Reingelegt beim PKW Verkauf
Hallo ich hab ein riesen Problem. Habe einen abgemeldeten PKW verkauft, der Käufer und sein Lover sind nach dem Kauf mit gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle gefahren und da flog die Sache auf. Beide behauptet einen Tag nach dem Kauf die gefälschten Kennzeichen waren beim Kauf am PKW und ich hätte beim Verkauf gesagt der PKW ist zugelassen und sie können so zur Zulassungsstelle fahren. KFZ Brief und KFZ Schein waren entwertet und im Kaufvertrag steht nichts von Kennzeichen. Nun war ich heute zur Verhandlung und habe wegen Urkundenfälschung 600 Euro Geldstrafe bekommen. Ich habe der Richterin gesagt das ich doch keinen mit gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle schicke, bin doch kein Selbstverhafter. Normal ist das alles nicht mehr aber die Beiden waren sich bei der Zeugenaussage einig und ich bin im Arsch. Ist der Käufer beim Kauf verpflichtet die Papiere zu prüfen? Welche Pflichten hat der Käufer beim Kauf überhaupt?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Transi
Wer schickt jemanden mit gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle?
Unerheblich.
Du versuchst immer noch Deine Unschuld zu beweisen, weil Du "keinen Grund" für ein verbotenes Verhalten hattest. Das ist erst einmal völlig egal. Fragestellung ist ob Du eine Straftat begangen hast oder ob nicht - nichts anderes, auch nicht nach dem warum.
Du musst Beweise haben, dass entweder
- keine Urkundenfälschung vorliegt (Freispruch, weil keine Straftat begangen wurde), oder
- eine Urkundenfälschung zwar vorliegt, aber nicht von Dir gemacht wurde (Freispruch weil Du nicht der Täter warst)
Einen tatsächlichen Ladendieb wird man nicht frei sprechen, weil er gut verdient, viel Bargeld bei hatte, den begangenen Diebstahl "eigentlich nicht nötig" hatte und weil er wusste, dass klauen verboten ist. Hat er geklaut - ja/nein. Warum er geklaut hat ist vielleicht Thema einer Diplomarbeit für einen Psychologen - aber nicht für eine "hat/hat nicht-Fragestellung" vor Gericht.
Es mag fraglich sein, warum Du eine Urkundenfälschung begangen hast, aber dem Gericht war zweifelsfrei nachvollziehbar, dass Du eine Urkundenfälschung begangen hast. Näheres dazu wird sich in der Urteilsbegründung finden, warum der Richter zu diesem Ergebnis gekommen ist.
Jede Straftat ist vom Motiv "unlogisch"; und Du willst Deine Unschuld gerade dadurch beweisen, weil keine Logik im Motiv vorhanden ist - es wird Zeit, dass Du endlich aufwachst.
Zitat:
Was ist mit §23 Vor Inbetriebnahme in den Straßenverkehr ist der Käufer verpflichtet, sich zu vergewissern, ob das Fahrzeug bestimmungsgemäß zugelassen ist. Diese Verpflichtung hat sogar jemand, der sich ein Fahrzeug ausleiht.
Auch das ist für Dich und Deine Situation völlig unerheblich.
Es mag ja sein, dass hier der Käufer und Fahrer auch unzulässig und strafbar gehandelt haben, aber dann haben die auch ein Problem, mit dem sie sich zu verantworten haben.
Das verändert aber nichts an Deiner Situation.
Dir wurde eine Urkundenfälschung vorgeworfen, ermittelt, verhandelt und verurteilt.
Aber nicht das Fahren mit einem nicht zugelassenem und nicht versichertem Fahrzeug - dies wird dem Fahrer vorgeworfen werden. Auch wurde Dir nicht vorgeworfen, dass Du das Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug ermöglicht hast - dies wird dem Eigentümer des Fahrzeugs, dem Käufer vorgeworfen werden.
Mehrere Missetaten mit mehreren "eigenen", jeweils zugehörigen Tätern, die jeweils für ihre "persönliche" Tat auch zur Rechenschaft gezogen werden.
Wenn Du unzulässiger Weise eine Schusswaffe verkaufst, dann wird dies straffrei, wenn der Käufer mit dieser Waffe einen ebenso unzulässigen Mord begeht? Du verweist doch immer auf "Logik", mache das hier doch auch einmal, dann sollten auch endlich die Schuppen von den Augen fallen.
Höre endlich auf mit Deinen Argumenten und Denkstrukturen, das sind alles keine Gründe für einen Nachweis Deiner Unschuld bei einer Urkundenfälschung.
Dein Problem ist ausschließlich eine "Urkundenfälschung"
- waren auf den Kennzeichen wie auch immer "nachgemachte" Plaketten?
dann ist das eine Urkundenfälschung, wenn die benutzt werden (durch wen auch immer, wann auch immer, warum auch immer - das ist alles egal)
- hast Du die Plaketten wie auch immer "nachgemacht" ?
dann bist Du der Täter
Diese zwei Dinge, und nichts anderes, sind das Thema und die entscheidende Abfolge. Alles andere mag interessant sein, sind aber völlig unerhebliche Nebenspielplätze, die nur ablenken und Zeit fressen wenn man sich darum kümmert.
91 Antworten
Also was ich nicht so ganz verstehe lieber TE.
Du bist seit Ende 2005 hier bei MT und hast verschiedentlich um Hilfe gebeten. Bei technischen Problemen, Fragen zum Tuning, ....
Und in diesem Fall fragst du erst "nach" der Verhandlung?
Gruß
Frank, der bei einer solchen Anklage "Ab zum Anwalt" geraten hätte. Doch jetzt ist es leider zu spät .🙁
Wieso zu spät?
Zu spät ist es erst, wenn die Fristen verstrichen sind, in der er Widerspruch einlegen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Nice-DJ
Wieso zu spät?Zu spät ist es erst, wenn die Fristen verstrichen sind, in der er Widerspruch einlegen kann.
Stimmt, Verhandlung war am 10.02.
Na dann, "
Ab zum Anwalt
" 😁
Gruß
Frank, der dem TE viel Glück wünscht.
Noch wird er sicherlich kein Einschreiben mit dem Urteil bekommen habe.
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Zitat:
Original geschrieben von Transi
Hallo ich hab ein riesen Problem. Habe einen abgemeldeten PKW verkauft, der Käufer und sein Lover sind nach dem Kauf mit gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle gefahren und da flog die Sache auf. Beide behauptet einen Tag nach dem Kauf die gefälschten Kennzeichen waren beim Kauf am PKW und ich hätte beim Verkauf gesagt der PKW ist zugelassen und sie können so zur Zulassungsstelle fahren. KFZ Brief und KFZ Schein waren entwertet und im Kaufvertrag steht nichts von Kennzeichen. Nun war ich heute zur Verhandlung und habe wegen Urkundenfälschung 600 Euro Geldstrafe bekommen. Ich habe der Richterin gesagt das ich doch keinen mit gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle schicke, bin doch kein Selbstverhafter. Normal ist das alles nicht mehr aber die Beiden waren sich bei der Zeugenaussage einig und ich bin im Arsch. Ist der Käufer beim Kauf verpflichtet die Papiere zu prüfen? Welche Pflichten hat der Käufer beim Kauf überhaupt?
Hallo Transi,
Recht haben und Recht bekommen sind schon immer 2 verschiedene Dinge.
Vor Inbetriebnahme in den Straßenverkehr ist der Käufer ist verpflichtet, sich zu vergewissern, ob das Fahrzeug bestimmungsgemäß zugelassen ist. Diese Verpflichtung hat sogar jemand, der sich ein Fahrzeug ausleiht.
Auszug STVO:
"§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tag vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1)."
Mit einem Anwalt wäre vor Gericht die Geschichte jetzt schon zu Ende und du könntest mit einem Freispruch 1.Klasse nach Hause gehen.
Aus Zulassungsbescheinigung I und II geht deutlich hervor, das das Fahrzeug nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist. Der Käufer und neue Fahrzeugführer hat dies nicht geprüft, wie es lt. §23 STVO gefordert wird. ( siehe Markierung oben ).
Jetzt mal ein paar andere Fragen:
Kaufvertrag: Habt ihr dort vermerkt, das das Fahrzeug abgemeldet übergeben wir? Steht in jedem Standartvordruck drin und kann wahlweise angekreuzt werden.
Abholung des KFZ: Wie haben die neuen Besitzer das Fahrzeug von dir weggefahren? Ohne Kennzeichen?
Kennzeichen: Was waren das für Kennzeichen? Waren die mal für das Fahrzeug, oder hast du die Kennzeichen nie gesehen? Waren die von einem anderen KFZ mit allen Stempel und Plaketten? Waren da überhaupt Plaketten drauf? Wurde vor Gericht nachgeforscht, wer der letzte Halter der missbrauchten Nummer war? Wenn Nein, warum nicht?
Also, du siehst, es sind noch viele Fragen offen, da ist noch Klärungsbedarf. Meine Empfehlung lautet auf jeden Fall WIDERSPRUCH einlegen gegen das Urteil und besser Vorbereiten für die nächste Verhandlung.
MFG Thomas
Wenn ein Auto abgemeldet verkauft wird, wieso holt sich der Käufer nicht ne Deckungszusage von einer Versicherung, die dazugehörige EVB Nummer, schnappt sich seinen Personalausweis und holt so ein verdammtes 5 Tage Kurzzeitschild?
Und wieso sollte ein Verkäufer dann verkehrte Nummernschilder direkt vorm Amt stehend mitgeben?
Bei solchen Vögeln würde ich keinen Millimeter ohne Anwalt machen...
Selbst als Student hatte ich Rechtsschutz und habe den auch fürs Auto gut gebraucht (hatte Unfall, war im Recht, Gegner hat es dreist drauf ankommen lassen, nicht mit mir).
Autofahren ohne Rechtsschutz ist heutzutage doch glatter Selbstmord.
cheerio
KFZ Brief- und Schein waren entwertet, im Kaufvertrag ist kein Kennzeichen eingetragen, auch keine Frist zur Ummeldung des KFZ. Damit war der Verkauf für mich erledigt. Der Käufer hatte einen Tag nach dem Kauf meine alten entwerteten Kennzeichen von einem vor zwei Jahren abgemeldeten Cabrio mit gefälschten Marken am gekauften Auto, diese Kennzeichen lagen in meinem Carport in dem auch der PKW zum Verkauf stand, während ich mit dem Käufer im Haus war und den Kaufvertrag geschlossen habe war der Begleiter im Carport beim PKW. Ich habe ausgesagt das ich mir vorstellen kann das der Begleiter dachte die Kennzeichen gehören zum PKW und hat sie in den PKW gelegt. Der Käufer sagte aus, die Kennzeichen waren beim Kauf so am PKW ebend mit den gefälschten Marken, wie die Sache bei der Zulassungsstelle aufgeflogen ist und ich hätte beim Verkauf gesagt die Kennzeichen gehören zum Fahrzeug und er könne damit zur Zulassungsstelle fahren, der Begleiter bestätigte nur das die Kennzeichen beim Kauf am PKW waren. Ich sagte dem Richter das keiner jemanden mit gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle schickt und ich auch nicht. Es muß doch irgend was geben was den Verkäufer nach dem Verkauf eines gebrauchten PKW von privat ohne Sachmängelhaftung, ohne Garantie, ohne Gewährleistung von jeglicher Pflicht entbindet. Ist denn hier kein Anwalt unter uns ich kann mir keinen leisten, heul
1. Werden Anwälte, welche sich hier rumtreiben dazu nichts sagen und dürfen es auch nicht.
2. Wird auch kein Anwalt mal eben so Infos raushauen, denn das darf er auch nicht.
3. Gehe zu einem Anwalt und nehme ein Beratungsgespräch
Wenn der sagt, da wird was drauss, denn holt er sich das Geld eh vom Gegner
4. Auch wenn der Anwalt 50.-€ für ein Gespräch haben will, ist es billiger als 600.-€
5. Wenn Du kein Geld hast, denn steht Dir vielleicht eine Prozesskostenbeihilfe zu.
Wer hat denn die Plaketten gefälscht?
Wieso wurden die Schilder bei Urkundenfälschung & Kennzeichenmissbrauch nicht kriminaltechnisch Untersucht?
ich habe keine Plaketten gefälscht, ich habe das KFZ abgemeldet ohne Kennzeichen verkauft. Die Kennzeichen wurden nicht kriminaltechnisch untersucht. Ich bin doch kein Selbstverhafter und schicke jemanden so zur Zulassungsstelle. LG
Hätte ja sein, können das die schon auf den alten, welchem im Carpot lagen drauf waren 😉
Also, ich wäre beim Anwalt.
Und wenn Du Dir keinen leisten kannst, auch mit staatlicher Hilfe nicht, musst Du die Strafe in kauf nehmen und der Thread war umsonst.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
@Transiwar das denn ein Strafverfahren, in welchem du verdonnerst wurdest?
Gruß
Delle
mich interessiert viel mehr wie er verdonnert werden konnte 😕
stand im kaufvertrag abgemeldet?
letztlich ist das aber fast schon egal....
- die kennzeichen müssen ja irgendwann mal auf irgendwen registriert worden sein.
der TE kann das schlecht gewesen sein, von daher muss mir mal einer die schlußfolgerung
des richters erklären, warum der TE nun dafür verantwortlich sein soll
- der verkauf des fahrzeugs hat ja offensichtlich VOR der fahrt zur zulassungsstelle statt gefunden.
wie kann der TE für ein auto (was ihm nicht mehr gehört!) und für kennzeichen die nie auf ihn
registriert waren, verantwortlich sein. HÄ??
der TE ist weder gefahren, noch hat er jemals die besagten kennzeichen besessen und das auto war zum tatzeitpunkt auch nicht mehr in seinem besitz, geschweige denn eigentum.
😕 verstehe entweder die story nicht, oder die welt nicht mehr 😕
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
@Transiwar das denn ein Strafverfahren, in welchem du verdonnerst wurdest?
Gruß
Delle
Da er wegen Urkundenfälschung verdonnert wurde kann es nur ein Strafverfahren gewesen sein.
Strafrecht und Zivilrecht werden in zwei verschiedenen Verfahren behandelt in Deutschland!
Zitat:
Original geschrieben von heltino
....der verkauf des fahrzeugs hat ja offensichtlich VOR der fahrt zur zulassungsstelle statt gefunden.
wie kann der TE für ein auto (was ihm nicht mehr gehört!) und für kennzeichen die nie auf ihn
registriert waren, verantwortlich sein. HÄ??
😕 verstehe entweder die story nicht, oder die welt nicht mehr 😕
Lies noch einmal den letzten Post vom TE. Das waren schon Kennzeichen von ihm.
Gruß
Frank, mit seinen eigenen Kennzeichen unterwegs.
erst bekam ich einen schriftlichen Strafbefehl und den habe ich mit genau Euern Argumenten und Kopie vom Kaufvertrag widersprochen, dann war am 10.02. Gerichtsverhandlung und ich bekam auf Grund der Aussagen vom Käufer und seines sehr gut bekannten Begleiters keinen Freispruch. Was noch dazu kommt war das der Käufer Kennzeichen mit hatte und der Käufer aussagte er hätte zugelassene Kennzeichen seines Renault mit gehabt und wollte Diese benutzen oder sein Begleiter der ihn gebracht hat, hätte ein Seil und dann hätten sie das Auto geschleppt mit genommen. Da dachte ich jetzt reichts, mit zugelassenen Kennzeichen eines anderen PKW ein Auto von meinem Hof fahren sagt ja wohl alles aber das war alles nicht wichtig für den Staatsanwalt. heul