze.

Nun scheint sich das aber ziemlich hinzuziehen und ich würde gern das Auto noch vor dem Winter reparieren lassen.

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, daher kostet mich vermutlich jede weitere Beratung beim Anwalt weiteres Geld.

1. Ist es machbar, die Reparatur in einer Fachwerkstatt bereits jetzt durchführen zu lassen und dann einfach nur die Rechnung bei der Versicherung einzureichen?

2. Oder handele ich mir damit Nachteile ein?

3. Muss dazu vorher ein Gutachter herangezogen werden?

4. Sollte der Gutachter unabhängig sein oder kann ich auch meine Vollkaskoversicherung einen Gutachter schicken lassen?

5. Wenn eine Versicherung einen Gutachter schickt, wird dessen Gutachten dann auch von der gegnerischen Versicherung anerkannt?

6. Ich welchem Jahr wirkt sich der Unfall üblicherweise bei der eigenen Vollkasko-Versicherung aus? Das Jahr des Unfalls, der Meldung des Schadens, oder das Jahr der Reparatur?

Vielleicht hat ja Jemand bereits ein paar Erfahrungen hinsichtlich der Regulierung?

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13 Antworten

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, daher kostet mich vermutlich jede weitere Beratung beim Anwalt weiteres Geld.

Es kostet nicht jede Beratung beim gleichen Anwalt in gleicher Sache extra Geld.

Idealerweise hast du den Schaden bereits bei der VK gemeldet (da gibt's nämlich Fristen), lässt über die die Rep. bezahlen und beauftragst den Anwalt dann nur noch mit den restlichen Positionen (s.u.).

1. Ist es machbar, die Reparatur in einer Fachwerkstatt bereits jetzt durchführen zu lassen und dann einfach nur die Rechnung bei der Versicherung einzureichen?

Im Prinzip ja, allerdings gehst du das Risiko ein, dass du im Streitfall die genaue Schadenshöhe nicht nachweisen kannst.

2. Oder handele ich mir damit Nachteile ein?

siehe zuvor

3. Muss dazu vorher ein Gutachter herangezogen werden?

Wäre besser, wenn du über die gegn. Versicherung abrechnen möchtest. Wie willst du sonst die Schadenshöhe beweisen?

4. Sollte der Gutachter unabhängig sein oder kann ich auch meine Vollkaskoversicherung einen Gutachter schicken lassen?

Wenn du über deine VK das Auto reparieren lassen willst, musst du den Schaden dort melden und die VK-Versicherung wird ihren eigenen Gutachter den Schaden bewerten lassen.

5. Wenn eine Versicherung einen Gutachter schickt, wird dessen Gutachten dann auch von der gegnerischen Versicherung anerkannt?

Ist eigentlich egal, denn du rechnest den Schaden über die VK ab und nur die Positionen, die die VK nicht tragen muss (z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall) sowie den Schaden bzgl. des SFR machst du dann bei der gegn. Versicherung geltend.

6. Ich welchem Jahr wirkt sich der Unfall üblicherweise bei der eigenen Vollkasko-Versicherung aus? Das Jahr des Unfalls, der Meldung des Schadens, oder das Jahr der Reparatur?

Jahr des Unfalls sollte maßgeblich sein.

Eine Schilderung des TE zum Unfallhergang wäre für eine Einschätzung der Haftungsfrage schon sinnvoll ...

Themenstarteram 10. Oktober 2020 um 19:16

Danke für die Infos.

Da mir der Anwalt gesagt hat, ich soll Post von der (generischen) Versicherung direkt an ihn weiterleiten, bin ich selbst gegenüber der Versicherung noch nicht aktiv geworden.

Meine VK habe ich nach dem Unfall telefonisch informiert und bekam die Auskunft, dass eine Meldung nicht nötig ist, erst wenn die generische Versicherung nicht für den Schaden aufkommt. Dann haben die mich zumindest falsch informiert, wenn ich den Schaden trotzdem hätte komplett melden müssen.

Die Polizei war ja auch der Meinung, ich muss den Schaden meiner Versicherung melden und die klären das dann mit der generischen Versicherung - das war eine Fehlauskunft.

Ich gehe mal davon aus, dass der Unfall sich hier in Deutschland ereignete. Bei einem ausländischen Unfallgegner korrespondierst du nicht mit dessen Versicherung, sondern mit einem deutschen Regulierungsbeauftragten. Da klärt deine Versicherung nichts mit der anderen Versicherung.

Ich würde dir daher dringend raten, entweder einen Anwalt mit der kompletten Abwicklung oder mit der Teilabwicklung zu beauftragen.

Themenstarteram 10. Oktober 2020 um 21:54

Ja, in Deutschland.

Alles was mit der gegnerischen Versicherung zu tun hat, läuft bereits über den Anwalt. Ich habe nur vereinbart, dass es bei schlechten Chancen ein "Aufgeben" meinerseits geben wird und ich dann lieber die VK nehme.

Dann wurde nicht über das Quotenvorrecht gesprochen? ...

Themenstarteram 11. Oktober 2020 um 9:19

Der Begriff sagt mir zumindest nichts.

Du kannst bei bestehender VK selbst bei einem Mitverschulden und ohne RS deinen Gesamtschaden inkl. Kosten über das Quotenvorrecht voraussichtlich komplett reinholen. Das muss man redlicherweise mitbedenken bei der Strategie. Deshalb fragte ich oben nach dem Unfallhergang.

Themenstarteram 11. Oktober 2020 um 9:41

Sorry, das hatte sich wohl mit meiner ersten Antwort überschnitten, hatte ich gar nicht gesehen.

Den genauen Unfallhergang möchte ich hier nicht schildern. Von 0% bis 100% ist laut Aussage des Anwalts alles möglich nach Schilderung meiner Sicht. Ich hatte leider keinen Zeugen, der Unfallgegner hingegen schon.

Mir geht es hauptsächlich darum, wie ich unabhängig von der Klärung der Schuldfrage die Reparatur hinbekomme.

... hier gäbe es auch die Möglichkeit der PN. Dann wird der Hergang nicht öffentlich.

Zitat:

@magiceye04 schrieb am 11. Oktober 2020 um 11:41:25 Uhr:

Sorry, das hatte sich wohl mit meiner ersten Antwort überschnitten, hatte ich gar nicht gesehen.

Den genauen Unfallhergang möchte ich hier nicht schildern. Von 0% bis 100% ist laut Aussage des Anwalts alles möglich nach Schilderung meiner Sicht. Ich hatte leider keinen Zeugen, der Unfallgegner hingegen schon.

Mir geht es hauptsächlich darum, wie ich unabhängig von der Klärung der Schuldfrage die Reparatur hinbekomme.

Und das geht halt nur über deine Vollkasko. Ob du die wegen 10% oder 100% in Anspruch nimmst, ändert an der Rückstufung nichts.

Themenstarteram 19. Oktober 2020 um 14:24

update: Meiner Versicherung reicht der Kostenvoranschlag, also muss ich mich nun selbst um einen Gutachter bemühen.

Themenstarteram 25. Oktober 2020 um 17:44

Tja, nun meint auch mein Anwalt noch, dass ich mit den Gutachter sparen soll, weil dessen Kosten im ungünstigsten Fall die gegnerische Versicherung nicht übernimmt, wenn ein Großteil der Schuld bei mir liegt.

Was kann denn im schlimmsten Fall passieren, wenn kein Gutachter herangezogen wird? Zahlt die gegnerische Versicherung dann gar nichts oder einfach nur weniger, weil sie manches für überflüssig hält?

Oder freut die sich vielleicht sogar, weil ich meine Vollkasko eingesetzt habe und sie dann nur die wenigen Posten zahlen muss, die die VK nicht abdeckt (Wertverlust, einmaligen Höherstufungsbetrag) ?

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