Reifenschaden in Folge von Auffahrunfall
Hallo zusammen,
ich hatte gerade einen (unverschuldeten) Auffahrunfall bei ca. 30 km/h. Das Kennzeichen ist bei mir etwas eindellt und die Stoßstange hat leichte Kratzer. Nichts wildes. Bei der Unfallverursacherin ist ein Reflektor hinten gebrochen. Wir haben uns geeinigt das privat zu regeln.
Ein paar hundert Meter später ging dann bei mir das Reifenkontrolldrucklämpchen an. Der Reifen hinten rechts hat jetzt 0,5 bar verloren. Alles anderen sind i.O.
Zur Frage: Es kann sein, dass ich in Folge des Unfalls über Trümmerteile gefahren bin und der Reifen dabei beschädigt wurde. Zählt das noch zum Unfall?
Beste Antwort im Thema
Dann wäre es am Schlauesten bei der ihrer Versicherung anzurufen und zu klären, ob sie den Unfall gemeldet hat. Ich wette, das hat sie nicht. Ein Anruf bei der eigenen Versicherung wäre auch schlau. Vielleicht hängt dort in der Datenbank eine ganz andere Story mit deinem Namen als Unfallverursacher.
Direkt am Unfallort erzählen Menschen viel, wenn der Tag lang ist. Zu Hause angekommen, sinkt dann die Hemmschwelle schnell.
97 Antworten
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 26. Dezember 2016 um 20:22:12 Uhr:
Auszug aus § 142 StGB ....die Feststellung seiner Person, ...und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat...
Das Korpus Delicti könnte auch der Alkoholspiegel im Blut sein, dies könnte beim Entfernen unterstellt werden. Kann also zum Nachteil gereichen Stichwort Verschleierungsgefahr, aber unerlaubtes entfernen wäre das ohne wissentliche Beweispflicht wohl nicht.
Ein Geschäftsmann wird einen wichtigen Deal nicht durch eine Anwesenheit bei einem Bagatellunfall sausen lassen.
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 26. Dezember 2016 um 20:22:12 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 26. Dezember 2016 um 19:48:53 Uhr:
Ich hab ...was gefunden.. ..dass die Polizei hinzugezogen wird und der Unfallbeteiligte bis zum Abschluss der polizeilichen Feststellungen wartet ...
Kann ich aus den Paragraf nicht herauslesen aber bin kein Jurist. 🙄
Direkt im Gesetzestext steht das auch nicht. Zu jedem Paragraphen gehören aber Kommentare. Hatte den Auszug der wichtig ist kopiert.
Habe solch einen Fall aber noch nie erlebt, dass man die Personalien ausgetauscht hatte, die Polizei unterwegs war und einer abhauen wollte.
Kommentare sind immer mit Vorsicht zu genießen, das ist halt die Meinung des Autors. Ob sich dem die Gerichte anschließen, ist eine andere Frage.
Aus dem Gesetz geht das insofern hervor, als man dem "Geschädigten die Feststellung ... der Art seiner Beteiligung" ermöglichen muss. Dieser wiederum kann dies der Polizei übertragen.
Zitat:
@uhu110 schrieb am 25. Dezember 2016 um 17:34:25 Uhr:
Hallo, berlin-paul,
Zitat:
@uhu110 schrieb am 25. Dezember 2016 um 17:34:25 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. Dezember 2016 um 00:41:00 Uhr:
Ein Tagebuchvermerk reicht schon aus, damit der Erfinderei ein Strich durch die Rechnung gemacht wird. Dabei kommt es allerdings darauf an, dass das nun zeitnah nachgeholt wird.
erklär doch mal bitte, was es bringen soll, wenn der Herr Meier ein paar Tage nach einem Unfall auftaucht und darum bittet, ein Vorkommnis anzulegen, in dem vermerkt wird, dass er nachträglich einen Zusammenstoß meldet, bei dem angeblich die Frau Müller die Verursacherin ist, bei dem die Personalien vor Ort ausgetauscht wurden und er kann nur die Schäden an seinem eigenen Fahrzeug vorzeigen?Was soll die Versicherung oder ggf. das Gericht mit dieser Meldung anfangen?
Von Seiten der Polizei wird hier, wenn nicht noch gleichzeitig eine Straftat (Verstoß gegen PflVersG oder ähnliches) festgestellt wird, in aller Regel gar nichts unternommen, denn hier handelt es sich nur noch um Schachzüge des Geschädigten zur zivilrechtlichen Abwicklung.
Entweder man holt gleich die Polizei oder man lässt es bleiben.
Zitat:
@uhu110 schrieb am 25. Dezember 2016 um 17:34:25 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. Dezember 2016 um 13:08:12 Uhr:
War der TE vor der Unfallgegnerin auf der Wache und hat den Vorgang und die Beteiligten mitgeteilt, dann kann denknotwendigerweise keine Unfallflucht des TE vorgelegen haben und der/die Lügnerin legt sich in die selbst gegrabene Grube. 😉 Ob der Owi dann polizeilicherseits nachgegangen wird oder auch nicht, ist nebensächlich.
Sorry, aber das ist doch Käse.Wenn Du einen Tag nach dem Unfall ankommst, kannst Du genauso wegen eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort zur Anzeige gebracht werden, wie der, der nach Dir die Anzeige erstattet.
Hier kommt es auf den Sachverhalt und die Glaubwürdigkeit der Aussagen an und nicht darum, wer von den beiden im Nachhinein als erster mit der Anzeige aufschlägt.
Viele Grüße,
Uhu110
Hallo Uhu110,
wenn es mich betrifft, gehört die 110 zum oberen Bereich der Checkliste. 😉
Die Grundsatzdiskusion, pro & contra Anzeige, die brauchen wir nicht aufwärmen. Meinen Standpunkt dazu kennst Du. Geht der TE zur Wache und teilt den Vorgang mit den Personalien der Unfallgegnerin mit, so ... macht es click? ... in seiner Person ist dann kein TB gegeben, wenn er später dazu falsch verdächtigt wird. Er wurde auch eine Betruges bezichtigt. Das ist schon noch im Bereich des Strafrechts. Es wirkt sich auch in den zivilrechtlichen Bereich aus.
Zitat:
@Frank128 schrieb am 25. Dezember 2016 um 19:04:36 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul
Dabei geht es mir nur um die Beweislastumkehr bei der Schadensabwicklung im Falle einer - später wahrheitswidrig behaupteten - Unfallflucht.
Also, wenn die Daten (Personalien) ausgetauscht wurden, wie bitte kann es zu einer Unfallflucht kommen?
Gruß Frank,
Verschwörungstheorie läßt grüßen. 😉
Hat es alles schon gegeben und viel Ärger verursacht. 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Dezember 2016 um 18:50:11 Uhr:
Zitat:
@Frank128 schrieb am 25. Dezember 2016 um 19:04:36 Uhr:
Also, wenn die Daten (Personalien) ausgetauscht wurden, wie bitte kann es zu einer Unfallflucht kommen?
Gruß Frank,
Verschwörungstheorie läßt grüßen. 😉Hat es alles schon gegeben und viel Ärger verursacht. 😉
Ich hab auch schon Pferde in der Kirche kotzen sehen.
Jetzt wirds lächerlich.🙄 Aus einem Telefonat mit einem Bekannten des Unfallbeteilgten, der befürchtet, dass eventuell zu viel oder falsch abgerechnet wird, einen Betrug stricken zu wollen, ist mehr als lächerlich. Und das war ja wohl gemeint. Aber was macht man nicht alles, um seine völlig abstruse Meinung verzweifelt zu begründen.
Dann hätten wir bei jedem Unfall einen versuchten Betrug aufzunehmen, oder besser bei fast jedem.
Ganz schön arm was du hier ablieferst🙁. Ich schlage vor, du kommst einfach mal zurück in die Realität. Auch wenn es schwer fällt.
@AS60
Vor der Apotheke sollen die Pferde kotzen. 😛 Und ich habe schon gesehen, dass ein Angeklagter bei nachgewiesenen 2,4 °/oo BAK vom Richter in der Hauptverhandlung den FS herausgegeben bekommen hat. Es passieren halt gar merkwürdige Dinge im Leben. 😁
Für mich ist es wenig nachvolllziehbar, weshalb Du so angestrengt versuchst, meine Beiträge hier als lächerlich hinzustellen. Es wäre nett, wenn Du mal in Erwägung ziehen wolltest, dass dein Standpunkt dazu möglicherweise nicht der einzige ist und es für den Betroffenen sinnvoll sein kann, eine zielführende Strategie in seiner Interessenwahrung zu verfolgen. Selbstherrlichkeit ist da selten ein guter Berater.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Dezember 2016 um 21:36:29 Uhr:
@AS60
Selbstherrlichkeit ist da selten ein guter Berater.
Da sagst du was.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Dezember 2016 um 21:51:41 Uhr:
Wenn's der Wahrheitsfindung dient, dann mache ich das doch gerne. 🙂
Dann ist ja gut. Mich stört nur dass du hier Leuten Tipps gibst, die in den Bereich der Fabel gehören und völlig an der Realität vorbei gehen.
Ein Bagatellunfall, bei dem sich die Beteiligten vorher geeinigt haben, wir nun mal nachträglich nicht aufgenommen, nur weil es zivilrechtliche Probleme gibt. Bringt auch nichts. Und ein Aktenvermerk, nur um jemanden in diesem Fall vor einer Behauptung des Unfallgegners zu schützen, wird auch nicht gefertigt. Das ist nun mal so. Dass im Nachinein gelogen wird ist Usus und hat mit Betrug nichts zu tun.
Nein, zeitnah und richtig zu handeln, das ist keineswegs ein fehlerhafter Rat meinerseits. Wenn es in deiner beruflichen Praxis so läuft, wie Du es beschreibst, dann hat sich da an einigen Stellen etwas zuviel Routine beim Abwimmeln eingeschliffen. Das kostet sicherlich mehr Zeit, als ein kurzer Tagebucheintrag erfordern würde. Dass Du deine Meinung hast, ist für mich durchaus i.O.. Ich teile sie nur nicht. Da können wir beide gewiss mit leben. 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 29. Dezember 2016 um 12:13:38 Uhr:
Nein, zeitnah und richtig zu handeln, das ist keineswegs ein fehlerhafter Rat meinerseits. Wenn es in deiner beruflichen Praxis so läuft, wie Du es beschreibst, dann hat sich da an einigen Stellen etwas zuviel Routine beim Abwimmeln eingeschliffen. Das kostet sicherlich mehr Zeit, als ein kurzer Tagebucheintrag erfordern würde. Dass Du deine Meinung hast, ist für mich durchaus i.O.. Ich teile sie nur nicht. Da können wir beide gewiss mit leben. 😉
Falsches wird nicht besser oder richtiger nur wenn es ständig wiederholt wird. Und ich bin mit meiner Meinung bzw. meinem Wissen nicht allein. Es ist nun mal so. Es werden keine Berichte geschrieben, wenn die Parteien sich nach einem nach einem Unfall geeinigt haben und es zu zivilrechtlichen Streitigkeiten kommt. Auch wenn du es dir wünscht und keine Arbeit wäre. Erstens bringt es nichts und zweitens ist es fernab jeglicher Praxis. Also lassen wir jede weitere Diskussion. Und den unverschämten Spruch mit der Routine beim Abwimmeln kannst du dir sparen. Bis jetzt war es sachlich also lassen wir es dabei. Im Gegensatz zu dir, weiß ich wovon ich spreche. Aber jede weitere Diskussion bringt nichts. Keine Ahnung wo du deine Weisheiten her nimmst.
Schon klar, dass man polizeilicherseits kein Interesse hat, als Regulativ sich anbahnender zivilrechtlicher Streitigkeiten eingespannt zu werden.
Wie sieht es aus, wenn das Pendel in Richtung Strafrecht schwingt? Der TE hatte es ja nicht sonderlich gut getroffen, nichts Schriftliches, keine Zeugen, Unfallgegnerin total durch den Wind.
Denkbar wäre in dem Fall der Vorwurf der Nötigung (zu was auch immer), Bedrohung, Versuch des Betruges durch Ausnutzen von Verwirrung/Schock der Unfallgegnerin, erhebliche Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit ...
Ein Ermittlungsverfahren wird eröffnet, das Ganze geht vor einen Richter, der das Verfahren regelhaft nicht bei verbleibenden Zweifeln zugunsten des Angeklagten einstellen wird.
Muss nicht so sein, kann man aber nicht ausschließen, diverse "Bekannte" von Geschädigten können sehr viel Kreativität entfalten.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 29. Dezember 2016 um 14:50:29 Uhr:
Schon klar, dass man polizeilicherseits kein Interesse hat, als Regulativ sich anbahnender zivilrechtlicher Streitigkeiten einspannen zu lassen.
Wie sieht es aus, wenn das Pendel in Richtung Strafrecht schwingt? Der TE hatte es ja nicht sonderlich gut getroffen, nichts Schriftliches, keine Zeugen, Unfallgegnerin total durch den Wind.
Denkbar wäre in dem Fall der Vorwurf der Nötigung (zu was auch immer), Bedrohung, Versuch des Betruges durch Ausnutzen von Verwirrung/Schock der Unfallgegnerin, erhebliche Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit ...
Ein Ermittlungsverfahren wird eröffnet, das Ganze geht vor einen Richter, der das Verfahren regelhaft nicht bei verbleibenden Zweifeln zugunsten des Angeklagten einstellen wird.
Muss nicht so sein, kann man aber nicht ausschließen, diverse "Bekannte" von Geschädigten können sehr viel Kreativität entfalten.
Jetzt geht´s aber los. Man kann sich auch einiges aus den Fingern saugen. Hier steht keine Straftat zur Debatte und dass du hier die Bedrohung zur Sprache bringst, sagt mir, dass du nicht wirklich weißt wovon du sprichst. Sorry.
Zitat:
@AS60 schrieb am 29. Dezember 2016 um 15:02:44 Uhr:
Jetzt geht´s aber los. Man kann sich auch einiges aus den Fingern saugen. Hier steht keine Straftat zur Debatte und dass du hier die Bedrohung zur Sprache bringst, sagt mir, dass du nicht wirklich weißt wovon du sprichst. Sorry.
Auch eine Möglichkeit, sich einer sachlichen Auseinandersetzung zu entziehen.
Im Bereich angezeigter Nötigungen im Strassenverkehr ist es durchaus jene Partei, die (zuerst) bei der Polizei aufschlägt um den Vorfall zu melden und damit das Quentchen mehr an Glaubwürdigkeit für den Richter generiert, um den Fall zu entscheiden.
Wenn Du gerade noch ausführen möchtest, warum es ausgerechnet die genannte Bedrohung ist, die mich in Deinen Augen disqualifiziert? Das wäre nett. Oder anders, was sollte die Unfallgegnerin des TE - ohne Zeugen - davon abhalten das zu behaupten?
Das noch keine Straftat zur Debatte steht bedeutet nicht, dass das noch kommen kann. Ich hatte hier jetzt ehrlich gesagt auf den Rat des Profis gehofft, wie ich mich vor so einer Situation schützen kann. Wenn die Wahrheitswidrigkeit nicht bewiesen werden kann, ist deren Behauptung strategisch von Vorteil.