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Rennwagen mit Straßenzulassung

Themenstarteram 29. Mai 2005 um 7:15

Hallo,

gibt es für Rennwagen, welche man auf der Straße bewegen will, gesonderte TÜV-Vorgaben?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Rauchst du was? Nen 5 Jahre alten Thread wegen so'ner Scheisse rauszuholen... alter Schwede...

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am 21. Juni 2005 um 18:41

Aber wenn du jetzt mit einem fahrenden Sofa und englischer Zulassung hier rumkurvst, können das dir die Bullen stilllegen.

Abgesehen davon, warum sollte man einen alten DTM 190er nicht zulassen können.

Die haben doch alles drinnen was man braucht.

Das "Urmodell" ist ja auch zugelassen, das ist ja nix anderes, als wenn du den ein wenig tieferlässt usw.

der Motor ist ja derselbe, und da kannste zulassen was du willst, solang es abnahmefähig ist.

Musst halt damit klarkommen, dass das ganze bei den Steuern als 2.5Liter Benziner ohne Kat nicht sehr günstig kommt, ein H Kennzeichen wirst du auch nie bekommen (ausser Zeitgenössischer Umbau ... also die EVOS sind in 15 Jahren H's) und dann kommt halt noch dazu, dass das auch noch versichert werden muss.

am 21. Juni 2005 um 18:42

Den DTM Wagen mußte aber n bissl höherlegen um TÜV zubekommen

das problem dürfte eher sein dass der auf nem giterrohrrahmen aufbaut und daher fast garnix mit dem straßenfahrzeug zu tun hat...

aber am besten einfach mit dem tüv durchsprechen welche voraussetzungen für wagen der betreffenden homologationsklasse gelten um straßenzulassung zu bekommen.

am 21. Juni 2005 um 20:02

als ich mein praktikum bei hohenester gemacht hab, waren da auch schon einige böse rally-autos mit strassenzulassung unterwegs. und die wurden dann auch auf öffentlichen strassen getestet. dass das ALS nicht aus war hat man gehört... weiß nicht genau, wo man die zulassen kann, aber es geht. und wie schon geschrieben ist es ja teilweise auch vorschrift. jeder prüfer wird das aber wohl nicht können. btw: auch ein stw-audi bekam bei hohenester strassenzulassung als reaktion auf den streit mit dem dmsb über das start-verbot in der VLN.

das mit der mindestbodenfreiheit beim tüv kann ich so nicht ganz bestätigen. als ich mein fahrwerk eintragen ließ, kam ich fast nicht mehr aus dem bremsenprüfstand raus, weil ich mit querlenker und stabi auf der grubenabgrenzung aufsetzte. der prüfer meinte nur: raus müssen sie sowieso... also gas geben, kupplung vorsichtig kommen lassen und schau mer mal... hat dann auch funktioniert, wenn auch nur mit einigem kratzen.

am 22. Juni 2005 um 14:29

Hat scho alles seine richtigkeit mit der Tiefe:

Generell gilt glaub (so wars zumindets vor paar Jahren noch): man muss fahrzeugmittig ein hindernnis von 90cm breite udn 11cm Höhe ohne Kollision überfahren können.

So, da fragt sich jetzt jeder 2. Tieferlegungsfreak wie er denn da den Segen bekommen hat, Antwort: Sondergutachten udn Ausnahmeregelungen, damit man sein baby näher an den Asphalt bekommt...

nur die freiheit im radhaus muss gewahrt werden dass da beim überfahren eines hinternisses mit best. höhe nix schleift. lässt sich mit prograssiven federn oder einem einfedern ins radhaus durch aktive sturzänderung beim einfedern realisieren. schaut man aber den zunehmend schlechten straßenzustand an sollte man nicht einfach nur tief sondern sinnvolle fahrwerksoptimierung betreiben. was bringt ein um 5mm gesenkter schwerpunkt wenn man dafür ständig aufsitzt?

am 22. Juni 2005 um 17:15

Zitat:

Original geschrieben von Da_Maddy

Hat scho alles seine richtigkeit mit der Tiefe:

Generell gilt glaub (so wars zumindets vor paar Jahren noch): man muss fahrzeugmittig ein hindernnis von 90cm breite udn 11cm Höhe ohne Kollision überfahren können.

So, da fragt sich jetzt jeder 2. Tieferlegungsfreak wie er denn da den Segen bekommen hat, Antwort: Sondergutachten udn Ausnahmeregelungen, damit man sein baby näher an den Asphalt bekommt...

ich meine: nein.

es gibt keine vorschriften in sachen mindestbodenfreiheit. das mit 11cm ist in österreich.

ich krieg unter meine ölwanne gerade noch eine faust und abgenommen wurde das ganz normal mit teilegutachten.

aber auf normalen strassen hab ich auch keine probleme mit aufsetzten.

Zitat:

es gibt keine vorschriften in sachen mindestbodenfreiheit

ich meine: indirekt über die Fahrzeugbeleuchtung

Z.B. müssen die Blinker 50 cm über dem Boden sein. Also kann man nur bis zu dieser Höhe tieferlegen.

Gruss

Martin

am 24. Juni 2005 um 10:25

Die Blinker müssen schon in einer bestimmten Höhe sein, aber 50cm sind ein wenig hoch. Es gibt doch Autos, die Blinker in der Stoßstange haben. Und die sind unter 50cm.

Ich weiss, dass die Lichteinheiten eine bestimmte Höhe nicht unter, aber auch nicht überschreiten dürfen.

PS: Arbeite für einen Traktorenhersteller, bei dem die Blinker bei Fahrzeuge ausserhalb Deutschlands und Europa, wie z.B. USA, am Kabinendach angebracht sind. In Deutschland müssen wir manchmal extra Kotschützer an die Fahrzeuge anbringen, damit die Blinker ja tief genug sitzen!

Soweit ich das verstanden habe, gibt es verschiedene Zulassungsbestimmungen. Sportfahrzeuge (wahrscheinlich Porsche und dergleichen) haben z.B. andere.

Gruss

Martin

Zitat:

Original geschrieben von valium

Den DTM Wagen mußte aber n bissl höherlegen um TÜV zubekommen

Tatsächlich?

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