Reißverschluss-Prinzip gilt nicht an Autobahn-Auffahrten
Kölner Richter haben es klar gestellt: Bei Auffahren auf die Autobahn wird eingefädelt, und nicht nach dem Reißverschlussprinzip eingeschert. Der Unterschied: Der Verkehr auf der Autobahn hat immer Vorfahrt.
Jeden Tag etwas Neues. Und ich dachte immer: den Leuten , die auffahren muß Platz gemacht werden - sei es durch Bremsen oder Ausweichen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
107 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Ricky2000
Das gibt´s hier z.T. auch - mit dem Erfolg, dass 80% der Auffahrenden wie früher nach 50m panisch nach links (auf die Mitte) wechseln und dort bleiben 🙄.
Ja, vom Rechtsfahrgebot haben fast alle nicht gehört...
Daher wäre es schon nicht verkehrt, wenn man alle 2-3 Jahre mal intensiv Theorie pauken (lassen) würde und mal die Regeln in die Köppe der Autofahrer zu hämmern, insbesondere 'Was ist Nötigung/Gefährdung' und was man tunlichst nicht machen möchte...
Aber einige riskieren lieber 'ne fahrlässige Tötung bzw Gefährdung statt mal auf die bremse zu latschen...
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Reißverschluss-Prinzip gilt nicht beim Auffahren auf die Auto
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Das hätten wir damals von der DDR mit übernehmen sollen, die hatten nicht nur den grünen Pfeil, bei denen war es auch verboten, andere durch Spurwechsel reinzulassen, da es nicht selten zu schweren UNfällen führte...
Nun, verboten ist IMHO übertrieben - aber wie bei jedem Spurwechsel dabei den rückwärtigen Verkehr beachten!
MfG, HeRo
P.S: Reißverschlussverfahren beim Auffahren auf die Autobahn - das ist wie rechts-vor-links, wenn ich aus der Garage rausfahre - absoluter Blödsinn.
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Ja, vom Rechtsfahrgebot haben fast alle nicht gehört...
Daher wäre es schon nicht verkehrt, wenn man alle 2-3 Jahre mal intensiv Theorie pauken (lassen) würde und mal die Regeln in die Köppe der Autofahrer zu hämmern, insbesondere 'Was ist Nötigung/Gefährdung' und was man tunlichst nicht machen möchte...
Aber einige riskieren lieber 'ne fahrlässige Tötung bzw Gefährdung statt mal auf die bremse zu latschen...
Was bringt das bitte?? Außer Kohle für die Fahrschulen.
Die theoretischen Regeln sollten allen bekannt sein, sie werden nur ignoriert. Und ich bin davon überzeugt das 90% das theoretische Nachpauken richtung AB verlassen um munter mit 105 die Mittelspur zu nutzen obwohl rechts ales frei ist.
Zitat:
Original geschrieben von Ricky2000
Das gibt´s hier z.T. auch - mit dem Erfolg, dass 80% der Auffahrenden wie früher nach 50m panisch nach links (auf die Mitte) wechseln und dort bleiben 🙄.
Wenn man das erste mal da drauf fährt, ist das auch blöd. Als das neu war wollt ich auch gleich links rüber. Es ist einfach die Gewohnheit einer normalen Auffahrt.
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Re: Re: Reißverschluss-Prinzip gilt nicht beim Auffahren auf die Autobahn
Zitat:
Original geschrieben von Corsa_B_driver
....
Notfalls auf dem Standstreifen weiterfahren....
wie der name schon sagt: STANDstreifen.
wenn man sich nicht einfädeln kann, weil der fließende verkehr vorrang hat, muss man auf dem beschleunigungsstreifen stehenbleiben und warten, bis sich eine lücke auftut.
auf dem standseifen fahren (auch wenn es nur kurz ist) ist imho eine ganz heikle sache. vor ein paar wochen hat das jm. auf der A40 kurz vom Kreuz Kaiserberg gemacht und ist neben einem LKW hergefahren. dann war wegen brückenarbeiten die rechte fahrspur sowie der standstreufen gesperrt, so dass er keine chance mehr hatte ganz rüer auf die linke spur zu kommen. er musste dann auf der rechten sur anhalten und sich dann aus dem stand mit minimalem anlauf in den verkehr einfädeln. da er man nächsttag nicht mehr dort stad, gehe ich davon aus, dass er es auch geschafft hat. aber in dem auto will ich nicht gesessen haben!
gruß
andy
Re: Re: Re: Reißverschluss-Prinzip gilt nicht beim Auffahren auf die Autobahn
Zitat:
Original geschrieben von hirsetier
Diese Auffahrten werden meist noch aus einer Zeit stammen, als 45 PS für ein Auto total normal waren.
Z.B. Anschlußstelle Bad Reichenhall an der A8 Salzburg-München. Hier ist der Beschleinigungsstreifen zwar ned ganz so kurz, man kann aber durch die Fahrzeuge von der Rastanlage kommend in der Sicht behindert werden.
Und das Ende des Streifens ist die Leitplanke, da kein Standstreifen vorhanden.
Prikärer noch ist die Situation an der nächsten Auffahrt in Anger. Dies ist halt nur eine Behelfsanschlußstelle und hier haben die Brems/Beschleinigunsstreifen vielleicht Bundesstraßenniveau.
Diese Anschlußstellen stammen aus einer Zeit, als auf der Autobahn alle paar Minuten mal ein Auto kam. (Und insbesondere keine Lkws auf der Autobahn fuhren.)
Allerdings ist es unverständlich, warum einige dieser AS heute noch diesen Standard haben. O.k. Anger ist nur "halboffiziell" --- aber auch ganz offizielle AS (an der Salzburger Autobahn m.W. Frasdorf und Achenmühle) sind noch völlig ohne Beschleunigungsstreifen.
Hallo,
zum Thema Reissverschluss gibt es auch hier einen Thread...😁
http://www.motor-talk.de/t956745/f23/s/thread.html
Grüße Andy
Re: Re: Re: Reißverschluss-Prinzip gilt nicht beim Auffahren auf die Autobahn
Zitat:
Original geschrieben von andy_112
wie der name schon sagt: STANDstreifen.
Auch wenn jeder es sagt: Einen "Standstreifen" gibt es offiziell ebensowenig wie einen "Pannenstreifen" --- "Seitenstreifen" ist die korrekte Bezeichnung.
Auf Autobahnen und ähnlichen Straßen darf dieser in der Tat nicht zum Fahren benutzt werden (außer, wenn er ausdrücklich freigegeben wurde) --- auf Straßen ohne bauliche Mitteltrennung dagegen schon, um nachfolgenden schnelleren Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen. (Dort ist dann vom "Mehrzweckstreifen" die Rede, was freilich auch wieder inoffiziell ist.)
Zitat:
wenn man sich nicht einfädeln kann, weil der fließende verkehr vorrang hat, muss man auf dem beschleunigungsstreifen stehenbleiben und warten, bis sich eine lücke auftut.
So ist es offiziell geregelt, diese Regelung wird aber allgemein als falsch und gefährlich angesehen.
Wenn man bis zum Ende des Beschleunigungsstreifens noch nicht einfädeln konnte, dann sollte man daher auf dem Seitenstreifen weiterfahren, bis man einfädeln kann --- dies wird auch von der Polizei toleriert.
Ein Restrisko bleibt dabei, wie du ja beschrieben hast.
Ehrlich gesagt versteh ich gar nicht, wie man in der Sache überhaupt vor Gericht klagen kann.
Am Begin einer jeden Autobahnauffahrt steht ein lustiges kleines dreieckiges Schild mit der Spitze nach unten, weiß mit rotem Rand, und das sollte die Sache doch von vornherein und absolut endgültig klären.
Es gibt hier eigentlich gar keinen Diskussionsbedarf.
Re: Re: Re: Reißverschluss-Prinzip gilt nicht beim Auffahren auf die Autobahn
Zitat:
Original geschrieben von andy_112
wie der name schon sagt: STANDstreifen.
wenn man sich nicht einfädeln kann, weil der fließende verkehr vorrang hat, muss man auf dem beschleunigungsstreifen stehenbleiben und warten, bis sich eine lücke auftut.
Rechtlich hast du schon recht.
Aber lieber auf dem Standstreifen weiterfahren als mit 45 PS aus dem Stand beschleunigen.
Das ist ungefährlicher.
Weil 45 PS = ca. 20 Sek bis 100 (und da quälst du dein Auto schon,bzw. schneller geht es nicht).
Und ein Lkw legt bei 80 in ca. 20 Sek gute 400-450 Meter zurück.
Re: Re: Re: Reißverschluss-Prinzip gilt nicht beim Auffahren auf die Autobahn
Zitat:
Original geschrieben von andy_112
wie der name schon sagt: STANDstreifen.
wenn man sich nicht einfädeln kann, weil der fließende verkehr vorrang hat, muss man auf dem beschleunigungsstreifen stehenbleiben und warten, bis sich eine lücke auftut.
Tut mir leid, aber das halte ich für völlig unverantwortlich. Die Regelung mit dem Anhalten gibt es meiner Meinung nur, weil man sonst dauernd Leute auf dem Standstreifen hätte, die sich wieder sonstwas auf eine Regelung reimen und weil es eben nicht überall Standstreifen gibt. Dass man auf den meisten Autobahnen zur Hauptverkehrszeit nicht auf eine angemessene Geschwindigkeit kommt, bevor der Hintermann eine Vollbremsung hinlegen muss, ist hoffentlich jedem klar. Man stelle sich nur mal vor, jemand fährt mit 140 auf der rechten Spur bei dichtem Verkehr und man fährt aus dem Stand direkt auf die Fahrbahn, weil man den rückwärtigen Verkehr in der Entfernung noch garnicht sieht bzw. dessen Geschwindigkeit nicht einschätzen kann.
Kannst dir ja gern mal die 0-80, 0-100, 0-140 Werte deines Autos angucken. Und die erreichst du nur mit Übung und je nach Wetter und Antriebskonzept durchaus mit Traktionsproblemen.
Ich kann eigentlich nur an alle Autofahrer apellieren: Nutzt den Beschleunigungsstreifen aus, fahrt, wenn nötig auch im 2. oder 3. Gang und nutzt die Drehzahlbandbreite je nach Motortemperatur aus. Selbst mit einem 50 PS Wagen schafft man es bei den meisten Beschleunigungsstreifen locker auf 90 km/h. Wenn sich alle daran halten würden, anstatt im 5. Gang mit 60,5 km/h auf die Autobahn zu ziehen, gäbe es weniger Unfälle und garnicht erst solche Diskussionen.
@razor23:
Da kann ich dir nur zustimmen.
1) Anhalten auf dem Beschleunigungsstreifen ist lebensmüde. Ich stand mal auf ner verkürzten Auffahrt, weil ich nicht draufkam und am Ende anhalten musste. Da guckste aber blöd... 😁
2) Die Beschleunigung macht es aus! Ich verstehe wirklich die Leute nicht, die so mit 50 die Auffahrt hochfahren, dann auf dem Beschleunigungsstreifen auf 70 Beschleunigen und nen LKW mit 80 ausbremsen. Man muss ja nicht in den 2. und voll drauf, aber eine angemessene Beschleunigung wäre angebracht. In der Fahrschule hab ich gelernt: 3. Gang und Gas zum Boden. Wenn das mal alle so machen würden... 😉
Na dann viel Spaß auf der A60 Auffahrt Rüsselsheim Mitte... da wollte ich nämlich auch hinter der Auffahrt noch weiter auf dem Standstreifen fahren, weil die AB echt total dicht war.
Dummerweise hat sich das Straßenbauamt (oder wer auch immer) da was ganz lustiges einfallen lassen: Direkt nach der weißen Linie ist ein ca. 5-10cm hoher Buckel, der bei Tempo 100 gar nicht schlecht reinhaut - ich frag mich immer wieder, welcher Vollidiot auf die Idee kam.
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Was bringt das bitte?? Außer Kohle für die Fahrschulen.
Die theoretischen Regeln sollten allen bekannt sein, sie werden nur ignoriert.
Leider ist es nicht so. Das Unwissen ist größer, als man denkt. In der Vergangenheit wurden des öfteren Umfragen zu diversen Verkehrsschildern gemacht. Befragte waren normale Bürger und in einem Fall auch Polizeibeamte.
Einfachste Schilder:
- beschrankter Bahnübergang (der Gartenzaun)
- einmalige Vorfahrt an der nächsten Kreuzung (die Rakete)
- Vorfahrt von rechts (das Kreuz)
- Vorfahrtsstraße
wurden nicht erkannt.
Klar ist, dass diese Umfrage nicht repräsentativ war, aber sie gibt einem doch zu denken.
Durch das Urteil wird die gesetzliche Lage wenigstens noch einmal klargestellt. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele Autofahrer auf Teufel komm raus die Auffahrt bzw. den Spurwechsel erzwingen. Frei nach dem Moto - der hintere wird schon bremsen. Der muss mich ja reinlassen.
Hatte neulich auch wieder eine komische Situation. Bin mit 100 auf der rechten Spur gefahren, es wollt jemand auffahren. Da dieser noch am Anfang der Beschleunigungsspur war, habe ich auf 110 km/h beschleunigt, um an ihm vorbei zu sein, bevor er auffährt. Nur leider gehörte er zu den Zeitgenossen, die von mir eher eine Vollbremsung erwartet haben und so ist ihm wohl gerade noch aufgefallen, dass ich Vorfahrt habe. Wohlgemerkt: Er wollte schon nach einigen Metern mit geringem Tempo auf die Autobahn auffahren! Wäre er bis zum Ende gefahren, hätte das ganze wunderbar geklappt, so dachte er sich wahrscheinlich "Der sieht doch, dass ich auffahren will (Blinker), wozu gibt der noch Gas?".
Weiß jemand, wie es in so einer Situation aussieht, wenn es zum Unfall kommt? Eigentlich kann mir doch kein Auffahrender vorschreiben, wann ich wie zu beschleunigen habe, erst recht nicht, wenn ich ihm damit Platz machen wollte, er aber regelwidrig direkt auf die Bahn gezogen ist. Hatte schon ein komisches Gefühl nach dieser Situation, aber ich lasse mir ungern von solchen Leuten mit 70 vor den Bug ziehen, wenn ich vorher noch vorbei komme.