Rennradfahrer auf Bundesstraße

Ich wohne an einer vielbefahrenen, schmalen Bundesstraße mit viel Schwerlastverkehr. Fährt nun ein Radfahrer auf der Bundesstraße kommt es zum Rückstau, da bei Gegenverkehr keine Überholmöglichkeit gegeben ist. Kommt kurz kein Gegenverkehr versuchen nun möglichst viele PKW/LKW den Radfahrer zu überholen. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen, letztens sogar zu einem tödlichen. Direkt neben der Bundesstraße verläuft ein Radweg dessen Fahrbahndecke besser als die der Bundesstraße ist. Trotzdem fahren praktisch alle Rennradfahrer auf der Fahrbahn. Die meisten 45 km/h Roller dagegen (verbotenerweise) aus Selbstschutz auf dem Radweg.

Mein Frage: Warum machen die Rennradler das? Gibts denen das einen besonderen Adrenalin-Kick oder stecken da andere (mir vielleicht unbekannte Gründe) dahinter?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Proedigy86


habe eine Freundin, welche Rennrad fährt und sie meint sie könne den Ärger der Autofahrer verstehen, muss aber um ernsthaft trainieren zu können auf die Bundesstraße ausweichen. Auf dem Radweg würde sie besonders abends und am wochenende auf Fussgänger, Kinder, Skater, normale Radfahrer stoßen, was bedeuten würde, dass sie nicht ihr volle geschwindigkeit fahren könnte und ständig aus dem rhytmus käme.

wenn sie nicht zu zweit nebeneinander fahren oder in der mitte, soll es mir egal sein.

Mit einem beladenen 40t Lkw bedeutet dieses abbremsen und erst mal  hinterfahren bis eine geeignete Stelle zum überholen gefunden wurde.Was meinst du würde passieren wenn ich auch nicht aus dem Rhythmus kommen möchte und keine Rücksicht auf Radrennfahrer oder normale Fahrradfahrer nehmen kann, weil ich noch trainiere????

Mich ärgert dieses asoziale verhalten von Radfahrern dann wenn ein Radweg vorhanden ist, welcher aus Steuergeldern von PKW-Fahrern zur Sicherheit der Radfahrer extra gebaut wurde.

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Zitat:

Steht wo?

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§5 Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

Ok, war ja klar. Die StVO gilt ja für Radfahrer nicht 🙄

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Also ihr habt auch schon jeden Tag euer Erlebnis mit 2-Radlern.  Das passt immer  wie die Faust aufs Auge!! Hat hier schon jemals ein Radler gepostet, dass er gestern abend oder heute morgen von einem Autofahrer fast umgenietet worden ist? Geht hier ja gar nicht😁 - dazu müsste ich mich ja in einem Radler-Forum schlau machen😉

Wenn man den Radweg benutzt, dann braucht sich auch kein Radler darüber beschweren fast umgenietet worden zu sein.

Bis auf die Sache, dass der Fahrradfahrer, dass das mal wieder so ein Fahrradfahrer war, der wahrscheinlich alle Fahrradwege als unzumutbar hält, sehe ich daran nichts, was er falsch gemacht hat. Vor dem Abbiegen muss man immer darauf achten.

Und ja, den Fahrradfahrern ist rechts überholen erlaubt. Ist ja nicht so, dass wie manche Personen hier behaupten, die armen Fahrräder in allem benachteiligt sind. Wobei PKWs dürfen ja auch rechts überholen, in Ortschaften.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Ok, war ja klar. Die StVO gilt ja für Radfahrer nicht 🙄

"Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."

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Wo hat denn in dem besagten Fall jemand gewartet? Die Autos waren bereits im Abbiegevorgang. Anscheind war weder Platz, noch der Radfahrer mit besonderer Vorsicht unterwegs.

Wenn man auch nur ein wenig denken kann, dann sieht man ein Auto blinken und registriert " Ah der will wohl abbiegen" 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Steht wo?

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§5 Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

Ok, war ja klar. Die StVO gilt ja für Radfahrer nicht 🙄

Ein wenig Theoriestunden zur Auffrischung täten Ihnen ganz gut --> § 5 Abs. 8 StVO.

Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut


Den toten Winkel gibt es nur, wenn man den Schulterblick unterlässt --> Fahrschule, 2te Stunde.

dann hattest du wohl die falsche fahrschule. wen ich einen schulterblick mache beim rechts abbiegen und nix sehe und 5sec später rechts neben mir ein radler steht der a) das rechts überholverbot ignoriert, b) den rechten blinker ignoriert und c) den schönen radweg ignoriert dann is das meine schuld wen der MIR ins auto fährt? seltsame logik.

ach ja und desweiteren (aich @meik)...zum LINKS abbiegen ordnet man sich WO ein? handzeichen geben wird auch überbewertet. ich sehe hier 5 fehler des radlers und schuld is der autofahrer?

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Wenn man auch nur ein wenig denken kann, dann sieht man ein Auto blinken und registriert " Ah der will wohl abbiegen" 🙄

Blinken? Autofahrer? Hä? 😕

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Wenn man auch nur ein wenig denken kann, dann sieht man ein Auto blinken und registriert " Ah der will wohl abbiegen" 🙄
Blinken? Autofahrer? Hä? 😕

naja das blinkmuffelsyndrom gibts da hast du recht. aber ist es nicht verkehrt von einem autofahrer IMMER alles das zu verlangen was man selbst nicht bereit ist zu machen? das man aus der stvo nur seine rechte, aber nicht seine pflichten zitiert?

ich meine mir macht das im falle eines falles ja nix aus. ich lieg nicht mit nem loch im kopp unter 1,5 tonnen blech. meinen schaden zahlt meine vollkasko...

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut


Den toten Winkel gibt es nur, wenn man den Schulterblick unterlässt --> Fahrschule, 2te Stunde.
dann hattest du wohl die falsche fahrschule. wen ich einen schulterblick mache beim rechts abbiegen und nix sehe und 5sec später rechts neben mir ein radler steht der a) das rechts überholverbot ignoriert, b) den rechten blinker ignoriert und c) den schönen radweg ignoriert dann is das meine schuld wen der MIR ins auto fährt? seltsame logik.

ach ja und desweiteren (aich @meik)...zum LINKS abbiegen ordnet man sich WO ein? handzeichen geben wird auch überbewertet. ich sehe hier 5 fehler des radlers und schuld is der autofahrer?

Unterschreibe ich dir sofort. Man(ich) muss damit nicht rechnen und mein Problem ist es dann auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut


Den toten Winkel gibt es nur, wenn man den Schulterblick unterlässt --> Fahrschule, 2te Stunde.
dann hattest du wohl die falsche fahrschule. wen ich einen schulterblick mache beim rechts abbiegen und nix sehe und 5sec später rechts neben mir ein radler steht der a) das rechts überholverbot ignoriert, b) den rechten blinker ignoriert und c) den schönen radweg ignoriert dann is das meine schuld wen der MIR ins auto fährt? seltsame logik.

ach ja und desweiteren (aich @meik)...zum LINKS abbiegen ordnet man sich WO ein? handzeichen geben wird auch überbewertet. ich sehe hier 5 fehler des radlers und schuld is der autofahrer?

a) § 5 Abs. 8 StVO

b) rechter Blinker irrelevant --> a) --> (OLG Celle, Az. 1 Ss 56/90)

c) ggf. §2 Abs. 4 StVO

Ergänzung zu c): Es gibt einen ganzen Sack voller Gründe warum ein Radweg nicht benutzbar ist, nicht benutzt werden kann oder muss. Trifft keiner dieser Gründe zu, ist der Radfahrer mit 25% Mitverschulden dabei. (OLG Hamm, Az. 6 U 91/93)

Will heißen, 75% der Schuld geht an den PKW-Fahrer.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


wen ich einen schulterblick mache beim rechts abbiegen und nix sehe und 5sec später rechts neben mir ein radler steht der a) das rechts überholverbot ignoriert, b) den rechten blinker ignoriert und c) den schönen radweg ignoriert dann is das meine schuld wen der MIR ins auto fährt? seltsame logik.

Ein "rechts überholverbot"😁 gibt es innerhalb geschlossener Ortschaften nicht. Und wenn Du den Blinker setzt, dann bedeutet das nicht, daß Du dadurch automatisch Vorfahrt hast. Du darfst dann trotzdem nur fahren wenn frei ist...🙄

Aber mach Dir nix draus, wenn Du später mal Deinen Führerschein machst, dann wird man Dir diese einfachen Dinge schon noch eintrichtern. Bis dahin darf ich doch bitten, etwas Zurückhaltung zu üben - insbesondere dann, wenn Deine seltsamen Ansichten von keinerlei Sachkenntnis getrübt sind.

AVE!

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


wen ich einen schulterblick mache beim rechts abbiegen und nix sehe und 5sec später rechts neben mir ein radler steht der a) das rechts überholverbot ignoriert, b) den rechten blinker ignoriert und c) den schönen radweg ignoriert dann is das meine schuld wen der MIR ins auto fährt? seltsame logik.
Ein "rechts überholverbot"😁 gibt es innerhalb geschlossener Ortschaften nicht. Und wenn Du den Blinker setzt, dann bedeutet das nicht, daß Du dadurch automatisch Vorfahrt hast. Du darfst dann trotzdem nur fahren wenn frei ist...🙄

zum rechts überholen sollte platz sein. das man innerhalb geschlossener ortschaften rechts überholen kann/darf weiss ich selber. aber wen ich LINKS abbiegen will dann überhole ich erstmal RECHTS und beschwer mich dann?

Zitat:

Aber mach Dir nix draus, wenn Du später mal Deinen Führerschein machst, dann wird man Dir diese einfachen Dinge schon noch eintrichtern. Bis dahin darf ich doch bitten, etwas Zurückhaltung zu üben - insbesondere dann, wenn Deine seltsamen Ansichten von keinerlei Sachkenntnis getrübt sind.

aha auf gut deutsch der autofahrer hat kein recht rechts abzubiegen wen ein radfahrer von hinten auf der falschen spur, ohne handzeichen (den zuwas muss ein radfahrer den schon "blinken"?) links abbiegen will? das mit dem führerschein machen würd ich an deiner stelle nochmals überdenken.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


AVE!

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



aha auf gut deutsch der autofahrer hat kein recht rechts abzubiegen wen ein radfahrer von hinten auf der falschen spur, ohne handzeichen (den zuwas muss ein radfahrer den schon "blinken"?) links abbiegen will? das mit dem führerschein machen würd ich an deiner stelle nochmals überdenken.

Ist wohl der Wunsch der Radfahrer.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



das mit dem führerschein machen würd ich an deiner stelle nochmals überdenken.

Zum lenken von Streitwagen bedarf es einer Erlaubnis? Da besteht aber bei dem Kaiser erheblicher Nachschulungsbedarf wenn man seine Ausführungen zu Straßenverkehrsregeln hier so liest.....😁

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