Rennradfahrer auf Bundesstraße

Ich wohne an einer vielbefahrenen, schmalen Bundesstraße mit viel Schwerlastverkehr. Fährt nun ein Radfahrer auf der Bundesstraße kommt es zum Rückstau, da bei Gegenverkehr keine Überholmöglichkeit gegeben ist. Kommt kurz kein Gegenverkehr versuchen nun möglichst viele PKW/LKW den Radfahrer zu überholen. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen, letztens sogar zu einem tödlichen. Direkt neben der Bundesstraße verläuft ein Radweg dessen Fahrbahndecke besser als die der Bundesstraße ist. Trotzdem fahren praktisch alle Rennradfahrer auf der Fahrbahn. Die meisten 45 km/h Roller dagegen (verbotenerweise) aus Selbstschutz auf dem Radweg.

Mein Frage: Warum machen die Rennradler das? Gibts denen das einen besonderen Adrenalin-Kick oder stecken da andere (mir vielleicht unbekannte Gründe) dahinter?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Proedigy86


habe eine Freundin, welche Rennrad fährt und sie meint sie könne den Ärger der Autofahrer verstehen, muss aber um ernsthaft trainieren zu können auf die Bundesstraße ausweichen. Auf dem Radweg würde sie besonders abends und am wochenende auf Fussgänger, Kinder, Skater, normale Radfahrer stoßen, was bedeuten würde, dass sie nicht ihr volle geschwindigkeit fahren könnte und ständig aus dem rhytmus käme.

wenn sie nicht zu zweit nebeneinander fahren oder in der mitte, soll es mir egal sein.

Mit einem beladenen 40t Lkw bedeutet dieses abbremsen und erst mal  hinterfahren bis eine geeignete Stelle zum überholen gefunden wurde.Was meinst du würde passieren wenn ich auch nicht aus dem Rhythmus kommen möchte und keine Rücksicht auf Radrennfahrer oder normale Fahrradfahrer nehmen kann, weil ich noch trainiere????

Mich ärgert dieses asoziale verhalten von Radfahrern dann wenn ein Radweg vorhanden ist, welcher aus Steuergeldern von PKW-Fahrern zur Sicherheit der Radfahrer extra gebaut wurde.

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Zitat:

Original geschrieben von supra_chef



Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


auf Seite 271 findest du eine lange Auflistung aus der VwV StVO mit fetten Markierungen.

Entspricht der Radweg in allen Punkten dieser Liste?

Vor allem der Vorfahrt, also an Kreuzungen weniger als 5 Meter von der Fahrbahn entfernt und keine Schilder die die Vorfahrt nehmen?

Spielt keine Rolle, wenn ein Radweg vorhanden ist, hat man denn zu gebrauchen, und nicht den Autofahrern das Leben schwer zu machen.

Mit den deutschen Gesetzen hast Du es wohl nicht so. 😕

Hierzulande ist das anders geregelt.

Gestern erlebt auf der Heimfahrt von der Arbeit. Rechts hinterm Gruenstreifen der Rad und Fussweg, soger erst vor 2 Wochen neu Asphaltiert. Auf der Strasse Mutti mit Damenrad und Einkaufstasche. Dahinter 7-8 PKW einschliesslich mich die nicht ueberholen konnten wegen Gegenverkehr. Als eine Luecke war zieht der Vordermann vorbei und nimmt die Einfahrt zur Tanke etwas weiter vorne. Steigt aus und zitiert die Dame auf den Radweg. Da gabs fix nen Anpfiff 😁 Da hat fast alles gehupt beim Ueberholen. Ziemlich fix Radelte sie weiter. Auf dem Radweg 😉

Zitat:

Original geschrieben von supra_chef



Zitat:

Original geschrieben von stef9580


Ja er muss es in Kauf nehmen, weil es einfach zu viele Idioten gibt, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten.

Ähmmm vielleicht gar nicht?😕

Weil es zuviele Idioten gibt die gekonnt an jedem Radweg etwas auszusetzen haben, damit sie vorsätzlich den Autoverkehr behindern können.

Nö - wenn der Radweg nicht benutzungspflichtig ist, ist er er es einfach nicht. Das sind hier die Verkehrsregeln. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von RH SH


Vielleicht solltet ihr Radfahrer eure egoistischen Thesen einmal überdenken. Aber dass ihr nicht einmal mitbekommt, dass ihr grob geschätzt ein halbes Forum gegen euch habt, spricht Bände.

... daß du

extrem

schlecht schätzt, das ist ja nichts Neues 😛🙄 😁

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Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von supra_chef


Spielt keine Rolle, wenn ein Radweg vorhanden ist, hat man denn zu gebrauchen, und nicht den Autofahrern das Leben schwer zu machen.

Mit den deutschen Gesetzen hast Du es wohl nicht so. 😕

Hierzulande ist das anders geregelt.

Der von allen geliebte Paragraph 1?!

Zitat:

Original geschrieben von supra_chef



Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


supra:
du kannst das sicher belegen mit §? 🙂
Und wir reden hier über die deutsche Rechtslage.
Einen Paragraphen brauche ich dazu nicht. Weder in D noch in CH.
Das nennt man gesunden Menschenverstand

Ach nee - blöd nur, dass die §§ - zumindest in D - das exakte Gegenteil besagen. Und solange ich § kenne, muss / kann ich mich hier daran halten.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Gestern erlebt auf der Heimfahrt von der Arbeit. Rechts hinterm Gruenstreifen der Rad und Fussweg, soger erst vor 2 Wochen neu Asphaltiert. Auf der Strasse Mutti mit Damenrad und Einkaufstasche. Dahinter 7-8 PKW einschliesslich mich die nicht ueberholen konnten wegen Gegenverkehr. Als eine Luecke war zieht der Vordermann vorbei und nimmt die Einfahrt zur Tanke etwas weiter vorne. Steigt aus und zitiert die Dame auf den Radweg. Da gabs fix nen Anpfiff 😁 Da hat fast alles gehupt beim Ueberholen. Ziemlich fix Radelte sie weiter. Auf dem Radweg 😉

Ich dachte nur Rennradfahrer sind hier die Buhmänner....

Von uns hat doch keiner gesagt, dass er den Radweg nicht benutzen würde.

Aber zur Argumentation ist es eben wichtig, dass man ihn nicht benutzen muss.
Von den anderen kommt ja immer wieder die Aussage, dass man ja den Radweg zu benutzen hat. Wenn man das nicht macht, wird er einfach gemaßregelt. Nur ist man meistens eben wie in dem Fall nicht verpflichtet darauf zu fahren. Also können die Gegner nicht mehr mit der Begründung daher kommen, der macht etwas falsch, also kann ich ihn belästigen. Rechtlich macht nämlich der Fahrradfahrer dann alles richtig.

Zitat:

Original geschrieben von twindance


Stattdessen wird darauf gepocht, dass es nicht ausdrücklich verboten ist, die Bundesstraße zu nutzen.

Ist es ja auch nicht.

Zitat:

Dabei hochgradig egoistisch in kauf zu nehmen, dass der eh schon grenzwertige Verkehrsfluss weiter verlangsamt wird,

In den meisten Fällen gibt es aber wohl einen Grund wieso er auf der Straße fährt. Denn ich sähe bei dem Radweg nicht, wieso man dort nicht fahren sollte. Von außen kann man dies aber nicht beurteilen

Zitat:

dass gefährliche Überholmanöver provoziert werden, dass am Ende der Fan-Schlange eventuell gefährliche Situationen entstehen, weil das Ende zwischen den ganzen Kurven für ein KFZ mit den erlaubten 100km/h erst sehr spät zu erkennen ist und Gefahrenbremsungen erfolgen müssen. Alles egal.......

Wenn man eine Gefahrenbremsung machen muss, weil in einer Kurve ein Auto mit 30km/h fährt, dann war man einfach viel zu schnell dran. Was würde dann passieren, wenn dort ein Baum liegt, der sich nicht noch etwas fortbewegt?

Zitat:

Sorry, wer sich nicht selber wie ein rücksichtsvoller Verkehrsteilnehmer verhält, darf die Rücksicht anderer nicht als selbstverständlich einklagen.

Ein Gesetzeskonformes Verhalten aber schon 😉

Zitat:

Original geschrieben von infuso


schade, dass man radfahrer nicht auf die ignoreliste setzen kann.

Das liegt daran, dass sie den Ignorefilter durch Fahrerlaubnis und Kraftfahrerfahrung umgehen koennen.

ähm mattalf, die Gefahren des innerörtlichen Radwegs

- wo schaut der einbiegende Kraftfahrzeugfahrer hin an Einmündungen? Auf die durchgehende Straße.
- wo schaut der abbiegende Kraftfahrzeugfahrer hin? - in die Straße in die er abbiegt.
- wo schaut der aus einem Grundstück einfahrende Kraftfahrzeugfahrer hin? Auf die Straße.

Auf den Radweg schaut keiner.

Seite 271 ist die Liste. Vor allem die Sichtlinien/beziehungen sind das Wichtigste.

Und nochmal vor allem innerorts - der Radweg ist nur aus den Augen. Er ist trotzdem da.
Er hat Vorfahrt und Vorrang (da dort nicht wie außerorts meist so abgesetzt oder mit Vorfahrt achten Schild).

Wer abbiegt über einen Radweg, das ist im Prinzip so als würde man aus einem linken Fahrstreifen über den rechten Fahrstreifen nach rechts abbiegen - da muß man aufpassen.

Und es bringt nix zu sagen "fahr halt nicht im toten Winkel".
Wenn das Kraftfahrzeug auf der Straße vorbeifährt und dann rechts abbiegt ist man automatisch drin.
Und nein, da muß nicht der Radfahrer aufpassen sondern der LKW oder PKW der abbiegt.

Wenn der Radfahrer in all diesen Fällen aber auf der Straße fährt - dann ist er nicht aus den Augen. Er ist eindeutig da.

Und die Gefahr von hinten (unabsichtlich) "auf die Hörner" genommen zu werden ist deutlich geringer als auf dem Radweg übersehen zu werden.

Ausführung zu Radwegproblemen Innerorts da von mattalf innerorts eingebracht. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk



Ich dachte nur Rennradfahrer sind hier die Buhmänner....

Es gurkt bei mir in der Gegend ziemlich alles auf der Strasse rum. Auch MTB da diese immer beliebter werden. Ueberwiegend sind es sicher die Rennradfahrer.

Ich hab da noch nen LINK

gut moeglich das der schon mal da war. Ich hab halt keine Lust alles zu lesen. Man sehe es mir nach. Sofern eines der im Link gezeigten Schilder steht, was meist der Fall ist, gibts eigendlich keine Frage. Dann ist der Radweg zu benutzen. Egal was fuer nen Rad. Ich weiss das es in jedem Bereich ausnahmen gibt. Man wird immer Leute ohne Hirn und gesunden Menschenverstand treffen. Und leider muss es bei machem erst weh tun. Ist wie mit kleinen Kindern und der Herdplatte 😉

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


ähm mattalf, die Gefahren des innerörtlichen Radwegs

- wo schaut der einbiegende Kraftfahrzeugfahrer hin an Einmündungen? Auf die durchgehende Straße.
- wo schaut der abbiegende Kraftfahrzeugfahrer hin? - in die Straße in die er abbiegt.
- wo schaut der aus einem Grundstück einfahrende Kraftfahrzeugfahrer hin? Auf die Straße.

Auf den Radweg schaut keiner.

Seite 271 ist die Liste. Vor allem die Sichtlinien/beziehungen sind das Wichtigste.

Und nochmal vor allem innerorts - der Radweg ist nur aus den Augen. Er ist trotzdem da.
Er hat Vorfahrt und Vorrang (da da nicht wie außerorts meist so abgesetzt oder mit Vorfahrt achten Schild).

Wer abbiegt über einen Radweg, das ist im Prinzip so als würde man aus einem linken Fahrstreifen über den rechten Fahrstreifen nach rechts abbiegen - da muß man aufpassen.

Und es bringt nix zu sagen "fahr halt nicht im toten Winkel".
Wenn das Kraftfahrzeug auf der Straße vorbeifährt und dann rechts abbiegt ist man automatisch drin.
Und nein, da muß nicht der Radfahrer aufpassen sondern der LKW oder PKW der abbiegt.

Wenn der Radfahrer in all diesen Fällen aber auf der Straße fährt - dann ist er nicht aus den Augen. Er ist eindeutig da.

Und die Gefahr von hinten (unabsichtlich) "auf die Hörner" genommen zu werden ist deutlich geringer als auf dem Radweg übersehen zu werden.

Ausführung zu Radwegproblemen Innerorts da von mattalf innerorts eingebracht. 😉

Aehmmmmm, was hab ich Falsch gemacht oder geschrieben? Soll ich jetzt als leidenschaftlicher MTB-Fahrer auch innerorts die Strasse statt den Radweg nutzen? Fuer mich liest sich das so

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Sofern eines der im Link gezeigten Schilder steht, was meist der Fall ist, gibts eigendlich keine Frage. Dann ist der Radweg zu benutzen.

Eben nicht! Siehe die Liste auf die schon einige verwiesen haben

Zitat:

Original geschrieben von stef9580



Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Sofern eines der im Link gezeigten Schilder steht, was meist der Fall ist, gibts eigendlich keine Frage. Dann ist der Radweg zu benutzen.
Eben nicht! Siehe die Liste auf die schon einige verwiesen haben

Mir ist eine Liste ziemlich Wurst. Ich muss mit meinem Fahrrad nicht auf der Strasse rumeiern wenn es eine andere moeglichkeit gibt. Wer es dennoch macht obwohl der Radweg in Ordung ist, ist in meinen Augen nicht Dicht! Man muss nicht noch extra den Verkehr behindern und im Weg rumeiern nur weil in irgendeinem Gesetz das Wort ,,Muss`` fehlt. Zaehlt Heut zu Tage Logik und selbstaendiges Denken nicht mehr?

sag mal mattalf, kannst du mir anhand dieser Zahlen mal ausrechnen wieviel ein rechter Radweg gefährlicher ist als die Fahrbahn (laut deinem Link, könnte aber sogar hinkommen) ?

aus deinem Link:

Zitat:

Alles in allem sind linksseitige Radwege viermal so gefährlich wie rechtsseitige solche, und zwölfmal gefährlicher als die Fahrbahn!

@stef:

grundsätzlich lösen die Schilder schon eine Benutzungspflicht aus.

Nach VwV StVO darf so aber (eigentlich) gar nicht beschildert werden in vielen Fällen.

Siehe Markierung in der Liste.

Siehe daher meine Ausführungen, daß nur jemand der bereits ein Tempolimit weggeklagt hat fordern darf, daß ein Radfahrer eine Benutzungspflicht wegklagt. Das ist nämlich relativ teuer...

wer noch nie ein Schild mißachtet hat werfe den 1. Stein (und damit ist jedes Schild gemeint...)

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