Reparatur Entscheidungshilfe
Hallo Leute,
ich habe kurz vor Weihnachten ein Problem mit der Motroleuchte gehabt. Der Wagen hat nach starker Beschleunigung (Autobahnauffahrt) beim nächsten halt (Ampel nach der Autobahn) merklich geruckelt. Nachdem ich das Auto ausgemacht und wieder gestartet habe. War alles wieder wie gewohnt. Auch sonst bei ruhiger gemässigter Fahrweise keine Probleme.
Nun habe ich das Auto in eine freie Hamburger Werkstadt gebracht und bei der Probefahrt sagte mir einer der Mechaniker, dass ein Zylinder aussteigt, sobald man das Gaspedal durchdrückt. Sein Komentar dazu, dass ist ein Elektronikproblem und wird wohl keine grosse Sache sein.
Das war eine Woche vor Weihnachten. Heute habe ich in der Werkstadt angerufen und nach meinem Auto gefragt, da ich nun schon ne ganze Weile gewartet habe und kein Reparaturstatus oder irgendwas von der Werkstadt gehört habe.
Da sagt mir der leitende Mechaniker, dass bei diesem Motor ein Konstruktionsfehler vorliegt und dieses bei Mercedes bekannte Problem nur zu lösen ist, wenn der gesamte Zylinderkopf gewechselt wird. Inklusive Dichtungen und 10 Std. Arbeitszeit würde er 3.500 Euro Brutto ansetzen.
Was meint ihr dazu?
Gruß
H.
32 Antworten
Hi,
das iss auch klar. Lernt man in den ersten Rechts-Vorlesungen wie das läuft. Nur hat er beim Kauf nichts davon erzählt und das Gespräch mit der Motorleuchte bezog sich auf den Zeitpunkt nachdem der Kauf abgewickelt war. Vor dem Kauf hat er selbstverständlich nie Ärger mit dem Wagen gehabt. Wär ja noch schöner wenn man sich auf ein derartiges Geschäft einlassen würde, wenn ein derartiger Mangel bekannt gewesen wäre.
Gewährleistung ist ausgeschlossen. Einzig man kann nachweisen, dass der Fehler bekannt war und das dürfte schwer werden. Tja wie es aussieht hat er den dummen gefunden, der im die Schleuder abgekauft hat. Die Welt iss eben schlecht geworden. Ich kauf nur noch vom Händler mit Gewährleistung.
Hatte mir den Kauf schöngeredet, weil TÜV grad neu gemacht wurde, und der Dekra-Mann auch alles für in Ordnung befunden hat. Das dies nicht die sichere Seite iss muss ich jetzt schmerzhaft erfahren.
Naja zahl und sei fröhlich wie die Zocker sagen. Zu mehr will ich mich hier nicht hinreissen lassen. Wird wohl was dauern bis ich darüber weg bin. Die drohenden 3.500 Euro sind schliesslich ne Menge Geld.
Habe ich das richtig gelesen? Das Auto steht seit einer Woche vor Weihnachten in der Werkstatt??? Heute ist der 12.01.2012. Wenn das so ist, dann ist dies ein schöner Diskussionspunkt zu dem Thema: Freie Werkstatt oder MB! Siehe hier:
7 Jahre und noch Mercedes Assyst ??
VG Michael
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes V6
Habe ich das richtig gelesen? Das Auto steht seit einer Woche vor Weihnachten in der Werkstatt??? Heute ist der 12.01.2012. Wenn das so ist, dann ist dies ein schöner Diskussionspunkt zu dem Thema: Freie Werkstatt oder MB! Siehe hier:
7 Jahre und noch Mercedes Assyst ??VG Michael
Ich denke,das hat sicherlich auch mit der Unsicherheit (was soll ich jetzt machen) des TE zu tun.Eine vernünftige Werkstatt kann sicherlich den genauen Fehler lokalisieren und beheben (egal ob MB oder freie).Aber vor so einer hohen Summe scheut sich jeder und fragt erstmal herum,was es wirklich sein könnte.Ich denke auf Grund dessen kommt die lange Wartezeit zustande.
Aber dieses Problem sagt mir wieder,kaufe kein Auto von Privatpersonen.Wäre der Wagen vom Händler,muß er eine Garantie oder Rücknahme gewähren.Zumindest innerhalb dieses Zeitraumes von 4 Monaten.
Gruß Eisbaer0962
P.S. ...und noch ein frohes neues Jahr an alle
Zitat:
Original geschrieben von Himmelsurfer
Hi,
das iss auch klar. Lernt man in den ersten Rechts-Vorlesungen wie das läuft. Nur hat er beim Kauf nichts davon erzählt und das Gespräch mit der Motorleuchte bezog sich auf den Zeitpunkt nachdem der Kauf abgewickelt war. Vor dem Kauf hat er selbstverständlich nie Ärger mit dem Wagen gehabt. Wär ja noch schöner wenn man sich auf ein derartiges Geschäft einlassen
Uppsss.... Sorry. Hatte gerade nochmal nachgelesen, dass Du NACH dem Verkauf wegen der angegangenen Leuchte angerufen hast 🙁.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Eisbaer0962
Wäre der Wagen vom Händler,muß er eine Garantie oder Rücknahme gewähren.Zumindest innerhalb dieses Zeitraumes von 4 Monaten.Gruß Eisbaer0962
P.S. ...und noch ein frohes neues Jahr an alle
.
Hat dieser erstmal 6 Monate Sachmängelhaftung zu leisten,
dann folgt weitere 6 Monate die Beweislastumkehr.
Zitat:
Original geschrieben von Himmelsurfer
Ich kauf nur noch vom Händler mit Gewährleistung.Hatte mir den Kauf schöngeredet, weil TÜV grad neu gemacht wurde, und der Dekra-Mann auch alles für in Ordnung befunden hat. Das dies nicht die sichere Seite iss muss ich jetzt schmerzhaft erfahren.
Zumal man bei der Bewertung nur den aktuellen Zustand und nicht in die Zukunft sehen kann. Eine Hebebühnensichtung nebst kurzer Probefahrt kann halt keine 6 Monate Nutzung ersetzen, die über die Garantie abgesichert ist.
Wenn man dann noch berücksichtigt wie gering teilweise die Preisdifferenz zwischen Händler und Privat ausfällt.... dann lohnt das höhere Risiko beim Privatkauf nicht wirklich.
Bin ja auch in die Jahre bekommen und mache heute viele Dinge anders als noch in jungen Jahren... dazu auch noch vieles nicht mehr selbst 🙄 - einiges davon mittels Lehrgeld bezahlt, anders per Gesundheit... 😉
Also ich warte jetzt erstmal ab, was Mercedes selbst dazu sagt. Noch hat sich die erste Diagnose ja nicht bestätigt. Ich denke ein wenig Optimismus sollte man sich bewahren bevor die Dinge feststehen. Was die freie Werkstatt angeht, wird diese im Netz namentlich als Mercedes-erprobt empfohlen und auf dem Hof waren auch einige Taxen zu sehen. Ob für die Diagnose nun wirklich so viel Zeit ins Land ziehen musste, und wie man zu dieser Diagnose gekommen ist wäre interessant, bleibt aber unergründlich.
Gruß
H.
Zitat:
Original geschrieben von Himmelsurfer
Ob für die Diagnose nun wirklich so viel Zeit ins Land ziehen musste, und wie man zu dieser Diagnose gekommen ist wäre interessant, bleibt aber unergründlich.
Die Diagnose liegt doch vor:
Zitat:
Da sagt mir der leitende Mechaniker, dass bei diesem Motor ein Konstruktionsfehler vorliegt und dieses bei Mercedes bekannte Problem nur zu lösen ist, wenn der gesamte Zylinderkopf gewechselt wird. Inklusive Dichtungen und 10 Std. Arbeitszeit würde er 3.500 Euro Brutto ansetzen.
Somit wartet man noch darauf, das du diese Kosten verarbeitest, wobei eine gehörige Wartezeit häufig sehr hilfreich ist und wartet somit auf dein Ok.
Lass dir doch einfach die Aussage mit dem bekannten Konstruktionsfehler von MB bei deren Freundlichen bestätigen. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Polo I
Die Diagnose liegt doch vor:Zitat:
Original geschrieben von Himmelsurfer
Ob für die Diagnose nun wirklich so viel Zeit ins Land ziehen musste, und wie man zu dieser Diagnose gekommen ist wäre interessant, bleibt aber unergründlich.Zitat:
Da sagt mir der leitende Mechaniker, dass bei diesem Motor ein Konstruktionsfehler vorliegt und dieses bei Mercedes bekannte Problem nur zu lösen ist, wenn der gesamte Zylinderkopf gewechselt wird. Inklusive Dichtungen und 10 Std. Arbeitszeit würde er 3.500 Euro Brutto ansetzen.Somit wartet man noch darauf, das du diese Kosten verarbeitest, wobei eine gehörige Wartezeit häufig sehr hilfreich ist und wartet somit auf dein Ok.
Lass dir doch einfach die Aussage mit dem bekannten Konstruktionsfehler von MB bei deren Freundlichen bestätigen. 🙄
Dieser Fehler ist wohl bekannt. Doch nicht in jedem Fall muss gleich der kompl. Zylinderkopf getauscht werden. Dafür muss das Schadensbild schon etwas genauer untersucht werden.
Hmmm...
Nochmal...
vorher freie Werkstatt -> Diagnose
Nächste Woche -> Mercedes Werkstatt -> Neue Diagnose...
Alles Klar!
Zitat:
Original geschrieben von Himmelsurfer
Hmmm...Nochmal...
vorher freie Werkstatt -> Diagnose
Nächste Woche -> Mercedes Werkstatt -> Neue Diagnose...Alles Klar!
eben, so hätte ich es auch gemacht
Zitat:
Original geschrieben von Himmelsurfer
Hmmm...Nochmal...
vorher freie Werkstatt -> Diagnose
Nächste Woche -> Mercedes Werkstatt -> Neue Diagnose...Alles Klar!
..... nun ja, mit der Standzeit in der Werkstatt klang etwas verwirrend.
Schon an die Alternative einer überholten Motors gedacht und kostenseitig verglichen? Evtl. werden damit bald anstehende Verschleißreparaturen abgefangen, sofern es bei den 3500€ bleiben sollte. Nebenaggregate könnte man übernehmen oder sich als Reserve hinlegen...
... sind allerdings Vorstellungen von einem der keine Ahnung hat, aber gerne kalkuliert 😉
Zitat:
Original geschrieben von conny-r
.Zitat:
Original geschrieben von Eisbaer0962
Wäre der Wagen vom Händler,muß er eine Garantie oder Rücknahme gewähren.Zumindest innerhalb dieses Zeitraumes von 4 Monaten.Gruß Eisbaer0962
P.S. ...und noch ein frohes neues Jahr an alle
Hat dieser erstmal 6 Monate Sachmängelhaftung zu leisten,
dann folgt weitere 6 Monate die Beweislastumkehr.
Ihr schreibt beide Mist.
a) der Händler muss keinesfalls Garantie oder sofortige Rücknahme gewähren.
b) auch falsch. Bei Verkauf von Unternehmer an Verbraucher: 2 Jahre Gewährleistung, mit der Möglichkeit, diese im Vertrag auf ein Jahr zu verkürzen. Unabhängig von der Dauer der Gewährleistung: in den ersten 6 Monaten Beweislastumkehr in Bezug auf Vorhandensein des Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
Zitat:
Original geschrieben von conny-r
@lupin,was Du von Dir gibst ist Falsch
Ich hatte einen Fall. 😉
Nein, es ist richtig.
http://dejure.org/gesetze/BGB/475.html Lies bitte den Absatz 2, da ist die maximal mögliche Verkürzung der Gewährleistung eines Unternehmers geregelt.
http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html § 476 lies bitte komplett, da ist die Beweislastumkehr geregelt.