Rennleitung wollte es genau wissen

Moin Leute,
wir kamen gestern Nacht in eine Polizeikontrolle der speziellen Art. (beliebte kontrollstelle in der nähe eines clubs)
Die Rennleitung wollte außer dem üblichen Papierkram noch wissen woher wir kommen und wohin wir fahren und das ziemlich genau. 😕
Drogentest, Alktest und Hütte auf den Kopf stellen inbegriffen.😠
Ist man gegenüber den Beamten verpflichtet Angaben über privates zu machen ??
Man muß doch den Waldgeistern nicht Brühwarm servieren was man in der Freizeit privates macht bzw. woher man kommt und wohin man geht. Hat jemand rechtlich Ahnung diesbezüglich ???

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Moin!

Manche Leute scheinen Spass daran zu haben, mit der Polizei endlos zu diskutieren und die Beamten spüren zu lassen, welch kleine Würstchen sie doch im Vergleich zu einem selbst sind.
Dass dies dann zu einer entsprechenden Reaktion seitens der Polizeibeamten führt, ist auch klar.

Selbst wenn sich so ein kleiner Schnauzbart neben mir aufbaut, in mit Dialekt durchsetztem Beamtendeutsch sein Sprüchlein aufsagt und mich noch belehrt "wissen Sie, weshalb wir Sie angehalten haben?", kann ich doch höflich bleiben.
Ich antworte dann mit "Nein." oder mit "Nein. Vielleicht wollten sie mich auf einen Kaffee einladen?" (bei jungen Damen ohne Schnauzbart), reiche meine Papiere heraus und fertig.

Dauert die Sache länger, z.B. weil sie das Auto inspizieren möchten, überreiche ich den Schlüssel, wünsche viel Erfolg und rauche eine oder führe ein Telefonat. Arbeit habe ich immer genug.
Wo ist das Problem?
Vielleicht ziehen sie durch eine solche Kontrolle mal wieder einen schwachsinnigen Nazi, dementen Opi oder besoffenen Spinner aus dem Verkehr. Kann mir nur recht sein.

Man muss nicht immer herumrechten und Paragraphen reiten. Das können die Cops im Zweifel vielleicht sogar besser.
Dass man nicht jede unsinnige Frage eines Verkehrspolizisten beantwortet, ist auch klar. Wichtig ist, dass man sich einfach höflich verhält. Gegenüber Polizisten und auch allen anderen Mitmenschen. Das würde unserer Gesellschaft insgesamt ganz gut tun.

Gruß,
M.

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Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Warum so ein Thread, wenn man nichts zu verbergen hat 😕

Dadurch wird MT am Leben erhalten. 😁

Verbandkasten: Die Materialen altern, werden brüchig und die Pflaster kleben nicht mehr. Außerdem kann man mit nicht mehr sterilem Material einen Verletzten infizieren.

Kontrollen: Pauschal kann man nicht sagen, dass Fahrzeuge nicht durchsucht werden dürfen. Vielleicht nicht im Rahmen allgemeiner Kontrollen, aber nicht selten gibt es auch Fahndungen, z.B. nach Bankraub, Einbruch, Tankstellenüberfall, Unfallflucht, Anzeigen usw. In solchen Fällen dürfen selbstverständlich Fahrzeuge durchsucht werden. Als Betroffener kann man vor Ort u.U. nicht abschätzen, was der Anlass ist.

Fragen: Aussagen braucht man nicht zu machen und dieser Umstand darf gerichtlich nicht verwendet werden. Allerdings kann man sich so auch verdächtig machen und die Kontrolle in die Länge ziehen. Wenn man es eilig hat, erzählt man besser irgendeine unverfängliche Geschichte. Wenn man Zeit für Prinzipien hat, kann man natürlich auf sein Recht bestehen.

Generell: Worin liegt der Sinn, der Polizei die Arbeit schwer zu machen? Hier regt man sich über Kontrollen auf, aber wenn die eigene Karre geklaut oder beschädigt worden ist, soll die doofe Polizei den Übeltäter finden, bitte schön.

Zitat:

Original geschrieben von kleinermars


Worin liegt der Sinn, der Polizei die Arbeit schwer zu machen?

Ich kenne dafür eigentlich nur einen (halbwegs nachvollziehbaren) Grund: Langeweile

Zitat:

Original geschrieben von kleinermars


Verbandkasten: Die Materialen altern, werden brüchig und die Pflaster kleben nicht mehr. Außerdem kann man mit nicht mehr sterilem Material einen Verletzten infizieren.

nochmals...was glaubst du wie steril das material ist wen ein normalo bürger damit jemanden verbindet...das ding fällt 3 mal in den dreck, wird zig mal ohne handschuhe angefasst...

@harzi
du schreist doch immer von wegen "freizeit"...wen du jedelich alk kontrolle verweigerst und dann immer aufs revier geschleppt wirdst, dort ne stunde auf den polizei doc wartest der dann natürlich total motiviert anreist (weil er schon seit 3 stunden im bett liegt und jetzt raus muss) dann hast du a) einen durchstochenen arm und b) jede menge deiner kostbaren freizeit vertrödelt. macht also keinen sinn deine vorgehensweise.

btw gibts den irgendwas was auch nur infernt mit autos und gesetzen/regeln zu tun hat was dir zusagt?

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Zitat:

Original geschrieben von FabJo



Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Warum so ein Thread, wenn man nichts zu verbergen hat 😕
Dadurch wird MT am Leben erhalten. 😁

😁

Eigentlich sollte MT, aber eher durch die Technikforen am Leben gehalten werden.

Hier im Verkehr & Sicherheitsforum ist man doch nur, um seine Langeweile zu überbrücken! 😁

Moin!

Natürlich gibt es auch Kontrollen aus nicht nachvollziehbaren Gründen.
Und?
Je höflicher man bleibt, desto schneller ist es vorbei. Erschiessen kann man sie nicht, also muss man mit ihnen leben.
Und nicht vergessen: manche Polizisten halten wirklich den Kopf für uns hin.
Auch wenn insbesondere die bayerische Verkehrspolizei hier weitgehend ausgenommen werden kann, wird sie in die Vorschußlorbeeren inkludiert...

M.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA



Zitat:

Original geschrieben von voxus


Drogentest, Alktest und Hütte auf den Kopf stellen inbegriffen.😠
Was haben die Beamten zu den 'Dringenden Verdachtsmomenten' gesagt? Hast Du Dir die richterliche Vollmacht geben lassen, bevor die Deinen Wagen auf den Kopf gestellt haben? Denn dazu brauchen die einen Durchsuchungsbefehl. Eine Durchsuchung durch "Gefahr in Verzug" ist höchst richterlich schon gekippt worden. Auch wenn man sich unkooperativ zeigt, so ist dies kein Verdachtsmoment.

Die Polizeibeamten wissen schon, das sie nicht alles dürfen, treffen bei ihren Kontrollen aber meistens auf unwissende Bürger... die das alles über sich ergehen lassen, weil sie idR auch nichts zu verbergen haben.

Ganz normale Kontrolle nach 36(5)...alles super. Alkotest anbieten völlig normal. Liegen Verdachtsmomente vor, dass Alkohol konsumiert wurde, so kann auch eine BE angeordnet und durchgeführt werden. Hier wurde ja nur ein freiwilliger Alkotest gemacht also alles normal.

Fragen wo man hin will etc müssen nicht beantwortet werden..das kann zur Auflockerung der Atmosphäre dienen, aber sonst muss auf sowas nicht geantwortet werden.

Durchsuchung des Fahrzeuges kann hier nicht beurteilt werden, da zu wenig Informationen vorliegen.

Und voxus es tut mir leid, aber das was du sagst ist Quatsch. Eine repressive Durchsuchung bedarf einer richterlichen Anordnung und einem Tatverdacht. Bei einer präventiven Durchsuchung bedarf es Tatsachen die die Annahmen rechtfertigen dass eine Person Sachen mit sich führt die sichergestellt werden dürfen, oder wenn sie in der unmittelbaren Nähe der Disco (wenn es als verrufener Ort deklariert wurde) angetroffen wird. Wenn das zutrifft darfst du darüber hinaus nicht nur die Person, sondern auch seien Sachen durchsuchen.

Man kann jetzt hier Tausend Sachen reininterpretieren, aber es war in meinen Augen eine präventive Durchsuchung und die dürfen die Beamten durchführen wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Warum so ein Thread, wenn man nichts zu verbergen hat 😕

Weil es nervig ist?

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI


Ich würde nie bei einer Kontrolle kooperieren. Eigentlich müsste so ein Polizist einen vorher über seine Rechte aufklären, dass sich niemand selbst beschuldigen muss usw. Die stellen üblicherweise offensichtlich antrainierte Fangfragen um irgendetwas gegen einen in der Hand zu haben. Ich bin bisher noch immer gefragt worden, ob die Adresse in den Papieren noch die aktuelle wäre. Wenn nicht: Meldegesetzvertoß. Drogen/Alktest: bei mir nur mit richterlicher Anordnung.
Und wenn ich sowas lese, kriege 1. einen Riesenhals und werde 2. erst recht nicht kooperieren: http://www.swp.de/.../...rogenfahnder-wird-geprueft;art1168893,1119794

Du weißt dass eine Blutentnahme mit Zwang durchgesetzt werden darf, oder? Und das völlig rechtmäßig. Wenn du auf Keilerei stehst, dann würde ich mich da quer stellen...Capsaicin im Auge ist toll 🙂 Liegt z.B. der Verdacht des Nachtrunks vor, so kann damit Gefahr in Verzug begründet werden, oder wenn zu Nachtzeit kein Bereitschaftsrichter zu erreichen ist. Ich würde mich da an deiner Stelle nicht so weit aus dem Fenster lehnen.

Bei einer normalen Kontrolle nach 36(5) bedarf es keiner Belehrung, weil du nur auf Fahrtüchtigkeit kontrolliert wirst. Sobald aber irgendwas entdeckt wird muss natürlich eine Belehrung erfolgen. Alles andere wäre rechtswidrig. Und Fangfragen werden nicht gestellt, da wird den §136a StPO haben.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Ich kenne dafür eigentlich nur einen (halbwegs nachvollziehbaren) Grund: Langeweile

Da hast du Recht, die Polizei sollte sich um sinnvolle DInge kümmern.

Zitat:

Du weißt dass eine Blutentnahme mit Zwang durchgesetzt werden darf, oder?

Aber das haben die Polizisten nicht zu bestimmen 😉

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi



Zitat:

Original geschrieben von bigLBA


Was haben die Beamten zu den 'Dringenden Verdachtsmomenten' gesagt? Hast Du Dir die richterliche Vollmacht geben lassen, bevor die Deinen Wagen auf den Kopf gestellt haben? Denn dazu brauchen die einen Durchsuchungsbefehl. Eine Durchsuchung durch "Gefahr in Verzug" ist höchst richterlich schon gekippt worden. Auch wenn man sich unkooperativ zeigt, so ist dies kein Verdachtsmoment.

Die Polizeibeamten wissen schon, das sie nicht alles dürfen, treffen bei ihren Kontrollen aber meistens auf unwissende Bürger... die das alles über sich ergehen lassen, weil sie idR auch nichts zu verbergen haben.

Ganz normale Kontrolle nach 36(5)...alles super. Alkotest anbieten völlig normal. Liegen Verdachtsmomente vor, dass Alkohol konsumiert wurde, so kann auch eine BE angeordnet und durchgeführt werden. Hier wurde ja nur ein freiwilliger Alkotest gemacht also alles normal.
Fragen wo man hin will etc müssen nicht beantwortet werden..das kann zur Auflockerung der Atmosphäre dienen, aber sonst muss auf sowas nicht geantwortet werden.
Durchsuchung des Fahrzeuges kann hier nicht beurteilt werden, da zu wenig Informationen vorliegen.
Und voxus es tut mir leid, aber das was du sagst ist Quatsch. Eine repressive Durchsuchung bedarf einer richterlichen Anordnung und einem Tatverdacht. Bei einer präventiven Durchsuchung bedarf es Tatsachen die die Annahmen rechtfertigen dass eine Person Sachen mit sich führt die sichergestellt werden dürfen, oder wenn sie in der unmittelbaren Nähe der Disco (wenn es als verrufener Ort deklariert wurde) angetroffen wird. Wenn das zutrifft darfst du darüber hinaus nicht nur die Person, sondern auch seien Sachen durchsuchen.
Man kann jetzt hier Tausend Sachen reininterpretieren, aber es war in meinen Augen eine präventive Durchsuchung und die dürfen die Beamten durchführen wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Endlich mal ein sachlicher und fundierter Beitrag. Danke dafür. Aber ich glaube fast, dass einige User solche Beiträge einfach nicht lesen wollen, weil dann jegliche Grundlage ihrer eigenen Postings zunichte gemacht wird.

Gruß Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Ich kenne dafür eigentlich nur einen (halbwegs nachvollziehbaren) Grund: Langeweile
Da hast du Recht, die Polizei sollte sich um sinnvolle DInge kümmern.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Du weißt dass eine Blutentnahme mit Zwang durchgesetzt werden darf, oder?

Aber das haben die Polizisten nicht zu bestimmen 😉

Doch, wenn Gefahr im Verzug begründet wird, dann ist das nicht unter Richtervorbehalt. Du hast Recht dass die Zwangsanwendung unter eben diesem Vorbehalt steht. Wird aber Gefahr im Verzug begründet so bedarf es dieser eben nicht und diese Begründung muss eben in dem Bericht vermerkt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Da hast du Recht, die Polizei sollte sich um sinnvolle DInge kümmern.

naja zuminderst hier im süden haben wir alle kinderficker schon eingeknastet, schwerverbrecher in den osten abgeschoben, vergewaltiger weggesperrt und es is eben alles wunderbar. somit hat man zeit für solche sachen.

@hardcoreaudi

Zitat:

Und Fangfragen werden nicht gestellt, da wird den §136a StPO haben.

da bin ich anderer meinung....wen man dich mit 200 von der autobahn bittet weil da eben 80 ist und die frage kommt "wissen sie warum wir sie angehalten haben" und man diese mit "ja klaro...weil ich gerne n flotten stiefel fahre" beantwortet.....ich lasse jetzt mal meine phantasie spielen: das wäre ja VORSÄTZLICH oder nicht? 😉

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Da hast du Recht, die Polizei sollte sich um sinnvolle DInge kümmern.

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Aber das haben die Polizisten nicht zu bestimmen 😉

Doch, wenn Gefahr im Verzug begründet wird, dann ist das nicht unter Richtervorbehalt. Du hast Recht dass die Zwangsanwendung unter eben diesem Vorbehalt steht. Wird aber Gefahr im Verzug begründet so bedarf es dieser eben nicht und diese Begründung muss eben in dem Bericht vermerkt werden.

Richtig. Und Gefahr im Verzug ist zu begründen, wenn nachts kein Richter greifbar ist und wenn man bis zum nächsten Morgen warten würde, wäre der Klient wieder nüchtern. Der Sinn der Maßnahme wäre also durch den Zeitverzug "in Gefahr" Und aus diesem Grund wird die Blutprobe dann zur Not auch mit Zwang durchgeführt.

Gruß Andreas

ich sehe das problem auch anderweitig....der deutsche ansich sucht ja immer die schuld woanders. was passiert also wen man nun angedudelt autofährt, die blasekontrolle verweigert, weiterfahren DARF (also nur mit dem finger "dudududu" zu höhren bekommt) und DANN einen unfall baut bei dem dann die versicherung nicht bezahlt. naaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa wer weiss was rauskommt? genau es ist NATÜRLICH die polizei schuld. den DIE ham einen ja weiterfahren lassen.

im übrigen sehe ICH zuminderst kein problem mal 20sec in n röhrchen zu blasen. oder verstösst das auch gegen die verfassung oder gegen die privatsphäre?

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