Reparatur Betrug
Hi,
ich hab ein Problem mit einer Werkstatt:
Habe mir vor 2 Wochen einen Roller bei Ebay gekauft (ja, ich weiss, das war ein Fehler und ich werde es nicht mehr machen). Der Roller hatte einige Mängel, aber war deswegen auch nicht so teuer. Ein Mechaniker, bei dem ich meine Bremse und ein paar andere Dinge reparieren lassen wollte, meinte, dass es sich nicht mehr lohnt, bei diesem Roller etwas zu reparieren, da der Motor demnächst den Geist aufgeben würde. Hab schon gedacht, den geb ich gleich wieder zurück, doch ich wollte mir zuvor noch eine Meinung einer anderen Werkstatt einholen.
Als ich bei der Werkstatt war, schilderte ich mein Problem und führte die Mängel auf. Ausgemacht war, dass zu allererst der Motor überprüft und sonst nichts repariert werden sollte. Das wurde auch schriftlich festgehalten. Leider liegt der Auftrag in der Werkstatt. Nach der Untersuchung des Motors sollte ich angerufen werden und man wollte mir das Ergebnis mitteilen, damit ich entscheiden kann, ob und was repariert werden sollte.
Der Mitarbeiter in der Werkstatt meinte, sie melden sich am Dienstag, also gestern. Da aber gestern kein Anruf bei mir einging rief ich heute bei der Werkstatt an.
Der Mitarbeiter meinte, dass dies und jenes repariert wurde. 😰
Ich dachte ich hätte mich verhört. Anscheinend wurde der Motor nicht überprüft sondern einfach mal Ersatzteile im Wert von 350€ verbaut.
Da das nicht ausgemacht war, bin ich nicht bereit auch nur das Geringste zu zahlen. Leider kann jetzt der Verkäufer des Rollers sagen, dass ich etwas verändert hätte und muss ihn deshalb nicht mehr zurücknehmen.
Kann ich irgendetwas machen? Die Werkstatt hat mich doch glatt betrogen. Natürlich könnten sie die Teile wieder ausbauen, aber den vorigen Zustand wird er ja nicht mehr erreichen und somit erlischt mein Rückgaberecht...
Hoffe, mir kann jemand helfen. Habe hier schon etwas im Internet zu einem ähnlichen Problem gefunden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/...4tzliche-Kfz-Reperatur__f40526.html
MfG Ulls.
P.S. Wen es interessiert: es ist ein Suzuki Katana AY 50.
18 Antworten
Eigentlich musst du die ungefragten Reparaturen nicht bezahlen...es ist nur die Frage wie das mit dem Beweisen ist.
Muss du beweisen, dass du ausdrücklich keine Reparaturen wolltest und das auch kund getan hast oder muss die Werkstatt beweisen, dass nichts dergleichen gesagt worden ist.
Generell ist hier jedoch die Rechtsberatung untersagt...einfach mal beim Anwalt anrufen, der gibt dir da schon Auskunft. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Wollschaaf
Generell ist hier jedoch die Rechtsberatung untersagt...einfach mal beim Anwalt anrufen, der gibt dir da schon Auskunft. 😉
Danke. Wusste das mit der Rechtsberatung nicht, bzw. hab nicht alle Regeln gelesen. Ich dachte das wäre das richtige Forum...
Was halt beim Anwalt immer das Problem ist: Man weiss nicht, ob sich die Investition wirklich lohnt. Am Ende zahl ich das Doppelte, nur wegen den Anwaltskosten. Darauf habe ich auch keine Lust.
MfG Ulls
---------
Edit:
Soll ich das alles hier jetzt löschen?
Anwälte werden nach dem Streitwert bezahlt - 350 Euronen sind da jetzt nicht soviel, da ist es eher fraglich, ob Du schnell einen findest, der überhaupt für Dich tätig wird.
Auf den 350 Euro plus dem, was der Roller gekostet hat, willst Du doch wohl nicht sitzen bleiben?
Gruß
Ralf
Ähm
ohne Unterschrift dürfen die nix machen. Drum wird normalerweise ein Vertrag vor Reperatur geschlossen. Liegt dieser vor und steht da "nur motor kontrolle" oder "weitere Reperaturen nur nach Absprache" musst du dafür nicht grade stehen. Hast du dagegen ein Blanko-Formular (diese Undinger gibt es immer öfters) unterzeichnet wirds schwer.
Gruß
Ähnliche Themen
Und noch was zu den Anwaltkosten:
Ne Beratung ist meist billig. Teurer wird hingegen ein Verfahren bzw. ein Auftrag.
Auch billig Anwälte (diverse ketten) sind voll ausgebildete Anwälte und meist nicht schlechter als die anderen.
Ich hoffe nur das du noch nicht gezahlt hast und wenn dann nur unter Vorbehalt! Denke ne Rechtsauskunft beim Anwalt wird da schon nicht so viel kosten! Aber wenn du darauf nicht sitzen bleiben willst musst du das wohl machen! Oder du versuchst den Preis zu drücken, wenn der Roller jetzt gut läuft wäre das ja vielleicht ok 🙂
Zitat:
Original geschrieben von jason808
Ich hoffe nur das du noch nicht gezahlt hast und wenn dann nur unter Vorbehalt!
Nein, ich habe noch nicht bezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von jason808
Oder du versuchst den Preis zu drücken, wenn der Roller jetzt gut läuft wäre das ja vielleicht ok 🙂
Das dachte ich auch, aber ich werde wohl von diesem Händler auf die Frage nach dem Motor keine wahrheitsgemäße Antwort mehr bekommen, denn er will ja schließlich Geld verdienen. Außerdem finde ich das Verhalten der Werkstatt komplett inakzeptabel und habe mir überlegt, dass sie einfach den Roller behalten und mir dafür den Kaufpreis erstatten sollen, da ja nur wegen dieser Werkstatt mein Rückgaberecht erloschen ist. Natürlich würde ich mir vor einem solchen Schritt juristische Hilfe besorgen. Aber wahrscheinlich wird das nicht möglich sein...
Danke schonmal an alle für eure Antworten. Hoffe, es können noch ein paar etwas zu diesem Thema beitragen.
MfG Ulls.
Wie sieht eigentlich der Wekrsvertrag aus?? Was wurde unterschrieben??
Zitat:
Original geschrieben von ydobon
Wie sieht eigentlich der Wekrsvertrag aus?? Was wurde unterschrieben??
Hab gestern nicht gesehen, dass Du auch geantwortet hast, deswegen erst jetzt meine Antwort.
Es war kein Blanko-Vertrag. Es wurde ausdrücklich daraufgeschrieben, dass erst der Motor überprüft, ein Kostenvoranschlag gemacht und wir informiert, bzw. gefragt werden sollten...
Und genau das wurde auch unterschrieben. Leider habe ich den Vertrag nicht, denn er liegt in der Werkstatt. Ich hoffe die fälschen da nichts.
Diese Werkstatt hat mir sogar noch einen Tag nach dem Anruf eine SMS geschickt, dass mein Fahrzeug jetzt "fertig" ist und abgeholt werden kann. Unverschämter geht es ja wirklich nicht mehr. Da hätten sie mir lieber mal früher eine SMS schicken sollen, aber das haben sie anscheinend völlig vergessen.
MfG Ulls.
Na dann sieht es schon anderst aus. Ohne Unterschrift oder Telefonvermerk ist das schwer.
Wenn auf dem Vertrag wirklich nur Motor steht und sonst nichts würde ich folgendermaßen vorgehen:
Teile nach Listenpreis zahlen (bis zu 10% Abzug zusätzlich müssten drin sein)
Dafür aber keine Arbeitszeit!!!!! (Andere Möglichkeit: Wiederherstellung des Ursprungszustand).
Achtung: Es handelt sich nicht um ein Kaufvertrag, da hättest du andere Pflichten. Und den Motorzustand schriftlich (mit Stempel und Unterschrift) geben lassen. Da es sich hierbei um ein Werksvertrag handelt müssen die für Falschangaben haften.
Dürfte so ein "billiger" funktionierender Roller werden
Zitat:
Original geschrieben von ydobon
(Andere Möglichkeit: Wiederherstellung des Ursprungszustand).
Ich denke, das werde ich fast machen müssen:
Wer garantiert mir, dass sie den Motor wirklich überprüft haben? Und dselbst das könnten die im Falle einer Verhandlung ja sehr weiträumig definieren, nach dem Motto "Überprüft und Mängel festgestellt" oder "Überprüft und Fahrtauglichkeit festgestellt"... Irgendetwas würden die schon finden, aber auf eine ehrliche Antwort brauche ich bei diesem Händler nicht mehr zu hoffen. Was natürlich am Besten wäre: Die Werkstatt gibt mir eine Garantie, dass der Motor noch mindestens 10 000 km läuft, ansonsten müssten sie ihn ersetzen. Das werden sie aber höchstwahrscheinlich nicht machen.
Was denkt ihr, kann ich von der Werkstatt Schadensersatz wegen meinem verfallenen Rückgaberecht fordern?
Zitat:
Original geschrieben von ydobon
Dürfte so ein "billiger" funktionierender Roller werden
Da befürchte ich leider das Gegenteil...
MfG Ulls.
Hallo,
in der Eile habe ich nicht den ganzen Fred gelesen. Aber RA werden nach dem RVG bezahlt (vorher BRAGO)
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanwaltsverg%C3%BCtungsgesetz
Gruß
Schwer,
ist es eine Vetragswerkstatt verfällt trotz Modifikation die Garantie, außer ausdrücklich darauf verwiesen nicht. Die Rückgabe weiß ich nicht.
Und mit dem Motor:
Untersuchungsprotokoll oder so anfordern, dass stelle die aus bin ich mir sicher.
Zitat:
Original geschrieben von ydobon
Schwer,
ist es eine Vetragswerkstatt verfällt trotz Modifikation die Garantie, außer ausdrücklich darauf verwiesen nicht. Die Rückgabe weiß ich nicht.
Und mit dem Motor:
Untersuchungsprotokoll oder so anfordern, dass stelle die aus bin ich mir sicher.
Ich habe den Roller ja von einer Privatperson gekauft und wenn sich jetzt herausgestellt hätte, dass etwas mit dem Motor nicht stimmt, hätte ich den Roller wieder zurückgegeben...
Bloß da die Werkstatt jetzt rumhantiert hat, kann ich den Roller nicht mehr zurückgeben, denn der Verkäufer sagt dann bestimmt: "Der Roller ist nicht mehr im Orginalzustand. Bei mir war er noch ok." Und da wird es schwer, das Gegenteil zu beweisen.
Mal eine Frage: Was hat das mit einer Vertragswerkstatt zu tun? Ist doch eigentlich egal, welche Werkstatt rumhantiert. Sie ist für meinen Schaden verantwortlich. Aber ich glaube es ist eine.
Untersuchungsprotokoll werde ich morgen auf jeden Fall mal holen. Mal schauen, ob sie mir auch noch meinen Roller zurückgeben... Haben die eigentlich das Recht den zu behalten?
MfG Ulls.