Reifenschaden in Folge von Auffahrunfall

Hallo zusammen,

ich hatte gerade einen (unverschuldeten) Auffahrunfall bei ca. 30 km/h. Das Kennzeichen ist bei mir etwas eindellt und die Stoßstange hat leichte Kratzer. Nichts wildes. Bei der Unfallverursacherin ist ein Reflektor hinten gebrochen. Wir haben uns geeinigt das privat zu regeln.
Ein paar hundert Meter später ging dann bei mir das Reifenkontrolldrucklämpchen an. Der Reifen hinten rechts hat jetzt 0,5 bar verloren. Alles anderen sind i.O.
Zur Frage: Es kann sein, dass ich in Folge des Unfalls über Trümmerteile gefahren bin und der Reifen dabei beschädigt wurde. Zählt das noch zum Unfall?

Beste Antwort im Thema

Dann wäre es am Schlauesten bei der ihrer Versicherung anzurufen und zu klären, ob sie den Unfall gemeldet hat. Ich wette, das hat sie nicht. Ein Anruf bei der eigenen Versicherung wäre auch schlau. Vielleicht hängt dort in der Datenbank eine ganz andere Story mit deinem Namen als Unfallverursacher.
Direkt am Unfallort erzählen Menschen viel, wenn der Tag lang ist. Zu Hause angekommen, sinkt dann die Hemmschwelle schnell.

97 weitere Antworten
97 Antworten

Zwei Varianten sind denkbar, wenn man auf einen Polizisten treffen sollte, der einen abwimmeln will oder man sich hat abwimmeln lassen. Man kann selbst eine schriftliche Unfallanzeige und Schilderung des Betrugsvorwurfes (rechtlich wird es eher was im Bereich der Beleidungsdelikte sein, wenn man unberechtigt so betitelt wird) aufsetzen und an die Polizeidirektion / StA schicken. Dabei auch das Geschehen auf der Wache schildern, wo man abgewimmelt wurde. Es geht ja vordergründig darum, einen aktenkundigen Nachweis zu erzeugen, dass und wer am Unfall beteiligt war und dass man es zu einem nachweisbaren Zeitpunkt X gemeldet hat. Eine andere Möglichkeit wäre es, eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit dem gleichen Inhalt bei den selben Adressaten zu erstatten. Die ist eh fristlos, formlos und meist auch sinnlos. Aber neben dem gewünschten vordergründigen Effekt könnte auch ein Umdenken befördert werden (Kindern wird die Polizei ganz zu Recht als Freund und Helfer angepriesen und wir sind alle Kinder von unseren Eltern. 😉). Zeitnah müsste man aber auch dieses vornehmen, damit man das verfolgte Ziel für einen selbst erreichen kann.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 29. Dezember 2016 um 21:57:16 Uhr:



Auch eine Möglichkeit, sich einer sachlichen Auseinandersetzung zu entziehen.

Sorry. Das war nicht meine Absicht.

Zitat:

Im Bereich angezeigter Nötigungen im Strassenverkehr ist es durchaus jene Partei, die (zuerst) bei der Polizei aufschlägt um den Vorfall zu melden und damit das Quentchen mehr an Glaubwürdigkeit für den Richter generiert, um den Fall zu entscheiden.

Genau. Du sprichst ja selbst von angezeigten Nötigungen und vor allen Dingen stattgefundenen Nötigung, nicht von eventuellen fiktiven Nötigungen, die vielleicht mal angezeigt werden.

Und dass hier in diesem Fall, und davon sprechen wir nun mal, eine Nötigung im Raum steht, wäre mir neu.

Wir sprechen hier von einem Bagatellunfall bei dem sich die Beteiligten geeinigt haben und es jetzt im Bereich der Schadenregulierung zu Schwierigkeiten kommt. Mehr nicht. Das hat mit Nötigung oder Betrug nichts zu tun und wird auch nicht von der Polizei bearbeitet. Das ist reines Zivilrecht und Sache von Anwälten und Versicherungen.

Wäre jemand verletzt worden, stünde eine Straftat im Raum und die Sache würde im Rahmen einer Protokollaufnahme aufgenommen. Das ist dann was anderes.

Zitat:

Wenn Du gerade noch ausführen möchtest, warum es ausgerechnet die genannte Bedrohung ist, die mich in Deinen Augen disqualifiziert? Das wäre nett. Oder anders, was sollte die Unfallgegnerin des TE - ohne Zeugen - davon abhalten das zu behaupten?

Natürlich.

Bedrohung im strafrechtlichen Sinne liegt vor, wenn mit der Begehung eines Verbrechens gedroht wird. Und ich habe im gesamten Sachverhalt keinerlei Drohungen geschweige denn Bedrohungen finden können.

Und es ist fernab jeglicher Logik und auch Praxis, bei der Polizei anzutanzen und zu sagen:

Schreiben sie mal einen Bericht, dass ich niemanden bedroht habe, falls jemand kommt und das behauptet, um mal bei der Bedrohung zu bleiben.

Genauso will es aber berlin-paul gerne haben, auf den Unfall bezogen. Das gibt es einfach nicht.

Zitat:

Das noch keine Straftat zur Debatte steht bedeutet nicht, dass das noch kommen kann. Ich hatte hier jetzt ehrlich gesagt auf den Rat des Profis gehofft, wie ich mich vor so einer Situation schützen kann. Wenn die Wahrheitswidrigkeit nicht bewiesen werden kann, ist deren Behauptung strategisch von Vorteil.

Es kann immer alles kommen. Nur mit Glaskugeln arbeitet die Polizei nicht. Hier zählen Fakten.

Vor einer falschen Anschuldigung kann man sich im Vorfeld nicht schützen. Man kann sich dagegen wehren, wenn es dann so weit ist.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Dezember 2016 um 22:18:21 Uhr:


Zwei Varianten sind denkbar, wenn man auf einen Polizisten treffen sollte, der einen abwimmeln will oder man sich hat abwimmeln lassen. Man kann selbst eine schriftliche Unfallanzeige und Schilderung des Betrugsvorwurfes (rechtlich wird es eher was im Bereich der Beleidungsdelikte sein, wenn man unberechtigt so betitelt wird) aufsetzen und an die Polizeidirektion / StA schicken. Dabei auch das Geschehen auf der Wache schildern, wo man abgewimmelt wurde. Es geht ja vordergründig darum, einen aktenkundigen Nachweis zu erzeugen, dass und wer am Unfall beteiligt war und dass man es zu einem nachweisbaren Zeitpunkt X gemeldet hat. Eine andere Möglichkeit wäre es, eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit dem gleichen Inhalt bei den selben Adressaten zu erstatten. Die ist eh fristlos, formlos und meist auch sinnlos. Aber neben dem gewünschten vordergründigen Effekt könnte auch ein Umdenken befördert werden (Kindern wird die Polizei ganz zu Recht als Freund und Helfer angepriesen und wir sind alle Kinder von unseren Eltern. 😉). Zeitnah müsste man aber auch dieses vornehmen, damit man das verfolgte Ziel für einen selbst erreichen kann.

Und schon wieder der gleiche Blödsinn.

Du gibst keine Ruhe mit deinen Provokationen, oder?

Irgendjemand hat dich entweder in diesem oder einem anderen Thread mal als Troll bezeichnet. Ich hab´s damals angezweifelt bzw. verneint.😎

AS60 ... Du missverstehst anscheinend, was ich meine. Der TE berichtet davon, als Betrüger bezeichnet worden zu sein. Das ist in deinen Augen reines Zivilrecht. Dem muss man ja nicht unbedingt zustimmen. 😉

edit:
Meine Beiträge hältst Du also für Blödsinn. .... Im realen Leben hättest Du wirklich keine Freude an mir. 😎

Ähnliche Themen

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Dezember 2016 um 22:39:58 Uhr:


AS60 ... Du missverstehst anscheinend, was ich meine. Der TE berichtet davon, als Betrüger bezeichnet worden zu sein. Das ist in deinen Augen reines Zivilrecht. Dem muss man ja nicht unbedingt zustimmen. 😉

Echt? Das wäre mir neu.

Zitat:

edit:
Meine Beiträge hältst Du also für Blödsinn. .... Im realen Leben hättest Du wirklich keine Freude an mir. 😎

Ich glaube schon.

Glaube ist nichts, Wissen ist alles. 😎

So ... und noch einen: wer lesen kann ist klar im Vorteil 😛
http://www.motor-talk.de/.../...ge-von-auffahrunfall-t5895405.html?...

Welche Straftat siehst du bei der Äußerung des Bekannten? Würde mich jetzt echt interessieren? Nicht den 164 oder?

Gott bewahre ... nein, nicht den §164. Aber §§185 - 187 kann man schon ins Auge nehmen.

Och Nö. Beleidigung? Na ja. Und der Rest? Er deutet am Telefon dem TE gegenüber was an. Nur dem TE gegenüber. Man kann auch vieles konstruieren. Das passt nicht.

Ja, die Beleidigungsdelikte sind nicht gerade ordensverdächtig. Aber sie stehen halt im StGB, weil sie dem Gesetzgeber dafür wichtig genug waren. Passen tut es schon. Kann man schlecht umhin. Hintergrund ist letztlich das Aktenkundigmachen des Vorgangs. Abgesehen von Verkehrsschulungen für Kinder, ist der Rest der polizeilichen Zuständigkeiten eben tendenziell eher von unerfreulicher Natur. 😉

Genau darum geht's dir. Straftaten erfinden (übertrieben formuliert aber das triffts) um zumindest für einen Aktenvermerk zu sorgen. Beleidigung weil ein Bekannter des Gegners ...
ich hab da meine Bedenken. Das ist das ideale Beispiel für die Instrumentalisierung der Polizei für private Interessen. Wenn das son guter Tipp ist??? Als ob wir nicht wichtigere Dinge zu tun hätten.
Aber deine Sichtweise scheint eine andere zu sein.
Edit
Ich würde keine Anzeige aufnehmen in diesem Fall.

Meine Sichtweise orientiert sich eben an dem Ziel des TE. Für ihn ist das sinnvoll. Für die Polizei macht es Arbeit, die man lieber in relevanterem Geschehen unterbringen möchte. Aber dann muss entweder mehr Personal her oder eine Legalisierung von Kleindelikten müsste erfolgen. Die Entscheidung, was gewollt ist, die wird woanders getroffen. Ich wäre ja für mehr Personal und wüsste nicht, wie man den Ball anders dort hinbringen kann, wo er auch hingehört. 😉

Ich bin davon überzeugt dass hier kein Kollege eine Anzeige aufnimmt. Und das hat dann auch nichts mit Strafvereitelung zu tun. Der wird nach Hause geschickt. Und das zu recht.
Das ist doch normal dass einer solche Sachen äußert bei einem Rechtsstreit.
Folgt man der Logik stünde bei jeder "Aussage gegen Aussage" ein Betrugsverdacht im Raum. Einer lügt ja um Geld zu sparen.
Das kann doch nicht dein Ernst sein.

Bei Lügen (also mit Vorsatz) ist es zumindest ein Betrugsversuch, auch und gerade im Prozess. Aussage-gegen-Aussage muss keine Lüge sein. Es gibt unterschiedliche Wahrnehmungen und Erinnerungen. Betrug aber ausdrücklich zu unterstellen - wie hier zu Lasten des TE der Fall - ist eine strafbare Beleidigung, wenn sie denn vom Betroffenen angezeigt wird. Ich hab's nicht erfunden. Es steht im Gesetz.

Auslegungssache. Nicht zu beweisen und zum Scheitern verurteilt.
Aber egal. Sinn erfüllt. Polizei instrumentalisiert da Anzeige/Bericht.
Traurig dass sowas von einigen Leuten noch gefördert und hier angepriesen wird.

Deine Antwort
Ähnliche Themen