Reifenwechsel ,nicht vollzogen

Mercedes GLC X253

Hi Sternenfahrer

Ich hatte für letzten Donnerstag einen Termin für ein Kartenupdate und zum Reifen wechseln.Freute mich schon die viel schöneren Sommerreifen auf den 19 Zoll Felgen bald wieder drauf zu haben.Am späten Nachmittag ein Anruf meines Freundlichen.Wir haben ein Problem.Ich war schon verwundert ,weil ich mein Auto um 8 Uhr abgegeben hatte.Man hatte mir gesagt, in 2 Stunden wäre alles erledigt.Die Firma, bei der die Reifen eingelagert sind, ist in Konkurs gegangen und jetzt würde es dauern bis meine Sommerreifen da sind.Einen genauen Termin konnte man mir auch nicht nennen.Ich bin schon ein wenig verärgert.Wieviel Geduld soll ich nun aufbringen und kann ich verlangen das mir mein Freundlicher bei der nächsten Einlagerung entgegen kommt?

Beste Antwort im Thema

Hallo,
wenn Du die Räder wiedersehen willst, dann Anwalt Brief mit Fristsetzung schicken lassen. Schaue genau Deinen Vertrag mit dem Autohaus an - nach meinem Verständnis hast Du einen Vertrag NUR mit diesem abgeschlossen, was bedeutet, daß der "Freundliche" in Haftung geht. Es kann nicht Dein Problem sein, daß dieser die Einlagerung an Dritte auslagert- im Zweifelsfall muß der "Freundliche" halt Neuräder besorgen. Ebenso Schadensersatz wg. ungebührlichem Verschleiß der Winterreifen bei warmen Temperaturen...
Mein "Freundlicher" lagert selbst - davon habe ich mich höchstpersönlich überzeugt... aus genau diesen (und anderen) Gründen..
Viel Glück!
Rob

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Er will ja nichts aus der Konkursmasse der Firma heraus lösen, sondern er will Dein Eigentum dort abholen.
Also ins Auto setzen, hin fahren, aufsperren lassen und abholen.
Oder was erachtet er genau als Problem?

Das sehr viel Lueg Häuser ihre Reifen dort eingelagert haben ,aber nur 2 Personen dort Reifen verladen.Ich kann das nicht nachvollziehen. Statt alles in einen grossen LKW zu verladen, fahren sie angeblich an einigen Tagen mit einem 7,5 Tonner dort hin .Es kann also sein ,dass ich erst im Mai meine Sommerreifen bekomme.Ein wenig spät,oder bin ich da zu kleinlich?

Vielleicht ist das Abholen von Rädern nicht ganz so einfach wie sich manche das vorstellen.
Wenn die Firma Konkurs gegangen ist, muss ja zunächst die Konkursmasse ermittelt werden.
Und hierzu muss Firmeneigentum und fremdes Eigentum ermittelt werden. Und diese Prüfung wird einige Zeit in Anspruch. Und während dieser Ermittlung darf halt nichts entfernt bzw. abgeholt werden.

So stelle ich mir das zumindest grob vor.

VG

Hallo,
wenn Du die Räder wiedersehen willst, dann Anwalt Brief mit Fristsetzung schicken lassen. Schaue genau Deinen Vertrag mit dem Autohaus an - nach meinem Verständnis hast Du einen Vertrag NUR mit diesem abgeschlossen, was bedeutet, daß der "Freundliche" in Haftung geht. Es kann nicht Dein Problem sein, daß dieser die Einlagerung an Dritte auslagert- im Zweifelsfall muß der "Freundliche" halt Neuräder besorgen. Ebenso Schadensersatz wg. ungebührlichem Verschleiß der Winterreifen bei warmen Temperaturen...
Mein "Freundlicher" lagert selbst - davon habe ich mich höchstpersönlich überzeugt... aus genau diesen (und anderen) Gründen..
Viel Glück!
Rob

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Zitat:

@SternfahrerJH schrieb am 18. April 2020 um 13:01:05 Uhr:


Vielleicht ist das Abholen von Rädern nicht ganz so einfach wie sich manche das vorstellen.
Wenn die Firma Konkurs gegangen ist, muss ja zunächst die Konkursmasse ermittelt werden.
Und hierzu muss Firmeneigentum und fremdes Eigentum ermittelt werden. Und diese Prüfung wird einige Zeit in Anspruch.

Warum? Beim normalen, sonst üblichen Abholen muss doch auch nicht zwischen Firmeneigentum und fremdem Eigentum aufwändig etwas ermittelt werden.
Herr Müller will seine Reifen haben. Dann schaust Du im Computer auf welchen Lagerplatz die sind, läufst da hin und lagerst sie aus.
Wo soll das Problem ein? Das ist die normale Funktionsweise eines Lagers.

Das große Problem ist, dass das Lager in Konkurs ist.

Zitat:

@aattilaa0 schrieb am 20. April 2020 um 10:13:30 Uhr:


Das große Problem ist, dass das Lager in Konkurs ist.

Ja und? Deshalb löst es sich doch nicht in ein schwarzes Loch auf und verschlingt alles, was man hinein wirft 😉

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 20. April 2020 um 08:12:48 Uhr:



Zitat:

@SternfahrerJH schrieb am 18. April 2020 um 13:01:05 Uhr:


Vielleicht ist das Abholen von Rädern nicht ganz so einfach wie sich manche das vorstellen.
Wenn die Firma Konkurs gegangen ist, muss ja zunächst die Konkursmasse ermittelt werden.
Und hierzu muss Firmeneigentum und fremdes Eigentum ermittelt werden. Und diese Prüfung wird einige Zeit in Anspruch.

Warum? Beim normalen, sonst üblichen Abholen muss doch auch nicht zwischen Firmeneigentum und fremdem Eigentum aufwändig etwas ermittelt werden.
Herr Müller will seine Reifen haben. Dann schaust Du im Computer auf welchen Lagerplatz die sind, läufst da hin und lagerst sie aus.
Wo soll das Problem ein? Das ist die normale Funktionsweise eines Lagers.

Nochmals - der Kunde hat einen Vertrag mit dem Autohaus ("der Freundliche"😉 abgeschlossen. Wie und wo der "Freundliche seine Räder lagert ist seine Sache - er ist aber umgekehrt für das Eigentum des Kunden verantwortlich.
Daher: Einwurfeinschreiben, Fristsetzung, danach direkt in Verzug setzen. Wenn das Autohaus die Räder nicht bekommen kann, muß es halt identische Neuräder besorgen, oder sonst einen Vorschlag bezüglich Schadenersatz machen. Ich schlage mich als Kunde nicht mit Dritten - mit denen ich gar keinen Vertrag geschlossen habe - herum!
Umgekehrt: wenn der Kunde persönlich jetzt die Räder aus der Konkursmasse Dritter holt, gehen die damit nicht zwingend wieder in sein Eigentum (Besitz ist nicht Eigentum!) über - im schlimmsten Fall erhebt dann der Konkursverwalter Klage gegen den Kunden, und der Kunde muß nachweisen, daß die Räder sehr wohl sein Eigentum sind.
Ach ja, und "auf Zeit" würde ich hier auch nicht spielen - die Situation kann nicht besser, nur schlechter werden (kleiner Tip: es gehen jetzt auch Autohäuser in Konkurs - und spätestens dann wird es richtig schwierig, die Räder zu bekommen...). JETZT muß der Kunde seine Ansprüche gegenüber dem "Freundlichen" durchsetzen!
Viel Erfolg - und, ja, mit Freundlichkeit wird man hier nicht weiterkommen, nur mit glasklaren Ansagen!
Rob

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 20. April 2020 um 11:01:02 Uhr:



Zitat:

@aattilaa0 schrieb am 20. April 2020 um 10:13:30 Uhr:


Das große Problem ist, dass das Lager in Konkurs ist.

Ja und? Deshalb löst es sich doch nicht in ein schwarzes Loch auf und verschlingt alles, was man hinein wirft 😉

Ein Fremder (Konkursverwalter) muss sich aber erstmal eine Übersicht verschaffen, was gehört der Firma und was nicht.
Und das dauert nun mal. Einkagerungsverträge bzw. - listen sichten und vergleichen etc.

So ist es: Der Konkursverwalter hat das Sagen!

Der Insolvenzverwalter kann nicht das Eigentum anderer Leute zurück halten oder gar den Geschäftsbetrieb ausbremsen. Wenn er das machen sollte, würde er sich angreifbar und schadenersatzpflichtig machen. Das kann nicht der Sinn der Sache sein.

Servus zusammen.

Hier etwas zum Lesen:

https://www.service-seiten.com/.../...s-Eigentum-in-der-Insolvenz.html

Ich würde diese Sache auf keinen Fall nur mündlich mit dem Service-Meister verhandeln.

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 21. April 2020 um 08:24:02 Uhr:


Der Insolvenzverwalter kann nicht das Eigentum anderer Leute zurück halten oder gar den Geschäftsbetrieb ausbremsen. Wenn er das machen sollte, würde er sich angreifbar und schadenersatzpflichtig machen. Das kann nicht der Sinn der Sache sein.

Stimmt nicht ganz.
Zu dem der Verwalter doch erstmal feststellen, was fremdes Eigentum und was hier zur Insolventen Firma gehört. Hatten wir aber schon thematisiert.😉

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 21. April 2020 um 08:24:02 Uhr:


Der Insolvenzverwalter kann nicht das Eigentum anderer Leute zurück halten oder gar den Geschäftsbetrieb ausbremsen. Wenn er das machen sollte, würde er sich angreifbar und schadenersatzpflichtig machen. Das kann nicht der Sinn der Sache sein.

Das ist richtig, aber der Insolvenzverwalter hat ja nicht nur eine Masse zu verwalten und deswegen dauert alles viel länger.

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